Logo
Unionpedia
Kommunikation
Jetzt bei Google Play
Neu! Laden Sie Unionpedia auf Ihrem Android™-Gerät herunter!
Installieren
Schneller Zugriff als Browser!
 

Volenti non fit iniuria

Index Volenti non fit iniuria

Der vom römischen Juristen Ulpian verfasste Grundsatz Volenti non fit iniuria (lateinisch für Dem Einwilligenden geschieht kein Unrecht) prägt den rechtlichen Grundsatz der Einwilligung.

18 Beziehungen: Ansgar Ohly, Boxen, Einwilligung, Fahrlässige Tötung, Haftung (Recht), Körperverletzungsdelikt, Klassik (Jurisprudenz), Latein, Latein im Recht, Mohr Siebeck Verlag, Pandekten, Sportplatz, Strafbarkeit, Strafgesetzbuch (Deutschland), Tötung auf Verlangen, Ulpian, Venire contra factum proprium, Verkehrssicherungspflicht.

Ansgar Ohly

Ansgar Ohly (* 26. Dezember 1965 in Hilden) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Neu!!: Volenti non fit iniuria und Ansgar Ohly · Mehr sehen »

Boxen

Ricardo „Pelón“ Dominguez (links) gegen Rafael Ortiz, Leichtsgewichtskampf, 9. August 2005 Boxen ist eine Kampfsportart, bei der sich zwei Kontrahenten unter festgelegten Regeln nur mit den Fäusten bekämpfen.

Neu!!: Volenti non fit iniuria und Boxen · Mehr sehen »

Einwilligung

Eine Einwilligung bildet im deutschen Strafrecht ein Begriffspaar mit dem Einverständnis.

Neu!!: Volenti non fit iniuria und Einwilligung · Mehr sehen »

Fahrlässige Tötung

Fahrlässige Tötung ist eine Straftat aus dem Bereich der Tötungsdelikte (Delikte mit Todesfolge) in Zusammenhang mit Fahrlässigkeit (mangelnder Umsicht und Sorgfalt) und steht damit in klarem Gegensatz zu den vorsätzlichen Tötungen.

Neu!!: Volenti non fit iniuria und Fahrlässige Tötung · Mehr sehen »

Haftung (Recht)

Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt.

Neu!!: Volenti non fit iniuria und Haftung (Recht) · Mehr sehen »

Körperverletzungsdelikt

In Kriminologie und Rechtsvergleichung bezeichnet man als Körperverletzungsdelikte eine Deliktsgruppe, bei der die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit eines anderen unter Strafe steht.

Neu!!: Volenti non fit iniuria und Körperverletzungsdelikt · Mehr sehen »

Klassik (Jurisprudenz)

Klassik (auch klassisches Recht) bezeichnet in der Rechtsgeschichte eine Epoche der römischen Jurisprudenz, die etwa vom Beginn des Prinzipats unter Augustus in der zweiten Hälfte des 1.

Neu!!: Volenti non fit iniuria und Klassik (Jurisprudenz) · Mehr sehen »

Latein

Die lateinische Sprache (lateinisch lingua Latina), kurz Latein oder Lateinisch, ist eine indogermanische Sprache, die ursprünglich von den Latinern, den Bewohnern von Latium mit Rom als Zentrum, gesprochen wurde.

Neu!!: Volenti non fit iniuria und Latein · Mehr sehen »

Latein im Recht

Traditionell drückt man Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen aus.

Neu!!: Volenti non fit iniuria und Latein im Recht · Mehr sehen »

Mohr Siebeck Verlag

Der Mohr Siebeck Verlag ist ein Wissenschaftsverlag mit Sitz in Tübingen.

Neu!!: Volenti non fit iniuria und Mohr Siebeck Verlag · Mehr sehen »

Pandekten

Institutionen.

Neu!!: Volenti non fit iniuria und Pandekten · Mehr sehen »

Sportplatz

Ein Sportplatz, früher auch Turnplatz, ist eine große, ebene und freie Fläche, auf der man Sport, auch zum Zwecke der Austragung von Wettbewerben, treiben kann.

Neu!!: Volenti non fit iniuria und Sportplatz · Mehr sehen »

Strafbarkeit

Unter der Strafbarkeit versteht man die Eigenschaft einer Handlung, eines Unterlassens oder Duldens, Gegenstand einer strafrechtlichen Sanktion sein zu können.

Neu!!: Volenti non fit iniuria und Strafbarkeit · Mehr sehen »

Strafgesetzbuch (Deutschland)

Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.

Neu!!: Volenti non fit iniuria und Strafgesetzbuch (Deutschland) · Mehr sehen »

Tötung auf Verlangen

Die Tötung auf Verlangen ist ein Straftatbestand innerhalb der Tötungsdelikte.

Neu!!: Volenti non fit iniuria und Tötung auf Verlangen · Mehr sehen »

Ulpian

Domitius Ulpianus († 223 oder 228 n. Chr. in Rom), meist kurz Ulpian genannt, war ein römischer spätklassischer Jurist und hoher Staatsbeamter, der unter anderem die Funktion des Prätorianerpräfekten ausübte.

Neu!!: Volenti non fit iniuria und Ulpian · Mehr sehen »

Venire contra factum proprium

Venire contra factum proprium (lat. für „Zuwiderhandlung gegen das eigene frühere Verhalten“, vereinfacht: widersprüchliches Verhalten, Selbstwiderspruch) bezeichnet im deutschen Schuldrecht einen Fall des Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, welcher sich wiederum aus der Generalklausel des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ergibt.

Neu!!: Volenti non fit iniuria und Venire contra factum proprium · Mehr sehen »

Verkehrssicherungspflicht

Eine Verkehrssicherungspflicht, seit der Rechtsprechung des Reichsgerichts auch Verkehrspflicht genannt, ist in Deutschland eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen nach den BGB führen kann.

Neu!!: Volenti non fit iniuria und Verkehrssicherungspflicht · Mehr sehen »

AusgehendeEingehende
Hallo! Wir sind auf Facebook! »