19 Beziehungen: Abschrift, Aussteller (Urkunde), Beurkundungsgesetz, Echtheit, Erbvertrag, Gesetzgebungsverfahren (Deutschland), Klauselverfahren, Legaldefinition, Notar, Rechtsmittel, Testament, Unwirksamkeit, Urkunde, Urkundenrolle, Urschrift, Versäumnisurteil, Vollstreckbare Ausfertigung, Zustellung (Deutschland), Zwangsvollstreckungsrecht.
Abschrift
Abschrift einer k.u.k. Heiratsurkunde aus dem Jahre 1854 Bei der Abschrift handelt es sich allgemein um eine inhaltsgleiche (identische), also wortgetreue Vervielfältigung eines Schriftstücks, speziell im Rechtsverkehr um die behördlich oder notariell bestätigte gleich lautende Wiedergabe einer Originalvorlage.
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Aussteller (Urkunde)
Aussteller einer Urkunde ist, wer sich die in der Urkunde verkörperte Erklärung kraft seiner Unterschrift zurechnen lassen muss, weil er geistig hinter der Urkunde steht und sich an ihren Inhalt gebunden fühlt.
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Beurkundungsgesetz
Das Beurkundungsgesetz (BeurkG) ist ein deutsches Gesetz, das die öffentlichen Beurkundungen und die Verwahrungen durch den bestellten Notar regelt.
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Echtheit
Die Echtheit ist der Grad der Übereinstimmung zwischen einer Tatsache und deren Darstellung.
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Erbvertrag
Der Erbvertrag (§ ff. BGB; lat. pactum successorium) ist neben dem Testament nach deutschem Recht die zweite Möglichkeit, durch Verfügung von Todes wegen Regelungen über den Verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens nach dem Tod zu treffen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen.
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Gesetzgebungsverfahren (Deutschland)
Gesetzgebungsverfahren in Deutschland sind auf Bundesebene und in den Ländern geregelt.
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Klauselverfahren
Das Klauselverfahren dient im deutschen Zivilprozessrecht der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung.
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Legaldefinition
Legaldefinition ist die Definition eines Rechtsbegriffs in einem Gesetz durch den Gesetzgeber.
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Notar
Ein junger Notar an seinem Schreibpult (um 1830) Der Notar (von) ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt.
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Rechtsmittel
Der Begriff Rechtsmittel ist in Deutschland die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung.
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Testament
Ein Testament (lat. testamentum, von testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.
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Unwirksamkeit
Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.
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Urkunde
Bauurkunde mit Weihinschrift aus der Gründungskapsel Urmammas, 2112–2095 v. Chr., Vorderasiatisches Museum Berlin, VA 10945 Eine Urkunde (von althochdeutsch urchundi „Erkenntnis“; mittelhochdeutsch urkúnde „Zeugnis“, „Beweis“) ist eine schriftlich niedergelegte und häufig beglaubigte Erklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw.
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Urkundenrolle
Die Urkundenrolle dient zur Dokumentierung der fortlaufenden Amtstätigkeit eines Notars.
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Urschrift
Unter einer Urschrift ist das Original einer Urkunde zu verstehen.
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Versäumnisurteil
Vollstreckbare Ausfertigung eines Versäumnisurteils (Amtsgericht) Das Versäumnisurteil oder Säumnisurteil ist im deutschen Zivilprozessrecht eine gerichtliche Entscheidung, die gegen eine Partei ergeht, welche sich im Prozess säumig verhält.
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Vollstreckbare Ausfertigung
Die vollstreckbare Ausfertigung ist im Klauselverfahren die mit einer Vollstreckungsklausel versehene Ausfertigung eines Urteils oder anderer Vollstreckungstitel.
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Zustellung (Deutschland)
Unter Zustellung, auch förmliche Zustellung, versteht man im deutschen Recht den Vorgang, durch den einem bestimmten Empfänger in einer gesetzlich vorgeschriebenen Form ein Schriftstück übermittelt oder ihm Gelegenheit gegeben wird, von ihm Kenntnis zu nehmen.
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Zwangsvollstreckungsrecht
Das Zwangsvollstreckungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels befasst (Beitreibung).
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