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Abtretung (Deutschland)

Index Abtretung (Deutschland)

Abtretung (auch Zession von) bedeutet im deutschen Zivilrecht nach der Legaldefinition des Satz 1 BGB die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar).

133 Beziehungen: Abstraktionsprinzip, Abtretung, Akzessorietät, Anspruch (Recht), Aufrechnung (Deutschland), Übergabe (Sachenrecht), Übertragbarkeit, Bürgerliches Gesetzbuch, Bürgschaft, Beglaubigung, Benno Mugdan, Bereicherungsrecht, Bernhard Windscheid, Besitz (Deutschland), Bundesgerichtshof, Causa (Rechtsgrund), Cessio bonorum, Christian Friedrich Mühlenbruch, Corpus iuris civilis, Deklaratorisch, Deutschland, Dingliches Recht (Deutschland), Diokletian, Drittschuldner, Eigentum (Deutschland), Einigung, Einwendung, Erfüllung (Recht), Erholungsurlaub, Erwerb vom Nichtberechtigten, Existenzminimum, Factoring, Forderung, Forfaitierung, Form (Recht), Friedrich Carl von Savigny, Gerhard Wesenberg, Germanische Stammesrechte, Geschäftsbesorgungsvertrag, Gesellschaftsvertrag, Gewohnheitsrecht, Gläubiger, Glossator, Gottlieb Planck, Grüneberg (Gesetzeskommentar), Grundbuch, Gunter Wesener, Guter Glaube, Handelsgesetzbuch, Höchstpersönliches Recht, ..., Heinrich Eduard von Pape, Heinrich Mitteis, Heinz Lieberich, Helmut Coing, Hemmung (Recht), Herrschende Meinung, Hoheitsakt, Hypothek, Inhalt, Insolvenz, Johann Schilter, Juristische Sekunde, Justinian I., Kausalgeschäft, Kündigung, Klaus Luig, Kompilation (Literatur), Konstitutiv, Kredit, Kreditsicherungsrecht (Deutschland), Legaldefinition, Legalzession (Deutschland), Lehrmeinung, Lex-specialis-Grundsatz, Lieferantenkredit, Lutz Haertlein, Mahnung (Deutschland), Mangel (Recht), Max Kaser, Mindermeinung, Nebenrecht, Neue Juristische Wochenschrift, Novation, Otto Palandt, Pactum de non cedendo, Pfandrecht, Pfändung, Privatrecht, Römische Kaiserzeit, Römische Republik, Römisches Recht, Rechtsfolge, Rechtsgeschäft, Rechtskraft (Deutschland), Rechtsprechung, Rechtsschein, Rechtssicherheit, Rechtsverhältnis, Reinhard Bork, Reinhard Zimmermann, Rezeption des römischen Rechts, Sache (Recht), Sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz (Deutschland), Schenkung, Schuldübernahme, Schuldenerlass, Schuldner, Schuldverhältnis, Sicherungsabtretung, Sicherungsübereignung, Sicherungsgrundschuld, Sicherungsvertrag, Sozialleistung, Spätantike, Stundung, Synallagma, Unpfändbarkeit, Unternehmensfinanzierung, Unwirksamkeit, Usus modernus pandectarum, Verfügung, Verfügungsgeschäft, Verjährung (Deutschland), Vermögen (Wirtschaft), Vertrag, Vorausabtretung, Vormerkung, Vulgarrecht, Willenserklärung, Wirksamkeit (Recht), Zahlungsmittel, Zivilprozessordnung (Deutschland), Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland). Erweitern Sie Index (83 mehr) »

Abstraktionsprinzip

Das Abstraktionsprinzip besagt, dass das obligatorische Verpflichtungsgeschäft (beispielsweise ein Kaufvertrag) und das anschließende oder zeitgleich ausgeführte dingliche Verfügungsgeschäft (beispielsweise die Übereignung der Kaufsache nach Abschluss eines Kaufvertrages) rechtlich voneinander getrennt betrachtet werden.

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Abtretung

Abtretung oder Zession steht für.

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Akzessorietät

Akzessorietät (Adjektiv: akzessorisch, von ‚hinzutreten‘) ist ein Rechtsbegriff, der die Abhängigkeit des Bestehens eines Rechtes von dem Bestehen eines anderen Rechts kennzeichnet.

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Anspruch (Recht)

Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen.

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Aufrechnung (Deutschland)

Die Aufrechnung (Kompensation) liegt im Rechtssinne vor, wenn der Schuldner seinem Gläubiger eine Gegenforderung mit dem Erfolg entgegenhalten kann, dass der Gläubiger gegen ihn nur noch die Restforderung durchsetzen kann, soweit sie ihm nach Abzug der Gegenforderung verbleibt.

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Übergabe (Sachenrecht)

Unter Übergabe einer Sache versteht die Rechtswissenschaft den einvernehmlichen Wechsel im Besitz durch Einräumung des unmittelbaren Besitzes vom bisherigen an den neuen Besitzer.

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Übertragbarkeit

Übertragbarkeit ist die (technische) Möglichkeit oder die rechtliche Befugnis, Gegenstände oder Eigenschaften von einem Rechtssubjekt oder Rechtsobjekt auf ein anderes übergehen zu lassen.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bürgschaft

Bürgschaft bedeutet im Rechtswesen und in der Wirtschaft das Einstehen für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines anderen.

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Beglaubigung

Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als öffentliche Beglaubigung durch einen Notar oder als amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde.

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Benno Mugdan

Benno Mugdan (* 15. Februar 1851 in Kempen (Posen);Elisabet-Gymnasium Breslau, Schulprogramm 1870, S. 59, Abiturientenliste. † 14. November 1928 in Berlin) war ein deutscher Jurist.

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Bereicherungsrecht

Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts.

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Bernhard Windscheid

Bernhard Windscheid Bernhard Joseph Hubert Windscheid (* 26. Juni 1817 in Düsseldorf; † 26. Oktober 1892 in Leipzig) war ein deutscher Jurist, der großen Einfluss auf die deutsche Zivilrechtswissenschaft hatte.

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Besitz (Deutschland)

Besitz ist die willentliche, tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache („Sachherrschaft“).

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Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

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Causa (Rechtsgrund)

Causa (lat.: Fall, Ursache) ist die aus dem römischen Recht stammende lateinische Bezeichnung für den rechtsgeschäftlichen „Grund einer Zuwendung“.

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Cessio bonorum

Die cessio bonorum (extra ius) – übersetzt: „Abtretung von Hab und Gut“ – war Bestandteil eines julianischen Vollstreckungsgesetzes, das dem Schuldnerschutz diente.

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Christian Friedrich Mühlenbruch

Christian Friedrich Mühlenbruch Christian Friedrich Mühlenbruch Christian Friedrich Mühlenbruch (* 3. Oktober 1785 in Rostock; † 17. Juli 1843 in Göttingen) war ein deutscher Privatrechtler.

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Corpus iuris civilis

Corpus iuris civilis, 1663 Das Corpus Iuris Civilis (C.I.C. oder, zur besseren Unterscheidung vom kirchlichen Corpus Iuris Canonici, auch CICiv, dt.: „Bestand des zivilen Rechts“) ist eine spätantike Gesetzessammlung des oströmischen Kaisers Justinian aus den Jahren 528 bis 534 n. Chr.

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Deklaratorisch

Deklaratorisch (rechtsbekundend, klar- oder feststellend;, „deutlich bezeichnen“) bedeutet in der juristischen Fachsprache, dass die Rechtswirkung schon vor dem Rechtsakt eingetreten ist.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Dingliches Recht (Deutschland)

Als dingliche Rechte werden in der deutschen Rechtswissenschaft diejenigen Rechte bezeichnet, die sich auf Gegenstände beziehen.

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Diokletian

Büste Diokletians im Archäologischen Museum Istanbul Diokletian (eigentlich Diocles,; vollständiger Name Gaius Aurelius Valerius Diocletianus; * zwischen 236 und 245 in Dalmatia; † um 312 in Spalatum) war von 284 bis 305 römischer Kaiser.

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Drittschuldner

Drittschuldner wird im Zwangsvollstreckungsrecht der Schuldner einer gepfändeten Forderung oder bei der Abtretung der Schuldner einer abgetretenen Forderung bezeichnet.

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Eigentum (Deutschland)

Eigentum ist nach deutschem Recht ein Herrschaftsrecht über eine vermögenswerte Position.

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Einigung

Die Einigung bezeichnet im bürgerlichen Recht die inhaltliche Übereinstimmung mindestens zweier aufeinander bezogener Willenserklärungen der Parteien über die Herbeiführung bestimmter erstrebter Rechtsfolgen.

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Einwendung

Die Begriffe Einwendung und Einrede bezeichnen im deutschen Zivilrecht materiell-rechtliche Verteidigungsmittel des Schuldners gegen die Realisierung von Ansprüchen des Gläubigers.

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Erfüllung (Recht)

Die Erfüllung (lat. solutio.

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Erholungsurlaub

Erholungsurlaub ist die häufigste Form des gesetzlich geregelten Urlaubs.

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Erwerb vom Nichtberechtigten

Der Erwerb vom Nichtberechtigten (oft vereinfachend: gutgläubiger Erwerb) ist ein in zahlreichen Rechtsordnungen anerkanntes Rechtsinstitut des Zivilrechts.

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Existenzminimum

Als Existenzminimum (auch: Notbedarf) bezeichnet man die Mittel, die zur Befriedigung der materiellen Bedürfnisse notwendig sind, um physisch zu überleben; dies sind vor allem Nahrung, Kleidung, Wohnung und eine medizinische Notfallversorgung.

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Factoring

Factoring ist ein Anglizismus für die gewerbliche, revolvierende Übertragung von Forderungen eines Unternehmens (Lieferant, Kreditor) gegen einen oder mehrere Forderungsschuldner (Debitor) vor Fälligkeit an ein Kreditinstitut oder ein Finanzdienstleistungsinstitut (Factor).

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Forderung

Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.

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Forfaitierung

Unter Forfaitierung („im Paket verkaufen“) versteht man den Ankauf von Forderungen unter Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall des Schuldners (echte Forfaitierung).

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Form (Recht)

Die Form ist im Recht die äußere Gestaltung eines Rechtsgeschäfts oder einer Rechtshandlung.

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Friedrich Carl von Savigny

Friedrich Carl von Savigny Friedrich Carl von Savigny (* 21. Februar 1779 in Frankfurt am Main; † 25. Oktober 1861 in Berlin) war ein deutscher Rechtsgelehrter.

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Gerhard Wesenberg

Gerhard Wesenberg (* 16. Oktober 1908 in Kolberg; † 6. Dezember 1957 in Wien) war ein deutscher Rechtshistoriker und Rechtswissenschaftler.

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Germanische Stammesrechte

Unter dem (nicht zeitgenössischen) Sammelbegriff der germanischen Stammesrechte werden mehrere Rechtsaufzeichnungen zusammengefasst, die neben dem vornehmlich in Gallien und im rechtsrheinischen Raum geltenden fränkischen Recht, in verschiedenen germanischen Nachfolgereichen des Imperium Romanum von der Mitte des 5.

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Geschäftsbesorgungsvertrag

Ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein in Wirtschaft und Recht bedeutender Dienst- beziehungsweise Werkvertrag gemäß und BGB, durch den sich der Leistungsschuldner zur entgeltlichen Besorgung eines ihm vom Leistungsgläubiger übertragenen Geschäfts verpflichtet (Abs. 1 BGB).

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Gesellschaftsvertrag

Ein Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich zwei oder mehrere Personen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zusammenschließen, um ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel zu verfolgen.

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Gewohnheitsrecht

Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern auf lange andauernder Anwendung von Rechtsvorstellungen und Regeln beruht, die die Beteiligten im Rechtsverkehr als verbindlich akzeptieren.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Glossator

Dekretalen mit Glossa ordinaria Als Glossator bezeichnet man den Verfasser einer Glosse, das heißt einer erklärenden Anmerkung zu einem Text, oder eines Kommentars, der aus mehreren solchen Anmerkungen besteht.

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Gottlieb Planck

Gottlieb Planck Das Grab von Gottlieb Planck und seiner Ehefrau Johanne geborene Steinböhmer auf dem Stadtfriedhof Göttingen Gottlieb Karl Georg Planck (* 24. Juni 1824 in Göttingen; † 20. Mai 1910 ebenda) war ein deutscher Richter und Politiker.

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Grüneberg (Gesetzeskommentar)

Der Grüneberg (bis zur 80. Auflage 2021 Palandt) ist ein Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und einigen Nebengesetzen, benannt nach dem Richter am Bundesgerichtshof Christian Grüneberg.

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Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.

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Gunter Wesener

Gunter Wesener (* 3. Juni 1932 in Graz; † 27. Mai 2023 ebenda) war österreichischer Rechtswissenschaftler, Rechtshistoriker und Professor der Universität Graz.

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Guter Glaube

Guter Glaube ist ein Rechtsbegriff aus der Rechtswissenschaft, der vor allem beim Gutglaubensschutz als Vertrauensschutz in einen Rechtsschein eine Rolle spielt.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Höchstpersönliches Recht

Höchstpersönliche Rechte sind in der Rechtswissenschaft subjektive Rechte, die einer bestimmten Person zustehen und so eng mit der Person des Berechtigten verbunden sind, dass sie ausschließlich für diese ihre Bestimmung und ihren Sinn haben.

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Heinrich Eduard von Pape

Heinrich Eduard von Pape Heinrich Eduard von Pape (* 13. September 1816 in Brilon; † 10. September 1888 in Berlin) war ein deutscher Jurist.

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Heinrich Mitteis

Heinrich Mitteis (* 26. November 1889 in Prag; † 23. Juli 1952 in München) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Heinz Lieberich

Heinz Lieberich (* 29. Januar 1905 in Kaiserslautern; † 24. Oktober 1999 in Mosbach) war ein deutscher Rechtshistoriker und Archivar in München.

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Helmut Coing

Helmut Coing (* 28. Februar 1912 in Celle; † 15. August 2000 in Kronberg im Taunus) war ein bedeutender deutscher Rechtswissenschaftler und Universitätsprofessor in Frankfurt am Main sowie lange Jahre Kanzler des Ordens Pour le Mérite für Wissenschaften und Künste.

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Hemmung (Recht)

Die Hemmung betrifft im Zivilrecht den Zeitraum während einer Verjährungsfrist, innerhalb dessen diese Frist wegen bestimmter Hemmungsgründe zum Stillstand kommt und nach Wegfall der Gründe weiterläuft.

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Herrschende Meinung

Der Begriff der herrschenden Meinung bezeichnet im akademischen und besonders im juristischen Kontext die in einem Diskurs oder zu einer konkreten Streit- oder Rechtsfrage vorwiegend eingenommene Position.

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Hoheitsakt

Unter einem Hoheitsakt (staatlicher Hoheitsakt) versteht man eine Anordnung, die der Staat von oben herab (hoheitlich) beschließt, bei der somit Staat und Bürger in einem Über-Unterordnungsverhältnis (Subordinationsverhältnis) zueinander stehen.

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Hypothek

Eine Hypothek („Unterpfand“) ist ein Grundpfandrecht, das als Belastung auf einem Grundstück oder grundstücksgleichen Recht als Kreditsicherheit für ein Darlehen oder als Sicherung für eine sonstige Forderung dient.

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Inhalt

Ein Inhalt ist etwas, das sich entweder in einem füllbaren Behältnis befindet oder von einer Form umschlossen bzw.

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Insolvenz

Eine Insolvenz (zu de) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können.

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Johann Schilter

Johann Schilter Buch von Böckler mit Vorwort von Johann Schilter Johann Schilter (* 29. August 1632 in Pegau an der Elster; † 14. Mai 1705 in Straßburg) ist ein deutscher Rechtsgelehrter und Altertumsforscher.

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Juristische Sekunde

Die juristische Sekunde oder logische Sekunde ist eine aus dem römischen Recht stammende Erklärungsfigur in der Rechtswissenschaft.

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Justinian I.

Justinian I., Mosaikdetail aus der Kirche San Vitale in Ravenna. Justinian,,, in seinen Konsulardiptychen aus dem Jahre 521 als Flavius Petrus Sabbatius Iustinianus belegt (* um 482 in Tauresium; † 14. November 565 in Konstantinopel), war vom 1.

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Kausalgeschäft

Kausalgeschäft ist ein Begriff aus der Rechtsgeschäftslehre.

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Kündigung

Kündigung ist der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsgeschäft, das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat.

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Klaus Luig

__KEIN_INHALTSVERZEICHNIS__ Klaus Luig (* 11. September 1935 in Krefeld; † 25. April 2022) war ein deutscher Rechtshistoriker und Zivilrechtswissenschaftler.

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Kompilation (Literatur)

Kompilation (lateinisch compilatio, „Plünderung“) ist eine Bezeichnung für eine aus Zitaten anderer Werke zusammengestellte wissenschaftliche oder literarische Arbeit bzw.

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Konstitutiv

Das Adjektiv konstitutiv (aus, „grundlegend“, „tragend“, „begründend“) beschreibt allgemein eine Voraussetzung, eine Eigenschaft oder ein Merkmal, welche für die Definition, das Erscheinungsbild oder den Erfolg einer Person oder einer Sache maßgeblich sind und deshalb nicht fortgelassen werden kann.

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Kredit

Unter Kredit (abgeleitet von, „glauben, vertrauen“ und, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; oder.

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Kreditsicherungsrecht (Deutschland)

Kreditsicherung ist die Absicherung eines Kreditrisikos durch Sachen, Rechte oder durch die Bonität von anderen Unternehmen oder Personen.

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Legaldefinition

Legaldefinition ist die Definition eines Rechtsbegriffs in einem Gesetz durch den Gesetzgeber.

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Legalzession (Deutschland)

Die Legalzession ist ein zivilrechtliches Rechtsinstitut, das den Übergang einer Forderung kraft Gesetzes bestimmt.

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Lehrmeinung

Als Lehrmeinung wird das bezeichnet, was als aktueller Stand der Wissenschaften, einer Religion oder einer Weltanschauung angesehen wird.

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Lex-specialis-Grundsatz

Der Lex-specialis-Grundsatz (hergeleitet aus: lex specialis derogat legi generali) besagt, dass ein spezielles Gesetz (lex specialis) dem allgemeinen Gesetz (lex generalis) vorgeht und damit Anwendungsvorrang hat.

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Lieferantenkredit

Lieferantenkredit (auch Warenkredit oder Handelskredit) ist ein Kredit, den ein Lieferant (Kreditor) seinen Kunden (Debitoren) durch Gewährung eines Zahlungsziels für die Begleichung seiner Rechnung einräumt.

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Lutz Haertlein

Lutz Haertlein (* 11. Oktober 1964 in Stuttgart) ist ein deutscher Jurist, Universitätsprofessor und Richter.

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Mahnung (Deutschland)

Eine Mahnung, bei Entgeltforderungen auch als Zahlungserinnerung bezeichnet, ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete und fällige Leistung zu erbringen.

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Mangel (Recht)

Unter einem Mangel versteht man im Schuldrecht die Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Beschaffenheit, was sich in einem Sach- oder Rechtsmangel äußern kann.

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Max Kaser

Max Kaser (* 21. April 1906 in Wien; † 13. Januar 1997 in Ainring) war ein österreichischer Rechtswissenschaftler, Professor an den Universitäten Münster, Hamburg und Salzburg, Mitglied mehrerer wissenschaftlicher Akademien und zehnfacher Ehrendoktor.

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Mindermeinung

Der Begriff der Mindermeinung (auch Minderheits- oder – je nach akademischer Disziplin – analog Außenseitermeinung bzw. -position) bezeichnet die in einem Diskurs oder zu einer konkreten Streitfrage vertretenen Meinungen, die nicht der vorwiegend eingenommenen Position entsprechen.

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Nebenrecht

Nebenrechte ist ein Rechtsbegriff aus dem Zivilrecht, mit dem alle zu einer Forderung gehörenden Sicherungsrechte erfasst werden.

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Neue Juristische Wochenschrift

Die Neue Juristische Wochenschrift (NJW) ist die auflagenstärkste Zeitschrift für die juristische Theorie und Praxis in Deutschland und wird vor allem von Rechtsanwälten, Notaren, Richtern, Rechtspflegern, Rechtsreferendaren und Studenten der Rechtswissenschaft gelesen.

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Novation

Die Novation ((Er-)Neuerung, Neuerungsvertrag) bezeichnet die Änderung des Charakters einer Rechtsschuld.

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Otto Palandt

Urkunde des Reichsjustizprüfungsamts mit Palandts Unterschrift, Berlin, 12. April 1937 Otto Palandt (* 1. Mai 1877 in Stade; † 3. Dezember 1951 in Hamburg) war ein deutscher Richter und von 1934 bis 1943 Präsident des Reichsjustizprüfungsamts.

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Pactum de non cedendo

Das Pactum de non cedendo bestimmt ein vereinbartes Abtretungsverbot.

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Pfandrecht

Das Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder an einem Recht, das regelmäßig zu dem Zweck bestellt wird, eine offene Forderung des Pfandgläubigers zu sichern.

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Pfändung

Genrebild einer Pfändung, 19. Jahrhundert Unter einer Pfändung versteht man im Zwangsvollstreckungsrecht (in Österreich auch ''Exekution'' genannt) die staatliche Beschlagnahme von Gegenständen des Schuldners zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Römische Kaiserzeit

Römische Reich in seiner größten Ausdehnung beim Tod Kaiser Trajans 117 n. Chr. Die Provinzen ''Armenia'', ''Assyria'' und ''Mesopotamia'' standen allerdings nur wenige Jahre unter römischer Kontrolle. Die Römische Kaiserzeit (27 v. Chr. bis 284 n. Chr.) bildet einen Epochenabschnitt der klassischen Antike, zwischen der von Expansion und Anpassungskrisen bestimmten späten Römischen Republik und der Spätantike, in welcher der Mittelmeerraum einen Transformationsprozess durchlief und Westrom unterging.

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Römische Republik

S.P.Q.R.: '''''S'''enatus '''P'''opulus'''q'''ue '''R'''omanus'' („Senat und Volk von Rom“), das Hoheitszeichen der römischen Republik Als Römische Republik (wörtlich eigentlich „öffentliche Sache, öffentliche Angelegenheit“, meist in der Bedeutung „Gemeinwesen“, auf moderne Verhältnisse übertragen auch „Staat“) bezeichnet man die Verfassungsform des Römischen Reiches in der Zeit zwischen dem Ende der Königsherrschaft (angeblich im Jahr 509 v. Chr.) und der Einrichtung des Prinzipats am 13.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Rechtsfolge

Als Rechtsfolge wird die rechtliche Konsequenz bezeichnet, die durch das Erfüllen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung begründet wird.

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Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.

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Rechtskraft (Deutschland)

Der Rechtsbegriff Rechtskraft bezeichnet bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss ausgehen, sowie die Voraussetzungen, unter denen diese Wirkungen eintreten.

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Rechtsprechung

Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.

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Rechtsschein

Der Rechtsschein ist ein Sammelbegriff für äußerlich erkennbare, für den Rechtsverkehr relevante Tatsachen, die den begründeten Anschein einer bestimmten Rechtslage erzeugen und sich regelmäßig auf den Gutglaubensschutz (Frage der Verfügungsberechtigung) auswirken können.

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Rechtssicherheit

Der Grundsatz der Rechtssicherheit ist ein Kerngehalt des Rechtsstaatsprinzips.

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Rechtsverhältnis

Ein Rechtsverhältnis (oder Rechtsbeziehung) ist die Beziehung mindestens zweier Rechtssubjekte zueinander oder die Beziehung eines Rechtssubjekts zu einem Rechtsobjekt, soweit hierbei Rechtsfragen zu Grunde liegen.

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Reinhard Bork

Reinhard Bork (* 24. Februar 1956 in Köln) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Reinhard Zimmermann

Reinhard Zimmermann ''(2013)'' Reinhard Zimmermann, 60. Geburtstag, akademische Feier (links hinten: Martin Illmer; rechts neben Zimmermann: Dirk Verse, Walter Doralt, Alexandra Braun, Sonja Meier). Reinhard Zimmermann (* 10. Oktober 1952 in Hamburg) ist ein deutscher Jurist und Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.

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Rezeption des römischen Rechts

Die Rezeption des römischen Rechts (Übernahme der Rechtsregeln und Arbeitsmethoden des römischen Rechts) bezeichnet einen kulturgeschichtlichen Vorgang, der gemeinhin als wissenschaftliche Durchdringung der kontinentaleuropäischen Gewohnheits- und Partikularrechte durch das römisch-kanonische Recht verstanden wird.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz (Deutschland)

Der Bestimmtheitsgrundsatz im Sachenrecht verlangt, dass dingliche Rechte nur an einem bestimmten, einzelnen Rechtsobjekt bestehen können.

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Schenkung

Die Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen Anderen bereichert und beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (Abs. 1 BGB).

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Schuldübernahme

Die Schuldübernahme ist im deutschen Schuldrecht ein Vertrag, bei dem eine Schuld von einem Dritten gegenüber dem Gläubiger in der Weise übernommen wird, dass der Dritte an die Stelle des abgelösten Schuldners tritt.

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Schuldenerlass

Schuldenerlass ist ein Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner, der zum teilweisen oder ganzen Erlöschen der betroffenen Schulden führt.

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Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

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Schuldverhältnis

Das Schuldverhältnis bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann.

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Sicherungsabtretung

Die Sicherungsabtretung (lat. cessio in securitatem debiti) ist als Mittel der Kreditsicherung ein Rechtsgeschäft, welches die Sicherung – nicht Befriedigung – eines Kreditgebers wegen seiner (Kredit-)Forderung bezweckt, indem der Kreditnehmer dem Kreditgeber sicherungshalber eine Forderung abtritt.

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Sicherungsübereignung

Die Sicherungsübereignung ist im deutschen Recht ein Vertrag, durch den ein Schuldner seinem Gläubiger zur Sicherung einer Schuld das Eigentum an einer beweglichen Sache oder Sachgesamtheit im Wege eines Besitzkonstituts (BGB) übereignet.

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Sicherungsgrundschuld

Sicherungsgrundschuld ist im Bankwesen eine Grundschuld, die als Kreditsicherheit für einen Bankkredit dient.

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Sicherungsvertrag

Der Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) ist im Kreditwesen eine Vereinbarung in Kreditverträgen über den Sicherungszweck von Kreditsicherheiten.

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Sozialleistung

Sozialleistungsquote im europäischen Vergleich 2009 Sozialleistungen sind die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen (SGB I).

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Spätantike

Justinian als ''triumphator omnium gentium''. Spätantike ist eine moderne Bezeichnung für das Zeitalter des Übergangs von der Antike zum Frühmittelalter im Mittelmeerraum und dem Vorderen Orient.

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Stundung

Bei der Stundung wird die Fälligkeit einer Forderung oder von einzelnen Tilgungszeitpunkten hinausgeschoben unter Aufrechterhaltung der Erfüllbarkeit.

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Synallagma

Synallagma (von griechisch συνάλλαγμα „Tausch, Handel“) ist ein Begriff des deutschen Schuldrechts und bedeutet gegenseitiger Vertrag.

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Unpfändbarkeit

Unpfändbarkeit bedeutet im Zwangsvollstreckungsrecht, dass eine Pfändung kraft Gesetzes verboten ist.

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Unternehmensfinanzierung

Als Unternehmensfinanzierung wird in der Betriebswirtschaftslehre die betriebliche Funktion der Finanzierung in Unternehmen verstanden.

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Unwirksamkeit

Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.

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Usus modernus pandectarum

Der usus modernus pandectarum, verkürzt usus modernus, bezeichnet in einem vornehmlich auf Deutschland bezogenen und engeren Sinne eine Epoche in der Rechtsentwicklung ab dem 16.

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Verfügung

Der Begriff Verfügung ist in vielen Staaten in zahlreichen Rechtsgebieten gebräuchlich, seine genaue Bedeutung aber je nach Gebiet unterschiedlich.

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Verfügungsgeschäft

Trennungsprinzip: Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft Ein Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, das eine Verfügung zum Inhalt hat.

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Verjährung (Deutschland)

Verjährung ist ein sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht (einschließlich des Steuerrechts) und im Strafrecht verwendeter Rechtsbegriff, dessen Wesen und Inhalt sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt und dessen Rechtsfolgen regelmäßig nach Ablauf einer bestimmten Verjährungsfrist eintreten.

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Vermögen (Wirtschaft)

In den Wirtschaftswissenschaften ist Vermögen der in Geld ausgedrückte Wert aller materiellen und immateriellen Güter, die im Eigentum einer Wirtschaftseinheit stehen.

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Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

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Vorausabtretung

Die Vorausabtretung (auch Vorauszession) ist die Abtretung künftig entstehender Forderungen.

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Vormerkung

Eintragung einer Vormerkung für zwei Käufer im Grundbuch (Auszug aus dem elektronisch geführten baden-württembergischen Grundbuch) Eine Vormerkung ist im Grundbuchrecht die dingliche Sicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Eintragung oder Löschung eines Rechts an einem Grundstück, grundstücksgleichen Recht oder an einem Grundstücksrecht oder auf Änderung des Inhalts oder des Ranges eines solchen Rechts.

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Vulgarrecht

Vulgarrecht (lateinisch vulgaris: allgemein, gewöhnlich) bezeichnet nach der Zeit des Kaisers Diokletian entstandenes römisches Recht.

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Willenserklärung

Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.

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Wirksamkeit (Recht)

Die Frage nach der Wirksamkeit (auch: Rechtswirksamkeit) stellt sich für jede Maßnahme, die darauf gerichtet ist, Rechtsfolgen auszulösen.

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Zahlungsmittel

Als Zahlungsmittel gelten im Zahlungsverkehr übertragbare, einheitliche und zählbare Wertträger, die als Gegenleistung (etwa beim Kaufvertrag) oder als Transferleistung (etwa bei der Schenkung) dienen.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland)

Das Zwangsvollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht der zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung eines privaten, zivilrechtlichen Anspruchs eines Gläubigers gegen seinen Schuldner.

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Leitet hier um:

Forderungsabtretung, Rahmenzession, Zession (Deutschland), § 398 BGB.

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