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Auflassung

Index Auflassung

Unter Auflassung versteht man heute im deutschen Grundstücksrecht die dingliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über die Übereignung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts.

76 Beziehungen: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Anderkonto, Aufhebung (Verwaltungsakt), Aufsandungserklärung, Übereignung, Bürgerliches Gesetzbuch, Bedingung (Recht), Behörde, Beurkundung, Christian Daniel Anderson, Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis, Codex Theresianus, Dereliktion, Deutsches Rechtswörterbuch, Dingliche Einigung, Eigentum, Eigentumsvorbehalt (Deutschland), Eintragung, Eisenbahnstrecke, Festung, Formelles Recht, Friedrich Carl von Savigny, Güterrecht, Gemeines Recht, Gerhard Köbler, Gewere, Grab, Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste, Grundbuch, Grundbuchamt, Grundbuchordnung, Grundstück, Grundstücksgleiches Recht, Grundstückskaufvertrag, Grundstücksrecht, Hermann Aubin, Investitur, Johann Friedrich Hach, Johann Heinrich Zedler, Kanal (Wasserbau), Kaufpreis, Kollektiveigentum, Lübisches Recht, Legaldefinition, Materielles Recht, Neuried (bei München), Notar, Nutzung (Technik), Obligationenrecht (Schweiz), ..., Otto Mayer (Jurist), Privateigentum, Recht der öffentlichen Sachen, Rechtsbegriff, Rechtsgeschäft, Rechtsstreit, Renunziation, Sache (Recht), Sachenrecht (Deutschland), Schweiz, Stellvertretung, Trennungsprinzip (Zivilrecht), Ursula Floßmann, Urteil (Recht), Verfügungsgeschäft, Verkäufer, Verpflichtungsgeschäft, Vertragspartei, Verwahrlosung, Vollmacht, Vormerkung, Widerruf (Recht), Widmung (Recht), Zeitbestimmung (Recht), Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Zivilgesetzbuch. Erweitern Sie Index (26 mehr) »

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.

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Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten

Räumlicher Geltungsbereich (rosa) zum Ende des 19. Jahrhunderts Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (prALR) war eine spätabsolutistisch-naturrechtliche Kodifikation des Rechts im preußischen Staat.

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Anderkonto

Das Anderkonto (oder Treuhandanderkonto) ist im Bankwesen ein Bankkonto, das der Vermögensverwaltung von fremdem Vermögen dient.

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Aufhebung (Verwaltungsakt)

Die Aufhebung bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Möglichkeit, Verwaltungsakte nach Bestandskraft wieder zu beseitigen.

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Aufsandungserklärung

Unter Aufsandungserklärung versteht das österreichische Grundbuchrecht (Abs. 1 lit. b GBG) eine notariell oder gerichtlich beglaubigte, „ausdrückliche“ Erklärung einer Person, dass sie in die grundbücherliche Eintragung einer vertraglichen Änderung ihrer Rechte einwilligt (Aufsandung).

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Übereignung

Unter Übereignung (oder Eigentumsübertragung) versteht man im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person auf eine andere.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bedingung (Recht)

Bedingung ist im Recht die einer Willenserklärung hinzugefügte Bestimmung, nach der die Rechtswirksamkeit des Rechtsgeschäfts von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig gemacht wird.

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Behörde

Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind.

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Beurkundung

Beurkundung ist im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach bestimmte Verträge oder Urkunden von einem Notar in einer Niederschrift abgefasst werden müssen, von diesem den Beteiligten vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und in Anwesenheit des Notars eigenhändig unterzeichnet werden müssen.

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Christian Daniel Anderson

Christian Daniel Anderson (* 26. April 1753 in Hamburg; † 29. März 1826 ebenda) war ein deutscher Jurist und Historiker.

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Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis

Der Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis (CMBC) von 1756 ist ein historisches bayerisches Gesetzeswerk; er wurde auch als „(Chur-) Bayerisches Landrecht“ bezeichnet.

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Codex Theresianus

Der Codex Theresianus ist ein Vorläufer des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB).

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Dereliktion

Dereliktion (von lat. de.

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Deutsches Rechtswörterbuch

Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) ist ein auch online vorliegendes Nachschlagewerk für die historische deutsche Rechtssprache.

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Dingliche Einigung

In der Rechtswissenschaft bedeutet die dingliche Einigung eine Einigung, die auf eine Verfügung über ein Recht an einem Gegenstand gerichtet ist.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Eigentumsvorbehalt (Deutschland)

Beim Eigentumsvorbehalt (lat. pactum reservati dominii) handelt es sich um eine Übereignung einer beweglichen Sache unter einer aufschiebenden Bedingung.

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Eintragung

Eintragung ist ein Rechtsbegriff, der den amtlichen Vermerk von Rechts- und Tatsachenänderungen in öffentlichen Registern wie dem Grundbuch, Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Partnerschafts- und Vereinsregister beschreibt.

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Eisenbahnstrecke

Zwei zweigleisige, nebeneinanderliegende, elektrifizierte Eisenbahnstrecken (Bahnstrecke Frankfurt am Main–Heidelberg) in Frankfurt am Main Eisenbahnstrecke wird die Verbindung von Orten mit einem Schienenweg genannt.

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Festung

Werken aus unterschiedlichen ''Manieren'' und den zugehörigen Fachbegriffen Eine Festung ist im Allgemeinen ein durch Wehranlagen stark befestigter Ort.

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Formelles Recht

Als formelles Recht wird die Gesamtheit der Rechtsnormen bezeichnet, die der Durchsetzung des materiellen Rechts dienen.

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Friedrich Carl von Savigny

Friedrich Carl von Savigny Friedrich Carl von Savigny (* 21. Februar 1779 in Frankfurt am Main; † 25. Oktober 1861 in Berlin) war ein deutscher Rechtsgelehrter.

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Güterrecht

Das Güterrecht regelt in Ehen und anderen staatlich registrierten Lebensgemeinschaften (in Deutschland Lebenspartnerschaften) die Frage, ob Vermögensgegenstände den Ehe- bzw.

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Gemeines Recht

Als Gemeines Recht, lateinisch ius commune, wird heute im deutschsprachigen Raum vor allem das römisch-kanonische Recht des Mittelalters, der Frühen Neuzeit und der Neuzeit bezeichnet, wie es ab dem frühen 12.

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Gerhard Köbler

Gerhard Köbler (* 20. April 1939 in Fürth) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, Professor für deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht sowie Rechtslinguist.

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Gewere

Gewere (gewere, gewehre, gewäre, gewähre, were, warandia, gewerschafft, von althochdeutsch werjan „bekleiden“) war in der älteren deutschen Rechtssprache der Schutz, welchen der Richter jemandem in Bezug auf Sachen gewährte, oder das von dem Richter geschützte Besitzverhältnis einer Person an einer Sache.

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Grab

Zur Bestattung vorbereitete, in Nordamerika verbreitete Erdgruft Ein Grab ist die Stelle, an der ein Leichnam begraben wird.

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste

alternativtext.

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Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.

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Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist im deutschen Recht ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist.

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Grundbuchordnung

Die Grundbuchordnung (amtliche Abkürzung: GBO) ist ein deutsches Gesetz des Grundbuchrechts, die zusammen mit der Grundbuchverfügung (GBV) das Verfahren bei Eintragungen in das Grundbuch als formelles Recht regelt.

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Grundstück

Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche.

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Grundstücksgleiches Recht

Grundstücksgleiches Recht ist im deutschen Sachenrecht ein dingliches Recht, das rechtlich genauso wie ein Grundstück behandelt wird.

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Grundstückskaufvertrag

Der Grundstückskaufvertrag ist ein Kaufvertrag, der den Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Erbbaurechten zum Inhalt hat.

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Grundstücksrecht

Das Grundstücksrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit Rechtsnormen befasst, die beim Erwerb, der Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten zu beachten sind.

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Hermann Aubin

Hermann Aubin, Düsseldorf 1911, Privatbesitz Bernhard Aubin Hermann Carl Wilhelm Aubin (* 23. Dezember 1885 in Reichenberg, Böhmen; † 11. März 1969 in Freiburg im Breisgau) war ein deutsch-österreichischer Historiker, Wissenschaftsorganisator und Geschichtspolitiker.

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Investitur

Investitur (von ‚bekleiden‘) bezeichnet die Praxis der Einweisung in ein Amt oder das Eigentumsrecht an Grundbesitz.

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Johann Friedrich Hach

Johann Friedrich Hach, Porträt von Rudolph Suhrlandt, 1820 Johann Friedrich Hach, ca 1840 Johann Friedrich Hach (* 17. August 1769 in Lübeck; † 29. März 1851 ebenda) war ein Jurist und Diplomat in den Diensten der Hansestadt Lübeck.

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Johann Heinrich Zedler

Das von Zedler verlegte ''Universal-Lexicon'' gilt heute als die bedeutendste deutschsprachige Enzyklopädie des 18. Jahrhunderts. Zedlers Name ist so eng mit dem Lexikon verbunden, dass das Werk heute zumeist kurz als „der Zedler“ bezeichnet wird. Entgegen der Angabe auf dem hier abgebildeten Titelblatt erschien der erste Band bereits zur Leipziger Michaelismesse des Jahres 1731. Johann Heinrich Zedler (* 7. Januar 1706 in Breslau, Fürstentum Breslau; † 21. März 1751 in Leipzig, Kurfürstentum Sachsen) war ein deutscher Buchhändler und Verleger.

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Kanal (Wasserbau)

Mittellandkanal (Deutschland) Als Kanal bezeichnet man eine Wasserstraße mit künstlich hergestelltem Gewässerbett.

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Kaufpreis

Ein Kaufpreis ist der Preis, der bei einem Kaufvertrag vom Käufer an den Verkäufer als Gegenleistung für den Kaufgegenstand in Geld zu entrichten ist.

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Kollektiveigentum

Als Kollektiveigentum oder Gemeineigentum wird im Unterschied zum Privateigentum solches Eigentum bezeichnet, das nicht einer einzigen (natürlichen oder juristischen) Person gehört, sondern von einem sozialen Kollektiv oder einer Gemeinschaft verwaltet, genutzt, gepflegt oder produziert wird (siehe Commons).

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Lübisches Recht

Bardewiker Kodex des lübischen Rechts, in der Stadtkanzelei zu Lübeck 1294 entstanden Das Lübische Recht (auch Lübsches Recht) war das von der Reichsstadt Lübeck übernommene Recht, das in über 100 Städten im Ostseeraum Geltung erlangte.

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Legaldefinition

Legaldefinition ist die Definition eines Rechtsbegriffs in einem Gesetz durch den Gesetzgeber.

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Materielles Recht

Als materielles Recht (auch sachliches Recht, substanzielles Recht) bezeichnet man in der Rechtswissenschaft die Gesamtheit der Rechtsnormen, die Inhalt, Entstehung, Veränderung, Übertragung und das Erlöschen von Rechten regeln.

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Neuried (bei München)

Neuried ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis München und grenzt an den Südwesten der Landeshauptstadt München.

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Notar

Ein junger Notar an seinem Schreibpult (um 1830) Der Notar (von) ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt.

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Nutzung (Technik)

Unter Nutzung versteht man die Verwendung eines Materials bzw.

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Obligationenrecht (Schweiz)

Das Schweizerische Obligationenrecht, kurz OR, ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten und ist im Umfang länger als die anderen vier Teile zusammen.

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Otto Mayer (Jurist)

Otto Mayer Otto Mayer (* 29. März 1846 in Fürth; † 8. August 1924 in Hilpertsau) war ein deutscher Hochschullehrer für Verwaltungsrecht und Kirchenrecht.

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Privateigentum

Eberstein) Privateigentum ist Eigentum, welches Privatpersonen und nicht-staatlichen Unternehmen gehört.

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Recht der öffentlichen Sachen

Das Recht der öffentlichen Sachen gehört zum allgemeinen Verwaltungsrecht.

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Rechtsbegriff

Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.

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Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.

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Rechtsstreit

Unter einem Rechtsstreit oder einer Rechtsstreitigkeit versteht man im Rechtswesen institutionell ein Gerichtsverfahren, materiell eine zwischen zwei oder mehreren Parteien bzw.

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Renunziation

Die Renunziation (Verb: renunzieren) ist ein völkerrechtlicher Akt, mit dem ein völkerrechtliches Subjekt einen Verzicht erklärt.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Sachenrecht (Deutschland)

Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das die Rechtsverhältnisse von Rechtssubjekten zu Sachen im Sinne des BGB und vereinzelt auch zu Rechten regelt.

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Schweiz

Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.

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Stellvertretung

Stellvertretung ist in der Rechtswissenschaft das Handeln einer Person (Vertreter) für ein anderes Rechtssubjekt (Vertretener).

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Trennungsprinzip (Zivilrecht)

Trennungsprinzip im Zivilrecht Das Trennungsprinzip ist ein Begriff der Rechtswissenschaft verschiedener europäischer Rechtsordnungen, auch des deutschen BGB.

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Ursula Floßmann

Ursula Floßmann (* 14. Oktober 1944 in Freistadt) ist eine österreichische Juristin, emeritierte Universitätsprofessorin an der Universität Linz und Feministin.

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Urteil (Recht)

Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: Abs. 1 ZPO).

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Verfügungsgeschäft

Trennungsprinzip: Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft Ein Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, das eine Verfügung zum Inhalt hat.

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Verkäufer

Verkäuferinnen in einem Feinkostgeschäft Verkäufer an seinem Kakteenstand Verkäufer (gelegentlich auch Detailhandelsfachleute genannt) sind Fachkräfte, die mit dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen sowie der Akquisition von Kunden betraut sind und je nach dem Grad ihrer Spezialisierung und handelsrechtlichen Stellung verschiedene Berufsbezeichnungen besitzen.

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Verpflichtungsgeschäft

Trennungsprinzip: Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft Das Verpflichtungsgeschäft ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft.

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Vertragspartei

Als Vertragspartei (oder Vertragspartner) wird in der Rechtsgeschäftslehre eine durch einen Vertrag berechtigte und verpflichtete Person bezeichnet.

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Verwahrlosung

Verwahrlosung bezeichnet einen Zustand, in dem die Mindesterwartungen, die die Gesellschaft an eine Person stellt, nicht erfüllt sind.

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Vollmacht

Polnische Vollmacht, 1922 Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht.

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Vormerkung

Eintragung einer Vormerkung für zwei Käufer im Grundbuch (Auszug aus dem elektronisch geführten baden-württembergischen Grundbuch) Eine Vormerkung ist im Grundbuchrecht die dingliche Sicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Eintragung oder Löschung eines Rechts an einem Grundstück, grundstücksgleichen Recht oder an einem Grundstücksrecht oder auf Änderung des Inhalts oder des Ranges eines solchen Rechts.

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Widerruf (Recht)

Der Widerruf bezeichnet im Privatrecht die Ausübung verschiedener Gestaltungsrechte, die dem Berechtigten die Möglichkeit geben, die rechtliche Bindung an seine Willenserklärung aufzuheben oder zu verhindern.

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Widmung (Recht)

Als Widmung bezeichnet man einen Hoheitsakt, durch den ein Gegenstand seinen öffentlich-rechtlichen Sonderstatus erhält.

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Zeitbestimmung (Recht)

Bei der Zeitbestimmung ist im Zivilrecht die Entstehung oder der Wegfall eines Rechts vom Eintritt eines bestimmten Zeitpunkts oder sicher eintretenden Ereignisses abhängig.

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Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte

Die Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte (abgekürzt ZRG, früher auch ZSS, SZ) ist eine der ältesten rechtswissenschaftlichen Zeitschriften der Welt.

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Zivilgesetzbuch

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, kurz ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.

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Leitet hier um:

Auflassungserklärung.

AusgehendeEingehende
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