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Relationsnorm

Index Relationsnorm

Der Begriff der Relationsnorm (von) bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Rechtsnorm, die das Verhältnis eines Rechtssatzes oder eines Rechtsaktes zu potentiell mit diesen konkurrierenden Rechtssätzen oder -akten regelt.

Inhaltsverzeichnis

  1. 4 Beziehungen: Kollisionsregel, Lex posterior derogat legi priori, Lex-specialis-Grundsatz, Relation.

Kollisionsregel

Eine Kollisionsregel dient in der Rechtswissenschaft der Auflösung einer Normenkollision: Wenn auf einen Sachverhalt verschiedene Rechtsnormen anwendbar sind, entscheidet die Kollisionsregel, welche der Rechtsnormen vorrangig ist und damit andere Rechtsnormen verdrängt.

Sehen Relationsnorm und Kollisionsregel

Lex posterior derogat legi priori

Lex posterior derogat legi priori (lat.: „Das jüngere Gesetz hebt das ältere Gesetz auf“) ist in der Rechtswissenschaft ein allgemeiner Grundsatz, der besagt, dass ein späteres Gesetz einem früheren Gesetz vorgeht.

Sehen Relationsnorm und Lex posterior derogat legi priori

Lex-specialis-Grundsatz

Der Lex-specialis-Grundsatz (hergeleitet aus: lex specialis derogat legi generali) besagt, dass ein spezielles Gesetz (lex specialis) dem allgemeinen Gesetz (lex generalis) vorgeht und damit Anwendungsvorrang hat.

Sehen Relationsnorm und Lex-specialis-Grundsatz

Relation

Relation (‚das Zurücktragen‘) steht für.

Sehen Relationsnorm und Relation