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Unterlassen (Deutschland)

Index Unterlassen (Deutschland)

Unter Unterlassen (oder: Unterlassung) wird im rechtswissenschaftlichen Bereich eine Handlungsalternative zum positiven Tun und zum Dulden verstanden.

134 Beziehungen: Abmahnung, Abschreibung, Absolutes Recht, Actio negatoria (römisches Recht), Aktiengesellschaft (Deutschland), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland), Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Althochdeutsche Sprache, Analogieverbot, Anhang (Jahresabschluss), Anspruchsgrundlage, Armin Kaufmann (Jurist), Audiodatei, Bürgerliches Gesetzbuch, Bürgschaft (Österreich), Benno Mugdan, Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch, Besitz, Besitzstörung, Bundesverfassungsgericht, Claus Roxin, Conditio-sine-qua-non-Formel, Deliktsrecht, Dienstbarkeit, Download, Duldung (Recht), Eigentum, Eigentumsstörung, Entsprechungsklausel, Filesharing, Film, Firma, Garantenpflicht, Gebot (Rechtswissenschaft), Gebrauchsmuster, Gebrauchsmustergesetz, Geistiges Eigentum, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Gesetzliches Verbot, Gewinnabschöpfung, Grüneberg (Gesetzeskommentar), Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Gustav Radbruch, Handeln, Handelsgesetzbuch, Handlungslehre (Strafrecht), HRRS, Ingerenz, ..., Internet, Irreführende Werbung, Jahresabschluss, Johann Heinrich Zedler, Kausalität, Kausalität (Recht), Kennzeichen (Recht), Kindschaftsrecht (Österreich), Klausel (Recht), Kontradiktion, Konzernabschluss, Legaldefinition, Leistung (Recht), Marke (Recht), Markengesetz, Markenrecht (Deutschland), Martin Luther, Namensrecht (Deutschland), Natürliche Person, Nichtanzeige geplanter Straftaten, Niederösterreich, Normadressat, Ordnungsmittel, Otto Palandt, Patent, Patentgesetz (Deutschland), Personenvereinigung, Pflicht (Recht), Pflichtenkollision, Privatperson, Privatrecht, Römisches Recht, Rechtfertigungsgrund, Rechtsbegriff, Rechtsfolge, Rechtsgebiet, Rechtsgut, Rechtshandlung, Rechtsinhaber, Rechtsprechung, Rechtswidrigkeit, Rechtswissenschaft, Reichsgericht, Sache (Recht), Schaden, Schadensersatz, Schuldrecht (Deutschland), Schuldverhältnis, Schweiz, Störer, Strafe, Strafgesetzbuch (Deutschland), Strafgesetzbuch (Schweiz), Strafrecht (Deutschland), Strafrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz (Deutschland), Tatbestandsirrtum, Tatsache, Täter, Unlauterer Wettbewerb, Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen, Unterlassungsanspruch, Unterlassungsdelikt, Unterlassungserklärung, Unterlassungsklage, Unterlassungsklagengesetz, Unternehmen, Unwirksamkeit, Urheberrecht (Deutschland), Urheberrechtsgesetz (Deutschland), Urheberrechtsverletzung, Verhalten (Biologie), Verkehrssicherungspflicht, Verschwiegenheitspflicht, Vertrag, Videodatei, Vorsatz (Recht), Vorstand, Wettbewerbsrecht (Deutschland), Wettbewerbsverbot, Widerruf (Recht), Zivilgesetzbuch, Zivilprozessordnung (Deutschland), Zivilprozessrecht (Deutschland), Zurechnung. Erweitern Sie Index (84 mehr) »

Abmahnung

Eine Abmahnung ist in der Wirtschaft die formale Aufforderung, eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen.

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Abschreibung

Abschreibung ist im Rechnungswesen die Erfassung und Verrechnung von Wertminderungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens.

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Absolutes Recht

Absolute Rechte verschaffen dem Berechtigten ein ausschließliches, rechtlich geschütztes Herrschaftsrecht über eine bestimmte Rechtsposition, die von jedermann zu respektieren ist.

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Actio negatoria (römisches Recht)

Stammbaum der Dienstbarkeiten des römischen Rechts ''(aus dem Corpus iuris civilis von 1548–1550)'', Pierre Eskrich. Die actio negatoria (Eigentumsfreiheitsklage) diente im antiken römischen Recht der Beilegung von Streitigkeiten, die Eigentumsrechte und deren Einschränkungen durch dingliche Belastungen zum Gegenstand hatten.

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Aktiengesellschaft (Deutschland)

Die Aktiengesellschaft (AG) nach deutschem Gesellschaftsrecht ist eine Rechtsform der Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital aus Aktien besteht.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt: AGB) sind alle für eine Vielzahl von Fällen vorformulierten Vertragsbedingungen, die vom Verwender aufgrund einseitigen Verlangens gegenüber dem Vertragspartner bei Abschluss eines Vertrages gestellt werden, im Einzelnen also nicht ausgehandelt sind (Abs. 1 BGB).

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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.

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Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten

Räumlicher Geltungsbereich (rosa) zum Ende des 19. Jahrhunderts Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (prALR) war eine spätabsolutistisch-naturrechtliche Kodifikation des Rechts im preußischen Staat.

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Althochdeutsche Sprache

Als althochdeutsche Sprache oder Althochdeutsch (abgekürzt Ahd.) bezeichnet man die älteste schriftlich überlieferte Sprachstufe des Deutschen, die etwa zwischen 750 und 1050 gesprochen wurde.

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Analogieverbot

Das Analogieverbot ist ein vornehmlich strafrechtlicher Rechtsgrundsatz zur Verhinderung der Ahndung einer nicht gesetzlich untersagten Handlung.

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Anhang (Jahresabschluss)

Der Anhang ist im Rechnungswesen ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses bestimmter Rechtsformen und enthält zusätzliche Informationen, die ergänzend zu den einzelnen Bilanzpositionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) vorgeschrieben sind.

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Anspruchsgrundlage

Anspruchsgrundlage ist ein Rechtssatz, der einem Tatbestand als Rechtsfolge einen Anspruch (Recht) zuweist.

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Armin Kaufmann (Jurist)

Armin Kaufmann (* 6. Juli 1922 in Banteln; † 20. März 1985 in Bad Honnef) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

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Audiodatei

Eine Audiodatei (auch Musikdatei) oder ein Audiofile ist in der Informationstechnik eine Datei, die zum Speichern, Bearbeiten, Übertragen und Wiedergeben von Schallereignissen, etwa Musik, Tönen, Geräuschen und gesprochener Sprache dient.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bürgschaft (Österreich)

Die Bürgschaft ist im österreichischen Schuldrecht ein obligatorisches Sicherungsmittel zur Befriedigung des Gläubigers auf den Fall, dass der erste Schuldner die Verbindlichkeit nicht erfülle (§§ 1342 ff., 1346 ABGB).

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Benno Mugdan

Benno Mugdan (* 15. Februar 1851 in Kempen (Posen);Elisabet-Gymnasium Breslau, Schulprogramm 1870, S. 59, Abiturientenliste. † 14. November 1928 in Berlin) war ein deutscher Jurist.

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Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

Der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch ist im Zivilrecht der Anspruch eines Rechtsinhabers gegen andere Rechtssubjekte, dass diese eingetretene rechtswidrige Handlungen beenden müssen oder künftige rechtswidrige Störungen zu unterlassen haben.

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Besitz

Besitz bezeichnet in der juristischen Fachsprache die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, abgegrenzt gegenüber Eigentum, das die rechtliche Herrschaftsmacht meint.

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Besitzstörung

Besitzstörung liegt im deutschen Sachenrecht vor, wenn jemand den Besitzer einer Sache ohne dessen Willen und ohne gesetzliche Erlaubnis (verbotene Eigenmacht) in seinen Besitzrechten beeinträchtigt.

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Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsgericht des Bundes sowohl ein unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene.

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Claus Roxin

Claus Roxin (* 15. Mai 1931 in Hamburg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Conditio-sine-qua-non-Formel

Die Conditio-sine-qua-non-Formel (von spätlateinisch conditio sine qua non, klassisches Latein: condicio sine qua non; wörtlich: „Bedingung, ohne die nicht“, Plural: conditiones sine quibus non) ist eine Formel aus der Rechtswissenschaft und Rechtspraxis sowie der Philosophie.

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Deliktsrecht

Das Deliktsrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, das sich mit den Rechtsfolgen unerlaubter Handlungen beschäftigt.

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Dienstbarkeit

Die Dienstbarkeit (in Österreich und der Schweiz auch Servitut) ist im Sachenrecht ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache.

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Download

Download-Symbol Download (Engl. für Herunterladen) ist in der Telekommunikation und in Rechnernetzwerken der Anglizismus für einen Arbeitsprozess, bei dem ein Datenfluss von einem Netzbetreiber oder dem Internet zum Endgerät eines Nutzers stattfindet.

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Duldung (Recht)

Die Duldung ist in der Rechtswissenschaft das Unterlassen von Widerspruch oder Widerstand, das zur völligen Hinnahme fremder Handlungen führt.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Eigentumsstörung

Eine Eigentumsstörung (oder Eigentumsbeeinträchtigung) liegt im Sachenrecht vor, wenn das Eigentum eines Rechtssubjekts durch andere gestört wird und dabei weder Besitzentziehung noch Vorenthaltung des Besitzes vorliegt und auch keine Straftat zugrunde liegt.

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Entsprechungsklausel

Die Entsprechungsklausel ist ein Begriff des deutschen Strafrechts.

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Filesharing

Filesharing (für Dateien teilen, sinngemäß Dateifreigabe oder gemeinsamer Dateizugriff) ist das direkte Weitergeben von Dateien zwischen Benutzern des Internets (meist) unter Verwendung eines Filesharing-Netzwerks.

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Film

Skladanowsky-Brüder dort 1895 zum ersten Mal einen Film vor Publikum vorführten. Das Bild zeigt eine Aufführung im Jahr 1940. Der Film ist eine Kunstform, die ihren Ausdruck in der auch als Filmen bezeichneten Produktion bewegter Bilder mittels Foto-, Kamera- und Tontechnik findet, bei Stummfilmen war der Ton untergeordnet oder wurde durch unterschiedliche Möglichkeiten versucht.

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Firma

Eine Firma (abgekürzt: Fa.; von ‚beglaubigen‘, ‚befestigen‘) ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift leistet (Abs. 1 HGB).

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Garantenpflicht

Garantenpflicht bezeichnet im Strafrecht die Pflichten, dafür einzustehen, dass ein bestimmter tatbestandlicher Erfolg nicht eintritt (vergleiche zum deutschen Strafrecht StGB).

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Gebot (Rechtswissenschaft)

Gebote sind in der Rechtswissenschaft gesetzliche Verhaltensnormen, die für einen betroffenen Personenkreis oder Gesellschaften ein bestimmtes Verhalten anordnen.

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Gebrauchsmuster

Siegelmarke Deutsches Reichs-Gebrauchsmuster Das Gebrauchsmuster ist der „kleine Bruder“ des Patents und ein Schutzrecht des gewerblichen Rechtsschutzes.

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Gebrauchsmustergesetz

Das Gebrauchsmustergesetz dient im gewerblichen Rechtsschutz als Sicherung der gewerblichen Immaterialgüter neben dem Patentgesetz, dem Markengesetz und dem Designgesetz.

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Geistiges Eigentum

Als geistiges Eigentum wird im Unterschied zum Eigentum an körperlichen Gegenständen (Sachen im Sinne des BGB) ein ausschließliches Recht an einem immateriellen Gut, etwa einem Kunstwerk oder einer technischen Erfindung, bezeichnet.

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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist im deutschen Recht die gesetzliche Grundlage der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.

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Gesetzliches Verbot

Ein gesetzliches Verbot ist im Recht ein Verbot, also die Anordnung eines Unterlassens, durch Rechtsnorm.

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Gewinnabschöpfung

Unter Gewinnabschöpfung versteht man im deutschen Recht verschiedene Sanktionsmöglichkeiten für unrechtmäßiges Verhalten, bei dem der Verletzer einen Vorteil erlangt.

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Grüneberg (Gesetzeskommentar)

Der Grüneberg (bis zur 80. Auflage 2021 Palandt) ist ein Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und einigen Nebengesetzen, benannt nach dem Richter am Bundesgerichtshof Christian Grüneberg.

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste

alternativtext.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Gustav Radbruch

Gustav Radbruch (Aufnahme aus dem Reichstags-Handbuch 1920, I. Wahlperiode, Verlag der Reichsdruckerei, Berlin 1920) Gustav Radbruch (* 21. November 1878 in Lübeck; † 23. November 1949 in Heidelberg) war ein deutscher Politiker und Rechtswissenschaftler.

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Handeln

Handeln ist ein Sammelbegriff für bestimmte Tätigkeiten (die Handlungen), die ein Mensch absichtlich unternimmt.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Handlungslehre (Strafrecht)

Die Handlungslehren – als Bestandteil der allgemeinen Strafrechtslehre – setzen sich mit der Problematik auseinander, dass die Verübung einer Straftat als Normwiderspruch gesehen wird.

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HRRS

HRRS ist eine juristische Online-Fachzeitschrift.

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Ingerenz

Ingerenz („sich einmischen“) ist ein terminus technicus des Strafrechts und bezeichnet gefährdendes Vorverhalten im Kontext des rechtlichen Instituts der Garantenstellung.

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Internet

Das Internet (von,zusammengeschaltete Netzwerke‘, kürzer oder kurz net ‚Netz‘), umgangssprachlich auch Netz, ist ein weltweiter Verbund von Rechnernetzwerken, den autonomen Systemen.

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Irreführende Werbung

Die Irreführende Werbung – oder genauer: irreführende geschäftliche Handlung – ist ein lauterkeitsrechtlicher Tatbestand, der von den und sowie den Nr.

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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist in der Betriebswirtschaftslehre und speziell im Rechnungswesen der Abschluss der Buchführung für ein bestimmtes Geschäftsjahr, das am Bilanzstichtag endet.

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Johann Heinrich Zedler

Das von Zedler verlegte ''Universal-Lexicon'' gilt heute als die bedeutendste deutschsprachige Enzyklopädie des 18. Jahrhunderts. Zedlers Name ist so eng mit dem Lexikon verbunden, dass das Werk heute zumeist kurz als „der Zedler“ bezeichnet wird. Entgegen der Angabe auf dem hier abgebildeten Titelblatt erschien der erste Band bereits zur Leipziger Michaelismesse des Jahres 1731. Johann Heinrich Zedler (* 7. Januar 1706 in Breslau, Fürstentum Breslau; † 21. März 1751 in Leipzig, Kurfürstentum Sachsen) war ein deutscher Buchhändler und Verleger.

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Kausalität

Kausalität (von, „Ursache“, und causalis, „ursächlich, kausal“) ist die Beziehung zwischen Ursache und Wirkung.

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Kausalität (Recht)

Der Rechtsbegriff der Kausalität beschreibt den spezifischen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zwischen einer Rechtshandlung (Handlung, Ereignis) und dem durch diese ausgelösten Erfolg.

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Kennzeichen (Recht)

Unter Kennzeichen versteht man im Kennzeichenrecht Marken, Unternehmenskennzeichen, Werktitel und geografische Herkunftsbezeichnungen.

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Kindschaftsrecht (Österreich)

Das Kindschaftsrecht ist ein Begriff aus dem österreichischen Familienrecht und regelt die Beziehungen eines Kindes zu seinen Eltern, dabei insbesondere Unterhalt und Obsorge.

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Klausel (Recht)

Klauseln sind einzelne Bestimmungen eines Regelwerks, insbesondere eines Vertrages (Vertragsklausel).

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Kontradiktion

Eine Kontradiktion (aus, „gegen“ und, „das Sagen, Reden“; „Gegenrede, Widerspruch“) liegt in der Logik vor, wenn zwei Begriffe, Urteile oder Aussagen im Widerspruch zueinander stehen und eine gegenseitige Negation darstellen.

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Konzernabschluss

Ein Konzernabschluss ist ein Jahresabschluss oder Zwischenabschluss eines Konzerns.

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Legaldefinition

Legaldefinition ist die Definition eines Rechtsbegriffs in einem Gesetz durch den Gesetzgeber.

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Leistung (Recht)

Der Rechtsbegriff der Leistung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit verschiedenen Bedeutungsinhalten verwendet.

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Marke (Recht)

Fiktive Wort-Bild-Marke(Das kleine „SM“-Symbol rechts oben lässt erkennen, dass es sich um eine Dienstleistungsmarke (''Service Mark'') handelt, die zur Eintragung in einem Markenregister angloamerikanischer Prägung angemeldet ist.) Als Marke (veraltet auch Warenzeichen) wird ein rechtlich geschütztes Zeichen bezeichnet, das dazu dient, Waren, Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren, Produkten oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

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Markengesetz

Das deutsche Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz – MarkenG) dient dem Schutz von Marken.

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Markenrecht (Deutschland)

Das Markenrecht der Bundesrepublik Deutschland ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützt.

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Martin Luther

alternativtext.

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Namensrecht (Deutschland)

Das Namensrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist durch verschiedene Regelungen, insbesondere durch das Bürgerliche Gesetzbuch, festgesetzt.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Nichtanzeige geplanter Straftaten

Die Nichtanzeige geplanter Straftaten ist ein Vergehen nach dem Recht Deutschlands.

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Niederösterreich

Niederösterreich ist ein Bundesland der Republik Österreich.

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Normadressat

Normadressat ist der Personenkreis, an den sich die Regelung einer gesetzlichen Bestimmung (Rechtsnorm) richtet, dessen Verhalten (Handeln, Unterlassen) durch das Gesetz geregelt werden soll.

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Ordnungsmittel

Der Rechtsbegriff Ordnungsmittel (EGStGB, bis GVG) bezeichnet im deutschen Recht bestimmte gerichtlich angeordnete Sanktionen.

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Otto Palandt

Urkunde des Reichsjustizprüfungsamts mit Palandts Unterschrift, Berlin, 12. April 1937 Otto Palandt (* 1. Mai 1877 in Stade; † 3. Dezember 1951 in Hamburg) war ein deutscher Richter und von 1934 bis 1943 Präsident des Reichsjustizprüfungsamts.

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Patent

Urkunde zu einem US-Patent Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung.

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Patentgesetz (Deutschland)

Patentgesetz vom 5. Mai 1936 Das Patentgesetz sichert im deutschen Recht neben dem Markengesetz, Gebrauchs- und Geschmacksmustergesetz den Schutz neuschöpferischer Entwicklungen.

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Personenvereinigung

Eine Personenvereinigung ist ein Zusammenschluss mindestens zweier natürlicher und/oder juristischer Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.

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Pflicht (Recht)

Pflicht oder Rechtspflicht sind im Recht die einem Rechtssubjekt durch Rechtsnormen oder Vertrag auferlegten Verhaltensregeln.

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Pflichtenkollision

Eine Pflichtenkollision liegt im Recht Deutschlands vor, wenn sich jemand gleich mehreren gleichzeitigen und sofort erfüllbaren rechtlichen Handlungspflichten gegenübersieht, aber nur eine davon erfüllen kann.

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Privatperson

Die Privatperson ist eine in eigener Sache handelnde natürliche Person, die nicht als Stellvertreter im Namen von Unternehmen oder Behörden tätig ist.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Rechtfertigungsgrund

Rechtfertigungsgründe sind Umstände, die die Rechtswidrigkeit einer Handlung ausschließen.

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Rechtsbegriff

Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.

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Rechtsfolge

Als Rechtsfolge wird die rechtliche Konsequenz bezeichnet, die durch das Erfüllen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung begründet wird.

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Rechtsgebiet

Als Rechtsgebiet bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ein Fachgebiet des Rechts, das thematisch auf einer einheitlichen Rechtsquelle beruht.

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Rechtsgut

Rechtsgut ist ein durch die Rechtsordnung geschütztes Gut oder Interesse.

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Rechtshandlung

Rechtshandlung ist in der Rechtswissenschaft ein rechtlich erhebliches Handeln, Dulden oder Unterlassen, bei dem die hieran von der Rechtsordnung geknüpften Rechtsfolgen unabhängig vom Willen des Handelnden eintreten.

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Rechtsinhaber

Als Rechtsinhaber (oder „Rechteinhaber“) bezeichnet man in der Rechtswissenschaft Rechtssubjekte, die Inhaber eines Rechts sind.

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Rechtsprechung

Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.

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Rechtswidrigkeit

Rechtswidrigkeit ist allgemein der Verstoß eines Rechtssubjekts gegen das geltende Recht.

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Rechtswissenschaft

Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.

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Reichsgericht

Das Reichsgericht war von 1879 bis 1945 der für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständige oberste Gerichtshof im Deutschen Reich.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Schaden

Der Schaden (veraltet auch Schade, von mittelhochdeutsch schade) ist jeder materielle oder immaterielle Nachteil, den eine Person oder Sache durch ein Ereignis erleidet.

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Schadensersatz

Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.

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Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

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Schuldverhältnis

Das Schuldverhältnis bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann.

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Schweiz

Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.

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Störer

Störer ist ein Rechtsbegriff, der vorwiegend im Verwaltungsrecht und im Sachenrecht angewendet wird.

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Strafe

Die Strafe ist eine Sanktion gegenüber einem bestimmten Verhalten, das im Regelfall vom Erzieher, Staat oder Vorgesetzten als Unrecht bzw.

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Strafgesetzbuch (Deutschland)

Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.

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Strafgesetzbuch (Schweiz)

Das Schweizerische Strafgesetzbuch, kurz StGB (Aussprache meist als), bei nötiger Abgrenzung auch sStGB, chStGB oder StGB-CH, geht auf die Fassung vom 21.

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Strafrecht (Deutschland)

Das Strafrecht bezeichnet in der deutschen Rechtsordnung das Rechtsgebiet, das bestimmte menschliche Rechtshandlungen (aktives Tun, Dulden, Unterlassen bei bestehender Rechtspflicht) als von der Norm „abweichendes Verhalten“ unter staatliche Strafe stellt.

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Strafrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz (Deutschland)

Das Bestimmtheitsgebot verletzende Signalisierung von Verbotsverfügungen Das grundgesetzliche Bestimmtheitsgebot verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland zur hinreichend genauen Formulierung jeglicher Eingriffe in Grundrechte.

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Tatbestandsirrtum

Der Tatbestandsirrtum („Unkenntnis der Wahrheit“), auch Tatumstandsirrtum, ist eine der im Strafrecht auftretenden Irrtumsformen.

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Tatsache

Eine Tatsache, auch Fakt oder Faktum (von lateinisch factum, „Gemachtes“, res facti), ist je nach Auffassung ein wirklicher, nachweisbarer, bestehender, wahrer oder anerkannter Sachverhalt.

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Täter

Als Täter wird allgemein jemand bezeichnet, der eine Tat ausführt oder etwas getan hat, insbesondere ein Straftäter.

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Unlauterer Wettbewerb

Als unlauteren Wettbewerb bezeichnet man im Wettbewerbsrecht eine bestimmte Form des Rechtsbruchs.

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Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen

Die unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen ist ein Straftatbestand des Strafrechts Deutschlands und in StGB geregelt.

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Unterlassungsanspruch

Der Unterlassungsanspruch ist im Recht der sich aus dem Gesetz ergebende Anspruch eines Berechtigten auf Unterlassung bestimmter rechtswidriger Handlungen eines Störers.

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Unterlassungsdelikt

Ein Unterlassungsdelikt ist eine Straftat, die ein Unterlassen unter Strafe stellt.

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Unterlassungserklärung

Die Unterlassungserklärung ist im Zivilrecht eine Erklärung, bei der sich ein Rechtssubjekt verpflichtet, eine beanstandete rechtswidrige Handlung in Zukunft zu unterlassen.

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Unterlassungsklage

Die Unterlassungsklage ist im Zivilprozess eine Leistungsklage, durch die der Kläger eine gegenwärtige oder künftige Beeinträchtigung seiner Rechte abwehren will und das Gericht durch Gerichtsurteil dem Beklagten die Unterlassung bestimmter beeinträchtigender Handlungen auferlegt.

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Unterlassungsklagengesetz

Das deutsche Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) wurde im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung 2002 erlassen.

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Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

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Unwirksamkeit

Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.

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Urheberrecht (Deutschland)

nbn:de:bvb:12-bsb10601249-7), S. 5 ff. Das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst den Teil der deutschen Rechtsordnung, mit dem schöpferische Leistungen – so genannte Werke – auf den Gebieten der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst geschützt werden.

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Urheberrechtsgesetz (Deutschland)

Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) wurde 1965 aus dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst (LUG) von 1901 und dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) von 1907 geschaffen.

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Urheberrechtsverletzung

Ein Laden mit Schwarzkopien in Thailand Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen die Urheberrechte.

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Verhalten (Biologie)

Als das Verhalten eines tierischen, sozialen Lebewesens bezeichnet man in der Verhaltensbiologie „die Gesamtheit seiner Bewegungen, Lautäußerungen und Körperhaltungen“.

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Verkehrssicherungspflicht

Eine Verkehrssicherungspflicht, seit der Rechtsprechung des Reichsgerichts auch Verkehrspflicht genannt, ist in Deutschland eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen nach den BGB führen kann.

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Verschwiegenheitspflicht

Die Verschwiegenheitspflicht oder Schweigepflicht ist die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

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Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

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Videodatei

Eine Videodatei ist in der Informationstechnologie eine Datei, die zum Speichern, zur Wiedergabe, zum Bearbeiten und zur Datenübertragung von bewegten Bildern und gegebenenfalls eines Begleittons dient.

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Vorsatz (Recht)

Vorsatz (dolus) bezeichnet im Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände einschließlich der Kausalitätsbeziehungen.

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Vorstand

Als Vorstand wird allgemein das Leitungsorgan von Unternehmen oder sonstigen privaten oder öffentlichen Rechtsformen bezeichnet, das die Personenvereinigung nach außen gerichtlich und außergerichtlich vertritt und nach innen mit der Führung der Geschäfte betraut ist.

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Wettbewerbsrecht (Deutschland)

Das Wettbewerbsrecht umfasst im deutschen Recht das Recht des unlauteren Wettbewerbs (das Lauterkeitsrecht) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (das Kartellrecht).

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Wettbewerbsverbot

Unter Wettbewerbsverbot wird im deutschen Recht die Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung mit Rücksicht auf ein bestehendes oder vergangenes Vertragsverhältnis verstanden.

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Widerruf (Recht)

Der Widerruf bezeichnet im Privatrecht die Ausübung verschiedener Gestaltungsrechte, die dem Berechtigten die Möglichkeit geben, die rechtliche Bindung an seine Willenserklärung aufzuheben oder zu verhindern.

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Zivilgesetzbuch

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, kurz ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Zivilprozessrecht (Deutschland)

Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Gerichtsverfahren in zivilrechtlichen Streitigkeiten zum Gegenstand haben.

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Zurechnung

Zurechnung (auch Zuschreibung, lat. imputatio) bedeutet, dass man eine Person für ein bestimmtes Verhalten und dessen Folgen rechtlich verantwortlich macht.

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AusgehendeEingehende
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