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Mutuum

Index Mutuum

Das mutuum war ein Realvertrag des römischen Rechts zur Übereignung einer Geldsumme.

38 Beziehungen: Actio certae creditae pecuniae, Adjektizische Klagen, Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Altrömisches Recht, Übereignung, Causa (Rechtsgrund), Darlehen (Österreich), Fälligkeit, Gattungsschuld, Geld, Geschäft (Wirtschaft), Gläubiger, Heinrich Honsell, Institutiones Gai, Ius civile, Ius gentium, Leihvertrag (Deutschland), Leopold Wenger, Nexum, Obligationenrecht (Schweiz), Pandekten, Paul Jörs, Römisches Recht, Realvertrag, Rechtsgeschäft, Rechtswesen im antiken Rom, Sache (Recht), Schuldgefängnis, Schuldner, Stipulation, Theo Mayer-Maly, Theodor Mommsen, Traditio ex iusta causa, Typenzwang, Ulpian, Verbalvertrag, Walter Selb, Wolfgang Kunkel.

Actio certae creditae pecuniae

Die actio certae creditae pecuniae (unter Rechtshistorikern auch als condictio certae creditae pecuniae behandelt) war im altzivilen römischen Recht eine Rückzahlungsklage aus dem Bereich der Verbalkontrakte.

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Adjektizische Klagen

Die adjektizischen Klagen („Überleitung“ einer Klage auf den Gewalthaber; seit der Zeit der Glossatoren als actiones adiecticiae qualitatis zusammengefasst) waren im römischen Recht ein Sammelbegriff für Anwendungsfälle, mit denen Schuldverhältnisse mit Drittbeteiligung auseinandergesetzt wurden.

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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.

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Altrömisches Recht

Das altrömische Recht war der erste Entwicklungsschritt in einer knapp eintausendjährigen Rechtsgeschichte des Römischen Reichs.

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Übereignung

Unter Übereignung (oder Eigentumsübertragung) versteht man im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person auf eine andere.

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Causa (Rechtsgrund)

Causa (lat.: Fall, Ursache) ist die aus dem römischen Recht stammende lateinische Bezeichnung für den rechtsgeschäftlichen „Grund einer Zuwendung“.

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Darlehen (Österreich)

Als Darlehensvertrag bezeichnet man im österreichischen Schuldrecht einen Vertrag nach § 983 ABGB.

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Fälligkeit

Unter dem Rechtsbegriff Fälligkeit versteht man den Eintritt des Leistungstermins und die damit verbundene sofortige Leistungspflicht des Schuldners.

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Gattungsschuld

Gattungsschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht.

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Geld

200-Euro-Banknote Deutsches Geld vor der 1923er Währungsreform:50-Pfennig-Stück Geld sind die in einer Gesellschaft allgemein anerkannten Tausch- und Zahlungsmittel.

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Geschäft (Wirtschaft)

Ein Geschäft ist ein Tauschvorgang zwischen Wirtschaftssubjekten, der die Erzielung oder Verwendung von Einkommen zum Ziel hat.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Heinrich Honsell

Heinrich Honsell (2015) Heinrich Honsell (* 28. Juli 1942 in München) ist ein Jurist mit deutscher und österreichischer Staatsbürgerschaft.

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Institutiones Gai

Die Institutiones Gai sind eine Juristenschrift aus dem klassischen Zeitalter des römischen Rechts.

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Ius civile

Das ius civile war im römischen Recht die Gesamtheit allen Rechts, das auf Rechtsnormen oder gesetzesgleichen Grundlagen beruhte.

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Ius gentium

Als Ius gentium (lateinisch etwa gemeinsames Recht der Völker) wurden im römischen Recht die Bestimmungen bezeichnet, die in der Praxis den Umgang mit Auswärtigen oder Fremden (''peregrini'') regelten (Fremdenrecht).

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Leihvertrag (Deutschland)

Ein Leihvertrag liegt im Schuldrecht vor, wenn eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch überlassen wird.

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Leopold Wenger

Leopold Wenger (* 4. September 1874 in Obervellach; † 21. September 1953 ebenda) war ein bedeutender Rechtshistoriker.

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Nexum

Nexum, abgeleitet von nectere (binden), ist ein Begriff aus dem römischen Recht.

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Obligationenrecht (Schweiz)

Das Schweizerische Obligationenrecht, kurz OR, ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten und ist im Umfang länger als die anderen vier Teile zusammen.

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Pandekten

Institutionen.

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Paul Jörs

Paul Jörs (* 8. Oktober 1856 in Demmin; † 26. September 1925 in Wien) war ein deutscher Rechtshistoriker und Papyrologe.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Realvertrag

Ein Realvertrag (auch: Realkontrakt; lat. contractus re) war im römischen Recht ein Vertrag, bei dem zur konsensualen Verpflichtung eine Sachhingabe als Realakt hinzutrat.

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Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.

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Rechtswesen im antiken Rom

Das Forum Romanum Das Rechtswesen im antiken Rom, ursprünglich geprägt durch rein gewohnheits- und sakralrechtliche Züge, erfuhr bereits in der frühen Republik mit dem Zwölftafelgesetz (lex duodecim tabularum) eine systematische Kodifikation des ius civile.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Schuldgefängnis

Schuldturm in Nürnberg Ein Schuldgefängnis (auch „Schuldturm“) war bis ins 19.

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Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

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Stipulation

Bei der Stipulation (lat. stipulatio.

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Theo Mayer-Maly

Theo Mayer-Maly (* 16. August 1931 in Wien; † 6. Dezember 2007 in Salzburg) war Jurist, Rechtshistoriker und Universitätsprofessor.

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Theodor Mommsen

Theodor Mommsen in hohem Alter Christian Matthias Theodor Mommsen (* 30. November 1817 in Garding, Herzogtum Schleswig; † 1. November 1903 in Charlottenburg) war ein deutscher Historiker und gilt als einer der bedeutendsten Altertumswissenschaftler des 19. Jahrhunderts.

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Traditio ex iusta causa

Traditio ex iusta causa („Übergabe aus einem gültigen Grund“), verkürzt als Traditio bezeichnet, ist ein sachenrechtlicher Begriff zur Eigentumsübertragung im antiken römischen Recht.

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Typenzwang

Unter einem Typenzwang versteht man in der deutschen Rechtswissenschaft den Umstand, dass ein Rechtsanwender im Sachenrecht nur aus einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Katalog von Handlungsformen und Gestaltungen auswählen und keine neuen vereinbaren oder annehmen darf (numerus clausus).

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Ulpian

Domitius Ulpianus († 223 oder 228 n. Chr. in Rom), meist kurz Ulpian genannt, war ein römischer spätklassischer Jurist und hoher Staatsbeamter, der unter anderem die Funktion des Prätorianerpräfekten ausübte.

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Verbalvertrag

Der Verbalvertrag war im römischen Recht ein klagbarer Schuldvertrag, der dadurch zustande kam, dass die Vertragsparteien sich im Rahmen eines speziellen Formakts mündlich erklärten (wortförmliches Schuldversprechen).

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Walter Selb

Walter Selb (* 22. Mai 1929 in München; † 2. Juni 1994 in Wien) war Jurist, Hochschullehrer und Rechtshistoriker in Österreich und Deutschland.

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Wolfgang Kunkel

Wolfgang Kunkel (* 20. November 1902 in Fürth im Odenwald; † 8. Mai 1981 in München) war ein deutscher Jurist und Rechtshistoriker.

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