98 Beziehungen: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Andreas von Tuhr, Aufwendungsersatz, Aussteller (Urkunde), Österreich, Übergabe (Sachenrecht), Überweisung (Zahlungsverkehr), Bürgerliches Gesetzbuch, Begebungsvertrag, Bezogener, Bonität, Bundesgerichtshof, Causa (Rechtsgrund), Corpus iuris civilis, Deutschland, Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler), Eigentum, Einwendung, Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen, Erwerb vom Nichtberechtigten, Fachliteratur, Forderung, Gegenleistung, Geld, Geschäft (Wirtschaft), Geschäftsbesorgungsvertrag, Handelsgesetzbuch, Heinrich Honsell, Herrschende Meinung, Indossament, Inhaber, Jens Petersen (Jurist, 1969), Josua Maaler, Justinian I., Kaspar von Stieler, Kaufmann (HGB), Kaufvertrag, Konnossement, Kredit, Kreditbrief, Ladeschein, Lagervertrag, Latein, Leistung (Recht), Leopold Wenger, Mutuum, Namenspapier, Novation, Obligationenrecht (Schweiz), ..., Orderklausel, Orderpapier, Paul Jörs, Peremptorische Einrede, Peter W. Heermann, Postanweisung, Römisches Recht, Rechtsinstitut, Rechtsquelle, Rechtsverhältnis, Reisescheck, Sachenrecht (Deutschland), Scheck, Scheckgesetz, Schenkung, Schriftform, Schuldanerkenntnis, Schulden, Schuldrecht (Deutschland), Schuldverhältnis, Schweiz, Sparbrief, Spätantike, Tiberius Iulius Celsus Polemaeanus, Tilgung (Geldverkehr), Traditionspapier, Transportversicherung, Unwirksamkeit, Urkunde, Verbindlichkeit, Verität, Vermögen (Wirtschaft), Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland), Vertrag, Vertrag zugunsten Dritter, Wechsel (Wertpapier), Werkvertrag, Wertpapier, Widerruf (Recht), Willenserklärung, Wirksamkeit (Recht), Wolfgang Kunkel, Zahlung, Zahlungsauftrag, Zahlungsdiensterecht, Zahlungsempfänger, Zahlungsverkehr, Zug um Zug (Recht). Erweitern Sie Index (48 mehr) »
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.
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Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten
Räumlicher Geltungsbereich (rosa) zum Ende des 19. Jahrhunderts Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (prALR) war eine spätabsolutistisch-naturrechtliche Kodifikation des Rechts im preußischen Staat.
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Andreas von Tuhr
Andreas von Tuhr (* 14. Februar 1864 in Sankt Petersburg; † 16. Dezember 1925 in Zürich) war ein russlanddeutscher Jurist, der das Zivilrecht maßgeblich beeinflusste.
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Aufwendungsersatz
Aufwendungsersatz ist der durch verschiedene Rechtsansprüche gesicherte Ersatz von Aufwendungen.
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Aussteller (Urkunde)
Aussteller einer Urkunde ist, wer sich die in der Urkunde verkörperte Erklärung kraft seiner Unterschrift zurechnen lassen muss, weil er geistig hinter der Urkunde steht und sich an ihren Inhalt gebunden fühlt.
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Österreich
Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.
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Übergabe (Sachenrecht)
Unter Übergabe einer Sache versteht die Rechtswissenschaft den einvernehmlichen Wechsel im Besitz durch Einräumung des unmittelbaren Besitzes vom bisherigen an den neuen Besitzer.
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Überweisung (Zahlungsverkehr)
Die Überweisung ist im bargeldlosen Zahlungsverkehr ein Zahlungsinstrument, bei dem ein Zahler (Schuldner) sein kontoführendes Kreditinstitut auffordert, Buchgeld zu Lasten seines Girokontos dem Konto des Zahlungsempfängers (Gläubiger) gutzuschreiben.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Begebungsvertrag
Unter Begebungsvertrag wird im Wertpapierrecht ein Vertrag zwischen dem Aussteller und dem ersten Inhaber eines Wertpapiers verstanden.
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Bezogener
Bezogener (oder Trassat) ist der aus einem Wechsel oder einem Scheck zur Zahlung verpflichtete Schuldner.
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Bonität
Bonität (von, „Vermögen“, hieraus „Vortrefflichkeit“) oder Kreditwürdigkeit ist in der Finanzwirtschaft die Fähigkeit eines Wirtschaftssubjekts (natürliche Personen, Unternehmen oder Staaten mit ihren Untergliederungen), die aufgenommenen Schulden zurückzahlen zu können (wirtschaftliche Bonität), und der Wille, diese zurückzuzahlen (Zahlungswilligkeit).
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Bundesgerichtshof
Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.
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Causa (Rechtsgrund)
Causa (lat.: Fall, Ursache) ist die aus dem römischen Recht stammende lateinische Bezeichnung für den rechtsgeschäftlichen „Grund einer Zuwendung“.
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Corpus iuris civilis
Corpus iuris civilis, 1663 Das Corpus Iuris Civilis (C.I.C. oder, zur besseren Unterscheidung vom kirchlichen Corpus Iuris Canonici, auch CICiv, dt.: „Bestand des zivilen Rechts“) ist eine spätantike Gesetzessammlung des oströmischen Kaisers Justinian aus den Jahren 528 bis 534 n. Chr.
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Deutschland
Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.
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Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler)
Dieter Medicus (* 9. Mai 1929 in Berlin-Steglitz; † 6. Juni 2015 in München) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.
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Eigentum
Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.
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Einwendung
Die Begriffe Einwendung und Einrede bezeichnen im deutschen Zivilrecht materiell-rechtliche Verteidigungsmittel des Schuldners gegen die Realisierung von Ansprüchen des Gläubigers.
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Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen
Einige Bände der Entscheidungssammlung Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (BGHZ) sind eine von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofs herausgegebene, im Kölner Carl Heymanns Verlag erscheinende Sammlung der wichtigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem Zivilrecht, analog zur Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, RGZ.
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Erwerb vom Nichtberechtigten
Der Erwerb vom Nichtberechtigten (oft vereinfachend: gutgläubiger Erwerb) ist ein in zahlreichen Rechtsordnungen anerkanntes Rechtsinstitut des Zivilrechts.
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Fachliteratur
Die Fachliteratur, je nach Definition auch Fachprosa genannt, ist ein Teilgebiet der nichtbelletristischen Literatur.
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Forderung
Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.
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Gegenleistung
Unter Gegenleistung versteht man im Schuldrecht bei gegenseitigen Verträgen die fällige Leistung, die an den anderen Vertragspartner im Gegenzug zu dessen Leistung zu erbringen ist.
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Geld
200-Euro-Banknote Deutsches Geld vor der 1923er Währungsreform:50-Pfennig-Stück Geld sind die in einer Gesellschaft allgemein anerkannten Tausch- und Zahlungsmittel.
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Geschäft (Wirtschaft)
Ein Geschäft ist ein Tauschvorgang zwischen Wirtschaftssubjekten, der die Erzielung oder Verwendung von Einkommen zum Ziel hat.
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Geschäftsbesorgungsvertrag
Ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein in Wirtschaft und Recht bedeutender Dienst- beziehungsweise Werkvertrag gemäß und BGB, durch den sich der Leistungsschuldner zur entgeltlichen Besorgung eines ihm vom Leistungsgläubiger übertragenen Geschäfts verpflichtet (Abs. 1 BGB).
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Handelsgesetzbuch
Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.
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Heinrich Honsell
Heinrich Honsell (2015) Heinrich Honsell (* 28. Juli 1942 in München) ist ein Jurist mit deutscher und österreichischer Staatsbürgerschaft.
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Herrschende Meinung
Der Begriff der herrschenden Meinung bezeichnet im akademischen und besonders im juristischen Kontext die in einem Diskurs oder zu einer konkreten Streit- oder Rechtsfrage vorwiegend eingenommene Position.
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Indossament
Ein Indossament (von italienisch in dosso, „auf dem Rücken“) oder Begebungsvermerk ist ein gesetzlich vorgesehener schriftlicher Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier, durch den die Rechte aus dem Orderpapier (insbesondere das Eigentum hieraus) ganz oder teilweise auf einen neuen Begünstigten übertragen werden.
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Inhaber
Inhaber bezeichnet das Subjekt, dem eine bestimmte Rechtsposition zugeordnet ist.
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Jens Petersen (Jurist, 1969)
Jens Petersen (* 30. Juni 1969 in Kalkar) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.
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Josua Maaler
Josua Maaler (1529–1599) Josua Maaler oder Maler, latinisiert Josua Pictorius (* 15. Juni 1529 in Zürich; † 5. Juni 1599 in Glattfelden), war ein Schweizer Pfarrer und Lexikograph.
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Justinian I.
Justinian I., Mosaikdetail aus der Kirche San Vitale in Ravenna. Justinian,,, in seinen Konsulardiptychen aus dem Jahre 521 als Flavius Petrus Sabbatius Iustinianus belegt (* um 482 in Tauresium; † 14. November 565 in Konstantinopel), war vom 1.
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Kaspar von Stieler
Titelkupfer: Kaspar David von Stieler aus ''Der Teutsche Advokat'', Nürnberg, Hofmann 1678 Kaspar von Stieler (* 2. August 1632 in Erfurt; † 24. Juni 1707 ebenda) war ein deutscher Lyriker, Dramatiker, Schriftsteller, Gelehrter und Sprachwissenschaftler, der unter anderem für das von ihm verfasste Wörterbuch bekannt wurde, das den zeitgenössischen deutschen Wortschatz repräsentierte.
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Kaufmann (HGB)
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist nach Abs. 1 HGB, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
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Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist die häufigste Form des Umsatzes von Gütern.
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Konnossement
Französisches Konnossement (Blankoformular) Das Konnossement (B/L) ist im Seehandel ein Schiffsfrachtbrief, Warenbegleitpapier und Wertpapier, das den Schiffstransport von Handelswaren nachweist.
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Kredit
Unter Kredit (abgeleitet von, „glauben, vertrauen“ und, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; oder.
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Kreditbrief
Der Kreditbrief (CLC oder, L/C) ist die Anweisung an eines oder mehrere Kreditinstitute, dem in der Urkunde genannten Zahlungsempfänger eine bestimmte Geldsumme als Barauszahlung zur Verfügung zu stellen.
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Ladeschein
Ein Ladeschein ist ein in der Binnenschifffahrt verwendetes Wertpapier, in welchem sich der Frachtführer verpflichtet, das Frachtgut an denjenigen herauszugeben, der ihm den Ladeschein vorlegt (also an denjenigen, der den Ladeschein im Besitz hat).
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Lagervertrag
Der Lagervertrag verpflichtet im Lagergeschäft den Lagerhalter, das Lagergut zu lagern und aufzubewahren.
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Latein
Die lateinische Sprache (lateinisch lingua Latina), kurz Latein oder Lateinisch, ist eine indogermanische Sprache, die ursprünglich von den Latinern, den Bewohnern von Latium mit Rom als Zentrum, gesprochen wurde.
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Leistung (Recht)
Der Rechtsbegriff der Leistung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit verschiedenen Bedeutungsinhalten verwendet.
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Leopold Wenger
Leopold Wenger (* 4. September 1874 in Obervellach; † 21. September 1953 ebenda) war ein bedeutender Rechtshistoriker.
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Mutuum
Das mutuum war ein Realvertrag des römischen Rechts zur Übereignung einer Geldsumme.
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Namenspapier
Namenspapiere (früher Rektapapiere; von; das heißt, der Verpflichtete soll direkt leisten) sind auf einen bestimmten Namen lautende Wertpapiere, deren verbriefter Anspruch durch Einigung, Abtretung und Übergabe übertragen werden kann.
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Novation
Die Novation ((Er-)Neuerung, Neuerungsvertrag) bezeichnet die Änderung des Charakters einer Rechtsschuld.
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Obligationenrecht (Schweiz)
Das Schweizerische Obligationenrecht, kurz OR, ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten und ist im Umfang länger als die anderen vier Teile zusammen.
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Orderklausel
Eine Orderklausel ist ein Vermerk auf einem Orderpapier, der die Übertragung des Papiers auf einen anderen als den im Papier genannten Berechtigten ermöglicht oder ausschließt.
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Orderpapier
Orderpapiere sind auf einen Namen lautende Wertpapiere, die durch Einigung, Indossament und Übergabe übertragen werden können.
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Paul Jörs
Paul Jörs (* 8. Oktober 1856 in Demmin; † 26. September 1925 in Wien) war ein deutscher Rechtshistoriker und Papyrologe.
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Peremptorische Einrede
Systematik der Einreden und Einwendungen Die peremptorische Einrede (.
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Peter W. Heermann
Peter W. Heermann (* 30. Juli 1961 in Hannover) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.
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Postanweisung
Postanweisung vom Herzogtum Braunschweig von 1867 Die Postanweisung ist ein Zahlungsmittel mit dem Zweck, einen bei einer Postanstalt durch Bareinzahlung verfügbaren Geldbetrag an einen bestimmten Zahlungsempfänger auszuzahlen.
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Römisches Recht
Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.
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Rechtsinstitut
Rechtsinstitut (auch Rechtseinrichtung und Rechtsfigur) bezeichnet die Summe der Rechtsgrundsätze, die durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft zur rechtlichen Beurteilung eines bestimmten Lebenssachverhalts entwickelt worden sind.
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Rechtsquelle
Rechtsquelle ist in der Rechtswissenschaft der Ursprungsort einer Rechtsvorschrift, aus der sich die geltenden Rechtsnormen herleiten.
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Rechtsverhältnis
Ein Rechtsverhältnis (oder Rechtsbeziehung) ist die Beziehung mindestens zweier Rechtssubjekte zueinander oder die Beziehung eines Rechtssubjekts zu einem Rechtsobjekt, soweit hierbei Rechtsfragen zu Grunde liegen.
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Reisescheck
Reisescheck über 1000 Złoty Der Reisescheck (auch Travellerscheck genannt, nach) ist ein Zahlungsmittel, das bei Auslandsreisen der Bezahlung oder Bargeldbeschaffung dient.
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Sachenrecht (Deutschland)
Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das die Rechtsverhältnisse von Rechtssubjekten zu Sachen im Sinne des BGB und vereinzelt auch zu Rechten regelt.
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Scheck
Ein Barscheck mit allen gesetzlichen Merkmalen Verrechnungsscheck der WestLB, ausgestellt durch die Landeshauptkasse Düsseldorf, 2004 Der Scheck (schweiz. zumeist Cheque oder Check) ist ein Zahlungsmittel, bei dem der zahlungspflichtige Aussteller ein Kreditinstitut anweist, einem Zahlungsempfänger zu Lasten des Girokontos des Ausstellers einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen.
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Scheckgesetz
Das deutsche Scheckgesetz bestimmt, unter welchen Voraussetzungen eine Urkunde als Scheck gilt und welche Rechtsfolgen damit verbunden sind.
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Schenkung
Die Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen Anderen bereichert und beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (Abs. 1 BGB).
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Schriftform
Schriftform ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine.
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Schuldanerkenntnis
Das Schuldanerkenntnis (oder Schuldversprechen) ist im Schuldrecht ein Anerkenntnis mittels Vertrag durch den Schuldner gegenüber seinem Gläubiger, womit er losgelöst vom zugrundeliegenden Kausalgeschäft mit einem hiervon selbständigen Haftungsgrund seine Schuld bekräftigt.
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Schulden
Schulden sind sämtliche Verbindlichkeiten, die gegenüber Dritten als Gläubiger zu zahlen (Rückzahlungsverpflichtungen).
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Schuldrecht (Deutschland)
Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).
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Schuldverhältnis
Das Schuldverhältnis bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann.
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Schweiz
Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.
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Sparbrief
Ein Sparbrief ist ein von einem Kreditinstitut ausgestelltes Wertpapier, das der Geldanlage dient.
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Spätantike
Justinian als ''triumphator omnium gentium''. Spätantike ist eine moderne Bezeichnung für das Zeitalter des Übergangs von der Antike zum Frühmittelalter im Mittelmeerraum und dem Vorderen Orient.
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Tiberius Iulius Celsus Polemaeanus
Tiberius Iulius Celsus Polemaeanus (* ca. 45; † vor 120) war ein Politiker und Senator der römischen Kaiserzeit.
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Tilgung (Geldverkehr)
Tilgung nennt man im Finanzwesen die planmäßige oder außerplanmäßige Rückzahlung von Schulden.
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Traditionspapier
Traditionspapiere werden in Deutschland Wertpapiere genannt, die einen Herausgabeanspruch auf bewegliche Sachen verbriefen und zugleich die Sache selbst in der Weise ersetzen, dass über sie durch Übergabe des Papiers verfügt werden kann.
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Transportversicherung
Mit der Transportversicherung wird der Versicherungsschutz für Transportgüter (Güterversicherung; Abs. 1 VVG) und Transportmittel (Kaskoversicherung, § 130 Abs. 2 VVG) hinsichtlich der Gefahren bei der Beförderung und Zwischenlagerung von Gütern angeboten.
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Unwirksamkeit
Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.
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Urkunde
Bauurkunde mit Weihinschrift aus der Gründungskapsel Urmammas, 2112–2095 v. Chr., Vorderasiatisches Museum Berlin, VA 10945 Eine Urkunde (von althochdeutsch urchundi „Erkenntnis“; mittelhochdeutsch urkúnde „Zeugnis“, „Beweis“) ist eine schriftlich niedergelegte und häufig beglaubigte Erklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw.
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Verbindlichkeit
Unter einer Verbindlichkeit versteht das Schuldrecht die Verpflichtung des Schuldners, dem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen.
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Verität
Verität (lat. veritas ‚Wahrheit‘) ist ein in der Wirtschaft und der Rechtswissenschaft verwendeter Begriff, der den rechtlichen Bestand von Forderungen bezeichnet.
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Vermögen (Wirtschaft)
In den Wirtschaftswissenschaften ist Vermögen der in Geld ausgedrückte Wert aller materiellen und immateriellen Güter, die im Eigentum einer Wirtschaftseinheit stehen.
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Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland)
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern als auch von Versicherungsvermittlern bei Versicherungsverträgen regelt.
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Vertrag
Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).
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Vertrag zugunsten Dritter
Ein schuldrechtlicher Vertrag, der im Rahmen seiner inter partes-Wirkung grundsätzlich nur die Vertragsparteien bindet, kann mittels entsprechender Abrede ausnahmsweise zu einem Vertrag zugunsten Dritter (VzD) ausgestaltet werden.
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Wechsel (Wertpapier)
Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das die unbedingte Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, bei Fälligkeit an einem bestimmten Zahlungsort eine bestimmte Geldsumme an den Aussteller oder einen benannten dritten Zahlungsempfänger zu zahlen.
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Werkvertrag
Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen.
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Wertpapier
Aktie – Gebrüder Stollwerck (1902) Pfandbrief – Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank (1901) Ein Wertpapier (schweizerisch: Wertschrift) ist eine Urkunde, die ein Vermögensrecht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der Rechtsinhaber der Urkunde diese dem Schuldner vorlegt.
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Widerruf (Recht)
Der Widerruf bezeichnet im Privatrecht die Ausübung verschiedener Gestaltungsrechte, die dem Berechtigten die Möglichkeit geben, die rechtliche Bindung an seine Willenserklärung aufzuheben oder zu verhindern.
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Willenserklärung
Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.
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Wirksamkeit (Recht)
Die Frage nach der Wirksamkeit (auch: Rechtswirksamkeit) stellt sich für jede Maßnahme, die darauf gerichtet ist, Rechtsfolgen auszulösen.
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Wolfgang Kunkel
Wolfgang Kunkel (* 20. November 1902 in Fürth im Odenwald; † 8. Mai 1981 in München) war ein deutscher Jurist und Rechtshistoriker.
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Zahlung
Unter Zahlung versteht man in der Wirtschaft die Übereignung von Geld vom zahlungspflichtigen Schuldner an den Zahlungsempfänger (Gläubiger).
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Zahlungsauftrag
Überweisungsauftrag / Zahlschein (neutral) → Spende (Textschlüssel 19) Der Zahlungsauftrag ist im Bankwesen die Erklärung des Zahlungsdienstenutzers (Bankkunde) an sein kontoführendes Kreditinstitut, dass ein bestimmter Zahlungsvorgang im Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) ausgeführt werden soll.
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Zahlungsdiensterecht
Das Zahlungsdiensterecht ist ein in allen EU-Mitgliedstaaten geltendes Rechtsgebiet, das sich mit dem über Kreditinstitute abgewickelten nationalen Zahlungsverkehr befasst.
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Zahlungsempfänger
Zahlungsempfänger ist in der Wirtschaft ein Gläubiger, der eine Zahlung von einem Zahlungspflichtigen (Schuldner) erhält.
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Zahlungsverkehr
Zahlungsverkehr ist in der Wirtschaft die Gesamtheit aller Zahlungen, also Übertragungen von Zahlungsmitteln zwischen Wirtschaftssubjekten.
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Zug um Zug (Recht)
Ein Leistungsaustausch Zug um Zug bedeutet im deutschen Schuldrecht, dass der eine Teil nur dann zu leisten hat, wenn auch der andere Teil zur gleichen Zeit leisten kann, BGB.
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Leitet hier um:
Deckungsverhältnis, Kaufmännische Anweisung, Kaufmännischer Verpflichtungsschein, Valutaverhältnis.