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14 Beziehungen: Bürgerliches Gesetzbuch, Gesetz, Lex posterior derogat legi priori, Lex-specialis-Grundsatz, Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Rechtsakt, Rechtsnorm, Rechtssatz, Rechtswissenschaft, Richtlinie (EU), Strafgesetzbuch (Deutschland), UN-Kaufrecht, Völkerrechtlicher Vertrag, Verordnung (EU).
Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
Sehen Relationsnorm und Bürgerliches Gesetzbuch
Gesetz
Unter Gesetz versteht man.
Sehen Relationsnorm und Gesetz
Lex posterior derogat legi priori
Lex posterior derogat legi priori (lat.: „Das jüngere Gesetz hebt das ältere Gesetz auf“) ist in der Rechtswissenschaft ein allgemeiner Grundsatz, der besagt, dass ein späteres Gesetz einem früheren Gesetz vorgeht.
Sehen Relationsnorm und Lex posterior derogat legi priori
Lex-specialis-Grundsatz
Der Lex-specialis-Grundsatz (hergeleitet aus: lex specialis derogat legi generali) besagt, dass ein spezielles Gesetz (lex specialis) dem allgemeinen Gesetz (lex generalis) vorgeht und damit Anwendungsvorrang hat.
Sehen Relationsnorm und Lex-specialis-Grundsatz
Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Als Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Mitgliedsländer der EU, kurz EU-Mitgliedstaaten oder EU-Mitgliedsländer, werden die 27 europäischen Staaten bezeichnet, die Mitglied der Europäischen Union (EU) sind.
Sehen Relationsnorm und Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Rechtsakt
Ein Rechtsakt ist eine Rechtshandlung, die auf die Erzeugung einer Rechtsfolge abzielt.
Sehen Relationsnorm und Rechtsakt
Rechtsnorm
Als Rechtsnorm (auch Rechtsvorschrift beziehungsweise Rechtssatz) wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift bezeichnet.
Sehen Relationsnorm und Rechtsnorm
Rechtssatz
Der Rechtssatz ist in der Rechtswissenschaft ein Satz mit rechtlichem Inhalt, der als rechtsverbindliche Aussage des Sollens anzusehen ist.
Sehen Relationsnorm und Rechtssatz
Rechtswissenschaft
Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.
Sehen Relationsnorm und Rechtswissenschaft
Richtlinie (EU)
Im Europarecht sind Richtlinien (Direktiven nach der englischen Bezeichnung directive, allgemeinsprachlich auch EU-Richtlinien) Rechtsakte der Europäischen Union und als solche Teil des sekundären Unionsrechts.
Sehen Relationsnorm und Richtlinie (EU)
Strafgesetzbuch (Deutschland)
Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.
Sehen Relationsnorm und Strafgesetzbuch (Deutschland)
UN-Kaufrecht
Das UN-Kaufrecht (UNK;, CISG;, CVIM) vom 11.
Sehen Relationsnorm und UN-Kaufrecht
Völkerrechtlicher Vertrag
Ein völkerrechtlicher Vertrag (auch: völkerrechtliches oder internationales Abkommen oder Übereinkommen) ist eine „ausdrückliche oder konkludente Willenseinigung zwischen zwei oder mehreren Völkerrechtssubjekten, durch welche völkerrechtliche Rechte und Pflichten begründet werden“.
Sehen Relationsnorm und Völkerrechtlicher Vertrag
Verordnung (EU)
Eine Verordnung der Europäischen Union, kurz EU-Verordnung (amtliche Kurzform Verordnung (EU)), ist ein Rechtsakt der Europäischen Union mit allgemeiner Gültigkeit und unmittelbarer Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten.

