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Personenvereinigung

Index Personenvereinigung

Eine Personenvereinigung ist ein Zusammenschluss mindestens zweier natürlicher und/oder juristischer Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.

15 Beziehungen: Eherecht (Deutschland), Erbengemeinschaft, Gütergemeinschaft (Ehe), Gesellschaft (Gesellschaftsrecht), Gesellschaftsvertrag, Juristische Person, Kapitalgesellschaft, Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland), Körperschaft des privaten Rechts, Miteigentum, Natürliche Person, Personengesellschaft, Rechtsfähigkeit, Verbindung (Recht), Vermischung (Recht).

Eherecht (Deutschland)

Mit dem Begriff Eherecht können in Deutschland alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten.

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Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft ist nach deutschem Recht eine Mehrheit von Erben, die ein Erblasser hinterlässt.

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Gütergemeinschaft (Ehe)

Bei der Gütergemeinschaft handelt es sich um einen Güterstand, der bei manchen Ehen und eingetragenen Partnerschaften zur Anwendung kommt.

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Gesellschaft (Gesellschaftsrecht)

Eine Gesellschaft (societas) ist im Sinne des Gesellschaftsrechtes in Deutschland eine auf unbestimmte Zeit gegründete Personenvereinigung zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.

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Gesellschaftsvertrag

Ein Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich zwei oder mehrere Personen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zusammenschließen, um ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel zu verfolgen.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht wie bei ihrem Pendant Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer.

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Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt.

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Körperschaft des privaten Rechts

Körperschaft des privaten Rechts ist eine privatrechtliche Personenvereinigung, die als juristische Person eigene Rechtsfähigkeit besitzt und durch Organe vertreten wird.

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Miteigentum

Während an realen Bruchteilen einer Sache keine verschiedenen Rechte bestehen können (links), ist Miteigentum an ideellen Bruchteilen (Mitte) möglich. Beim Gesamthandseigentum ist dagegen jeder Eigentümer der ganzen Sache, aber in der Verfügung gebunden (rechts) Miteigentum ist das Eigentum an einer Sache, das mehreren Eigentümern gemeinschaftlich nach Bruchteilen zusteht.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.

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Rechtsfähigkeit

Rechtsfähig ist, wer über Rechte und Rechtspflichten verfügt und deshalb rechtsgestaltende Handlungen (Stufenbau der Rechtsordnung) vornehmen kann.

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Verbindung (Recht)

Verbindung bedeutet im Sachenrecht die technische Verbindung von bisher rechtlich selbständigen Sachen zu wesentlichen Bestandteilen einer neuen einheitlichen Hauptsache.

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Vermischung (Recht)

Unter Vermischung oder Vermengung versteht man im Sachenrecht die technische Vermischung von bisher rechtlich selbständigen Sachen zu wesentlichen Bestandteilen einer neuen einheitlichen Menge.

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