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Besitz

Index Besitz

Besitz bezeichnet in der juristischen Fachsprache die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, abgegrenzt gegenüber Eigentum, das die rechtliche Herrschaftsmacht meint.

50 Beziehungen: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Animus rem sibi habendi, Antike, Baldus de Ubaldis, Bürgerliches Gesetzbuch, Besitz (Österreich), Besitz (Deutschland), Besitz (Liechtenstein), Besitz (Mecklenburg), Besitz (Schweiz), Besitzmittlungsverhältnis, Besitzwille, Code civil, Diebstahl, Duden, Eduard Gans, Eigentum, Eigentumstheorien, Ersitzung, Friedrich Carl von Savigny, Gemeines Recht, Gemeinsprache, Georg Friedrich Puchta, Gunter Wesener, Guter Glaube, Heiliges Römisches Reich, Herausgabeanspruch, Historische Rechtsschule, Jan Wilhelm, Johann Braun (Rechtswissenschaftler), Kanonisches Recht, Menge (Mathematik), Mittelalter, Naturrecht, Person, Römisches Recht, Rechtsmissbrauch, Sache (Recht), Sachenrecht, Sachgesamtheit, Selbsthilfe (Recht), Spolienklage, Sprachgebrauch, Subjektives Recht, Synonym, Vertragsrecht, Vorläufiger Rechtsschutz, Walter Wilburg, Zivilgesetzbuch.

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.

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Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten

Räumlicher Geltungsbereich (rosa) zum Ende des 19. Jahrhunderts Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (prALR) war eine spätabsolutistisch-naturrechtliche Kodifikation des Rechts im preußischen Staat.

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Animus rem sibi habendi

Der animus rem sibi habendi (lat. für „Einstellung, eine Sache für sich zu haben“.

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Antike

Die Antike (von) war eine Epoche im Mittelmeerraum, die etwa von 800 v. Chr.

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Baldus de Ubaldis

Baldus de Ubaldis Baldus de Ubaldis it.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Besitz (Österreich)

Im österreichischen Sachenrecht bezeichnet nach § 309 ABGB Besitz die vom Besitzwillen (animus) getragene unmittelbare Verfügungsgewalt (corpus) eines Menschen über eine Sache.

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Besitz (Deutschland)

Besitz ist die willentliche, tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache („Sachherrschaft“).

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Besitz (Liechtenstein)

Das liechtensteinische Sachenrecht vermengt bezüglich des Besitzes sowohl die Elemente des schweizerischen Zivilgesetzbuches (Art 641 ff ZGB) als auch des österreichischen ABGB (öABGB).

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Besitz (Mecklenburg)

Besitz (mit Betonung auf der ersten Silbe) ist eine Gemeinde im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland).

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Besitz (Schweiz)

Die grundsätzlichen Regelungen zum Besitz sind im schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) ähnlich dem Besitz wie er sich im deutschen BGB findet.

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Besitzmittlungsverhältnis

Als Besitzmittlungsverhältnis wird das im deutschen Sachenrecht in BGB geregelte Verhältnis zumindest zweier Personen in Bezug auf die tatsächliche Herrschaft über eine Sache bezeichnet.

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Besitzwille

Als Besitzwille wird der natürliche Wille (lat. animus, d. h. hier also die Sinngerichtetheit) einer Person bezeichnet, die Herrschaft über eine Sache zu erlangen und auszuüben.

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Code civil

Erstausgabe des Code civil von 1804, erste Seite Der Code civil (Abkürzung CC oder C. civ.) regelt das französische Zivilrecht.

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Diebstahl

Illustration von 1884 Illustration von 1900 Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat.

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Duden

rahmenlos ''Vollständiges Orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache.'' 1. Auflage, 1880 ''Duden, Orthographisches Wörterbuch,'' 3. Auflage, 1887 Der Duden entstand als ein Rechtschreibwörterbuch der deutschen Sprache.

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Eduard Gans

Eduard Gans, vermutlich nach Porträt von Eduard Magnus (um 1834) lithographiert von Gottfried Küstner Eduard Gans (geboren am 22. März 1797 – so der von der Mutter gesetzte Grabstein, nach anderen Quellen am 23. März – in Berlin; gestorben am 5. Mai 1839 ebd.) war ein deutscher Jurist, Rechtsphilosoph und Historiker aus der Familie Gans.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Eigentumstheorien

Eigentumstheorien sind systematische Erklärungsversuche zur Entstehung und Rechtfertigung der gesellschaftlichen Institution des Eigentums.

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Ersitzung

Ersitzung (lat. usucapioMax Kaser: Römisches Privatrecht. 15., verbesserte Auflage, 1989, ISBN 3-406-33726-0, § 25 II.

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Friedrich Carl von Savigny

Friedrich Carl von Savigny Friedrich Carl von Savigny (* 21. Februar 1779 in Frankfurt am Main; † 25. Oktober 1861 in Berlin) war ein deutscher Rechtsgelehrter.

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Gemeines Recht

Als Gemeines Recht, lateinisch ius commune, wird heute im deutschsprachigen Raum vor allem das römisch-kanonische Recht des Mittelalters, der Frühen Neuzeit und der Neuzeit bezeichnet, wie es ab dem frühen 12.

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Gemeinsprache

Der Ausdruck Gemeinsprache wird in unterschiedlicher Bedeutung verwendet.

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Georg Friedrich Puchta

60px Georg Friedrich Puchta (* 31. August 1798 in Cadolzburg bei Nürnberg; † 8. Januar 1846 in Berlin) war ein deutscher Jurist.

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Gunter Wesener

Gunter Wesener (* 3. Juni 1932 in Graz; † 27. Mai 2023 ebenda) war österreichischer Rechtswissenschaftler, Rechtshistoriker und Professor der Universität Graz.

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Guter Glaube

Guter Glaube ist ein Rechtsbegriff aus der Rechtswissenschaft, der vor allem beim Gutglaubensschutz als Vertrauensschutz in einen Rechtsschein eine Rolle spielt.

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Heiliges Römisches Reich

Dreißigjährigen Krieges. Im Original ist die Darstellung unterschrieben mit: ''Teutschlands fröhliches zuruffen / zu glückseliger Fortsetztung / der mit Gott / in regensburg angestellten allgemeinen Versammlung des H. Röm. Reiches obersten Haubtes und Gliedern'' Heiliges Römisches Reich (oder Sacrum Romanum Imperium), seit dem Ende des 15.

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Herausgabeanspruch

Der Herausgabeanspruch ist im deutschen Sachenrecht der dingliche Anspruch des Eigentümers einer Sache gegen den unrechtmäßigen Besitzer auf Herausgabe; zahlreiche andere Vorschriften gewähren auch schuldrechtliche Herausgabeansprüche.

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Historische Rechtsschule

Die Historische Rechtsschule (auch: geschichtliche Schule der Rechtswissenschaft) ist eine wissenschaftsgeschichtliche Lehrströmung der Rechtswissenschaft des 19.

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Jan Wilhelm

Jan Wilhelm (* 4. Dezember 1942 in Danzig) ist ein deutscher Jurist und Professor an der Universität Passau.

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Johann Braun (Rechtswissenschaftler)

Johann Braun (* 20. Juli 1946 in Ludwigshafen am Rhein; † 21. Juni 2023) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Rechtsphilosoph.

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Kanonisches Recht

Der Begriff kanonisches Recht oder Canonisches Recht kann mehrere Bedeutungen haben: Meist ist er gleichbedeutend mit dem Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche, im weiteren Sinn kann er das Kirchenrecht auch anderer Kirchen bezeichnen, soweit sie Canones der Synoden und Konzilien oder von Rechtssammlungen aus vorreformatorischer Zeit berücksichtigen.

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Menge (Mathematik)

Symbolische Darstellung einer Menge von Vielecken leer. Als Menge wird in der Mathematik ein abstraktes Objekt bezeichnet, das aus der Zusammenfassung einer Anzahl einzelner Objekte hervorgeht.

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Mittelalter

Als Mittelalter wird in der europäischen Geschichte die Epoche zwischen dem Ende der Antike und dem Beginn der Neuzeit bezeichnet, also etwa die Zeit zwischen dem 6.

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Naturrecht

Naturrecht (aus ius ‚Recht‘ und natura ‚Natur‘; auch lateinisch ius naturale, natürliches Recht; seltener überpositives Recht) ist in der Rechtsphilosophie die Bezeichnung für ein universell gültiges Ordnungsprinzip, dessen Grundannahme die Idee bezeichnet, dass aus der Natur des Menschen die Normen des menschlichen Zusammenlebens zu begründen sind.

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Person

Eine Person ist in der Umgangssprache ein durch seine individuellen Eigenschaften und Eigenarten gekennzeichneter Ausdruck und Erscheinungsbild eines Menschen.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Rechtsmissbrauch

Rechtsmissbrauch ist die nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilende zweckwidrige Inanspruchnahme einer eigentlich zustehenden Rechtsposition.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Sachenrecht

Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, mit dem die Rechtsverhältnisse an Sachen geregelt werden.

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Sachgesamtheit

Sachgesamtheit (im BGB Sachinbegriff) ist in der Rechtswissenschaft die Bezeichnung für mehrere selbständige Sachen, die durch einen gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verbunden sind, ihren Wert nur als Einheit entfalten können und die in der Verkehrsanschauung unter einem einheitlichen Begriff zusammengefasst werden.

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Selbsthilfe (Recht)

Selbsthilfe ist die Durchsetzung oder Sicherung des (vermeintlichen) Rechts „auf eigene Faust“.

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Spolienklage

Die Spolienklage (vom lat. spolium, das seit dem Mittelalter im Sinne der Besitzentsetzung gebraucht wird) ist die durch das kanonische Recht eingeführte und vom Zivilrecht übernommene Klage auf Rückgabe eines Besitzes.

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Sprachgebrauch

Sprachgebrauch bezeichnet zwei verschiedene Dinge.

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Subjektives Recht

Ein subjektives Recht ist die einem Einzelnen zu seinem Schutz vom objektiven Recht verliehene Rechtsmacht zur Durchsetzung seiner berechtigten Interessen.

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Synonym

Synonyme oder Synonyma (von ‚von gleichem Namen‘ zu syn ‚gemeinsam‘ und onoma ‚Name, Begriff‘) sind sprachliche Ausdrücke oder Zeichen, die zueinander in der Beziehung der Synonymie stehen – einer der grundlegenden Typen von Bedeutungsbeziehungen bzw.

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Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sämtliche Rechtsnormen umfasst, die das Zustandekommen sowie die Abwicklung, Rechtswirkungen und Verletzung von Verträgen regeln.

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Vorläufiger Rechtsschutz

Unter vorläufigem Rechtsschutz (auch einstweiliger Rechtsschutz oder teils unzutreffend, aber verbreitet Eilverfahren) versteht man im Prozessrecht die Möglichkeit, subjektive Rechte bei Dringlichkeit bereits vor der Entscheidung über eine Klage wirksam zu schützen.

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Walter Wilburg

Walter Wilburg (* 22. Juni 1905 in Graz; † 22. August 1991 ebenda) war ein österreichischer Zivilrechtler.

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Zivilgesetzbuch

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, kurz ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.

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Leitet hier um:

Alleininhaber, Animus rem alteri habendi, Besitzer, Besitztum, Eigenbesitz, Privatbesitz.

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