120 Beziehungen: Abschrift, Abteilung (Grundbuch), Aktivvermerk, Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Anderkonto, Antragsrecht, Arglist, Auflassung, Ausfertigung (Rechtsverkehr), Ausland, Österreich, Übergabe (Sachenrecht), Baubetreuungsvertrag, Baugenehmigung, Baugesetzbuch, Bauherrenmodell, Bauträger, Bürgerliches Gesetzbuch, Belastungsvollmacht, Belehrung (Recht), Bestandsverzeichnis, Bestandteil, Beurkundung, Beurkundungsgesetz, Beweis (Recht), Bewilligung (Grundbuch), Boden (Bodenkunde), Caveat emptor, Common Law, Dienstbarkeit, Dingliches Recht (Deutschland), Eigenschaft, Eigentum, Einbringung, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Eintragung, England, Erbbaurecht, Erfüllung (Recht), Erschließungsbeitrag, Finanzamt, Form (Recht), Formmangel, Gebäude, Gemeinde (Deutschland), Gesellschaft (Gesellschaftsrecht), Gesetz, Grundbuch, Grundbuchamt, Grundbucheinsicht, ..., Grundbuchordnung, Grunddienstbarkeit, Grundeigentum, Grunderwerbsteuer (Deutschland), Grundpfandrecht, Grundschuld, Grundstück, Grundstücksgleiches Recht, Gutachterausschuss, Haftung (Recht), Haftungsbeschränkung, Heilung (Recht), Kaufmann (HGB), Kaufpreis, Kaufvertrag, Kaufvertrag (Deutschland), Klausel (Recht), Kreditgeber, Lage (Immobilie), Löschungsbewilligung, Legitimationsprüfung, Liste von Größenordnungen der Fläche, Mangel (Recht), Nebenkosten beim Grundstückskauf, Notar, Obligationenrecht (Schweiz), Personalausweis, Protokoll (Niederschrift), Rechtsfolge, Rechtsfrage, Rechtsprechung, Rechtsrisiko, Rechtsverhältnis, Reisepass, Sacheinlage, Sanierungsgebiet, Schadensersatz, Schriftform, Schuldrecht (Deutschland), Schweiz, Stellvertretung, Trennungsprinzip (Zivilrecht), Unternehmen, Unterschrift, Unwirksamkeit, Urkundenrolle, Urschrift, Verbraucher, Verbraucherschutz, Vereinigte Staaten, Verfügungsgeschäft, Vergleichswertverfahren, Verhandlung, Verkäufer, Verpflichtungsgeschäft, Vertrag, Vertragserfüllungsbürgschaft, Vollstreckungstitel (Deutschland), Vorkaufsrecht, Vorkaufsrechtsverzichtserklärung, Vormerkung, Vorvertrag, Wales, Willenserklärung, Wohnungseigentum (Deutschland), Zahlung, Zivilgesetzbuch, Zivilprozessordnung (Deutschland), Zubehör, Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland). Erweitern Sie Index (70 mehr) »
Abschrift
Abschrift einer k.u.k. Heiratsurkunde aus dem Jahre 1854 Bei der Abschrift handelt es sich allgemein um eine inhaltsgleiche (identische), also wortgetreue Vervielfältigung eines Schriftstücks, speziell im Rechtsverkehr um die behördlich oder notariell bestätigte gleich lautende Wiedergabe einer Originalvorlage.
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Abteilung (Grundbuch)
Als Abteilungen werden im deutschen Grundbuchrecht die verschiedenen, in sich abgeschlossenen Abschnitte eines Grundbuchblattes bezeichnet, die dessen Gliederung dienen.
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Aktivvermerk
Ein Aktivvermerk, auch Herrschvermerk genannt, ist in Deutschland eine Eintragung im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs und benennt das Recht, von dem ein Grundstück begünstigt wird.
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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.
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Anderkonto
Das Anderkonto (oder Treuhandanderkonto) ist im Bankwesen ein Bankkonto, das der Vermögensverwaltung von fremdem Vermögen dient.
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Antragsrecht
Das Antragsrecht bezeichnet das Recht einer natürlichen oder juristischen Person auf Herbeiführung einer bestimmten Rechtshandlung, insbesondere einer Amtshandlung, rechtsverbindlichen Erklärung oder behördlichen Entscheidung.
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Arglist
Arglist bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch bewusste Böswilligkeit.
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Auflassung
Unter Auflassung versteht man heute im deutschen Grundstücksrecht die dingliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über die Übereignung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts.
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Ausfertigung (Rechtsverkehr)
Eine Ausfertigung ist in Deutschland eine Abschrift der Urschrift einer Urkunde und ist zwingend mit einem Ausfertigungsvermerk zu versehen (Abs. 1 Beurkundungsgesetz).
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Ausland
Ausland steht im Gegensatz zu Inland und bezeichnet aus Sicht der sprechenden Person ein anderes Land (und „aus einem anderen Land“) als das eigene Land, in dem man beheimatet ist, das Herkunftsland, Heimatland.
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Österreich
Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.
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Übergabe (Sachenrecht)
Unter Übergabe einer Sache versteht die Rechtswissenschaft den einvernehmlichen Wechsel im Besitz durch Einräumung des unmittelbaren Besitzes vom bisherigen an den neuen Besitzer.
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Baubetreuungsvertrag
Der Baubetreuungsvertrag regelt die Tätigkeit der Baubetreuung.
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Baugenehmigung
Baupolizeilich geprüfter Bauplan einer Garage, 1932 Eine Baugenehmigung (Bauerlaubnis in Österreich; Baubewilligung in der Schweiz und der Freien Hansestadt Bremen) bezeichnet die Genehmigung, bauliche Änderungen vorzunehmen.
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Baugesetzbuch
Das deutsche Baugesetzbuch (BauGB), dessen Vorgänger das Bundesbaugesetz (BBauG) ist, ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts in Deutschland.
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Bauherrenmodell
Unter Bauherrenmodell versteht man in der Immobilienwirtschaft eine zivilrechtliche Gestaltungsform zur Ausnutzung von Steuervorteilen, bei der sich mindestens zwei Bauherren zwecks Errichtung und Finanzierung einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie zusammenschließen.
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Bauträger
Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Wohn- und Gewerbeimmobilien zum gewerbsmäßigen Vertrieb herstellt.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Belastungsvollmacht
Eine Belastungsvollmacht ist eine im Grundstückskaufvertrag enthaltene Klausel, die den Notar bevollmächtigt, das Grundstück mit einem Grundpfandrecht zu belasten.
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Belehrung (Recht)
Unter Belehrung versteht man im Rechtswesen die durch Rechtsnormen vorgeschriebene Information eines Rechtssubjektes über die Sachlage und seine Rechte von Amts wegen.
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Bestandsverzeichnis
Ein Bestandsverzeichnis ist ein Verzeichnis eines Bestandes.
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Bestandteil
Unter Bestandteil versteht man im deutschen Sachenrecht den Teil einer Sache, der nach natürlicher Verkehrsauffassung als zu der Hauptsache gehörig angesehen wird und nicht als selbständige Sache eingestuft werden kann.
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Beurkundung
Beurkundung ist im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach bestimmte Verträge oder Urkunden von einem Notar in einer Niederschrift abgefasst werden müssen, von diesem den Beteiligten vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und in Anwesenheit des Notars eigenhändig unterzeichnet werden müssen.
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Beurkundungsgesetz
Das Beurkundungsgesetz (BeurkG) ist ein deutsches Gesetz, das die öffentlichen Beurkundungen und die Verwahrungen durch den bestellten Notar regelt.
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Beweis (Recht)
Ein Beweis ist das (positive) Ergebnis eines auf die Feststellung von Tatsachen gerichteten Beweisverfahrens.
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Bewilligung (Grundbuch)
Unter einer Bewilligung (eigentlich Eintragungsbewilligung) versteht man im deutschen Grundbuchrecht die vor der Eintragung im Grundbuch ausgesprochene Einwilligung des von dieser Eintragung Betroffenen.
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Boden (Bodenkunde)
Schematisches Bodenprofil Der Boden (von althochdeutsch bodam), umgangssprachlich auch Erde, Erdkrume, Erdboden oder Erdreich genannt, ist der oberste, im Regelfall belebte Teil der Erdkruste.
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Caveat emptor
Caveat emptor ist ein Rechtsgrundsatz, wonach beim Kaufvertrag der Käufer das Kaufrisiko dafür trägt, dass der Kaufgegenstand frei von offenen Sach- und Rechtsmängeln ist.
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Common Law
__KEIN_INHALTSVERZEICHNIS__ Mischsysteme, die zum Teil aus Common Law bestehen (hellblau). Das Common Law ist ein in vielen englischsprachigen Ländern vorherrschender Rechtskreis, der sich nicht nur auf Gesetze, sondern auch auf maßgebliche richterliche Urteile der Vergangenheit – sogenannte Präzedenzfälle – stützt (Fallrecht) und durch richterliche Auslegung weitergebildet wird (Richterrecht).
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Dienstbarkeit
Die Dienstbarkeit (in Österreich und der Schweiz auch Servitut) ist im Sachenrecht ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache.
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Dingliches Recht (Deutschland)
Als dingliche Rechte werden in der deutschen Rechtswissenschaft diejenigen Rechte bezeichnet, die sich auf Gegenstände beziehen.
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Eigenschaft
Eine Eigenschaft (caractère) bezeichnet etwas, das einer Person, einem Gegenstand, einem Begriff oder einer (anderen) Eigenschaft zugeschrieben wird.
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Eigentum
Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.
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Einbringung
Einbringung ist ein Rechtsbegriff, der entweder im Gesellschaftsrecht die Übertragung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft oder im Sachenrecht das willentliche Hineinschaffen beweglicher Sachen in den durch gesetzliche Pfandrechte geschützten Machtbereich des Gläubigers versteht.
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Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Das deutsche Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, üblicherweise abgekürzt EGBGB, stammt ebenso wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vom 18.
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Eintragung
Eintragung ist ein Rechtsbegriff, der den amtlichen Vermerk von Rechts- und Tatsachenänderungen in öffentlichen Registern wie dem Grundbuch, Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Partnerschafts- und Vereinsregister beschreibt.
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England
England ist der größte und am dichtesten besiedelte Landesteil im Vereinigten Königreich im Nordwesten Europas.
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Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ist in Deutschland das dingliche Recht, meist gegen Zahlung eines regelmäßigen sogenannten Erbbauzinses, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten (Abs. 1 ErbbauRG).
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Erfüllung (Recht)
Die Erfüllung (lat. solutio.
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Erschließungsbeitrag
Der Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder Gebäudeeigentümer zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstückes, finanziert.
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Finanzamt
Das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung in Herne Ein Finanzamt ist eine örtliche Behörde der Finanzverwaltung.
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Form (Recht)
Die Form ist im Recht die äußere Gestaltung eines Rechtsgeschäfts oder einer Rechtshandlung.
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Formmangel
Formmangel liegt im deutschen Zivilrecht vor, wenn ein Rechtsgeschäft nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form abgeschlossen wird und deshalb kraft Gesetzes von Anfang an keine Rechtswirksamkeit entfaltet.
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Gebäude
Wohngebäude Haus Dellwig bei Dortmund Dom Santa Maria del Fiore (Florenz) Ringlokschuppen Ein Gebäude ist ein Bauwerk, das Räume einschließt, betreten werden kann und dem Aufenthalt von Menschen, Tieren oder der Lagerung von Sachen dient.
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Gemeinde (Deutschland)
Die Gemeinde (oder Kommune) ist im politischen System der Bundesrepublik Deutschland als Gebietskörperschaft die unterste Stufe des Verwaltungsaufbaus und Verwaltungsträgerin der kommunalen Selbstverwaltung.
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Gesellschaft (Gesellschaftsrecht)
Eine Gesellschaft (societas) ist im Sinne des Gesellschaftsrechtes in Deutschland eine auf unbestimmte Zeit gegründete Personenvereinigung zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.
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Gesetz
Unter Gesetz versteht man.
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Grundbuch
Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.
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Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist im deutschen Recht ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist.
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Grundbucheinsicht
Unter Grundbucheinsicht wird die Erlaubnis verstanden, in ein bestimmtes Grundbuch und die Grundakten einsehen zu dürfen.
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Grundbuchordnung
Die Grundbuchordnung (amtliche Abkürzung: GBO) ist ein deutsches Gesetz des Grundbuchrechts, die zusammen mit der Grundbuchverfügung (GBV) das Verfahren bei Eintragungen in das Grundbuch als formelles Recht regelt.
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Grunddienstbarkeit
Die Grunddienstbarkeit ist im deutschen Sachenrecht (BGB) als Art der Dienstbarkeit die Belastung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (des dienenden Grundstücks) zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks (des herrschenden Grundstücks) in der Weise, dass.
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Grundeigentum
Grundeigentum (Grundvermögen; umgangssprachlich auch Grundbesitz) ist das Eigentum an Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder beschränkten dinglichen Rechten.
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Grunderwerbsteuer (Deutschland)
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt.
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Grundpfandrecht
Grundpfandrechte sind im Sachenrecht Pfandrechte an Grundstücken oder an grundstücksgleichen Rechten zur Sicherung von Forderungen.
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Grundschuld
Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern.
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Grundstück
Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche.
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Grundstücksgleiches Recht
Grundstücksgleiches Recht ist im deutschen Sachenrecht ein dingliches Recht, das rechtlich genauso wie ein Grundstück behandelt wird.
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Gutachterausschuss
Die Institution Gutachterausschuss für Grundstückswerte wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1960 mit dem damaligen Bundesbaugesetz geschaffen.
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Haftung (Recht)
Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt.
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Haftungsbeschränkung
Haftungsbeschränkung ist in der Rechtswissenschaft die Verminderung der Haftung durch Milderung des Sorgfaltsmaßstabs und/oder Begrenzung des Haftungsumfangs.
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Heilung (Recht)
Unter Heilung (oder Konvaleszenz) versteht man in der Rechtswissenschaft die Überwindung eines Rechtsmangels durch Erfüllung bestimmter Rechtsgeschäfte.
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Kaufmann (HGB)
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist nach Abs. 1 HGB, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
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Kaufpreis
Ein Kaufpreis ist der Preis, der bei einem Kaufvertrag vom Käufer an den Verkäufer als Gegenleistung für den Kaufgegenstand in Geld zu entrichten ist.
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Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist die häufigste Form des Umsatzes von Gütern.
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Kaufvertrag (Deutschland)
Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand.
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Klausel (Recht)
Klauseln sind einzelne Bestimmungen eines Regelwerks, insbesondere eines Vertrages (Vertragsklausel).
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Kreditgeber
Der Kreditgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die einen Kredit an den Kreditnehmer gewährt.
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Lage (Immobilie)
Unter Lage versteht man in der Immobilienwirtschaft den genauen geografischen Standort von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten unter Berücksichtigung ihrer Nutzung.
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Löschungsbewilligung
Als Löschungsbewilligung wird im Grundbuchwesen allgemein die Zustimmung zur Löschung eines Grundbuchrechts durch den von der Löschung Betroffenen bezeichnet.
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Legitimationsprüfung
Legitimationsprüfung ist allgemein im Rechtswesen die Feststellung der Identität von Personen oder die Prüfung der Echtheit von Unterschriften auf Urkunden oder sonstigen Schriftstücken anhand von geeigneten Legitimationspapieren und speziell das gesetzlich von Kreditinstituten verlangte Verfahren zur Identifizierung von Kunden bei der Eröffnung von Konten, Depots oder Schließfächern und zur Prüfung der Identität bei Tafelgeschäften.
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Liste von Größenordnungen der Fläche
Dies ist eine Zusammenstellung von Flächen verschiedener Größenordnungen zu Vergleichszwecken.
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Mangel (Recht)
Unter einem Mangel versteht man im Schuldrecht die Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Beschaffenheit, was sich in einem Sach- oder Rechtsmangel äußern kann.
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Nebenkosten beim Grundstückskauf
Nebenkosten beim Grundstückskauf sind alle beim Grundstückskauf zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis anfallenden Nebenkosten, insbesondere Maklerprovision, Grunderwerbsteuer, Gerichts- und Notargebühren, Vermessungskosten, Kosten für die Grundbucheintragung oder Kosten für Bodenuntersuchungen.
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Notar
Ein junger Notar an seinem Schreibpult (um 1830) Der Notar (von) ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt.
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Obligationenrecht (Schweiz)
Das Schweizerische Obligationenrecht, kurz OR, ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten und ist im Umfang länger als die anderen vier Teile zusammen.
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Personalausweis
Der Personalausweis (von personalis, „persönlich“) oder die Identitätskarte (von lateinisch identitas (Identität), abgeleitet von idem (derselbe, dasselbe); vgl. franz. carte d'identité, engl. identity card) ist ein von staatlichen Stellen ausgegebenes Dokument zur Identifikation einer Person (Identitätsnachweis) in Form eines amtlichen Lichtbildausweises.
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Protokoll (Niederschrift)
Ein Protokoll zeichnet auf, hält fest oder schreibt vor, zu welchem Zeitpunkt oder in welcher Reihenfolge welcher Vorgang durch wen oder durch was veranlasst wurde oder wird.
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Rechtsfolge
Als Rechtsfolge wird die rechtliche Konsequenz bezeichnet, die durch das Erfüllen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung begründet wird.
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Rechtsfrage
Eine aufgeworfene Rechtsfrage lässt sich mit Hilfe der Rechtsanwendung, Subsumtion und Auslegung der Rechtsnormen und/oder der vorhandenen Rechtsprechung durch die rechtliche Würdigung des vorliegenden Tatbestands beantworten.
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Rechtsprechung
Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.
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Rechtsrisiko
Das Rechtsrisiko besteht in der Gefahr, die einem Rechtssubjekt beim Abschluss eines Vertrages ein Schaden oder wirtschaftlicher Verlust durch fehlerhafte Anwendung von Gesetzen entsteht.
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Rechtsverhältnis
Ein Rechtsverhältnis (oder Rechtsbeziehung) ist die Beziehung mindestens zweier Rechtssubjekte zueinander oder die Beziehung eines Rechtssubjekts zu einem Rechtsobjekt, soweit hierbei Rechtsfragen zu Grunde liegen.
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Reisepass
Ein Reisepass ist im engeren und ursprünglichen Sinne ein amtlicher Ausweis, der vom Staat herausgegeben wird, dessen Staatsangehörigkeit der Inhaber besitzt.
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Sacheinlage
Unter Sacheinlagen versteht man Kapitaleinlagen, die einer Gesellschaft in Form von materiellen oder immateriellen Vermögensgegenständen zur Verfügung gestellt werden.
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Sanierungsgebiet
Als Sanierungsgebiet gilt in Deutschland ein fest umrissenes Gebiet, in dem eine Gemeinde (Städte, Gemeinden, auch Dörfer) eine „Städtebauliche Sanierungsmaßnahme“ durchführt.
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Schadensersatz
Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.
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Schriftform
Schriftform ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine.
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Schuldrecht (Deutschland)
Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).
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Schweiz
Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.
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Stellvertretung
Stellvertretung ist in der Rechtswissenschaft das Handeln einer Person (Vertreter) für ein anderes Rechtssubjekt (Vertretener).
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Trennungsprinzip (Zivilrecht)
Trennungsprinzip im Zivilrecht Das Trennungsprinzip ist ein Begriff der Rechtswissenschaft verschiedener europäischer Rechtsordnungen, auch des deutschen BGB.
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Unternehmen
Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.
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Unterschrift
Unterschrift von Benjamin Franklin Eigenhändige Unterschrift von Stechinelli aus dem 17. Jahrhundert. Unterschriften von Joschka Fischer und Gerhard Schröder unter dem Vertrag über eine Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004 Eine Unterschrift (auch Signatur, von ‚bezeichnen‘, zu ‚Zeichen‘) ist die handschriftliche, eigenhändige Namenszeichnung auf Schriftstücken durch eine natürliche Person mit mindestens dem Familiennamen.
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Unwirksamkeit
Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.
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Urkundenrolle
Die Urkundenrolle dient zur Dokumentierung der fortlaufenden Amtstätigkeit eines Notars.
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Urschrift
Unter einer Urschrift ist das Original einer Urkunde zu verstehen.
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Verbraucher
Als Verbraucher oder Konsument wird eine natürliche Person bezeichnet, die eine oder mehrere Waren oder Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung käuflich erwirbt.
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Verbraucherschutz
Verbraucherschutz, österreichisch und schweizerisch Konsumentenschutz, bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher beziehungsweise Konsumenten von Gütern oder Dienstleistungen schützen sollen.
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Vereinigte Staaten
Die Vereinigten Staaten von Amerika (abgekürzt USA), auch Vereinigte Staaten (englisch United States; abgekürzt US) oder umgangssprachlich einfach Amerika (englisch America) genannt, sind eine demokratische, föderal aufgebaute Republik in Nordamerika und mit einigen Inseln auch in Ozeanien.
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Verfügungsgeschäft
Trennungsprinzip: Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft Ein Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, das eine Verfügung zum Inhalt hat.
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Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV).
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Verhandlung
Delegation (v. l. n. r.): Walther Schücking, Reichspostminister Johannes Giesberts, Reichsjustizminister Otto Landsberg, Reichsminister des Auswärtigen Ulrich von Brockdorff-Rantzau, Präsident der Preußischen Landesversammlung Robert Leinert, Carl Melchior (Januar 1919) Verhandlung ist eine Gesprächsform über einen kontroversen Sachverhalt, die durch gegensätzliche Interessen der Parteien gekennzeichnet ist und einen Interessenausgleich beziehungsweise eine Einigung zum Ziel hat.
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Verkäufer
Verkäuferinnen in einem Feinkostgeschäft Verkäufer an seinem Kakteenstand Verkäufer (gelegentlich auch Detailhandelsfachleute genannt) sind Fachkräfte, die mit dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen sowie der Akquisition von Kunden betraut sind und je nach dem Grad ihrer Spezialisierung und handelsrechtlichen Stellung verschiedene Berufsbezeichnungen besitzen.
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Verpflichtungsgeschäft
Trennungsprinzip: Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft Das Verpflichtungsgeschäft ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft.
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Vertrag
Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).
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Vertragserfüllungsbürgschaft
Die Vertragserfüllungsbürgschaft dient der Absicherung des Auftraggebers vor Insolvenz des Auftragnehmers.
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Vollstreckungstitel (Deutschland)
Ein Vollstreckungstitel ist in der Bundesrepublik Deutschland eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung, die einen vollstreckbaren Inhalt hat.
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Vorkaufsrecht
Vorkaufsrecht ist das Recht, in einen Kaufvertrag durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Verkäufer als Käufer eintreten zu dürfen.
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Vorkaufsrechtsverzichtserklärung
Die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung ist im Baurecht ein Verwaltungsakt, mit dem eine Gemeinde bescheinigt, dass sie auf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht bei einem Grundstückskauf verzichten wird.
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Vormerkung
Eintragung einer Vormerkung für zwei Käufer im Grundbuch (Auszug aus dem elektronisch geführten baden-württembergischen Grundbuch) Eine Vormerkung ist im Grundbuchrecht die dingliche Sicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Eintragung oder Löschung eines Rechts an einem Grundstück, grundstücksgleichen Recht oder an einem Grundstücksrecht oder auf Änderung des Inhalts oder des Ranges eines solchen Rechts.
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Vorvertrag
Der Vorvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den die Verpflichtung der Vertragsparteien begründet wird, einen weiteren (anderen) schuldrechtlichen Vertrag, den Hauptvertrag, abzuschließen.
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Wales
Wales (walisisch Cymru, deutsch veraltet Walisien oder Wallis, lateinisch Cambria) ist ein Landesteil des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland.
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Willenserklärung
Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.
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Wohnungseigentum (Deutschland)
Wohnungseigentum ist im deutschen Recht das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (Abs. 5 des Bewertungsgesetzes).
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Zahlung
Unter Zahlung versteht man in der Wirtschaft die Übereignung von Geld vom zahlungspflichtigen Schuldner an den Zahlungsempfänger (Gläubiger).
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Zivilgesetzbuch
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, kurz ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.
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Zivilprozessordnung (Deutschland)
Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.
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Zubehör
Zubehör ist im deutschen Sachenrecht eine bewegliche Sache, die dem Zweck einer Hauptsache fortwährend dient und zu ihr in einem entsprechenden räumlichen Verhältnis steht.
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Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland)
Das Zwangsvollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht der zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung eines privaten, zivilrechtlichen Anspruchs eines Gläubigers gegen seinen Schuldner.
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