Inhaltsverzeichnis
18 Beziehungen: Auffangtatbestand, Bereicherungsrecht, Condictio, Condictio certae pecuniae, Condictio certae rei, Condictio triticaria, Deliktsrecht, Geschäftsführung ohne Auftrag, Herbert Hausmaninger, Justinian I., Klassik (Jurisprudenz), Kontrakt, Pandekten, Prozessökonomie, Römisches Recht, Sextus Pomponius, Spätantike, Walter Selb.
Auffangtatbestand
Ein Auffangtatbestand bezeichnet im Strafrecht allgemeinere Gesetzesvorschriften, die anwendbar sind, wenn andere, speziellere Gesetzesvorschriften nicht greifen bzw.
Sehen Condictio generalis und Auffangtatbestand
Bereicherungsrecht
Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts.
Sehen Condictio generalis und Bereicherungsrecht
Condictio
Die condictio (von) ist ein römischrechtlicher Klagetyp aus ungerechtfertigter Bereicherung, ursprünglich entwickelt in der Form einer ''legis actio'', nämlich der legis actio per condictionem.
Sehen Condictio generalis und Condictio
Condictio certae pecuniae
Die condictio certae pecuniae bezeichnet im römischen Formularprozess die Klage des Gläubigers auf Leistung einer genau angegebenen Geldmenge, dem certum.
Sehen Condictio generalis und Condictio certae pecuniae
Condictio certae rei
Die condictio certae rei (deutsch: Herausgabe einer bestimmten Sache) bezeichnet im römischen Formularprozess der Zeit des Prinzipats die spezifische Klage des Gläubigers auf Verschaffung des Eigentums oder Übertragung von Besitz an einer bestimmten Sache.
Sehen Condictio generalis und Condictio certae rei
Condictio triticaria
Die condictio triticaria (lat.: triticum.
Sehen Condictio generalis und Condictio triticaria
Deliktsrecht
Das Deliktsrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, das sich mit den Rechtsfolgen unerlaubter Handlungen beschäftigt.
Sehen Condictio generalis und Deliktsrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag
Die negotiorum gestio (Geschäftsführung ohne Auftrag) ist die Wahrnehmung von Geschäften eines Geschäftsherren durch einen Geschäftsführer, ohne dass der Geschäftsführer durch den Geschäftsherren hierzu beauftragt oder anderweitig in besonderer Weise ermächtigt wurde.
Sehen Condictio generalis und Geschäftsführung ohne Auftrag
Herbert Hausmaninger
Herbert Hausmaninger (* 21. April 1936 in Salzburg) ist ein österreichischer Jurist und Hochschullehrer.
Sehen Condictio generalis und Herbert Hausmaninger
Justinian I.
Justinian I., Mosaikdetail aus der Kirche San Vitale in Ravenna. Justinian,,, in seinen Konsulardiptychen aus dem Jahre 521 als Flavius Petrus Sabbatius Iustinianus belegt (* um 482 in Tauresium; † 14. November 565 in Konstantinopel), war vom 1.
Sehen Condictio generalis und Justinian I.
Klassik (Jurisprudenz)
Klassik (auch klassisches Recht) bezeichnet in der Rechtsgeschichte eine Epoche der römischen Jurisprudenz, die etwa vom Beginn des Prinzipats unter Augustus in der zweiten Hälfte des 1.
Sehen Condictio generalis und Klassik (Jurisprudenz)
Kontrakt
Kontrakt wird in der Kanzleisprache als Bezeichnung für eine verbindliche Vereinbarung oder einen Vertrag verwendet.
Sehen Condictio generalis und Kontrakt
Pandekten
Institutionen.
Sehen Condictio generalis und Pandekten
Prozessökonomie
Die Prozessökonomie ist ein Begriff des Prozessrechts.
Sehen Condictio generalis und Prozessökonomie
Römisches Recht
Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.
Sehen Condictio generalis und Römisches Recht
Sextus Pomponius
Sextus Pomponius war einer der führenden römischen Juristen in der hochklassischen Zeit des römischen Rechts (2. Jahrhundert).
Sehen Condictio generalis und Sextus Pomponius
Spätantike
Justinian als ''triumphator omnium gentium''. Spätantike ist eine moderne Bezeichnung für das Zeitalter des Übergangs von der Antike zum Frühmittelalter im Mittelmeerraum und dem Vorderen Orient.
Sehen Condictio generalis und Spätantike
Walter Selb
Walter Selb (* 22. Mai 1929 in München; † 2. Juni 1994 in Wien) war Jurist, Hochschullehrer und Rechtshistoriker in Österreich und Deutschland.

