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Rechtsinhaber

Index Rechtsinhaber

Als Rechtsinhaber (oder „Rechteinhaber“) bezeichnet man in der Rechtswissenschaft Rechtssubjekte, die Inhaber eines Rechts sind.

62 Beziehungen: Absolutes Recht, Abtretung (Deutschland), Aktivierung (Rechnungswesen), Aktivlegitimation, Alexander Peukert, Arbeitgeber, Arbeitnehmererfindung, Bürgerliches Gesetzbuch, Besitz, Bilanz, Bilanzierungsfähigkeit, Design (Schutzrecht), Domain (Internet), Domainnamensrecht, Eigentum, Erbschaft, Erfindung, Forderung, Gebrauchsmuster, Geistiges Eigentum, Geschäfts- oder Firmenwert, Gläubiger, Handelsgesetzbuch, Herrschaftsrecht, Herrschende Meinung, Immaterialgut, Immaterieller Vermögensgegenstand, Immaterielles Gut, Inhaber, Juristische Person, Konzession, Kredit, Lizenz, Marke (Recht), Markengesetz, Miteigentum, Natürliche Person, Normadressat, Nutzung (Recht), Nutzungsrecht, Pachtvertrag (Deutschland), Patent, Patentgesetz (Deutschland), Pfändung, Recht, Rechtsbegriff, Rechtsobjekt, Rechtssubjekt, Rechtswissenschaft, Sache (Recht), ..., Ulrich Loewenheim, Urheberrecht, Urheberrechtsgesetz (Deutschland), Veräußerung, Verfahrensrecht, Verfügung, Vermögensgegenstand, Verpfändung, Verwandte Schutzrechte, Verwertung, Verwertungsrecht, Zivilprozessordnung (Deutschland). Erweitern Sie Index (12 mehr) »

Absolutes Recht

Absolute Rechte verschaffen dem Berechtigten ein ausschließliches, rechtlich geschütztes Herrschaftsrecht über eine bestimmte Rechtsposition, die von jedermann zu respektieren ist.

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Abtretung (Deutschland)

Abtretung (auch Zession von) bedeutet im deutschen Zivilrecht nach der Legaldefinition des Satz 1 BGB die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar).

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Aktivierung (Rechnungswesen)

Unter Aktivierung versteht man die Aufnahme eines Vermögensgegenstandes (HGB-Terminologie) bzw.

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Aktivlegitimation

Die Aktivlegitimation (auch Sachlegitimation oder Sachbefugnis genannt)Thomas/Putzo, ZPO 42.

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Alexander Peukert

Alexander Peukert (* 1973 in Marienberg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Arbeitgeber

Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen.

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Arbeitnehmererfindung

Eine Arbeitnehmererfindung (Diensterfindung) ist eine patentfähige oder gebrauchsmusterfähige Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Dienstpflicht gemacht hat.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Besitz

Besitz bezeichnet in der juristischen Fachsprache die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, abgegrenzt gegenüber Eigentum, das die rechtliche Herrschaftsmacht meint.

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Bilanz

Die Balkenwaage als Vorbild der Bilanz: Beide Seiten tragen den gleichen Betrag Konsum-Teigwarenfabrik Riesa'' mit Aktiva (links) und Passiva (rechts), Jahresbilanz 1916 Bilanz (aus lateinisch de und de) ist ein in vielen Fachgebieten vorkommender Begriff, worunter allgemein eine nach bestimmten Kriterien gegliederte, summarische und sich ausgleichende Gegenüberstellung von Wertkategorien verstanden wird.

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Bilanzierungsfähigkeit

Unter der Bilanzierungsfähigkeit versteht man im Bilanzrecht die Fähigkeit von Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten, auf der Aktiv- oder Passivseite in die Bilanz als Bilanzposition aufgenommen (fachsprachlich angesetzt) werden zu können.

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Design (Schutzrecht)

Ein Design oder Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber für bestimmte Waren ein Ausschließlichkeitsrecht zur Benutzung einer ästhetischen Erscheinungsform (Gestalt, Farbe, Form) verleiht.

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Domain (Internet)

Schematische Darstellung der DNS-Hierarchie: * Root-Domain (eigentlich leer, durch Punkt dargestellt) * Top-Level-Domains (org) * Second-Level-Domains (wikipedia) * Third-Level-Domains (de) Eine Domain (von ‚Bereich‘, ‚Domäne‘) ist ein zusammenhängender Teilbereich des hierarchischen Domain Name System (DNS).

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Domainnamensrecht

Das Marken- und Domainnamensrecht begann mit der Einführung von Domainnamen statt Nummern (IP-Adressen) im Jahr 1983.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Erbschaft

Der Ausdruck Erbschaft oder Nachlass bezeichnet im deutschen Erbrecht die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse, die im Erbfall als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) übergehen.

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Erfindung

''Die Erfindung der Destillation'', Kupferstich, 16. Jahrhundert Eine Erfindung oder Invention ist eine schöpferische Leistung, durch die eine neue Problemlösung, also die Erreichung eines neuen Zieles mit bekannten Mitteln oder eines bekannten Zieles mit neuen Mitteln ermöglicht wird.

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Forderung

Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.

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Gebrauchsmuster

Siegelmarke Deutsches Reichs-Gebrauchsmuster Das Gebrauchsmuster ist der „kleine Bruder“ des Patents und ein Schutzrecht des gewerblichen Rechtsschutzes.

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Geistiges Eigentum

Als geistiges Eigentum wird im Unterschied zum Eigentum an körperlichen Gegenständen (Sachen im Sinne des BGB) ein ausschließliches Recht an einem immateriellen Gut, etwa einem Kunstwerk oder einer technischen Erfindung, bezeichnet.

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Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert („Goodwill“) ist im Rechnungswesen die Bezeichnung für einen immateriellen Vermögensposten im Unternehmen, der durch entgeltlichen Erwerb von anderen Unternehmen oder Unternehmensteilen entsteht (derivativer Geschäfts- oder Firmenwert) oder als selbst geschaffener Firmenwert eine Höherbewertung des eigenen Unternehmens darstellt (originärer Geschäfts- oder Firmenwert).

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Herrschaftsrecht

Herrschaftsrechte gehören zu den subjektiven Rechten und räumen dem Inhaber eine absolute und unmittelbare Herrschaftsmacht über einen bestimmten Gegenstand ein, also auf diesen einzuwirken und andere von der Einwirkung auszuschließen.

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Herrschende Meinung

Der Begriff der herrschenden Meinung bezeichnet im akademischen und besonders im juristischen Kontext die in einem Diskurs oder zu einer konkreten Streit- oder Rechtsfrage vorwiegend eingenommene Position.

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Immaterialgut

Mit Immaterialgut wird in der Rechtswissenschaft ein unkörperlicher Gegenstand im Sinne eines nicht greifbaren, geistigen Guts bezeichnet, beispielsweise ein Kunstwerk oder eine technische Erfindung.

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Immaterieller Vermögensgegenstand

Ein immaterieller Vermögensgegenstand ist im Rechnungswesen ein nicht-physischer Vermögensgegenstand, der bei der Bilanzierung in der Bilanz auf deren Aktivseite erfasst werden kann.

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Immaterielles Gut

Immaterielle Güter sind nicht körperliche Vermögensgegenstände, dazu zählen Dienstleistungen und Rechte.

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Inhaber

Inhaber bezeichnet das Subjekt, dem eine bestimmte Rechtsposition zugeordnet ist.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Konzession

Unter Konzession (von ‚zugestehen‘, ‚erlauben‘, ‚abtreten‘; PPP concessum) versteht man.

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Kredit

Unter Kredit (abgeleitet von, „glauben, vertrauen“ und, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; oder.

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Lizenz

Eine Lizenz („es ist erlaubt“; dazu: licentia, „Freiheit“, „Erlaubnis“) ist in verschiedenen Fachgebieten die Genehmigung oder Erlaubnis an ein Rechtssubjekt, ein Recht wirtschaftlich nutzen zu dürfen.

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Marke (Recht)

Fiktive Wort-Bild-Marke(Das kleine „SM“-Symbol rechts oben lässt erkennen, dass es sich um eine Dienstleistungsmarke (''Service Mark'') handelt, die zur Eintragung in einem Markenregister angloamerikanischer Prägung angemeldet ist.) Als Marke (veraltet auch Warenzeichen) wird ein rechtlich geschütztes Zeichen bezeichnet, das dazu dient, Waren, Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren, Produkten oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

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Markengesetz

Das deutsche Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz – MarkenG) dient dem Schutz von Marken.

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Miteigentum

Während an realen Bruchteilen einer Sache keine verschiedenen Rechte bestehen können (links), ist Miteigentum an ideellen Bruchteilen (Mitte) möglich. Beim Gesamthandseigentum ist dagegen jeder Eigentümer der ganzen Sache, aber in der Verfügung gebunden (rechts) Miteigentum ist das Eigentum an einer Sache, das mehreren Eigentümern gemeinschaftlich nach Bruchteilen zusteht.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Normadressat

Normadressat ist der Personenkreis, an den sich die Regelung einer gesetzlichen Bestimmung (Rechtsnorm) richtet, dessen Verhalten (Handeln, Unterlassen) durch das Gesetz geregelt werden soll.

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Nutzung (Recht)

Unter Nutzung versteht die Rechtswissenschaft im Zivilrecht die Früchte, den Ertrag oder den Gebrauchsvorteil einer Sache oder eines Rechts.

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Nutzungsrecht

Unter einem Nutzungsrecht versteht man das Recht eines Rechtssubjekts aus einem Vertrag, fremde Sachen oder Rechte zu nutzen.

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Pachtvertrag (Deutschland)

Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes auf Zeit mit der Möglichkeit, Früchte anzubauen, wofür dem Eigentümer ein Entgelt zusteht.

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Patent

Urkunde zu einem US-Patent Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung.

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Patentgesetz (Deutschland)

Patentgesetz vom 5. Mai 1936 Das Patentgesetz sichert im deutschen Recht neben dem Markengesetz, Gebrauchs- und Geschmacksmustergesetz den Schutz neuschöpferischer Entwicklungen.

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Pfändung

Genrebild einer Pfändung, 19. Jahrhundert Unter einer Pfändung versteht man im Zwangsvollstreckungsrecht (in Österreich auch ''Exekution'' genannt) die staatliche Beschlagnahme von Gegenständen des Schuldners zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung.

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Recht

Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden.

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Rechtsbegriff

Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.

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Rechtsobjekt

RechtsobjektSo Othmar Jauernig.

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Rechtssubjekt

Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.

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Rechtswissenschaft

Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Ulrich Loewenheim

Ulrich Loewenheim (* 30. Mai 1934 in Göttingen) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Urheberrecht

Das Urheberrecht ist zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht.

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Urheberrechtsgesetz (Deutschland)

Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) wurde 1965 aus dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst (LUG) von 1901 und dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) von 1907 geschaffen.

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Veräußerung

Unter Veräußerung versteht man in der Rechtswissenschaft Deutschlands in der Regel die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an Sachen oder die Abtretung von Forderungen und sonstigen Rechten (Verfügungsgeschäft).

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Verfahrensrecht

Verfahrensrecht oder formelles Recht bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die eine verbindliche staatliche Entscheidungsfindung betreffen.

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Verfügung

Der Begriff Verfügung ist in vielen Staaten in zahlreichen Rechtsgebieten gebräuchlich, seine genaue Bedeutung aber je nach Gebiet unterschiedlich.

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Vermögensgegenstand

Der Vermögensgegenstand ist ein Rechtsbegriff des Handelsrechts, mit dem alle materiellen und immateriellen bilanzierungsfähigen Sachen und Rechte bezeichnet werden.

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Verpfändung

Verpfändung ist im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Sicherung einer Forderung durch Bestellung eines Pfandrechts an beweglichen Sachen, Rechten oder Forderungen zugunsten des Pfandgläubigers.

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Verwandte Schutzrechte

Als verwandte Schutzrechte (auch: Nachbarrechte oder Leistungsschutzrechte) bezeichnet man in den Rechtswissenschaften und dort speziell im Immaterialgüterrecht gewisse Rechte, die eine enge Beziehung oder Ähnlichkeit zu den Urheberrechten aufweisen.

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Verwertung

Als Verwertung wird die Veräußerung von Gegenständen, auch immaterieller Art, bezeichnet, um daraus einen finanziellen Erlös zu erzielen.

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Verwertungsrecht

Verwertungsrecht ist im Urheberrecht das ausschließliche Recht des Urhebers eines Werkes, es zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich auszustellen.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Leitet hier um:

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