Logo
Unionpedia
Kommunikation
Jetzt bei Google Play
Neu! Laden Sie Unionpedia auf Ihrem Android™-Gerät herunter!
Frei
Schneller Zugriff als Browser!
 

Dienstbarkeit

Index Dienstbarkeit

Die Dienstbarkeit (in Österreich und der Schweiz auch Servitut) ist im Sachenrecht ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache.

76 Beziehungen: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Anton Friedrich Justus Thibaut, Öffentlichkeit, Bürgerliches Gesetzbuch, Beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Besitz, Beurkundung, Code civil, Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis, Dienstbarkeit (Österreich), Dingliches Recht (Deutschland), Eigentum, Forderung, Frankreich, Gaius (Jurist), Gegenleistung, Geistiges Eigentum, Geschäfts- oder Firmenwert, Goldene Bulle, Grunddienstbarkeit, Grundeigentum, Grundstück, Grundstücksgleiches Recht, Hausrat, Herbert Hausmaninger, Institutiones Gai, Knechtschaft, Konzession, Kraftfahrzeug, Leasing, Leihvertrag (Deutschland), Leitungsrecht, Lizenz, Marke (Recht), Max Kaser, Mietvertrag (Deutschland), Natürliche Person, Nießbrauch, Notar, Nutzniessung, Nutzung (Recht), Nutzungsentgelt, Nutzungsrecht, Pachtvertrag (Deutschland), Pandekten, Patent, Person, Polen, Römisches Recht, ..., Recht, Rechtsinhaber, Rechtsobjekt, Rechtssubjekt, Sache (Recht), Sachenrecht (Österreich), Sachenrecht (Deutschland), Sachgesamtheit, Schuldrecht (Deutschland), Schweiz, Servitut (Klein Strehlitz), Staatsservitut, Stiftung, Tragtier, Urheberrecht, Vermögen (Wirtschaft), Vertrag, Viehtrieb, Walter Selb, Weg, Wegerecht (Sachenrecht), Wohnung, Wohnungseigentumsgesetz (Deutschland), Wohnungsrecht, Zivilgesetzbuch, Zivilrecht (Polen). Erweitern Sie Index (26 mehr) »

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.

Neu!!: Dienstbarkeit und Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch · Mehr sehen »

Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten

Räumlicher Geltungsbereich (rosa) zum Ende des 19. Jahrhunderts Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (prALR) war eine spätabsolutistisch-naturrechtliche Kodifikation des Rechts im preußischen Staat.

Neu!!: Dienstbarkeit und Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten · Mehr sehen »

Anton Friedrich Justus Thibaut

Anton Friedrich Justus Thibaut Anton Friedrich Justus Thibaut (* 4. Januar 1772 in Hameln; † 28. März 1840 in Heidelberg) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Neu!!: Dienstbarkeit und Anton Friedrich Justus Thibaut · Mehr sehen »

Öffentlichkeit

Öffentlichkeit ist der Bereich des gesellschaftlichen Lebens, in dem Menschen zusammenkommen, um Probleme zu besprechen, die in politischen Prozessen gelöst werden sollen.

Neu!!: Dienstbarkeit und Öffentlichkeit · Mehr sehen »

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

Neu!!: Dienstbarkeit und Bürgerliches Gesetzbuch · Mehr sehen »

Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist im Grundbuchrecht eine Dienstbarkeit mit der Befugnis für ein bestimmtes Rechtssubjekt, ein hiermit belastetes Grundstück oder grundstücksgleiches Recht in einzelnen Beziehungen nutzen zu dürfen.

Neu!!: Dienstbarkeit und Beschränkte persönliche Dienstbarkeit · Mehr sehen »

Besitz

Besitz bezeichnet in der juristischen Fachsprache die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, abgegrenzt gegenüber Eigentum, das die rechtliche Herrschaftsmacht meint.

Neu!!: Dienstbarkeit und Besitz · Mehr sehen »

Beurkundung

Beurkundung ist im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach bestimmte Verträge oder Urkunden von einem Notar in einer Niederschrift abgefasst werden müssen, von diesem den Beteiligten vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und in Anwesenheit des Notars eigenhändig unterzeichnet werden müssen.

Neu!!: Dienstbarkeit und Beurkundung · Mehr sehen »

Code civil

Erstausgabe des Code civil von 1804, erste Seite Der Code civil (Abkürzung CC oder C. civ.) regelt das französische Zivilrecht.

Neu!!: Dienstbarkeit und Code civil · Mehr sehen »

Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis

Der Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis (CMBC) von 1756 ist ein historisches bayerisches Gesetzeswerk; er wurde auch als „(Chur-) Bayerisches Landrecht“ bezeichnet.

Neu!!: Dienstbarkeit und Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis · Mehr sehen »

Dienstbarkeit (Österreich)

Dienstbarkeiten oder Servituten sind laut österreichischem Sachenrecht beschränkte dingliche Nutzungsrechte an fremden Sachen, deren Eigentümer verpflichtet ist, etwas zu dulden oder zu unterlassen.

Neu!!: Dienstbarkeit und Dienstbarkeit (Österreich) · Mehr sehen »

Dingliches Recht (Deutschland)

Als dingliche Rechte werden in der deutschen Rechtswissenschaft diejenigen Rechte bezeichnet, die sich auf Gegenstände beziehen.

Neu!!: Dienstbarkeit und Dingliches Recht (Deutschland) · Mehr sehen »

Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

Neu!!: Dienstbarkeit und Eigentum · Mehr sehen »

Forderung

Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.

Neu!!: Dienstbarkeit und Forderung · Mehr sehen »

Frankreich

Frankreich (französisch, amtlich la République française) ist ein demokratischer, interkontinentaler Einheitsstaat in Westeuropa mit Überseegebieten.

Neu!!: Dienstbarkeit und Frankreich · Mehr sehen »

Gaius (Jurist)

Gaius war ein römischer Jurist.

Neu!!: Dienstbarkeit und Gaius (Jurist) · Mehr sehen »

Gegenleistung

Unter Gegenleistung versteht man im Schuldrecht bei gegenseitigen Verträgen die fällige Leistung, die an den anderen Vertragspartner im Gegenzug zu dessen Leistung zu erbringen ist.

Neu!!: Dienstbarkeit und Gegenleistung · Mehr sehen »

Geistiges Eigentum

Als geistiges Eigentum wird im Unterschied zum Eigentum an körperlichen Gegenständen (Sachen im Sinne des BGB) ein ausschließliches Recht an einem immateriellen Gut, etwa einem Kunstwerk oder einer technischen Erfindung, bezeichnet.

Neu!!: Dienstbarkeit und Geistiges Eigentum · Mehr sehen »

Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert („Goodwill“) ist im Rechnungswesen die Bezeichnung für einen immateriellen Vermögensposten im Unternehmen, der durch entgeltlichen Erwerb von anderen Unternehmen oder Unternehmensteilen entsteht (derivativer Geschäfts- oder Firmenwert) oder als selbst geschaffener Firmenwert eine Höherbewertung des eigenen Unternehmens darstellt (originärer Geschäfts- oder Firmenwert).

Neu!!: Dienstbarkeit und Geschäfts- oder Firmenwert · Mehr sehen »

Goldene Bulle

Trierer Exemplar der Goldenen Bulle. Seite aus einer Handschrift der Goldenen Bulle, die 1400 von König Wenzel in Auftrag gegeben wurde. Links: Der Kaiser in einer blauen Tunika; vom Künstler wurden ihm sechs Kurfürsten beigesellt, da er selbst als König von Böhmen einer der sieben Kurfürsten war. Rechts: Der Kölner Erzbischof als Kurfürst. Die Goldene Bulle ist ein in Urkundenform verfasstes kaiserliches Gesetzbuch, das von 1356 an das wichtigste der „Grundgesetze“ des Heiligen Römischen Reiches war.

Neu!!: Dienstbarkeit und Goldene Bulle · Mehr sehen »

Grunddienstbarkeit

Die Grunddienstbarkeit ist im deutschen Sachenrecht (BGB) als Art der Dienstbarkeit die Belastung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (des dienenden Grundstücks) zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks (des herrschenden Grundstücks) in der Weise, dass.

Neu!!: Dienstbarkeit und Grunddienstbarkeit · Mehr sehen »

Grundeigentum

Grundeigentum (Grundvermögen; umgangssprachlich auch Grundbesitz) ist das Eigentum an Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder beschränkten dinglichen Rechten.

Neu!!: Dienstbarkeit und Grundeigentum · Mehr sehen »

Grundstück

Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche.

Neu!!: Dienstbarkeit und Grundstück · Mehr sehen »

Grundstücksgleiches Recht

Grundstücksgleiches Recht ist im deutschen Sachenrecht ein dingliches Recht, das rechtlich genauso wie ein Grundstück behandelt wird.

Neu!!: Dienstbarkeit und Grundstücksgleiches Recht · Mehr sehen »

Hausrat

Hausrat sind sämtliche, in einer Wohnung befindlichen und zur Hauswirtschaft und Lebensführung erforderlichen Gebrauchs- und Verbrauchsgüter von Privatpersonen.

Neu!!: Dienstbarkeit und Hausrat · Mehr sehen »

Herbert Hausmaninger

Herbert Hausmaninger (* 21. April 1936 in Salzburg) ist ein österreichischer Jurist und Hochschullehrer.

Neu!!: Dienstbarkeit und Herbert Hausmaninger · Mehr sehen »

Institutiones Gai

Die Institutiones Gai sind eine Juristenschrift aus dem klassischen Zeitalter des römischen Rechts.

Neu!!: Dienstbarkeit und Institutiones Gai · Mehr sehen »

Knechtschaft

Der Begriff Knechtschaft (Knecht ahd. Knabe, Diener; -schaft: Beschaffenheit, Zustand, Verhältnis; Gesamtheit von mehreren Personen, seltener Sachen) als Gegenbegriff zu Herrschaft bezeichnet etwa seit seinem Gebrauch in Luthers Bibelübersetzung einen Zustand der Rechtlosigkeit und Ausbeutung.

Neu!!: Dienstbarkeit und Knechtschaft · Mehr sehen »

Konzession

Unter Konzession (von ‚zugestehen‘, ‚erlauben‘, ‚abtreten‘; PPP concessum) versteht man.

Neu!!: Dienstbarkeit und Konzession · Mehr sehen »

Kraftfahrzeug

Ein Kraftfahrzeug (Abkürzung: Kfz, Kfz. oder KFZ, selten auch fälschlicherweise KfZ), in der Schweiz und in Liechtenstein Motorfahrzeug (Mfz), ist ein „durch einen Motor angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes Fahrzeug“, das „auf dem Erdboden bewegt wird“, also ein Automobil (D/A: Kraftwagen, CH: Motorwagen), Motorrad (D: Krafträder) oder eine Zugmaschine.

Neu!!: Dienstbarkeit und Kraftfahrzeug · Mehr sehen »

Leasing

Fast zwei Drittel des Leasingvolumens in Deutschland entfallen auf Straßenfahrzeuge Leasing (von ‚mieten‘, ‚pachten‘) ist in der Wirtschaft der Anglizismus für ein Dauerschuldverhältnis, das die Vermietung oder Verpachtung von Wirtschaftsobjekten zum Inhalt hat.

Neu!!: Dienstbarkeit und Leasing · Mehr sehen »

Leihvertrag (Deutschland)

Ein Leihvertrag liegt im Schuldrecht vor, wenn eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch überlassen wird.

Neu!!: Dienstbarkeit und Leihvertrag (Deutschland) · Mehr sehen »

Leitungsrecht

Leitungsrecht ist das dingliche Recht eines Versorgungsunternehmens oder Telekommunikationsunternehmens, auf einem fremden Grundstück oder grundstücksgleichen Recht eine oder mehrere Leitungen zu verlegen und zu betreiben.

Neu!!: Dienstbarkeit und Leitungsrecht · Mehr sehen »

Lizenz

Eine Lizenz („es ist erlaubt“; dazu: licentia, „Freiheit“, „Erlaubnis“) ist in verschiedenen Fachgebieten die Genehmigung oder Erlaubnis an ein Rechtssubjekt, ein Recht wirtschaftlich nutzen zu dürfen.

Neu!!: Dienstbarkeit und Lizenz · Mehr sehen »

Marke (Recht)

Fiktive Wort-Bild-Marke(Das kleine „SM“-Symbol rechts oben lässt erkennen, dass es sich um eine Dienstleistungsmarke (''Service Mark'') handelt, die zur Eintragung in einem Markenregister angloamerikanischer Prägung angemeldet ist.) Als Marke (veraltet auch Warenzeichen) wird ein rechtlich geschütztes Zeichen bezeichnet, das dazu dient, Waren, Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren, Produkten oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Neu!!: Dienstbarkeit und Marke (Recht) · Mehr sehen »

Max Kaser

Max Kaser (* 21. April 1906 in Wien; † 13. Januar 1997 in Ainring) war ein österreichischer Rechtswissenschaftler, Professor an den Universitäten Münster, Hamburg und Salzburg, Mitglied mehrerer wissenschaftlicher Akademien und zehnfacher Ehrendoktor.

Neu!!: Dienstbarkeit und Max Kaser · Mehr sehen »

Mietvertrag (Deutschland)

''Deutscher Einheits-Mietvertrag'' (vor 1933) Er wurde als Formular offensichtlich auch noch 1950 genutzt. In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht.

Neu!!: Dienstbarkeit und Mietvertrag (Deutschland) · Mehr sehen »

Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

Neu!!: Dienstbarkeit und Natürliche Person · Mehr sehen »

Nießbrauch

Der Nießbrauch ist in Deutschland das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, eine fremde Sache, ein fremdes Recht oder ein Vermögen zu nutzen (BGB; Nießbrauch an Sachen, BGB; Nießbrauch an einer Erbschaft, BGB); ähnlich der Nutzniessung in der Schweiz.

Neu!!: Dienstbarkeit und Nießbrauch · Mehr sehen »

Notar

Ein junger Notar an seinem Schreibpult (um 1830) Der Notar (von) ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt.

Neu!!: Dienstbarkeit und Notar · Mehr sehen »

Nutzniessung

Die Nutzniessung gemäss schweizerischem Recht ist eine Personaldienstbarkeit, ein beschränktes dingliches Recht.

Neu!!: Dienstbarkeit und Nutzniessung · Mehr sehen »

Nutzung (Recht)

Unter Nutzung versteht die Rechtswissenschaft im Zivilrecht die Früchte, den Ertrag oder den Gebrauchsvorteil einer Sache oder eines Rechts.

Neu!!: Dienstbarkeit und Nutzung (Recht) · Mehr sehen »

Nutzungsentgelt

Nutzungsentgelt ist eine vertragliche vereinbarte Gegenleistung (Entgelt) für die Einräumung eines Nutzungsrechts an einer Sache oder einem Recht.

Neu!!: Dienstbarkeit und Nutzungsentgelt · Mehr sehen »

Nutzungsrecht

Unter einem Nutzungsrecht versteht man das Recht eines Rechtssubjekts aus einem Vertrag, fremde Sachen oder Rechte zu nutzen.

Neu!!: Dienstbarkeit und Nutzungsrecht · Mehr sehen »

Pachtvertrag (Deutschland)

Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes auf Zeit mit der Möglichkeit, Früchte anzubauen, wofür dem Eigentümer ein Entgelt zusteht.

Neu!!: Dienstbarkeit und Pachtvertrag (Deutschland) · Mehr sehen »

Pandekten

Institutionen.

Neu!!: Dienstbarkeit und Pandekten · Mehr sehen »

Patent

Urkunde zu einem US-Patent Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung.

Neu!!: Dienstbarkeit und Patent · Mehr sehen »

Person

Eine Person ist in der Umgangssprache ein durch seine individuellen Eigenschaften und Eigenarten gekennzeichneter Ausdruck und Erscheinungsbild eines Menschen.

Neu!!: Dienstbarkeit und Person · Mehr sehen »

Polen

Polen (amtlich Republik Polen) ist eine parlamentarische Republik in Mitteleuropa.

Neu!!: Dienstbarkeit und Polen · Mehr sehen »

Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

Neu!!: Dienstbarkeit und Römisches Recht · Mehr sehen »

Recht

Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden.

Neu!!: Dienstbarkeit und Recht · Mehr sehen »

Rechtsinhaber

Als Rechtsinhaber (oder „Rechteinhaber“) bezeichnet man in der Rechtswissenschaft Rechtssubjekte, die Inhaber eines Rechts sind.

Neu!!: Dienstbarkeit und Rechtsinhaber · Mehr sehen »

Rechtsobjekt

RechtsobjektSo Othmar Jauernig.

Neu!!: Dienstbarkeit und Rechtsobjekt · Mehr sehen »

Rechtssubjekt

Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.

Neu!!: Dienstbarkeit und Rechtssubjekt · Mehr sehen »

Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

Neu!!: Dienstbarkeit und Sache (Recht) · Mehr sehen »

Sachenrecht (Österreich)

Das österreichische Sachenrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Sachen und Menschen.

Neu!!: Dienstbarkeit und Sachenrecht (Österreich) · Mehr sehen »

Sachenrecht (Deutschland)

Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das die Rechtsverhältnisse von Rechtssubjekten zu Sachen im Sinne des BGB und vereinzelt auch zu Rechten regelt.

Neu!!: Dienstbarkeit und Sachenrecht (Deutschland) · Mehr sehen »

Sachgesamtheit

Sachgesamtheit (im BGB Sachinbegriff) ist in der Rechtswissenschaft die Bezeichnung für mehrere selbständige Sachen, die durch einen gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verbunden sind, ihren Wert nur als Einheit entfalten können und die in der Verkehrsanschauung unter einem einheitlichen Begriff zusammengefasst werden.

Neu!!: Dienstbarkeit und Sachgesamtheit · Mehr sehen »

Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

Neu!!: Dienstbarkeit und Schuldrecht (Deutschland) · Mehr sehen »

Schweiz

Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.

Neu!!: Dienstbarkeit und Schweiz · Mehr sehen »

Servitut (Klein Strehlitz)

Servitut, polnisch: Serwitut ist eine Ortschaft in Oberschlesien.

Neu!!: Dienstbarkeit und Servitut (Klein Strehlitz) · Mehr sehen »

Staatsservitut

Als Staatsservitut bezeichnet man eine zwischenstaatliche bzw.

Neu!!: Dienstbarkeit und Staatsservitut · Mehr sehen »

Stiftung

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt.

Neu!!: Dienstbarkeit und Stiftung · Mehr sehen »

Tragtier

180px Tragtiere, Lasttiere oder Packtiere sind Nutztiere, die zum Tragen von Lasten verwendet werden, vor allem in unwegsamen Gegenden, die für Kutschen mit Zugtieren ungeeignet sind.

Neu!!: Dienstbarkeit und Tragtier · Mehr sehen »

Urheberrecht

Das Urheberrecht ist zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht.

Neu!!: Dienstbarkeit und Urheberrecht · Mehr sehen »

Vermögen (Wirtschaft)

In den Wirtschaftswissenschaften ist Vermögen der in Geld ausgedrückte Wert aller materiellen und immateriellen Güter, die im Eigentum einer Wirtschaftseinheit stehen.

Neu!!: Dienstbarkeit und Vermögen (Wirtschaft) · Mehr sehen »

Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

Neu!!: Dienstbarkeit und Vertrag · Mehr sehen »

Viehtrieb

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), hier in Kombination mit Gefahrzeichen nach § 40 StVO als weiteres Gefahrzeichen für besondere Gefahrenlagen gem. § 39 Abs. 8 StVO, Verkehrszeichen Nr. 101-12 (oder -22 für die Linksaufstellung) nach http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMVBW-S32-0001-KF07-BS-A002.pdf Teil 2 des Katalogs der Verkehrszeichen (VzKat), der Anlage zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) in der Fassung vom 22. Mai 2017 Der Viehtrieb ist das Treiben des Viehs auf die Weide oder in den Stall.

Neu!!: Dienstbarkeit und Viehtrieb · Mehr sehen »

Walter Selb

Walter Selb (* 22. Mai 1929 in München; † 2. Juni 1994 in Wien) war Jurist, Hochschullehrer und Rechtshistoriker in Österreich und Deutschland.

Neu!!: Dienstbarkeit und Walter Selb · Mehr sehen »

Weg

Feldweg mit Mittelbewuchs im Aaretal Ein Weg ist eine Verbindung zwischen zwei geografischen Positionen (Orten), die dazu geeignet ist, dass Personen, Tiere oder Fahrzeuge sich darauf (oder auf Teilstrecken davon) bewegen.

Neu!!: Dienstbarkeit und Weg · Mehr sehen »

Wegerecht (Sachenrecht)

Das Wegerecht, in Grundbucheinträgen meist Geh- und Fahrrecht, ist im Sachenrecht das Recht von Rechtssubjekten, einen Gehweg oder Fahrweg auf fremdem Grund und Boden zwecks Durchgangs oder Durchfahrt nutzen zu dürfen.

Neu!!: Dienstbarkeit und Wegerecht (Sachenrecht) · Mehr sehen »

Wohnung

Auch ein Hausboot kann eine Wohnung sein. Eine Wohnung ist ein umschlossener Raum oder eine Flucht aus mehreren Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden.

Neu!!: Dienstbarkeit und Wohnung · Mehr sehen »

Wohnungseigentumsgesetz (Deutschland)

Das bundesdeutsche Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom 15.

Neu!!: Dienstbarkeit und Wohnungseigentumsgesetz (Deutschland) · Mehr sehen »

Wohnungsrecht

Wohnungsrecht ist in Deutschland das subjektive Recht, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen.

Neu!!: Dienstbarkeit und Wohnungsrecht · Mehr sehen »

Zivilgesetzbuch

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, kurz ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.

Neu!!: Dienstbarkeit und Zivilgesetzbuch · Mehr sehen »

Zivilrecht (Polen)

Das Zivilrecht ist ein Bereich des polnischen Rechtssystems, welches die rechtlichen Beziehungen von Privaten untereinander regelt.

Neu!!: Dienstbarkeit und Zivilrecht (Polen) · Mehr sehen »

Leitet hier um:

Servitut.

AusgehendeEingehende
Hallo! Wir sind auf Facebook! »