40 Beziehungen: Analogieverbot, Anfechtungsklage, Argumentum lege non distinguente, Auslegung (Recht), Bernd Rüthers, Elmar Bund, Fiqh, Fortsetzungsfeststellungsklage, Franz Bydlinski, Generalklausel, Gesetzeslücke, Glossator, Idschmāʿ, Ingeborg Puppe, Juristische Arbeitsblätter, Juristische Methodenlehre, Karl Larenz, Kasuistik, Koran, Latein im Recht, Legislative, Nulla poena sine lege, Pandekten, Qiyās, Rechtsfortbildung, Rechtsnorm, Rechtswissenschaft, Redaktionsversehen, Reinhold Zippelius, Richterrecht, Subsumtion (Recht), Sunna, Umkehrschluss, Usūl al-fiqh, Verfassung, Verpflichtungsklage, Verwaltungsakt (Deutschland), Verwaltungsarchiv (Zeitschrift), Verwaltungsgerichtsordnung, Weber (Rechtswörterbuch).
Analogieverbot
Das Analogieverbot ist ein vornehmlich strafrechtlicher Rechtsgrundsatz zur Verhinderung der Ahndung einer nicht gesetzlich untersagten Handlung.
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Anfechtungsklage
Die Anfechtungsklage ist eine Klageart in der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung, in der Finanzgerichtsordnung und dem Sozialgerichtsgesetz.
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Argumentum lege non distinguente
Unter dem als argumentum lege non distinguente (übernommen aus dem Satz argumentum lege non distinguente nec nostrum est distinguere) bezeichneten Rechtsgedanken versteht man in der Rechtswissenschaft einen logischen Schluss bei der Auslegung von Gesetzen, der es im Wege der Analogie erlaubt, das betreffende Gesetz auch auf einen nicht ausdrücklich geregelten Sachverhalt anzuwenden.
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Auslegung (Recht)
Auslegung, Exegese oder Interpretation von Texten bezeichnet die Klärung ihrer Bedeutung, in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen.
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Bernd Rüthers
Walter Reist, Lothar Späth und Bernd Rüthers im Lilienberg-Unternehmerforum (2008) Bernd Rüthers (* 12. Juli 1930 in Dortmund; † 22. Juni 2023) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.
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Elmar Bund
Elmar Bund (* 13. März 1930 in Konstanz; † 19. April 2008 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher Rechtshistoriker.
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Fiqh
Fiqh bezeichnet im islamischen Wissenschaftssystem diejenige Disziplin, die sich mit den religiösen Normen (al-ahkām asch-scharʿiyya) befasst.
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Fortsetzungsfeststellungsklage
Als Fortsetzungsfeststellungsklage, in der rechtswissenschaftlichen Literatur häufig mit FFK abgekürzt, bezeichnet man im öffentlichen Recht eine Klage, mit der die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes begehrt wird.
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Franz Bydlinski
Franz Bydlinski (* 20. November 1931 in Rybnik; † 7. Februar 2011 auf Gran Canaria) war ein österreichischer Rechtswissenschaftler, Mitglied mehrerer wissenschaftlicher Akademien und emeritierter Professor der Universität Wien.
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Generalklausel
Als Generalklausel bezeichnet man in der Rechtswissenschaft eine Rechtsnorm, deren Tatbestand weit gefasst ist.
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Gesetzeslücke
Eine Gesetzeslücke (oder Rechtslücke, im Strafrecht auch Strafbarkeitslücke, im Steuerrecht Steuerschlupfloch) ist ein Begriff aus der rechtspolitischen Diskussion, ein politisches Schlagwort und ein Begriff der juristischen Methodenlehre, der eine Konstellation beschreibt, in welcher der Gesetzgeber einen Fall nicht geregelt hat, den er erkennbar geregelt hätte, wenn er die Regelungsbedürftigkeit erkannt hätte.
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Glossator
Dekretalen mit Glossa ordinaria Als Glossator bezeichnet man den Verfasser einer Glosse, das heißt einer erklärenden Anmerkung zu einem Text, oder eines Kommentars, der aus mehreren solchen Anmerkungen besteht.
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Idschmāʿ
Idschmāʿ,, der Konsensus der islamischen Rechtsgelehrten, ist die dritte Quelle des Fiqh, der islamischen Jurisprudenz, neben dem Koran und der Sunna des Propheten Mohammed und seiner Gefährten (sahaba).
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Ingeborg Puppe
Gudrun Ingeborg Puppe (* 11. Januar 1941 in Łódź, deutsch besetztes Polen) ist eine deutsche Rechtswissenschaftlerin und emeritierte Professorin für Strafrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
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Juristische Arbeitsblätter
Die Fachzeitschrift Juristische Arbeitsblätter (JA) ist ein monatlich erscheinendes juristisches Periodikum, das sich in erster Linie an Referendare und Studenten der Rechtswissenschaften wendet.
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Juristische Methodenlehre
Die Juristische Methodenlehre beschäftigt sich aus erkenntnistheoretischer Sicht mit der Begründung rechtlicher Entscheidungen.
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Karl Larenz
Das Grab von Karl Larenz, seiner Ehefrau Irmgard geborene Müller sowie seiner Eltern Karl (Richter am Preußischen Oberverwaltungsgericht) und Ida gebornene Pagenstecher auf dem Friedhof Gröbenzell Karl Alfred Rudolf Larenz (* 23. April 1903 in Wesel; † 24. Januar 1993 in Olching bei München) war ein deutscher Zivilrechtler und Rechtsphilosoph.
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Kasuistik
Kasuistik („Fall“; vgl. dazu „Kasus“) bezeichnet allgemein die Betrachtung von Einzelfällen in einem bestimmten Fachgebiet.
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Koran
Teil eines Verses aus der 48. Sure ''al-Fath'' in einer Handschrift aus dem 8. oder 9. Jahrhundert Kalligraphen Aziz Efendi (1871–1934) Der Koran (so die eingedeutschte Form von) ist die heilige Schrift des Islams, die gemäß dem Glauben der Muslime die wörtliche Offenbarung Gottes (Allah) an den Propheten Mohammed enthält.
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Latein im Recht
Traditionell drückt man Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen aus.
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Legislative
'''Legislative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Legislative (spätantik ‚Beschließung des Gesetzes‘, von,Gesetz‘ und ferre,tragen‘, davon das PPP latum,getragen‘; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei – bei Gewaltenteilung voneinander unabhängigen – Gewalten.
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Nulla poena sine lege
Nach kontinentaleuropäischem Rechtsverständnis bezeichnet die lateinische Kurzformel nullum crimen, nulla poena sine lege („kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz“) das Gesetzlichkeitsprinzip (bzw. den Gesetzlichkeitsgrundsatz) im Strafrecht.
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Pandekten
Institutionen.
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Qiyās
Qiyās bezeichnet in der islamischen Rechtswissenschaft eine bestimmte Form von Analogieschluss, die als Mittel zur Normenfindung angewandt werden kann, wenn zu einem bestimmten Sachverhalt keine Aussage in Koran oder Sunna existiert und auch kein Gelehrtenkonsens dazu besteht.
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Rechtsfortbildung
Unter Rechtsfortbildung wird eine über die Gesetzesauslegung hinausgehende Form der angewandten Rechtswissenschaft bezeichnet, mit der geltendes Recht geschaffen wird.
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Rechtsnorm
Als Rechtsnorm (auch Rechtsvorschrift beziehungsweise Rechtssatz) wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift bezeichnet.
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Rechtswissenschaft
Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.
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Redaktionsversehen
Als Redaktionsversehen wird von der Rechtsprechung und rechtswissenschaftlichen Literatur ein fehlerhafter Wortlaut einer Norm bezeichnet, der dazu führt, dass die Norm abweichend vom Wortlaut angewendet werden muss.
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Reinhold Zippelius
Reinhold Zippelius (* 19. Mai 1928 in Ansbach) ist ein deutscher Jurist und Rechtswissenschaftler.
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Richterrecht
Richterrecht entsteht in der Rechtsprechung.
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Subsumtion (Recht)
Die Subsumtion (von lat. sub, unter, und sumere, nehmen, Partizip II sumptum, gelegentlich Subsumption geschrieben) ist der Vorgang, bei dem man einen Begriff unter einen anderen ordnet.
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Sunna
Sunna Pl.
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Umkehrschluss
Der Umkehrschluss oder Gegenschluss („Argument aus dem Gegensatz“) ist eine juristische Methode zur Auslegung einer Rechtsnorm, die in der Regel mit Hilfe der logischen Kontraposition aus einer anderen Rechtsnorm gezogen wird.
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Usūl al-fiqh
Als Usūl al-fiqh wird im islamischen Wissenschaftssystem diejenige Disziplin bezeichnet, die sich mit den Quellen und methodischen Grundlagen der Normenfindung (Fiqh) befasst.
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Verfassung
Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes bezeichnet.
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Verpflichtungsklage
Die Verpflichtungsklage ist eine Klageart nach der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
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Verwaltungsakt (Deutschland)
Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.
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Verwaltungsarchiv (Zeitschrift)
Das Verwaltungsarchiv (abgekürzt: VerwArch) ist eine juristische Fachzeitschrift, in der Entscheidungen und Aufsätze zu Verwaltungslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik veröffentlicht werden.
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Verwaltungsgerichtsordnung
Die Verwaltungsgerichtsordnung, kurz VwGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsprozessrecht) bundeseinheitlich regelt.
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Weber (Rechtswörterbuch)
Der Weber (bis einschließlich der 23. Auflage und der 26. Edition: Creifelds) ist ein Rechtswörterbuch in Form eines Lexikons aus dem Verlag C. H. Beck.
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Leitet hier um:
Gesamtanalogie, Regelungslücke.