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Rechtswidrigkeit

Index Rechtswidrigkeit

Rechtswidrigkeit ist allgemein der Verstoß eines Rechtssubjekts gegen das geltende Recht.

44 Beziehungen: Analogie (Recht), Bestandskraft, Beweis (Recht), Deliktsrecht (Deutschland), Eingriffsermächtigung, Einwilligung, Erfolg, Fehlerkalkül, Formelles Recht, Gebot (Rechtswissenschaft), Haftpflichtrecht, Handlungslehre (Strafrecht), Herrschende Meinung, Kausalhaftung, Materielles Recht, Nötigung (Deutschland), Nichtigkeitsdogma, Notwehr (Deutschland), Obligationenrecht (Schweiz), Privatrecht, Recht, Rechtfertigungsgrund, Rechtmäßigkeit, Rechtsgut, Rechtskreis, Rechtsordnung, Rechtssubjekt, Reinhold Zippelius, Schadensersatz, Schuld (Strafrecht), Schutzgesetz, Strafbarkeit, Strafgesetzbuch (Deutschland), Strafrecht (Deutschland), Subjektives Recht, Tatbestand, Thomas Rüfner, Unterlassen (Deutschland), Versuch (StGB), Verwaltungsakt (Deutschland), Verwaltungsrecht (Deutschland), Verwerflichkeit, Volenti non fit iniuria, Wirksamkeit (Recht).

Analogie (Recht)

Die Analogie ist eine Argumentationsform im Rahmen der juristischen Methodenlehre in den Rechtswissenschaften.

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Bestandskraft

Bestandskraft ist im Verwaltungsrecht die sich aus der Rechtswirksamkeit von Verwaltungsakten ergebende Bindungswirkung.

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Beweis (Recht)

Ein Beweis ist das (positive) Ergebnis eines auf die Feststellung von Tatsachen gerichteten Beweisverfahrens.

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Deliktsrecht (Deutschland)

Das deutsche Deliktsrecht, auch als Recht der unerlaubten Handlungen bezeichnet, ist in den des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

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Eingriffsermächtigung

Eine Eingriffsermächtigung, Befugnisnorm, Ermächtigungsgrundlage oder Ermächtigungsnorm ist eine Rechtsnorm, die den Eingriff in ein Grundrecht durch die Verwaltung bzw.

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Einwilligung

Eine Einwilligung bildet im deutschen Strafrecht ein Begriffspaar mit dem Einverständnis.

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Erfolg

Um Erfolg (gelegentlich auch als Durchbruch bezeichnet) handelt es sich, wenn Personen oder Personenvereinigungen die gesetzten Ziele erreichen.

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Fehlerkalkül

Fehlerkalkül ist ein Begriff aus der Rechtsphilosophie und bezeichnet jene Rechtsnormen, welche die Geltung von anderen Normen trotz ihrer Fehlerhaftigkeit festsetzen.

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Formelles Recht

Als formelles Recht wird die Gesamtheit der Rechtsnormen bezeichnet, die der Durchsetzung des materiellen Rechts dienen.

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Gebot (Rechtswissenschaft)

Gebote sind in der Rechtswissenschaft gesetzliche Verhaltensnormen, die für einen betroffenen Personenkreis oder Gesellschaften ein bestimmtes Verhalten anordnen.

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Haftpflichtrecht

Das Haftpflichtrecht ist ein Teilgebiet des Obligationenrechts und damit des Zivilrechts in der Schweiz.

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Handlungslehre (Strafrecht)

Die Handlungslehren – als Bestandteil der allgemeinen Strafrechtslehre – setzen sich mit der Problematik auseinander, dass die Verübung einer Straftat als Normwiderspruch gesehen wird.

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Herrschende Meinung

Der Begriff der herrschenden Meinung bezeichnet im akademischen und besonders im juristischen Kontext die in einem Diskurs oder zu einer konkreten Streit- oder Rechtsfrage vorwiegend eingenommene Position.

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Kausalhaftung

Kausalhaftung ist in der Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Zivilrecht der Schweiz gebräuchlich.

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Materielles Recht

Als materielles Recht (auch sachliches Recht, substanzielles Recht) bezeichnet man in der Rechtswissenschaft die Gesamtheit der Rechtsnormen, die Inhalt, Entstehung, Veränderung, Übertragung und das Erlöschen von Rechten regeln.

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Nötigung (Deutschland)

Die Nötigung ist ein Freiheitsdelikt, das im deutschen Strafrecht in des StGB geregelt ist.

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Nichtigkeitsdogma

Das Nichtigkeitsdogma ist eine rechtswissenschaftliche Lehre.

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Notwehr (Deutschland)

Notwehr bezeichnet im deutschen Straf- und Zivilrecht diejenige Verteidigungshandlung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

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Obligationenrecht (Schweiz)

Das Schweizerische Obligationenrecht, kurz OR, ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten und ist im Umfang länger als die anderen vier Teile zusammen.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Recht

Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden.

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Rechtfertigungsgrund

Rechtfertigungsgründe sind Umstände, die die Rechtswidrigkeit einer Handlung ausschließen.

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Rechtmäßigkeit

Rechtmäßigkeit ist die Übereinstimmung eines Rechtsaktes mit geltendem Recht.

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Rechtsgut

Rechtsgut ist ein durch die Rechtsordnung geschütztes Gut oder Interesse.

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Rechtskreis

Privatrechtliche Rechtskreise der Welt. Im Wesentlichen ein Rechtsvergleich zwischen kontinentaleuropäischen und angloamerikanischen Rechtssystemen. nordischer Rechtskreis Ein Rechtskreis ist die typisierende Zusammenfassung von Rechtsordnungen verschiedener Staaten, die prägende gemeinsame Merkmale aufweisen.

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Rechtsordnung

Als Rechtsordnung (oder Rechtssystem) bezeichnet man die Gesamtheit des gültigen objektiven Rechts in dessen Anwendungsbereich, beispielsweise das Recht eines Staates.

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Rechtssubjekt

Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.

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Reinhold Zippelius

Reinhold Zippelius (* 19. Mai 1928 in Ansbach) ist ein deutscher Jurist und Rechtswissenschaftler.

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Schadensersatz

Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.

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Schuld (Strafrecht)

Im Rahmen der dreigliedrig aufgebauten Dogmatik des deutschen Strafrechts ist Schuld neben den subjektiven und objektiven Merkmalen des Straftatbestandes und der Rechtswidrigkeit die dritte Voraussetzung für die Strafbarkeit eines Täters.

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Schutzgesetz

Schutzgesetz ist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH eine Rechtsnorm, die – neben dem Schutz der Allgemeinheit – dazu dienen soll, die einzelne natürliche Person oder Personenkreise gegen die schuldhafte Verletzung eines Rechtsguts zu schützen.

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Strafbarkeit

Unter der Strafbarkeit versteht man die Eigenschaft einer Handlung, eines Unterlassens oder Duldens, Gegenstand einer strafrechtlichen Sanktion sein zu können.

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Strafgesetzbuch (Deutschland)

Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.

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Strafrecht (Deutschland)

Das Strafrecht bezeichnet in der deutschen Rechtsordnung das Rechtsgebiet, das bestimmte menschliche Rechtshandlungen (aktives Tun, Dulden, Unterlassen bei bestehender Rechtspflicht) als von der Norm „abweichendes Verhalten“ unter staatliche Strafe stellt.

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Subjektives Recht

Ein subjektives Recht ist die einem Einzelnen zu seinem Schutz vom objektiven Recht verliehene Rechtsmacht zur Durchsetzung seiner berechtigten Interessen.

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Tatbestand

Der Tatbestand, auch Tatsächlichkeit, Gegebenheit oder Faktizität, ist ein grundlegender Begriff in der Philosophie und Rechtswissenschaft.

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Thomas Rüfner

Thomas Rüfner (* 20. März 1971 in Bonn) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Spezialist für Römisches Recht.

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Unterlassen (Deutschland)

Unter Unterlassen (oder: Unterlassung) wird im rechtswissenschaftlichen Bereich eine Handlungsalternative zum positiven Tun und zum Dulden verstanden.

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Versuch (StGB)

Der Versuch bezeichnet im Strafrecht Deutschlands ein Deliktsstadium, das zwischen strafloser Tatvorbereitung und Tatvollendung liegt.

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Verwaltungsakt (Deutschland)

Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

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Verwaltungsrecht (Deutschland)

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches – neben dem Staatsrecht – eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts.

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Verwerflichkeit

Der Rechtsbegriff der Verwerflichkeit ist im deutschen Strafrecht Bestandteil der Straftatbestände der Nötigung, Erpressung und des Mordes.

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Volenti non fit iniuria

Der vom römischen Juristen Ulpian verfasste Grundsatz Volenti non fit iniuria (lateinisch für Dem Einwilligenden geschieht kein Unrecht) prägt den rechtlichen Grundsatz der Einwilligung.

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Wirksamkeit (Recht)

Die Frage nach der Wirksamkeit (auch: Rechtswirksamkeit) stellt sich für jede Maßnahme, die darauf gerichtet ist, Rechtsfolgen auszulösen.

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Leitet hier um:

Rechtswidrig, Widerrechtlichkeit.

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