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Pachtvertrag (Deutschland)

Index Pachtvertrag (Deutschland)

Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes auf Zeit mit der Möglichkeit, Früchte anzubauen, wofür dem Eigentümer ein Entgelt zusteht.

27 Beziehungen: Application Service Provider, Bürgerliches Gesetzbuch, Bundesjagdgesetz, Bundeskleingartengesetz, Dauerschuldverhältnis, Deutsche Demokratische Republik, Eigentum, Entgelt, Franchising, Frucht (Recht), Gastronomie, Gebrauchsgegenstand, Gesetz, Grundstück, Jagdpacht, Kündigung, Landpacht, Landwirtschaft, Mietvertrag (Deutschland), Naturalpacht, Pfandrecht, Sache (Recht), Schuldrechtanpassungsgesetz, Synallagma, Unternehmen, Unternehmenspacht, Vertrag.

Application Service Provider

Der Application Service Provider (Abkürzung ASP) bzw.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bundesjagdgesetz

Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist seit der Föderalismusreform 2006 ein der Abweichungsgesetzgebung der Länder unterliegendes Bundesgesetz der konkurrierenden Gesetzgebung, welches in Deutschland das Jagdrecht regelt.

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Bundeskleingartengesetz

Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist ein deutsches Gesetz die Kleingärten betreffend.

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Dauerschuldverhältnis

Das Dauerschuldverhältnis ist in der Rechtswissenschaft ein Schuldverhältnis, das auf wiederkehrende, sich über einen längeren Zeitraum wiederholende Leistungen und Gegenleistungen gerichtet ist und nur einmal in einem Vertrag vereinbart werden muss.

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Deutsche Demokratische Republik

Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) war der östliche, realsozialistische der beiden nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen deutschen Staaten, der vom 7.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Entgelt

Der Begriff Entgelt (n.; Plural Entgelte) bezeichnet die in einem Vertrag vereinbarte Gegenleistung.

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Franchising

Der Anglizismus Franchising steht in der Wirtschaft für Vertriebssysteme, mit deren Hilfe Produkte, Dienstleistungen, Know-how oder Technologien unter Beachtung von vorgegebenen Standards vermarktet werden, wobei die wirtschaftliche und rechtliche Selbständigkeit der Vertragsparteien erhalten bleibt.

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Frucht (Recht)

Früchte sind in der Rechtswissenschaft die Erzeugnisse oder der Ertrag einer Sache oder eines Rechts.

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Gastronomie

Gastronomie Die Gastronomie ist jener Teilbereich des Gastgewerbes, der sich mit der Bewirtung von Gästen befasst.

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Gebrauchsgegenstand

Geschirr und Küchenwerkzeuge aus der Jungsteinzeit. Werkzeuge gelten als die ältesten von Menschen benutzten Gebrauchsgegenstände. Gebrauchsgegenstand ist ein Gegenstand, der dem wiederholten Gebrauch dient und deshalb bis zum Verlust seiner Funktionsfähigkeit genutzt werden kann.

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Gesetz

Unter Gesetz versteht man.

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Grundstück

Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche.

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Jagdpacht

Die Jagdpacht ist in Deutschland ein schuldrechtlich gegenseitiger Vertrag im Sinne des BGB (§ 581).

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Kündigung

Kündigung ist der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsgeschäft, das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat.

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Landpacht

Die Landpacht ist ein Pachtvertrag in der Landwirtschaft.

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Landwirtschaft

Großtechnik prägt die moderne, industrialisierte Landwirtschaft, hier Ernte von Weizen in den Niederlanden Die Landwirtschaft (auch Agrikultur oder Agrarwesen) ist ein zur Urproduktion gehörender Wirtschaftssektor, der die Herstellung von Agrarprodukten oder Tierprodukten auf einer hierfür vorgesehenen landwirtschaftlichen Nutzfläche betreibt.

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Mietvertrag (Deutschland)

''Deutscher Einheits-Mietvertrag'' (vor 1933) Er wurde als Formular offensichtlich auch noch 1950 genutzt. In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht.

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Naturalpacht

Als Naturalpacht bezeichnete man es, wenn der Pachtzins für landwirtschaftliche Nutzflächen nicht als Geldbetrag bezahlt wurde, sondern in Form von vorher auf der Fläche oder dem Betrieb erwirtschafteten Gütern.

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Pfandrecht

Das Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder an einem Recht, das regelmäßig zu dem Zweck bestellt wird, eine offene Forderung des Pfandgläubigers zu sichern.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Schuldrechtanpassungsgesetz

Das Schuldrechtanpassungsgesetz (SchuldRAnpG; SchuldR-AnpG) regelt den Verbleib von Gebäuden auf fremden Boden (z. B. Garagen, Gartenhäuser).

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Synallagma

Synallagma (von griechisch συνάλλαγμα „Tausch, Handel“) ist ein Begriff des deutschen Schuldrechts und bedeutet gegenseitiger Vertrag.

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Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

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Unternehmenspacht

Bei der Unternehmenspacht überlässt ein Unternehmer sein Unternehmen bzw.

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Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

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AusgehendeEingehende
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