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Rechtsgebiet

Index Rechtsgebiet

Als Rechtsgebiet bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ein Fachgebiet des Rechts, das thematisch auf einer einheitlichen Rechtsquelle beruht.

48 Beziehungen: Alltag, Arbeit (Volkswirtschaftslehre), Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsgebiet, Arbeitsrecht (Deutschland), Öffentliches Recht, Bankrecht (Deutschland), Bürger, Bürgerliches Gesetzbuch, Betrieblicher Gesundheitsschutz, Europarecht, Fachgebiet, Fachliteratur, Gefahrenabwehr, Gemeines Recht, Gesellschaftsrecht (Deutschland), Grundsatz, Handelsrecht (Deutschland), Heinrich Thöl, Insolvenzrecht (Deutschland), Kapitalmarktrecht, Karl August Bettermann, Klassifizierung, Kreditinstitut, Lebenslage, Lebensmittelrecht, Partikularrecht, Privatrecht, Realität, Recht, Rechtsgebiet (Geltungsbereich), Rechtsnorm, Rechtsquelle, Rechtsverhältnis, Rechtswissenschaft, Sozialrecht (Deutschland), Staat, Steuerrecht (Deutschland), Strafrecht (Deutschland), Tatbestand, Tätigkeit, Völkerrecht, Verfahrensrecht, Verfassungsrecht, Vertragsrecht, Verwaltung, Verwaltungsrecht (Deutschland).

Alltag

Schlafen gehört zum Alltag eines jeden Menschen. Kinder lernen zu Hause oder in der Schule Hauptverkehrszeit am Feierabend Unter Alltag versteht man gewohnheitsmäßige Abläufe bei zivilisierten Menschen im Tages- und Wochenzyklus.

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Arbeit (Volkswirtschaftslehre)

Arbeit ist in der Volkswirtschaftslehre ein Produktionsfaktor, der jede menschliche Tätigkeit mit dem Ziel der Einkommenserzielung umfasst.

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Arbeitgeber

Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen.

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Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

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Arbeitsgebiet

Unter Arbeitsgebiet (Arbeitsfeld, Geschäftsfeld, Geschäftsgebiet, Geschäftsbereich, Sparte) versteht man in der Arbeitsorganisation den auf ein bestimmtes Fachgebiet begrenzten Tätigkeitsbereich in Wirtschaft und Wissenschaft.

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Arbeitsrecht (Deutschland)

Das deutsche Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht) regelt.

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Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht (auch Öffentliches Recht geschrieben) ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten (den Bürgern) oder anderen Hoheitsträgern regelt.

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Bankrecht (Deutschland)

Unter Bankrecht wird im deutschen Recht eine Querschnittsmaterie verschiedener Gesetze und gesetzesähnlicher Rechtsnormen zusammengefasst, die sich mit den Rechtsverhältnissen im Kreditwesen, bei Bankgeschäften und dem Bankenaufsichtsrecht befassen.

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Bürger

Als Bürger werden Angehörige eines Staates bzw.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Betrieblicher Gesundheitsschutz

Der betriebliche Gesundheitsschutz beschäftigt sich mit den langfristigen Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit der Beschäftigten.

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Europarecht

Überschneidung von Mitgliedschaften in europäischen Organisationen Das Europarecht ist das überstaatliche Recht in Europa.

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Fachgebiet

Fachgebiet (auch Fachbereich oder Fachrichtung oder Domäne) ist das ein bestimmtes Fach umfassende Wissensgebiet.

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Fachliteratur

Die Fachliteratur, je nach Definition auch Fachprosa genannt, ist ein Teilgebiet der nichtbelletristischen Literatur.

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Gefahrenabwehr

Die Gefahrenabwehr handelt von der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren, die von Personen oder Sachen ausgehen, und zur Reduzierung einer Gefährdung.

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Gemeines Recht

Als Gemeines Recht, lateinisch ius commune, wird heute im deutschsprachigen Raum vor allem das römisch-kanonische Recht des Mittelalters, der Frühen Neuzeit und der Neuzeit bezeichnet, wie es ab dem frühen 12.

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Gesellschaftsrecht (Deutschland)

In der deutschen Rechtswissenschaft wird mit Gesellschaftsrecht das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden, beschäftigt.

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Grundsatz

Grundsatz (auch, aber nicht synonym: Axiom, Prinzip) ist eine Aussage, Erfahrung, Erkenntnis oder Regel, welche die Grundlage für nachfolgende Handlungen, Tätigkeiten oder Unterlassungen bildet.

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Handelsrecht (Deutschland)

Handelsrecht ist ein spezielles Privatrecht, das die Gesamtheit aller Rechtsnormen für Kaufleute umfasst.

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Heinrich Thöl

''Johann Heinrich Thöl'' Heinrich Thöl, 1862. Johann Heinrich Thöl (* 6. Juni 1807 in Lübeck; † 16. Mai 1884 in Göttingen) war ein deutscher Rechtsgelehrter und Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung.

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Insolvenzrecht (Deutschland)

Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst.

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Kapitalmarktrecht

Kapitalmarktrecht stellt die Gesamtheit aller Normen und Grundsätze dar, die die Emission und den Handel mit fungiblen Anlageinstrumenten regeln und sowohl den Individualschutz der Kapitalanleger als auch den Funktionsschutz des Kapitalmarkts und der Wirtschaft zum Ziel haben.

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Karl August Bettermann

Karl August Bettermann (* 4. August 1913 in Barmen; † 11. Dezember 2005 in Hamburg) war ein deutscher Jurist, der als Richter und Hochschullehrer sowohl im Öffentlichen Recht als auch im Zivilrecht wirkte.

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Klassifizierung

Klassifizierung (von lateinisch classis, ‚Klasse‘, und facere, ‚machen‘) nennt man das Zusammenfassen von Objekten zu Klassen (Gruppen, Mengen, Kategorien), welche zusammen eine Klassifikation bilden.

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Kreditinstitut

Kreditinstitute (oder Geldinstitute, Finanzinstitute) sind Unternehmen, deren Betriebszweck darin besteht, gewerbsmäßig Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zu betreiben.

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Lebenslage

Lebenslage bezeichnet einen Zustand in der Lebenswelt mit den allgemeinen Umständen und dem Rahmen der Möglichkeiten, unter dem einzelne Personen oder Gruppen in der Gesellschaft leben, einschließlich der dabei eingenommenen sozialen Position.

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Lebensmittelrecht

Das Lebensmittelrecht ist eine Querschnittsmaterie zwischen Verbraucherschutz, Gefahrenabwehr und Gewerberecht im weiteren Sinne.

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Partikularrecht

Als Partikularrecht oder partielles Recht (iura particularia, im römischen Recht: ius proprium) wird das in einem bestimmten räumlich und sachlich beschränkten Bereich geltende (heimische) Recht (ius patriae) bezeichnet.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Realität

Als Realität wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Gesamtheit des Realen bezeichnet.

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Recht

Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden.

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Rechtsgebiet (Geltungsbereich)

BGB Ein Rechtsgebiet kann als der räumliche Geltungsbereich von bestimmten Rechtsquellen angesehen werden.

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Rechtsnorm

Als Rechtsnorm (auch Rechtsvorschrift beziehungsweise Rechtssatz) wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift bezeichnet.

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Rechtsquelle

Rechtsquelle ist in der Rechtswissenschaft der Ursprungsort einer Rechtsvorschrift, aus der sich die geltenden Rechtsnormen herleiten.

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Rechtsverhältnis

Ein Rechtsverhältnis (oder Rechtsbeziehung) ist die Beziehung mindestens zweier Rechtssubjekte zueinander oder die Beziehung eines Rechtssubjekts zu einem Rechtsobjekt, soweit hierbei Rechtsfragen zu Grunde liegen.

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Rechtswissenschaft

Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.

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Sozialrecht (Deutschland)

Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen.

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Staat

Leviathan'' von Thomas Hobbes, eines Grundlagenwerks zur Theorie des modernen Staates Staat (umgangssprachlich bzw. nicht fachspr. auch Land) ist ein mehrdeutiger Begriff verschiedener Sozial- und Staatswissenschaften.

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Steuerrecht (Deutschland)

Steuererklärungen und -anträge Das Steuerrecht ist das Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt.

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Strafrecht (Deutschland)

Das Strafrecht bezeichnet in der deutschen Rechtsordnung das Rechtsgebiet, das bestimmte menschliche Rechtshandlungen (aktives Tun, Dulden, Unterlassen bei bestehender Rechtspflicht) als von der Norm „abweichendes Verhalten“ unter staatliche Strafe stellt.

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Tatbestand

Der Tatbestand, auch Tatsächlichkeit, Gegebenheit oder Faktizität, ist ein grundlegender Begriff in der Philosophie und Rechtswissenschaft.

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Tätigkeit

Erwerbstätigkeit Tätigkeit (auch Aktivität) bezeichnet ein Handeln des Menschen und kann sowohl körperliche als auch geistige Verrichtungen umfassen.

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Völkerrecht

Das Völkerrecht (Lehnübersetzung zu) ist eine überstaatliche, aus Prinzipien und Regeln bestehende Rechtsordnung.

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Verfahrensrecht

Verfahrensrecht oder formelles Recht bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die eine verbindliche staatliche Entscheidungsfindung betreffen.

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Verfassungsrecht

Als Verfassungsrecht wird in der allgemeinen Staatslehre, Politikwissenschaft und Verfassungsvergleichung die Lehre von den rechtlichen Grundlagen eines Staates beziehungsweise von Staaten untereinander bezeichnet.

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Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sämtliche Rechtsnormen umfasst, die das Zustandekommen sowie die Abwicklung, Rechtswirkungen und Verletzung von Verträgen regeln.

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Verwaltung

Unter Verwaltung versteht man allgemein administrative Tätigkeiten, die mit der Besorgung eigener oder fremder Angelegenheiten zusammenhängen und meist in einem institutionellen Rahmen wie Behörden, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen stattfinden.

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Verwaltungsrecht (Deutschland)

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches – neben dem Staatsrecht – eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts.

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Leitet hier um:

Geltungsbereich (Recht).

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