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Condictio generalis

Index Condictio generalis

Die condictio generalis bezeichnet eine unter Justinian neugebildete bereicherungsrechtliche Klage des römischen Rechts der Spätantike.

Inhaltsverzeichnis

  1. 18 Beziehungen: Auffangtatbestand, Bereicherungsrecht, Condictio, Condictio certae pecuniae, Condictio certae rei, Condictio triticaria, Deliktsrecht, Geschäftsführung ohne Auftrag, Herbert Hausmaninger, Justinian I., Klassik (Jurisprudenz), Kontrakt, Pandekten, Prozessökonomie, Römisches Recht, Sextus Pomponius, Spätantike, Walter Selb.

Auffangtatbestand

Ein Auffangtatbestand bezeichnet im Strafrecht allgemeinere Gesetzesvorschriften, die anwendbar sind, wenn andere, speziellere Gesetzesvorschriften nicht greifen bzw.

Sehen Condictio generalis und Auffangtatbestand

Bereicherungsrecht

Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts.

Sehen Condictio generalis und Bereicherungsrecht

Condictio

Die condictio (von) ist ein römischrechtlicher Klagetyp aus ungerechtfertigter Bereicherung, ursprünglich entwickelt in der Form einer ''legis actio'', nämlich der legis actio per condictionem.

Sehen Condictio generalis und Condictio

Condictio certae pecuniae

Die condictio certae pecuniae bezeichnet im römischen Formularprozess die Klage des Gläubigers auf Leistung einer genau angegebenen Geldmenge, dem certum.

Sehen Condictio generalis und Condictio certae pecuniae

Condictio certae rei

Die condictio certae rei (deutsch: Herausgabe einer bestimmten Sache) bezeichnet im römischen Formularprozess der Zeit des Prinzipats die spezifische Klage des Gläubigers auf Verschaffung des Eigentums oder Übertragung von Besitz an einer bestimmten Sache.

Sehen Condictio generalis und Condictio certae rei

Condictio triticaria

Die condictio triticaria (lat.: triticum.

Sehen Condictio generalis und Condictio triticaria

Deliktsrecht

Das Deliktsrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, das sich mit den Rechtsfolgen unerlaubter Handlungen beschäftigt.

Sehen Condictio generalis und Deliktsrecht

Geschäftsführung ohne Auftrag

Die negotiorum gestio (Geschäftsführung ohne Auftrag) ist die Wahrnehmung von Geschäften eines Geschäftsherren durch einen Geschäftsführer, ohne dass der Geschäftsführer durch den Geschäftsherren hierzu beauftragt oder anderweitig in besonderer Weise ermächtigt wurde.

Sehen Condictio generalis und Geschäftsführung ohne Auftrag

Herbert Hausmaninger

Herbert Hausmaninger (* 21. April 1936 in Salzburg) ist ein österreichischer Jurist und Hochschullehrer.

Sehen Condictio generalis und Herbert Hausmaninger

Justinian I.

Justinian I., Mosaikdetail aus der Kirche San Vitale in Ravenna. Justinian,,, in seinen Konsulardiptychen aus dem Jahre 521 als Flavius Petrus Sabbatius Iustinianus belegt (* um 482 in Tauresium; † 14. November 565 in Konstantinopel), war vom 1.

Sehen Condictio generalis und Justinian I.

Klassik (Jurisprudenz)

Klassik (auch klassisches Recht) bezeichnet in der Rechtsgeschichte eine Epoche der römischen Jurisprudenz, die etwa vom Beginn des Prinzipats unter Augustus in der zweiten Hälfte des 1.

Sehen Condictio generalis und Klassik (Jurisprudenz)

Kontrakt

Kontrakt wird in der Kanzleisprache als Bezeichnung für eine verbindliche Vereinbarung oder einen Vertrag verwendet.

Sehen Condictio generalis und Kontrakt

Pandekten

Institutionen.

Sehen Condictio generalis und Pandekten

Prozessökonomie

Die Prozessökonomie ist ein Begriff des Prozessrechts.

Sehen Condictio generalis und Prozessökonomie

Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

Sehen Condictio generalis und Römisches Recht

Sextus Pomponius

Sextus Pomponius war einer der führenden römischen Juristen in der hochklassischen Zeit des römischen Rechts (2. Jahrhundert).

Sehen Condictio generalis und Sextus Pomponius

Spätantike

Justinian als ''triumphator omnium gentium''. Spätantike ist eine moderne Bezeichnung für das Zeitalter des Übergangs von der Antike zum Frühmittelalter im Mittelmeerraum und dem Vorderen Orient.

Sehen Condictio generalis und Spätantike

Walter Selb

Walter Selb (* 22. Mai 1929 in München; † 2. Juni 1994 in Wien) war Jurist, Hochschullehrer und Rechtshistoriker in Österreich und Deutschland.

Sehen Condictio generalis und Walter Selb