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Schuldrecht (Deutschland)

Index Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

93 Beziehungen: Absolutes Recht, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Deutschland), Annahmeverzug, Anschluss- und Benutzungszwang, Anspruch (Recht), Anspruchsgrundlage, Aufrechnung (Deutschland), Auftrag, Auslobung, Bürgerliches Gesetzbuch, Bereicherungsrecht, Bringschuld, Bundesgerichtshof, Common Law, Deliktsrecht, Deliktsrecht (Deutschland), Dienstvertrag (Deutschland), Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, Eigentum, Energiewirtschaftsgesetz, Erlass (Privatrecht), Factoring, Familienrecht, Gattungsschuld, Generalklausel, Gesamtgläubiger, Gesamtschuld, Geschäftsführung ohne Auftrag (Deutschland), Geschäftsgrundlage, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Gewährleistung, Gläubiger, Gute Sitten, Haftung (Recht), Handelsgesetzbuch, Helmut Rüßmann (Rechtswissenschaftler), Hinterlegung (Recht), Holschuld, Juristische Person, Karl Larenz, Kaufvertrag (Deutschland), Konfusion (Recht), Konkretisierung, Kontrahierungszwang, Leasing, Leistung (Recht), Mietvertrag (Deutschland), Natürliche Person, Neue Juristische Wochenschrift, Pflichtverletzung, ..., Privatautonomie, Privatrecht, Produkthaftungsgesetz (Deutschland), Punitive damages, Römisches Recht, Rechtsgeschäft, Rechtsinstitut, Rechtsmissbrauch, Rechtsnorm, Rechtssubjekt, Relatives Recht, Richterrecht, Richtlinie (EU), Sachenrecht, Sachenrecht (Deutschland), Schadensersatz, Schenkung, Schickschuld, Schuldner, Schuldnerverzug (Deutschland), Schuldrechtsmodernisierung, Schuldverhältnis, Straßenverkehrsgesetz, Subsumtion (Recht), Tauschvertrag, Typenzwang, Unabdingbarkeit, Unmöglichkeit (BGB), Venire contra factum proprium, Verbraucherschutz, Vergleich (Recht), Verjährung (Deutschland), Vermächtnis, Verpflichtetsein, Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland), Vertrag, Vertrag sui generis, Vertragsfreiheit, Verwendung (Recht), Verwirkung (Deutschland), Werkvertrag (Deutschland), Widerruf (Recht), Zugang. Erweitern Sie Index (43 mehr) »

Absolutes Recht

Absolute Rechte verschaffen dem Berechtigten ein ausschließliches, rechtlich geschütztes Herrschaftsrecht über eine bestimmte Rechtsposition, die von jedermann zu respektieren ist.

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Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Deutschland)

Der Allgemeine Teil (AT) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) umfasst die §§ 1–240, die als Buch 1 den hauptsächlichen Regelungsbereichen des BGB – den vier Büchern des Schuldrechts, Sachenrechts, Familienrechts und Erbrechts – vorangestellt sind.

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Annahmeverzug

Der Annahmeverzug (auch: Gläubigerverzug) liegt vor, wenn der Gläubiger die Leistung des Schuldners, die möglich gewesen wäre und vertragsgemäß angeboten wurde, nicht rechtzeitig zum Leistungszeitpunkt annimmt.

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Anschluss- und Benutzungszwang

Der Anschluss- und Benutzungszwang ist eine kommunalrechtliche Bestimmung der jeweiligen Gemeindeordnung, mit dem Gemeinden den Anschluss an gemeindliche Anstalten, wie der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, der Abfallentsorgung, der Straßenreinigung sowie deren Benutzung und die Benutzung von Schlachthöfen, Leichenhäusern und Bestattungseinrichtungen, durch Satzung aus Gründen des öffentlichen Wohls vorschreiben können.

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Anspruch (Recht)

Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen.

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Anspruchsgrundlage

Anspruchsgrundlage ist ein Rechtssatz, der einem Tatbestand als Rechtsfolge einen Anspruch (Recht) zuweist.

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Aufrechnung (Deutschland)

Die Aufrechnung (Kompensation) liegt im Rechtssinne vor, wenn der Schuldner seinem Gläubiger eine Gegenforderung mit dem Erfolg entgegenhalten kann, dass der Gläubiger gegen ihn nur noch die Restforderung durchsetzen kann, soweit sie ihm nach Abzug der Gegenforderung verbleibt.

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Auftrag

Der Auftrag ist in der Rechtswissenschaft ein Vertrag zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer, bei dem sich letzterer verpflichtet, das ihm übertragene Geschäft unentgeltlich zu besorgen.

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Auslobung

Die Auslobung ist nach deutschem Zivilrecht ein einseitiges Rechtsgeschäft, mit dem der Auslobende eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere die Herbeiführung eines Erfolges, aussetzt (BGB).

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bereicherungsrecht

Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts.

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Bringschuld

Bringschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht und bedeutet, dass Leistungs- und Erfolgsort der Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz des Gläubigers ist.

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Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

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Common Law

__KEIN_INHALTSVERZEICHNIS__ Mischsysteme, die zum Teil aus Common Law bestehen (hellblau). Das Common Law ist ein in vielen englischsprachigen Ländern vorherrschender Rechtskreis, der sich nicht nur auf Gesetze, sondern auch auf maßgebliche richterliche Urteile der Vergangenheit – sogenannte Präzedenzfälle – stützt (Fallrecht) und durch richterliche Auslegung weitergebildet wird (Richterrecht).

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Deliktsrecht

Das Deliktsrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, das sich mit den Rechtsfolgen unerlaubter Handlungen beschäftigt.

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Deliktsrecht (Deutschland)

Das deutsche Deliktsrecht, auch als Recht der unerlaubten Handlungen bezeichnet, ist in den des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

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Dienstvertrag (Deutschland)

Der Dienstvertrag ist im deutschen Schuldrecht ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich eine Vertragspartei zur Leistung von bestimmten Diensten und der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

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Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, häufig kurz EBV genannt, ist eine in den § ff.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Energiewirtschaftsgesetz

Das deutsche Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) trat erstmals 1935 in Kraft und wurde zuletzt 2005 durch eine Neufassung ersetzt.

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Erlass (Privatrecht)

Der Erlass (im deutschen Recht Erlassvertrag) ist ein formfreier Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner, mit dem als Erfüllungssurrogat bestimmte Schulden des Schuldners aufgehoben werden.

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Factoring

Factoring ist ein Anglizismus für die gewerbliche, revolvierende Übertragung von Forderungen eines Unternehmens (Lieferant, Kreditor) gegen einen oder mehrere Forderungsschuldner (Debitor) vor Fälligkeit an ein Kreditinstitut oder ein Finanzdienstleistungsinstitut (Factor).

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Familienrecht

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.

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Gattungsschuld

Gattungsschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht.

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Generalklausel

Als Generalklausel bezeichnet man in der Rechtswissenschaft eine Rechtsnorm, deren Tatbestand weit gefasst ist.

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Gesamtgläubiger

Gesamtgläubiger ist ein Begriff aus dem deutschen Schuldrecht und bezeichnet eine Mehrheit von Gläubigern, die eine Leistung in der Weise zu fordern berechtigt sind, dass jeder die ganze Leistung an sich fordern kann, der Schuldner sie aber nur einmal bewirken muss (BGB).

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Gesamtschuld

Die Gesamtschuld (auch „Haftung zur ungeteilten Hand“) ist ein Rechtsbegriff des deutschen Rechts, der eine gemeinschaftliche Schuld mehrerer Rechtssubjekte bezüglich einer Leistung aus einem einheitlichen Schuldverhältnis beschreibt, wobei jeder Schuldner verpflichtet ist, die gesamte Leistung zu erbringen, der Gläubiger aber nur berechtigt ist, sie einmal zu fordern.

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Geschäftsführung ohne Auftrag (Deutschland)

Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) ist ein gesetzliches Schuldverhältnis, das in Deutschland in den – des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt ist und zu den vertragsähnlichen Ansprüchen zählt.

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Geschäftsgrundlage

Geschäftsgrundlage sind im Zivilrecht die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut.

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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Zentralnorm des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts.

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Gewährleistung

Gewährleistung, auch Mängelhaftung, bedeutet im Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Gute Sitten

Gute Sitten ist der positive moralische Wert der Sitte.

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Haftung (Recht)

Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Helmut Rüßmann (Rechtswissenschaftler)

Helmut Rüßmann (* 23. Januar 1943 in Dortmund) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Hinterlegung (Recht)

Die Hinterlegung (lat. depositium, Begriff des römischen Rechts)Heinrich Honsell: Römisches Recht. 7. Auflage.

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Holschuld

Holschuld ist ein Begriff aus dem Schuldrecht und bedeutet, dass Leistungs- und Erfolgsort beim Schuldner liegt.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Karl Larenz

Das Grab von Karl Larenz, seiner Ehefrau Irmgard geborene Müller sowie seiner Eltern Karl (Richter am Preußischen Oberverwaltungsgericht) und Ida gebornene Pagenstecher auf dem Friedhof Gröbenzell Karl Alfred Rudolf Larenz (* 23. April 1903 in Wesel; † 24. Januar 1993 in Olching bei München) war ein deutscher Zivilrechtler und Rechtsphilosoph.

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Kaufvertrag (Deutschland)

Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand.

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Konfusion (Recht)

Konfusion tritt im Schuldrecht ein, wenn der Gläubiger einer Forderung mit dem Schuldner einer korrespondierenden Verbindlichkeit in einer Person zusammentrifft.

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Konkretisierung

Als Konkretisierung („zusammengewachsen, verdichtet, zusammengesetzt“) bezeichnet man umgangssprachlich einen kognitiven Prozess, bei dem eine vorausgegangene Abstraktion durch genauere Details ersetzt wird.

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Kontrahierungszwang

Der Kontrahierungszwang (auch Abschlusszwang) beschreibt die Rechtspflicht einer Vertragspartei, mit einer anderen Partei ein Rechtsverhältnis zu begründen.

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Leasing

Fast zwei Drittel des Leasingvolumens in Deutschland entfallen auf Straßenfahrzeuge Leasing (von ‚mieten‘, ‚pachten‘) ist in der Wirtschaft der Anglizismus für ein Dauerschuldverhältnis, das die Vermietung oder Verpachtung von Wirtschaftsobjekten zum Inhalt hat.

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Leistung (Recht)

Der Rechtsbegriff der Leistung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit verschiedenen Bedeutungsinhalten verwendet.

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Mietvertrag (Deutschland)

''Deutscher Einheits-Mietvertrag'' (vor 1933) Er wurde als Formular offensichtlich auch noch 1950 genutzt. In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Neue Juristische Wochenschrift

Die Neue Juristische Wochenschrift (NJW) ist die auflagenstärkste Zeitschrift für die juristische Theorie und Praxis in Deutschland und wird vor allem von Rechtsanwälten, Notaren, Richtern, Rechtspflegern, Rechtsreferendaren und Studenten der Rechtswissenschaft gelesen.

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Pflichtverletzung

Unter einer Pflichtverletzung versteht man im deutschen Schuldrecht ein Verhalten, wenn ein Schuldner anders handelt als es ihm durch das Schuldverhältnis vorgeschrieben ist und er dadurch eine Rechtspflicht verletzt.

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Privatautonomie

Privatautonomie ist das Recht, seine privaten Rechtsverhältnisse nach eigener Entscheidung zu gestalten.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Produkthaftungsgesetz (Deutschland)

Das Produkthaftungsgesetz (Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte – ProdHaftG) vom 15.

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Punitive damages

Im anglo-amerikanischen Recht versteht man unter Punitive damages einen Schadensersatz, der im Zivilprozess einem Kläger über den erlittenen tatsächlichen Schaden hinaus zuerkannt wird.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.

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Rechtsinstitut

Rechtsinstitut (auch Rechtseinrichtung und Rechtsfigur) bezeichnet die Summe der Rechtsgrundsätze, die durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft zur rechtlichen Beurteilung eines bestimmten Lebenssachverhalts entwickelt worden sind.

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Rechtsmissbrauch

Rechtsmissbrauch ist die nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilende zweckwidrige Inanspruchnahme einer eigentlich zustehenden Rechtsposition.

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Rechtsnorm

Als Rechtsnorm (auch Rechtsvorschrift beziehungsweise Rechtssatz) wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift bezeichnet.

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Rechtssubjekt

Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.

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Relatives Recht

Ein relatives Recht ist ein subjektives Recht, das im Gegensatz zu einem absoluten Recht nur gegenüber bestimmten Personen wirkt, nur von diesen verletzt und nur ihnen gegenüber durchgesetzt werden kann.

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Richterrecht

Richterrecht entsteht in der Rechtsprechung.

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Richtlinie (EU)

Im Europarecht sind Richtlinien (Direktiven nach der englischen Bezeichnung directive, allgemeinsprachlich auch EU-Richtlinien) Rechtsakte der Europäischen Union und als solche Teil des sekundären Unionsrechts.

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Sachenrecht

Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, mit dem die Rechtsverhältnisse an Sachen geregelt werden.

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Sachenrecht (Deutschland)

Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das die Rechtsverhältnisse von Rechtssubjekten zu Sachen im Sinne des BGB und vereinzelt auch zu Rechten regelt.

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Schadensersatz

Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.

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Schenkung

Die Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen Anderen bereichert und beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (Abs. 1 BGB).

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Schickschuld

Die Schickschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht Deutschlands, wonach der Leistungsort (Erfüllungsort) beim Schuldner liegt, denn seine Leistungshandlung liegt im Absenden, und der Erfolgsort beim Gläubiger.

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Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

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Schuldnerverzug (Deutschland)

Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese Verzögerung zu vertreten hat.

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Schuldrechtsmodernisierung

Unter Schuldrechtsmodernisierung versteht man in Deutschland die im Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.

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Schuldverhältnis

Das Schuldverhältnis bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann.

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Straßenverkehrsgesetz

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist ein Bundesgesetz, das vor allem die Grundlagen des Straßenverkehrsrechts in Deutschland enthält.

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Subsumtion (Recht)

Die Subsumtion (von lat. sub, unter, und sumere, nehmen, Partizip II sumptum, gelegentlich Subsumption geschrieben) ist der Vorgang, bei dem man einen Begriff unter einen anderen ordnet.

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Tauschvertrag

Der Tauschvertrag (oder Tausch) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den sich beide Vertragsparteien zur gegenseitigen Übergabe, Übertragung und Übereignung von Sachen oder Rechten verpflichten.

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Typenzwang

Unter einem Typenzwang versteht man in der deutschen Rechtswissenschaft den Umstand, dass ein Rechtsanwender im Sachenrecht nur aus einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Katalog von Handlungsformen und Gestaltungen auswählen und keine neuen vereinbaren oder annehmen darf (numerus clausus).

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Unabdingbarkeit

Mit Unabdingbarkeit, auch unabdingbarem oder zwingendem Recht (lat. ius cogens), bezeichnet man eine Regelung in einem Gesetz, von der nicht durch vertragliche Vereinbarung abgewichen werden kann.

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Unmöglichkeit (BGB)

Unmöglichkeit ist ein Begriff des deutschen Schuldrechts.

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Venire contra factum proprium

Venire contra factum proprium (lat. für „Zuwiderhandlung gegen das eigene frühere Verhalten“, vereinfacht: widersprüchliches Verhalten, Selbstwiderspruch) bezeichnet im deutschen Schuldrecht einen Fall des Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, welcher sich wiederum aus der Generalklausel des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ergibt.

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Verbraucherschutz

Verbraucherschutz, österreichisch und schweizerisch Konsumentenschutz, bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher beziehungsweise Konsumenten von Gütern oder Dienstleistungen schützen sollen.

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Vergleich (Recht)

Änderung eines Schuldverhältnisses Als Vergleich (ma. Mutsühne) bezeichnet man im deutschen Zivilrecht einen Vertrag, durch den ein Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis, über das die Parteien verfügen können, im Wege gegenseitigen Verlassens der Extrempositionen und Kompromissfindung beseitigt wird.

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Verjährung (Deutschland)

Verjährung ist ein sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht (einschließlich des Steuerrechts) und im Strafrecht verwendeter Rechtsbegriff, dessen Wesen und Inhalt sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt und dessen Rechtsfolgen regelmäßig nach Ablauf einer bestimmten Verjährungsfrist eintreten.

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Vermächtnis

Ein erbrechtliches Vermächtnis (auch Legat, von) ist die Zuwendung eines bestimmten Vermögensvorteils aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags, ohne dass der mit dem Vermächtnis Bedachte (der Vermächtnisnehmer oder Legatar) als Erbe eingesetzt wird.

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Verpflichtetsein

Im deutschen Zivilrecht ist ein Träger von Rechten verpflichtet, wenn sich aus einem Schuldverhältnis Ansprüche gegen ihn richten (vgl.  Bürgerliches Gesetzbuch|BGB).

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Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland)

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern als auch von Versicherungsvermittlern bei Versicherungsverträgen regelt.

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Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

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Vertrag sui generis

Ein Vertrag sui generis (auch atypischer Vertrag genannt) ist im Recht der Schuldverhältnisse ein Vertragstyp, der nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist.

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Vertragsfreiheit

Die in Deutschland nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch GG geschützte Vertragsfreiheit ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge abzuschließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

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Verwendung (Recht)

Verwendung ist der juristische Fachausdruck für eine Aufwendung (freiwillige und zweckgerichtete Vermögensopfer) zugunsten einer Sache.

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Verwirkung (Deutschland)

Ein Recht ist verwirkt, wenn seit der Möglichkeit seiner Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten, die eine spätere Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (Umstandsmoment).

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Werkvertrag (Deutschland)

Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil (Unternehmer) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen.

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Widerruf (Recht)

Der Widerruf bezeichnet im Privatrecht die Ausübung verschiedener Gestaltungsrechte, die dem Berechtigten die Möglichkeit geben, die rechtliche Bindung an seine Willenserklärung aufzuheben oder zu verhindern.

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Zugang

Zugang ist ein Rechtsbegriff, der die Rechtswirksamkeit empfangsbedürftiger Willenserklärungen beschreibt.

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Leitet hier um:

Allgemeines Schuldrecht, Besonderes Schuldrecht, Deutsches Schuldrecht, Schuldrecht Deutschlands, Schuldrecht in Deutschland, Schuldrechtlich, Schuldrechtlicher Anspruch.

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