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Lex-specialis-Grundsatz

Index Lex-specialis-Grundsatz

Der Lex-specialis-Grundsatz (hergeleitet aus: lex specialis derogat legi generali) besagt, dass ein spezielles Gesetz (lex specialis) dem allgemeinen Gesetz (lex generalis) vorgeht und damit Anwendungsvorrang hat.

13 Beziehungen: Auslegung (Recht), Bürgerliches Gesetzbuch, Franz Bydlinski, Kollisionsregel, Latein im Recht, Legislative, Lex-specialis-Grundsatz, Menge (Mathematik), Normenkollision, Rechtswissenschaft, Reinhold Zippelius, Relationsnorm, Straßenverkehrsgesetz.

Auslegung (Recht)

Auslegung, Exegese oder Interpretation von Texten bezeichnet die Klärung ihrer Bedeutung, in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Franz Bydlinski

Franz Bydlinski (* 20. November 1931 in Rybnik; † 7. Februar 2011 auf Gran Canaria) war ein österreichischer Rechtswissenschaftler, Mitglied mehrerer wissenschaftlicher Akademien und emeritierter Professor der Universität Wien.

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Kollisionsregel

Eine Kollisionsregel dient in der Rechtswissenschaft der Auflösung einer Normenkollision: Wenn auf einen Sachverhalt verschiedene Rechtsnormen anwendbar sind, entscheidet die Kollisionsregel, welche der Rechtsnormen vorrangig ist und damit andere Rechtsnormen verdrängt.

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Latein im Recht

Traditionell drückt man Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen aus.

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Legislative

'''Legislative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Legislative (spätantik ‚Beschließung des Gesetzes‘, von,Gesetz‘ und ferre,tragen‘, davon das PPP latum,getragen‘; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei – bei Gewaltenteilung voneinander unabhängigen – Gewalten.

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Lex-specialis-Grundsatz

Der Lex-specialis-Grundsatz (hergeleitet aus: lex specialis derogat legi generali) besagt, dass ein spezielles Gesetz (lex specialis) dem allgemeinen Gesetz (lex generalis) vorgeht und damit Anwendungsvorrang hat.

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Menge (Mathematik)

Symbolische Darstellung einer Menge von Vielecken leer. Als Menge wird in der Mathematik ein abstraktes Objekt bezeichnet, das aus der Zusammenfassung einer Anzahl einzelner Objekte hervorgeht.

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Normenkollision

Eine Normenkollision oder ein Normenkonflikt tritt auf, wenn auf einen Sachverhalt mehrere verschiedene Rechtsnormen anwendbar sind, die einander widersprechen.

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Rechtswissenschaft

Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.

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Reinhold Zippelius

Reinhold Zippelius (* 19. Mai 1928 in Ansbach) ist ein deutscher Jurist und Rechtswissenschaftler.

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Relationsnorm

Der Begriff der Relationsnorm (von) bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Rechtsnorm, die das Verhältnis eines Rechtssatzes oder eines Rechtsaktes zu potentiell mit diesen konkurrierenden Rechtssätzen oder -akten regelt.

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Straßenverkehrsgesetz

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist ein Bundesgesetz, das vor allem die Grundlagen des Straßenverkehrsrechts in Deutschland enthält.

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Leitet hier um:

Lex generalis, Lex specialis, Lex specialis derogat legi generali, Spezialgesetz, Spezialtatbestand.

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