15 Beziehungen: Absolutes Recht, Anspruch (Recht), Bundeszentrale für politische Bildung, Dingliches Recht, Forderung, Gestaltungsrecht, Inter partes und inter omnes, Peter-Lang-Verlagsgruppe, Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht, Rücktritt (Zivilrecht), Rechtssubjekt, Rechtsverhältnis, Robert Weimar, Subjektives Recht, Vertrag.
Absolutes Recht
Absolute Rechte verschaffen dem Berechtigten ein ausschließliches, rechtlich geschütztes Herrschaftsrecht über eine bestimmte Rechtsposition, die von jedermann zu respektieren ist.
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Anspruch (Recht)
Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen.
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Bundeszentrale für politische Bildung
Das Gebäude der Bundeszentrale in Bonn Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ist eine nichtrechtsfähige Bundesanstalt (nachgeordnete Behörde) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern mit Sitz in Bonn.
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Dingliches Recht
Als dingliche Rechte bezeichnet man Rechte einer Person zur unmittelbaren Herrschaft (dominium) über eine Sache, die gegenüber jedermann wirken.
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Forderung
Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.
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Gestaltungsrecht
Das Gestaltungsrecht ist ein relatives subjektives Recht, durch das einseitig ein neues Recht begründet oder ein bestehendes Rechtsverhältnis geändert oder aufgehoben werden kann.
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Inter partes und inter omnes
Als Wirkung inter partes (lat.: „zwischen den Parteien“) bezeichnen Juristen die Wirkung einer (normalerweise gerichtlichen) Entscheidung, wenn diese keine allgemeine Gültigkeit für alle besitzt, sondern nur für die an einem Rechtsstreit beteiligten Parteien gilt (siehe § 325 ZPO).
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Peter-Lang-Verlagsgruppe
Die Peter Lang Group ist ein international tätiger Wissenschaftsverlag, der auf die Publikation von Hochschulschriften im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften spezialisiert ist.
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Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht
Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht (RabelsZ) ist eine seit 1927 erscheinende vierteljährliche juristische Fachzeitschrift aus dem Mohr Siebeck Verlag.
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Rücktritt (Zivilrecht)
Mit dem Rücktritt kann ein Schuldverhältnis (z. B. Vertrag) durch einseitige Erklärung rückgängig gemacht werden.
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Rechtssubjekt
Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.
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Rechtsverhältnis
Ein Rechtsverhältnis (oder Rechtsbeziehung) ist die Beziehung mindestens zweier Rechtssubjekte zueinander oder die Beziehung eines Rechtssubjekts zu einem Rechtsobjekt, soweit hierbei Rechtsfragen zu Grunde liegen.
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Robert Weimar
Robert Weimar (* 13. Mai 1932 in Köln; † 28. Februar 2013) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Psychologe.
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Subjektives Recht
Ein subjektives Recht ist die einem Einzelnen zu seinem Schutz vom objektiven Recht verliehene Rechtsmacht zur Durchsetzung seiner berechtigten Interessen.
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Vertrag
Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).
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