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Bereicherungsrecht (Deutschland)

Index Bereicherungsrecht (Deutschland)

Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Zivilrechts, das die Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen zum Gegenstand hat.

132 Beziehungen: Abstraktionsprinzip, Abtretung (Deutschland), Anfechtung, Anwartschaftsrecht, Anweisung (Recht), Anwendungsvorrang, Archiv für die civilistische Praxis, Arglisteinrede, Arglistige Täuschung, Aufrechnung (Deutschland), Aufwendung, Bürgerliches Gesetzbuch, Bedingung (Recht), Besitz (Deutschland), Bundesgerichtshof, Causa (Rechtsgrund), Condictio, Condictio causa data non secuta, Condictio generalis, Condictio indebiti, Corpus iuris civilis, Darlehen (Deutschland), Deliktsrecht, Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler), Domain (Internet), Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, Eigentum, Eigentum (Deutschland), Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Einrede (prozessual), Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen, Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, Erfüllung (Recht), Ernst von Caemmerer, Erpressung, Erwerb vom Nichtberechtigten, Ex tunc, Fälligkeit, Flugreisefall, Forderung, Friedrich Carl von Savigny, Fritz Schulz (Jurist), Frucht (Recht), Gebrauchsmuster, Gebrauchsvorteil, Gefahrübergang, Gegenleistung, Geistiges Eigentum, Gesamtschuld, Geschäftsfähigkeit, ..., Geschäftsführung ohne Auftrag (Deutschland), Geschäftsgrundlage, Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, Gesetzliches Schuldverhältnis, Gesetzliches Verbot, Glossator, Grundbuch, Gute Sitten, Herausgabeanspruch, Historische Rechtsschule, Immanuel Kant, Insolvenzrisiko, Inter partes und inter omnes, Jens Petersen (Jurist, 1969), Justinian I., Kasuistik, Kaufvertrag (Deutschland), Kündigung (Deutschland), Kondiktionssperre, Latein, Legis actio per condictionem, Leihvertrag, Lex-specialis-Grundsatz, Lizenz, Minderjährigkeit, Mittelalter, Mutuum, Namensrecht, Naturrecht, Nutzung (Recht), Nutzungsrecht, Pandekten, Pandektenwissenschaft, Patent, Patentrecht (Deutschland), Peremptorische Einrede, Persönlichkeitsrecht (Deutschland), Pfandrecht, Portable Document Format, Privatrecht, Römische Kaiserzeit, Römische Republik, Römisches Recht, Rücktritt (Zivilrecht), Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, Rechtsdogmatik, Rechtshängigkeit, Rechtsinstitut, Reichsgericht, Sache (Recht), Sachenrecht (Deutschland), Schenkung, Schuldrecht (Deutschland), Schwarzarbeit, Sextus Pomponius, Sittenwidrigkeit (Deutschland), Spätantike, Stipulation, Strafanzeige, Surrogation, Trennungsprinzip (Zivilrecht), Unmöglichkeit (BGB), Unterhalt (Deutschland), Urheberrecht (Deutschland), Urkunde, Venire contra factum proprium, Verarbeitung (Recht), Verbalvertrag, Verbindung (Recht), Verfügung, Verjährung (Deutschland), Vermischung (Recht), Verpflichtungsgeschäft, Vertrag zugunsten Dritter, Walter Wilburg, Wertersatz, Widerruf (Recht), Wucher, Zeitbestimmung (Recht), Zivilprozessordnung (Deutschland), Zurückbehaltungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland). Erweitern Sie Index (82 mehr) »

Abstraktionsprinzip

Das Abstraktionsprinzip besagt, dass das obligatorische Verpflichtungsgeschäft (beispielsweise ein Kaufvertrag) und das anschließende oder zeitgleich ausgeführte dingliche Verfügungsgeschäft (beispielsweise die Übereignung der Kaufsache nach Abschluss eines Kaufvertrages) rechtlich voneinander getrennt betrachtet werden.

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Abtretung (Deutschland)

Abtretung (auch Zession von) bedeutet im deutschen Zivilrecht nach der Legaldefinition des Satz 1 BGB die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar).

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Anfechtung

Der Rechtsbegriff Anfechtung bezeichnet die nachträgliche einseitige Beseitigung von Rechtsfolgen durch einen Betroffenen.

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Anwartschaftsrecht

Das Anwartschaftsrecht ist im deutschen Sachenrecht eine gesicherte Rechtsposition, vergleichbar zum Vollrecht Eigentum, mit der Einschränkung aber, dass es nur dessen „wesensgleiches Minus“ ''minus'' darstellt.

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Anweisung (Recht)

Die Anweisung (lat. delegatio) ist im Schuldrecht Deutschlands ein in BGB definierter Fachausdruck für eine schriftliche Leistungsermächtigung, die demjenigen ausgehändigt wird, der den darin verbrieften Leistungsgegenstand, zumeist Geld, Wertpapiere oder andere vertretbare Sachen, letztlich erhalten soll.

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Anwendungsvorrang

Der Anwendungsvorrang ist in der Rechtswissenschaft neben dem Geltungsvorrang eine der beiden Formen, eine Normenkollision aufzulösen.

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Archiv für die civilistische Praxis

Das Archiv für die civilistische Praxis (abgekürzt AcP) ist eine juristische Fachzeitschrift über das deutsche Privatrecht.

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Arglisteinrede

Die Arglisteinrede nach BGB stellt im deutschen Deliktsrecht einen Fall der unzulässigen Rechtsausübung dar.

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Arglistige Täuschung

Arglistige Täuschung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff des deutschen Zivil- und Verwaltungsrechts.

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Aufrechnung (Deutschland)

Die Aufrechnung (Kompensation) liegt im Rechtssinne vor, wenn der Schuldner seinem Gläubiger eine Gegenforderung mit dem Erfolg entgegenhalten kann, dass der Gläubiger gegen ihn nur noch die Restforderung durchsetzen kann, soweit sie ihm nach Abzug der Gegenforderung verbleibt.

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Aufwendung

Aufwendung ist ein Rechtsbegriff, der in vielen Rechtsgebieten vorkommt und die freiwillige Einbuße von Vermögenswerten einschließlich der Eingehung von Verbindlichkeiten im Interesse eines anderen Rechtssubjekts umschreibt.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bedingung (Recht)

Bedingung ist im Recht die einer Willenserklärung hinzugefügte Bestimmung, nach der die Rechtswirksamkeit des Rechtsgeschäfts von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig gemacht wird.

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Besitz (Deutschland)

Besitz ist die willentliche, tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache („Sachherrschaft“).

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Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

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Causa (Rechtsgrund)

Causa (lat.: Fall, Ursache) ist die aus dem römischen Recht stammende lateinische Bezeichnung für den rechtsgeschäftlichen „Grund einer Zuwendung“.

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Condictio

Die condictio (von) ist ein römischrechtlicher Klagetyp aus ungerechtfertigter Bereicherung, ursprünglich entwickelt in der Form einer ''legis actio'', nämlich der legis actio per condictionem.

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Condictio causa data non secuta

Die Condictio causa data, causa non secuta ist die Rückforderung wegen Nichteintritt des erwarteten Erfolges.

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Condictio generalis

Die condictio generalis bezeichnet eine unter Justinian neugebildete bereicherungsrechtliche Klage des römischen Rechts der Spätantike.

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Condictio indebiti

Die condictio indebiti (übersetzt etwa: „Zurückforderung des Nichtgeschuldeten“) bezeichnet die Kondiktion, also die Rückforderung einer erbrachten Leistung, aufgrund einer tatsächlich bestehenden Nichtschuld.

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Corpus iuris civilis

Corpus iuris civilis, 1663 Das Corpus Iuris Civilis (C.I.C. oder, zur besseren Unterscheidung vom kirchlichen Corpus Iuris Canonici, auch CICiv, dt.: „Bestand des zivilen Rechts“) ist eine spätantike Gesetzessammlung des oströmischen Kaisers Justinian aus den Jahren 528 bis 534 n. Chr.

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Darlehen (Deutschland)

Darlehen (ugs. auch Kredit, alternative Schreibweise Darlehn) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Kreditgeber (oder Darlehensgeber) einem Kreditnehmer (oder Darlehensnehmer) Geld (Banknoten, Münzen, Buchgeld) oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen) zum Eigentum überträgt und der Darlehensnehmer verpflichtet ist, nach Zeitablauf oder Kündigung Sachen gleicher Art, Güte und Menge an den Darlehensgeber zurückzugewähren.

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Deliktsrecht

Das Deliktsrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, das sich mit den Rechtsfolgen unerlaubter Handlungen beschäftigt.

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Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler)

Dieter Medicus (* 9. Mai 1929 in Berlin-Steglitz; † 6. Juni 2015 in München) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Domain (Internet)

Schematische Darstellung der DNS-Hierarchie: * Root-Domain (eigentlich leer, durch Punkt dargestellt) * Top-Level-Domains (org) * Second-Level-Domains (wikipedia) * Third-Level-Domains (de) Eine Domain (von ‚Bereich‘, ‚Domäne‘) ist ein zusammenhängender Teilbereich des hierarchischen Domain Name System (DNS).

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Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, häufig kurz EBV genannt, ist eine in den § ff.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Eigentum (Deutschland)

Eigentum ist nach deutschem Recht ein Herrschaftsrecht über eine vermögenswerte Position.

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Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Das deutsche Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, üblicherweise abgekürzt EGBGB, stammt ebenso wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vom 18.

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Einrede (prozessual)

Im deutschen Zivilprozessrecht ist eine Einrede jede Tatsachenbehauptung des Beklagten, mit der sich dieser verteidigt, ohne die klagebegründenden Behauptungen des Prozessgegners zu bestreiten.

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Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen

Einige Bände der Entscheidungssammlung Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (BGHZ) sind eine von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofs herausgegebene, im Kölner Carl Heymanns Verlag erscheinende Sammlung der wichtigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem Zivilrecht, analog zur Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, RGZ.

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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen

Bei den Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen handelt es sich um die, vom Gericht selbst veranlasste und auf privatrechtlicher Grundlage veröffentlichte, Sammlung der wichtigsten zivilrechtlichen Entscheidungen des deutschen Reichsgerichts.

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Erfüllung (Recht)

Die Erfüllung (lat. solutio.

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Ernst von Caemmerer

Ernst von Caemmerer (links) bei der 500-Jahr-Feier der Universität Freiburg, 1956 Ernst von Caemmerer (* 17. Januar 1908 in Berlin; † 23. Juni 1985 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Erpressung

Bei der Erpressung versucht jemand, sich selbst oder Dritte rechtswidrig durch Gewalt oder durch Androhung eines empfindlichen Übels zu Lasten eines anderen zu bereichern.

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Erwerb vom Nichtberechtigten

Der Erwerb vom Nichtberechtigten (oft vereinfachend: gutgläubiger Erwerb) ist ein in zahlreichen Rechtsordnungen anerkanntes Rechtsinstitut des Zivilrechts.

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Ex tunc

Ex tunc (lat. „von damals an“) bezeichnet in der juristischen Fachsprache die Wirkung ab einem bestimmten früheren Zeitpunkt und bedeutet „von Anfang an“.

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Fälligkeit

Unter dem Rechtsbegriff Fälligkeit versteht man den Eintritt des Leistungstermins und die damit verbundene sofortige Leistungspflicht des Schuldners.

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Flugreisefall

Der Flugreisefall (auch Flugreise-Fall oder Flugreiseentscheidung) ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 1971, der in die amtliche Sammlung (BGHZ 55, 128) aufgenommen wurde, als juristischer Lehrbuchfall verwendet wird und bis heute für die Rechtswissenschaft von Bedeutung ist.

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Forderung

Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.

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Friedrich Carl von Savigny

Friedrich Carl von Savigny Friedrich Carl von Savigny (* 21. Februar 1779 in Frankfurt am Main; † 25. Oktober 1861 in Berlin) war ein deutscher Rechtsgelehrter.

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Fritz Schulz (Jurist)

Fritz Heinrich Schulz (* 16. Juni 1879 in Bunzlau; † 12. November 1957 in Oxford) war ein deutscher Jurist und Rechtshistoriker.

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Frucht (Recht)

Früchte sind in der Rechtswissenschaft die Erzeugnisse oder der Ertrag einer Sache oder eines Rechts.

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Gebrauchsmuster

Siegelmarke Deutsches Reichs-Gebrauchsmuster Das Gebrauchsmuster ist der „kleine Bruder“ des Patents und ein Schutzrecht des gewerblichen Rechtsschutzes.

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Gebrauchsvorteil

Gebrauchsvorteil sind im Rechtswesen die Vorteile, die eine Sache oder ein Recht dem Nutzer gewährt (BGB), ohne dass es sich dabei um Früchte handelt.

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Gefahrübergang

Gefahrübergang ist ein zivilrechtlicher Rechtsbegriff, der im Schuldrecht den Zeitpunkt beschreibt, zu dem das Risiko der Verschlechterung oder des Verlusts der geschuldeten Sache vom Schuldner auf den Gläubiger übergeht.

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Gegenleistung

Unter Gegenleistung versteht man im Schuldrecht bei gegenseitigen Verträgen die fällige Leistung, die an den anderen Vertragspartner im Gegenzug zu dessen Leistung zu erbringen ist.

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Geistiges Eigentum

Als geistiges Eigentum wird im Unterschied zum Eigentum an körperlichen Gegenständen (Sachen im Sinne des BGB) ein ausschließliches Recht an einem immateriellen Gut, etwa einem Kunstwerk oder einer technischen Erfindung, bezeichnet.

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Gesamtschuld

Die Gesamtschuld (auch „Haftung zur ungeteilten Hand“) ist ein Rechtsbegriff des deutschen Rechts, der eine gemeinschaftliche Schuld mehrerer Rechtssubjekte bezüglich einer Leistung aus einem einheitlichen Schuldverhältnis beschreibt, wobei jeder Schuldner verpflichtet ist, die gesamte Leistung zu erbringen, der Gläubiger aber nur berechtigt ist, sie einmal zu fordern.

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Geschäftsfähigkeit

In den Rechtsordnungen verschiedener Länder bezeichnet Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit natürlicher Personen, sich selbst durch rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. einen Vertrag) wirksam zu binden.

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Geschäftsführung ohne Auftrag (Deutschland)

Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) ist ein gesetzliches Schuldverhältnis, das in Deutschland in den – des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt ist und zu den vertragsähnlichen Ansprüchen zählt.

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Geschäftsgrundlage

Geschäftsgrundlage sind im Zivilrecht die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut.

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Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie

Das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, kurz KUG, wurde in Deutschland am 9.

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Gesetzliches Schuldverhältnis

Ein gesetzliches Schuldverhältnis entsteht zwischen (mindestens) zwei Personen, dem Gläubiger und dem Schuldner, durch die Verwirklichung eines gesetzlichen Tatbestandes, beispielsweise des Absatz 1 BGB.

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Gesetzliches Verbot

Ein gesetzliches Verbot ist im Recht ein Verbot, also die Anordnung eines Unterlassens, durch Rechtsnorm.

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Glossator

Dekretalen mit Glossa ordinaria Als Glossator bezeichnet man den Verfasser einer Glosse, das heißt einer erklärenden Anmerkung zu einem Text, oder eines Kommentars, der aus mehreren solchen Anmerkungen besteht.

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Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.

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Gute Sitten

Gute Sitten ist der positive moralische Wert der Sitte.

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Herausgabeanspruch

Der Herausgabeanspruch ist im deutschen Sachenrecht der dingliche Anspruch des Eigentümers einer Sache gegen den unrechtmäßigen Besitzer auf Herausgabe; zahlreiche andere Vorschriften gewähren auch schuldrechtliche Herausgabeansprüche.

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Historische Rechtsschule

Die Historische Rechtsschule (auch: geschichtliche Schule der Rechtswissenschaft) ist eine wissenschaftsgeschichtliche Lehrströmung der Rechtswissenschaft des 19.

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Immanuel Kant

Immanuel Kant (* 22. April 1724 in Königsberg (Preußen); † 12. Februar 1804 ebenda) war ein deutscher Philosoph der Aufklärung sowie unter anderem Professor der Logik und Metaphysik in Königsberg.

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Insolvenzrisiko

Das Insolvenzrisiko ist in der Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaft die Gefahr einer möglichen Zahlungsunfähigkeit („Illiquidität“ oder mangelnde Liquidität) oder Überschuldung durch Insolvenz eines Wirtschaftssubjekts.

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Inter partes und inter omnes

Als Wirkung inter partes (lat.: „zwischen den Parteien“) bezeichnen Juristen die Wirkung einer (normalerweise gerichtlichen) Entscheidung, wenn diese keine allgemeine Gültigkeit für alle besitzt, sondern nur für die an einem Rechtsstreit beteiligten Parteien gilt (siehe § 325 ZPO).

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Jens Petersen (Jurist, 1969)

Jens Petersen (* 30. Juni 1969 in Kalkar) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Justinian I.

Justinian I., Mosaikdetail aus der Kirche San Vitale in Ravenna. Justinian,,, in seinen Konsulardiptychen aus dem Jahre 521 als Flavius Petrus Sabbatius Iustinianus belegt (* um 482 in Tauresium; † 14. November 565 in Konstantinopel), war vom 1.

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Kasuistik

Kasuistik („Fall“; vgl. dazu „Kasus“) bezeichnet allgemein die Betrachtung von Einzelfällen in einem bestimmten Fachgebiet.

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Kaufvertrag (Deutschland)

Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand.

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Kündigung (Deutschland)

Die Kündigung ist im deutschen Recht der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsgeschäft, das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat.

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Kondiktionssperre

Kondiktionssperre (von Condictio, lat. für Rückforderung) wird im Zivilrecht ein Grund genannt, der einen bereicherungsrechtlichen Anspruch ausschließt.

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Latein

Die lateinische Sprache (lateinisch lingua Latina), kurz Latein oder Lateinisch, ist eine indogermanische Sprache, die ursprünglich von den Latinern, den Bewohnern von Latium mit Rom als Zentrum, gesprochen wurde.

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Legis actio per condictionem

Die legis actio per condictionem war ein zivilrechtlicher Spruchformelprozess vom (früh)republikanischen Prozessverfahrenstyp der Legisaktionen.

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Leihvertrag

Ein Leihvertrag liegt vor, wenn eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch auf Zeit überlassen wird (vgl. deutsches Recht: BGB, österreichisches Recht: ABGB).

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Lex-specialis-Grundsatz

Der Lex-specialis-Grundsatz (hergeleitet aus: lex specialis derogat legi generali) besagt, dass ein spezielles Gesetz (lex specialis) dem allgemeinen Gesetz (lex generalis) vorgeht und damit Anwendungsvorrang hat.

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Lizenz

Eine Lizenz („es ist erlaubt“; dazu: licentia, „Freiheit“, „Erlaubnis“) ist in verschiedenen Fachgebieten die Genehmigung oder Erlaubnis an ein Rechtssubjekt, ein Recht wirtschaftlich nutzen zu dürfen.

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Minderjährigkeit

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt eine Person unter 18 Jahren, also bis zum Eintritt der Volljährigkeit, als minderjährig.

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Mittelalter

Als Mittelalter wird in der europäischen Geschichte die Epoche zwischen dem Ende der Antike und dem Beginn der Neuzeit bezeichnet, also etwa die Zeit zwischen dem 6.

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Mutuum

Das mutuum war ein Realvertrag des römischen Rechts zur Übereignung einer Geldsumme.

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Namensrecht

Unter Namensrecht wird sowohl die Gesamtheit der Vorschriften verstanden, die regeln, welchen Namen eine Person zu führen berechtigt ist, und welche die Voraussetzungen einer bürgerlichen oder öffentlich-rechtlichen Namensänderung festlegen (Recht auf einen Namen) als auch das Recht einer (natürlichen oder juristischen) Person, den eigenen Namen zu führen und andere vom unbefugten Gebrauch dieses Namens auszuschließen (Recht aus einem Namen).

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Naturrecht

Naturrecht (aus ius ‚Recht‘ und natura ‚Natur‘; auch lateinisch ius naturale, natürliches Recht; seltener überpositives Recht) ist in der Rechtsphilosophie die Bezeichnung für ein universell gültiges Ordnungsprinzip, dessen Grundannahme die Idee bezeichnet, dass aus der Natur des Menschen die Normen des menschlichen Zusammenlebens zu begründen sind.

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Nutzung (Recht)

Unter Nutzung versteht die Rechtswissenschaft im Zivilrecht die Früchte, den Ertrag oder den Gebrauchsvorteil einer Sache oder eines Rechts.

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Nutzungsrecht

Unter einem Nutzungsrecht versteht man das Recht eines Rechtssubjekts aus einem Vertrag, fremde Sachen oder Rechte zu nutzen.

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Pandekten

Institutionen.

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Pandektenwissenschaft

Die Pandektenwissenschaft (oder Pandektistik) ist eine Gruppenbezeichnung für die Arbeiten der romanistischen deutschen Zivilrechtswissenschaftler des 19.

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Patent

Urkunde zu einem US-Patent Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung.

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Patentrecht (Deutschland)

Das Patentrecht bildet in der deutschen Rechtswissenschaft ein Teilrechtsgebiet des Privatrechts, das Entstehung und Wirkung gewerblicher Schutzrechte für Erfindungen regelt.

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Peremptorische Einrede

Systematik der Einreden und Einwendungen Die peremptorische Einrede (.

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Persönlichkeitsrecht (Deutschland)

Das Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht, das dem Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich dient.

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Pfandrecht

Das Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder an einem Recht, das regelmäßig zu dem Zweck bestellt wird, eine offene Forderung des Pfandgläubigers zu sichern.

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Portable Document Format

Das Portable Document Format (englisch; kurz PDF; deutsch (trans)portables Dokumentenformat) ist ein plattformunabhängiges Dateiformat, das 1992 vom Unternehmen Adobe Inc. entwickelt und veröffentlicht wurde und aktuell von der PDF Association weiterentwickelt wird.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Römische Kaiserzeit

Römische Reich in seiner größten Ausdehnung beim Tod Kaiser Trajans 117 n. Chr. Die Provinzen ''Armenia'', ''Assyria'' und ''Mesopotamia'' standen allerdings nur wenige Jahre unter römischer Kontrolle. Die Römische Kaiserzeit (27 v. Chr. bis 284 n. Chr.) bildet einen Epochenabschnitt der klassischen Antike, zwischen der von Expansion und Anpassungskrisen bestimmten späten Römischen Republik und der Spätantike, in welcher der Mittelmeerraum einen Transformationsprozess durchlief und Westrom unterging.

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Römische Republik

S.P.Q.R.: '''''S'''enatus '''P'''opulus'''q'''ue '''R'''omanus'' („Senat und Volk von Rom“), das Hoheitszeichen der römischen Republik Als Römische Republik (wörtlich eigentlich „öffentliche Sache, öffentliche Angelegenheit“, meist in der Bedeutung „Gemeinwesen“, auf moderne Verhältnisse übertragen auch „Staat“) bezeichnet man die Verfassungsform des Römischen Reiches in der Zeit zwischen dem Ende der Königsherrschaft (angeblich im Jahr 509 v. Chr.) und der Einrichtung des Prinzipats am 13.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Rücktritt (Zivilrecht)

Mit dem Rücktritt kann ein Schuldverhältnis (z. B. Vertrag) durch einseitige Erklärung rückgängig gemacht werden.

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Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist ein von der deutschen Rechtsprechung im Rahmen des Abs.

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Rechtsdogmatik

Die Rechtsdogmatik beschäftigt sich mit dem geltenden Recht (lex lata).

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Rechtshängigkeit

Die Rechtshängigkeit oder auch Litispendenz bezeichnet im Prozessrecht einen bestimmten prozessualen Zustand eines Rechtsverhältnisses.

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Rechtsinstitut

Rechtsinstitut (auch Rechtseinrichtung und Rechtsfigur) bezeichnet die Summe der Rechtsgrundsätze, die durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft zur rechtlichen Beurteilung eines bestimmten Lebenssachverhalts entwickelt worden sind.

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Reichsgericht

Das Reichsgericht war von 1879 bis 1945 der für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständige oberste Gerichtshof im Deutschen Reich.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Sachenrecht (Deutschland)

Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das die Rechtsverhältnisse von Rechtssubjekten zu Sachen im Sinne des BGB und vereinzelt auch zu Rechten regelt.

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Schenkung

Die Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen Anderen bereichert und beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (Abs. 1 BGB).

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Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

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Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist die Ausführung von Dienst- oder Werkleistungen unter Verstoß gegen Steuerrecht, unter Verstoß gegen Sozialversicherungsrecht, unter Umgehung von Mitteilungspflichten gegenüber den Behörden und Sozialträgern oder ohne Gewerbeanmeldung beziehungsweise Eintragung in die Handwerksrolle, obwohl ein Gewerbe oder Handwerk ausgeübt wird.

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Sextus Pomponius

Sextus Pomponius war einer der führenden römischen Juristen in der hochklassischen Zeit des römischen Rechts (2. Jahrhundert).

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Sittenwidrigkeit (Deutschland)

Als Sittenwidrigkeit wird der Verstoß gegen moralische Maßstäbe, die nicht in Verbotsgesetzen positiviert sind, bezeichnet.

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Spätantike

Justinian als ''triumphator omnium gentium''. Spätantike ist eine moderne Bezeichnung für das Zeitalter des Übergangs von der Antike zum Frühmittelalter im Mittelmeerraum und dem Vorderen Orient.

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Stipulation

Bei der Stipulation (lat. stipulatio.

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Strafanzeige

KAN-Nr. und Aktendeckel Eine Strafanzeige (in der Schweiz: Verzeigung; in Österreich auch Sachverhaltsdarstellung) ist die Mitteilung eines Sachverhalts an die Strafverfolgungsbehörden oder ein Amtsgericht, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte.

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Surrogation

Eine Surrogation (lat.) stellt im Zivilrecht eine gesetzlich geregelte besondere Art und Weise der Ersetzung eines Vermögensgegenstandes durch einen anderen Gegenstand oder eine Ersatzforderung dar und wird begrifflich von Surrogat (.

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Trennungsprinzip (Zivilrecht)

Trennungsprinzip im Zivilrecht Das Trennungsprinzip ist ein Begriff der Rechtswissenschaft verschiedener europäischer Rechtsordnungen, auch des deutschen BGB.

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Unmöglichkeit (BGB)

Unmöglichkeit ist ein Begriff des deutschen Schuldrechts.

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Unterhalt (Deutschland)

Das Unterhaltsrecht gibt Bedürftigen, die ihren eigenen Unterhalt nicht selbst bestreiten können, einen Anspruch auf Gewährung von Unterhalt.

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Urheberrecht (Deutschland)

nbn:de:bvb:12-bsb10601249-7), S. 5 ff. Das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst den Teil der deutschen Rechtsordnung, mit dem schöpferische Leistungen – so genannte Werke – auf den Gebieten der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst geschützt werden.

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Urkunde

Bauurkunde mit Weihinschrift aus der Gründungskapsel Urmammas, 2112–2095 v. Chr., Vorderasiatisches Museum Berlin, VA 10945 Eine Urkunde (von althochdeutsch urchundi „Erkenntnis“; mittelhochdeutsch urkúnde „Zeugnis“, „Beweis“) ist eine schriftlich niedergelegte und häufig beglaubigte Erklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw.

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Venire contra factum proprium

Venire contra factum proprium (lat. für „Zuwiderhandlung gegen das eigene frühere Verhalten“, vereinfacht: widersprüchliches Verhalten, Selbstwiderspruch) bezeichnet im deutschen Schuldrecht einen Fall des Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, welcher sich wiederum aus der Generalklausel des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ergibt.

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Verarbeitung (Recht)

Unter Verarbeitung versteht man im Sachenrecht die Herstellung oder Umbildung bisher rechtlich selbständiger Sachen zu wesentlichen Bestandteilen einer neuen einheitlichen Hauptsache.

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Verbalvertrag

Der Verbalvertrag war im römischen Recht ein klagbarer Schuldvertrag, der dadurch zustande kam, dass die Vertragsparteien sich im Rahmen eines speziellen Formakts mündlich erklärten (wortförmliches Schuldversprechen).

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Verbindung (Recht)

Verbindung bedeutet im Sachenrecht die technische Verbindung von bisher rechtlich selbständigen Sachen zu wesentlichen Bestandteilen einer neuen einheitlichen Hauptsache.

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Verfügung

Der Begriff Verfügung ist in vielen Staaten in zahlreichen Rechtsgebieten gebräuchlich, seine genaue Bedeutung aber je nach Gebiet unterschiedlich.

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Verjährung (Deutschland)

Verjährung ist ein sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht (einschließlich des Steuerrechts) und im Strafrecht verwendeter Rechtsbegriff, dessen Wesen und Inhalt sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt und dessen Rechtsfolgen regelmäßig nach Ablauf einer bestimmten Verjährungsfrist eintreten.

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Vermischung (Recht)

Unter Vermischung oder Vermengung versteht man im Sachenrecht die technische Vermischung von bisher rechtlich selbständigen Sachen zu wesentlichen Bestandteilen einer neuen einheitlichen Menge.

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Verpflichtungsgeschäft

Trennungsprinzip: Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft Das Verpflichtungsgeschäft ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft.

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Vertrag zugunsten Dritter

Ein schuldrechtlicher Vertrag, der im Rahmen seiner inter partes-Wirkung grundsätzlich nur die Vertragsparteien bindet, kann mittels entsprechender Abrede ausnahmsweise zu einem Vertrag zugunsten Dritter (VzD) ausgestaltet werden.

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Walter Wilburg

Walter Wilburg (* 22. Juni 1905 in Graz; † 22. August 1991 ebenda) war ein österreichischer Zivilrechtler.

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Wertersatz

Wertersatz ist ein Rechtsbegriff, der im Zivilrecht die Entschädigung des Wertes einer dem Geschädigten nicht mehr verfügbaren Sache oder Dienstleistung oder im Strafrecht die dem Täter von Amts wegen eingezogenen Sachen betrifft.

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Widerruf (Recht)

Der Widerruf bezeichnet im Privatrecht die Ausübung verschiedener Gestaltungsrechte, die dem Berechtigten die Möglichkeit geben, die rechtliche Bindung an seine Willenserklärung aufzuheben oder zu verhindern.

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Wucher

Bild aus dem ''Basler Totentanz'' von Hieronymus Hess (1840): Tod und Wucherer Wucher bezeichnet das Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation eines Vertragspartners.

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Zeitbestimmung (Recht)

Bei der Zeitbestimmung ist im Zivilrecht die Entstehung oder der Wegfall eines Rechts vom Eintritt eines bestimmten Zeitpunkts oder sicher eintretenden Ereignisses abhängig.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Zurückbehaltungsrecht

Das Zurückbehaltungsrecht kommt zum Tragen, wenn der Gläubiger einen Anspruch geltend macht, der Schuldner aber einen fälligen Gegenanspruch hat.

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Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland)

Das Zwangsvollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht der zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung eines privaten, zivilrechtlichen Anspruchs eines Gläubigers gegen seinen Schuldner.

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Leitet hier um:

Bereicherungsrecht Deutschlands, Bereicherungsrecht in Deutschland, Deutsches Bereicherungsrecht, Eingeschränkte Zwei-Kondiktionenlehre, Entreicherung, Rückgriffskondiktion, Saldotheorie, § 812 BGB.

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