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Sachenrecht (Deutschland)

Index Sachenrecht (Deutschland)

Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das die Rechtsverhältnisse von Rechtssubjekten zu Sachen im Sinne des BGB und vereinzelt auch zu Rechten regelt.

65 Beziehungen: Absolutes Recht, Abstraktionsprinzip, Anspruch (Recht), Anwartschaftsrecht, Übereignung, Bürgerliches Gesetzbuch, Bereicherungsrecht (Deutschland), Beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Besitz, Dienstbarkeit, Dingliches Recht (Deutschland), Dritter, Eigentum, Eigentumsvorbehalt (Deutschland), Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Erbbaurecht, Erbbaurechtsgesetz, Erwerb vom Nichtberechtigten, Fahrnis, Fritz Baur, Grundbuch, Grunddienstbarkeit, Grundpfandrecht, Grundschuld, Grundstück, Grundstücksgleiches Recht, Hans Hermann Seiler, Hans Josef Wieling, Hypothek, Inter partes und inter omnes, Jan Wilhelm, Jürgen F. Baur, Kodifikation, Lex rei sitae, Manfred Wolf (Rechtswissenschaftler), Marina Wellenhofer, Michael Martinek, Nießbrauch, Numerus clausus (Recht), Othmar Jauernig, Pfandrecht, Prioritätsprinzip, Reallast, Rechtsinstitut, Rechtsschutz, Rechtssubjekt, Rechtsverhältnis, Relatives Recht, Rolf Serick, Rolf Stürner, ..., Sache, Sache (Recht), Sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz (Deutschland), Schuldrecht (Deutschland), Sicherungsübereignung, Sicherungsgrundschuld, Staudinger (Gesetzeskommentar), Trennungsprinzip (Zivilrecht), Trust (Recht), Verfügungsgeschäft, Vertragsfreiheit, Vorkaufsrecht, Vormerkung, Wohnungseigentumsgesetz (Deutschland), Zivilprozessordnung (Deutschland). Erweitern Sie Index (15 mehr) »

Absolutes Recht

Absolute Rechte verschaffen dem Berechtigten ein ausschließliches, rechtlich geschütztes Herrschaftsrecht über eine bestimmte Rechtsposition, die von jedermann zu respektieren ist.

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Abstraktionsprinzip

Das Abstraktionsprinzip besagt, dass das obligatorische Verpflichtungsgeschäft (beispielsweise ein Kaufvertrag) und das anschließende oder zeitgleich ausgeführte dingliche Verfügungsgeschäft (beispielsweise die Übereignung der Kaufsache nach Abschluss eines Kaufvertrages) rechtlich voneinander getrennt betrachtet werden.

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Anspruch (Recht)

Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen.

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Anwartschaftsrecht

Das Anwartschaftsrecht ist im deutschen Sachenrecht eine gesicherte Rechtsposition, vergleichbar zum Vollrecht Eigentum, mit der Einschränkung aber, dass es nur dessen „wesensgleiches Minus“ ''minus'' darstellt.

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Übereignung

Unter Übereignung (oder Eigentumsübertragung) versteht man im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person auf eine andere.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bereicherungsrecht (Deutschland)

Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Zivilrechts, das die Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen zum Gegenstand hat.

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Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist im Grundbuchrecht eine Dienstbarkeit mit der Befugnis für ein bestimmtes Rechtssubjekt, ein hiermit belastetes Grundstück oder grundstücksgleiches Recht in einzelnen Beziehungen nutzen zu dürfen.

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Besitz

Besitz bezeichnet in der juristischen Fachsprache die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, abgegrenzt gegenüber Eigentum, das die rechtliche Herrschaftsmacht meint.

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Dienstbarkeit

Die Dienstbarkeit (in Österreich und der Schweiz auch Servitut) ist im Sachenrecht ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache.

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Dingliches Recht (Deutschland)

Als dingliche Rechte werden in der deutschen Rechtswissenschaft diejenigen Rechte bezeichnet, die sich auf Gegenstände beziehen.

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Dritter

Dritter ist die Nummer Drei einer Serie oder eine von drei oder mehr Personen.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Eigentumsvorbehalt (Deutschland)

Beim Eigentumsvorbehalt (lat. pactum reservati dominii) handelt es sich um eine Übereignung einer beweglichen Sache unter einer aufschiebenden Bedingung.

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Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Das deutsche Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, üblicherweise abgekürzt EGBGB, stammt ebenso wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vom 18.

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Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist in Deutschland das dingliche Recht, meist gegen Zahlung eines regelmäßigen sogenannten Erbbauzinses, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten (Abs. 1 ErbbauRG).

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Erbbaurechtsgesetz

Das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) regelt in Deutschland das Erbbaurecht, soweit nicht die Regelungen über das Erbbaurecht für sog.

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Erwerb vom Nichtberechtigten

Der Erwerb vom Nichtberechtigten (oft vereinfachend: gutgläubiger Erwerb) ist ein in zahlreichen Rechtsordnungen anerkanntes Rechtsinstitut des Zivilrechts.

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Fahrnis

Fahrnis (auch Fahrhabe) bezeichnet bewegliche Sachen (Mobilien), im Gegensatz zu den unbeweglichen Sachen (Immobilien).

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Fritz Baur

Fritz Baur (* 6. Juli 1911 in Dillingen an der Donau; † 2. Mai 1992 in Tübingen) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und ordentlicher Professor an der Eberhard Karls Universität Tübingen.

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Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.

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Grunddienstbarkeit

Die Grunddienstbarkeit ist im deutschen Sachenrecht (BGB) als Art der Dienstbarkeit die Belastung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (des dienenden Grundstücks) zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks (des herrschenden Grundstücks) in der Weise, dass.

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Grundpfandrecht

Grundpfandrechte sind im Sachenrecht Pfandrechte an Grundstücken oder an grundstücksgleichen Rechten zur Sicherung von Forderungen.

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Grundschuld

Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern.

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Grundstück

Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche.

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Grundstücksgleiches Recht

Grundstücksgleiches Recht ist im deutschen Sachenrecht ein dingliches Recht, das rechtlich genauso wie ein Grundstück behandelt wird.

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Hans Hermann Seiler

Hans Hermann Seiler (* 24. Dezember 1929 in Münster; † 16. Juni 2019) war ein deutscher Jurist und Hochschullehrer an der Universität Hamburg.

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Hans Josef Wieling

Hans Josef Wieling (* 31. Dezember 1935 in Essen; † 12. Februar 2018 in Trier) war ein deutscher Rechtshistoriker und Jurist.

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Hypothek

Eine Hypothek („Unterpfand“) ist ein Grundpfandrecht, das als Belastung auf einem Grundstück oder grundstücksgleichen Recht als Kreditsicherheit für ein Darlehen oder als Sicherung für eine sonstige Forderung dient.

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Inter partes und inter omnes

Als Wirkung inter partes (lat.: „zwischen den Parteien“) bezeichnen Juristen die Wirkung einer (normalerweise gerichtlichen) Entscheidung, wenn diese keine allgemeine Gültigkeit für alle besitzt, sondern nur für die an einem Rechtsstreit beteiligten Parteien gilt (siehe § 325 ZPO).

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Jan Wilhelm

Jan Wilhelm (* 4. Dezember 1942 in Danzig) ist ein deutscher Jurist und Professor an der Universität Passau.

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Jürgen F. Baur

Jürgen Fritz Baur (* 12. September 1937 in Tübingen) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und ehemaliger Hochschullehrer.

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Kodifikation

Eine Kodifikation ist die systematische Zusammenstellung der Rechtssätze eines Rechtsgebiets in einem einheitlichen Gesetzeswerk.

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Lex rei sitae

Die Lex rei sitae (Recht der belegenen Sache) bezeichnet das Recht des Ortes, an dem sich eine Sache aktuell und physisch befindet.

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Manfred Wolf (Rechtswissenschaftler)

Manfred Wolf (* 5. Januar 1939 in Ulm; † 1. Juni 2007 in Nashville) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Marina Wellenhofer

Marina Wellenhofer-Klein (* 15. Februar 1965) ist eine deutsche Juristin und Hochschullehrerin an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main.

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Michael Martinek

Michael Martinek (* 5. Oktober 1950 in Büderich, heute zu Meerbusch) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und ehemaliger Universitätsprofessor.

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Nießbrauch

Der Nießbrauch ist in Deutschland das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, eine fremde Sache, ein fremdes Recht oder ein Vermögen zu nutzen (BGB; Nießbrauch an Sachen, BGB; Nießbrauch an einer Erbschaft, BGB); ähnlich der Nutzniessung in der Schweiz.

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Numerus clausus (Recht)

Numerus clausus (von ‚Zahl‘, ‚Anzahl‘ und clausus ‚geschlossen‘) bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine abschließende Anzahl an Rechtsformen.

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Othmar Jauernig

Othmar Jauernig (* 12. Mai 1927 in Eisenach; † 7. April 2014 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher Jurist.

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Pfandrecht

Das Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder an einem Recht, das regelmäßig zu dem Zweck bestellt wird, eine offene Forderung des Pfandgläubigers zu sichern.

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Prioritätsprinzip

Das Prioritätsprinzip (auch Prioritätsgrundsatz) findet in verschiedenen Rechtsbereichen Anwendung und beschreibt Regeln, nach denen unter mehreren gleichartigen Vorgängen ausschließlich der zeitlich frühere zu berücksichtigen ist (prior tempore potior iure).

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Reallast

Die Reallast (lat. onera realia, Plur.) ist nach deutschem Sachenrecht (BGB) das Recht einer bestimmten Person oder des jeweiligen Eigentümers eines bestimmten Grundstücks, aus einem Grundstück wiederkehrende Leistungen zu verlangen.

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Rechtsinstitut

Rechtsinstitut (auch Rechtseinrichtung und Rechtsfigur) bezeichnet die Summe der Rechtsgrundsätze, die durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft zur rechtlichen Beurteilung eines bestimmten Lebenssachverhalts entwickelt worden sind.

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Rechtsschutz

Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen bzw.

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Rechtssubjekt

Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.

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Rechtsverhältnis

Ein Rechtsverhältnis (oder Rechtsbeziehung) ist die Beziehung mindestens zweier Rechtssubjekte zueinander oder die Beziehung eines Rechtssubjekts zu einem Rechtsobjekt, soweit hierbei Rechtsfragen zu Grunde liegen.

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Relatives Recht

Ein relatives Recht ist ein subjektives Recht, das im Gegensatz zu einem absoluten Recht nur gegenüber bestimmten Personen wirkt, nur von diesen verletzt und nur ihnen gegenüber durchgesetzt werden kann.

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Rolf Serick

Rolf Serick (* 30. Juni 1922 in Göppingen; † 20. März 2000 in Puerto Plata, Dominikanische Republik) war ein deutscher Jurist.

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Rolf Stürner

Rolf Stürner (* 11. April 1943 in Stuttgart) ist ein deutscher Jurist und emeritierter Professor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

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Sache

Sache ist ein auch im Gerichtswesen und in der Philosophie benutzter Begriff, der in seiner ältesten Bedeutung aus der germanischen Rechtssprache eine Streitigkeit mit einem Widersacher bezeichnete.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz (Deutschland)

Der Bestimmtheitsgrundsatz im Sachenrecht verlangt, dass dingliche Rechte nur an einem bestimmten, einzelnen Rechtsobjekt bestehen können.

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Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

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Sicherungsübereignung

Die Sicherungsübereignung ist im deutschen Recht ein Vertrag, durch den ein Schuldner seinem Gläubiger zur Sicherung einer Schuld das Eigentum an einer beweglichen Sache oder Sachgesamtheit im Wege eines Besitzkonstituts (BGB) übereignet.

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Sicherungsgrundschuld

Sicherungsgrundschuld ist im Bankwesen eine Grundschuld, die als Kreditsicherheit für einen Bankkredit dient.

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Staudinger (Gesetzeskommentar)

Der Staudinger ist ein Großkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und einigen Nebengesetzen.

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Trennungsprinzip (Zivilrecht)

Trennungsprinzip im Zivilrecht Das Trennungsprinzip ist ein Begriff der Rechtswissenschaft verschiedener europäischer Rechtsordnungen, auch des deutschen BGB.

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Trust (Recht)

Ein Trust ist im juristischen Sinn eine von einer Person unter Lebenden oder für den Todesfall geschaffene Rechtsbeziehung, wenn Vermögen zugunsten eines Begünstigten oder für einen bestimmten Zweck abgesondert und der gebundenen Verwaltung eines Trustees unterstellt worden ist.

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Verfügungsgeschäft

Trennungsprinzip: Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft Ein Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, das eine Verfügung zum Inhalt hat.

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Vertragsfreiheit

Die in Deutschland nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch GG geschützte Vertragsfreiheit ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge abzuschließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

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Vorkaufsrecht

Vorkaufsrecht ist das Recht, in einen Kaufvertrag durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Verkäufer als Käufer eintreten zu dürfen.

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Vormerkung

Eintragung einer Vormerkung für zwei Käufer im Grundbuch (Auszug aus dem elektronisch geführten baden-württembergischen Grundbuch) Eine Vormerkung ist im Grundbuchrecht die dingliche Sicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Eintragung oder Löschung eines Rechts an einem Grundstück, grundstücksgleichen Recht oder an einem Grundstücksrecht oder auf Änderung des Inhalts oder des Ranges eines solchen Rechts.

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Wohnungseigentumsgesetz (Deutschland)

Das bundesdeutsche Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom 15.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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