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Zahlungsverbot

Index Zahlungsverbot

Zahlungsverbot ist ein durch Gesetz oder staatlichen Hoheitsakt an einen bestimmten Schuldner ausgesprochenes Verbot, Zahlungen zu leisten.

62 Beziehungen: Aktiengesellschaft (Deutschland), Aktiengesetz (Deutschland), Ausland, Überschuldung, Bargeld, Bargeldloser Zahlungsverkehr, Beschäftigter, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Devisenverkehrsbeschränkung, Drittschuldner, Einwohner, Electronic Banking, Finanzamt, Forderung, Fremdwährung, Gebot (Rechtswissenschaft), Geldautomat, Genossenschaft, Genossenschaftsgesetz (Deutschland), Geschäftsführung (Deutschland), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland), Gesellschaftsrecht (Deutschland), Gesetz, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Gläubiger, Gläubigerschutz, Handelsgesetzbuch, Hoheitsakt, Inhibitorium, Insolvenzmasse, Insolvenzordnung (Deutschland), Insolvenzrecht (Deutschland), Insolvenzverwalter, Juristische Person, Kredit, Kreditwesengesetz, Leistung (Recht), Moratorium (Wirtschaft), Offene Handelsgesellschaft, Pfändung, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Privatrecht, Rang (Sachenrecht), Recht, Sache (Recht), Schalter (Abfertigung), Schuldner, Spareinlage, Unterlassen (Deutschland), Unternehmen, ..., Unternehmenskrise, Verbot, Vermögen (Wirtschaft), Vermögensgegenstand, Vorstand, Währungsreserve, Zahlung, Zahlungsempfänger, Zahlungsunfähigkeit, Zivilprozessordnung (Deutschland), Zustellung (Deutschland), Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland). Erweitern Sie Index (12 mehr) »

Aktiengesellschaft (Deutschland)

Die Aktiengesellschaft (AG) nach deutschem Gesellschaftsrecht ist eine Rechtsform der Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital aus Aktien besteht.

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Aktiengesetz (Deutschland)

Das deutsche Aktiengesetz (AktG) regelt die Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften sowie von Kommanditgesellschaften auf Aktien.

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Ausland

Ausland steht im Gegensatz zu Inland und bezeichnet aus Sicht der sprechenden Person ein anderes Land (und „aus einem anderen Land“) als das eigene Land, in dem man beheimatet ist, das Herkunftsland, Heimatland.

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Überschuldung

Überschuldung liegt vor, wenn weder vorhandenes Vermögen noch erwartete Einnahmen eines Schuldners bestehende Verbindlichkeiten abdecken.

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Bargeld

Bargeld verschiedener Währungen Bargeld ist Geld in physischer (körperlicher) Form als Banknoten und Münzen, das im Zahlungsverkehr als gesetzliches Zahlungsmittel für die Bezahlung von Gütern oder Dienstleistungen oder für sonstige Transaktionen (beispielsweise Schenkungen) dient.

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Bargeldloser Zahlungsverkehr

Bargeldloser Zahlungsverkehr (oder unbarer Zahlungsverkehr, englisch electronic funds transfer mit Abkürzung EFT) ist in der Wirtschaft ein Teilbereich des Zahlungsverkehrs, bei dem die Übertragung von Zahlungsmitteln zwischen Wirtschaftssubjekten durch Buchgeld erfolgt, ohne dass Bargeld erforderlich ist.

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Beschäftigter

Der Begriff Beschäftigter hat keine klare Definition und wird in verschiedenen Kontexten unterschiedlich verwendet.

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BaFin-Gebäude in Bonn Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) ist eine rechtsfähige deutsche Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main.

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Devisenverkehrsbeschränkung

Propagandafoto der DDR: Devisenschmuggel Propagandafoto der DDR: „Devisenschmuggel der evangelischen Kirche“ Devisenverkehrsbeschränkungen sind eine Devisenbewirtschaftung, bei der es den Wirtschaftssubjekten innerhalb eines Staates verboten ist oder nur eingeschränkt erlaubt wird, Devisen an Wirtschaftssubjekte anderer Staaten im Zahlungsverkehr mit dem Ausland zu übertragen.

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Drittschuldner

Drittschuldner wird im Zwangsvollstreckungsrecht der Schuldner einer gepfändeten Forderung oder bei der Abtretung der Schuldner einer abgetretenen Forderung bezeichnet.

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Einwohner

Der Einwohner einer Ortschaft ist der Bewohner einer Gemeinde oder eines Stadtviertels und daraus folgend eines Landes.

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Electronic Banking

Überweisung im Onlinebanking-Portal einer Bank Electronic Banking (oder E-Banking, Onlinebanking, Home Banking oder Elektronisches Bankgeschäft) ist im Bankwesen die Abwicklung von Bankgeschäften über Datenfernübertragung oder Internet mit Hilfe von Personal Computer, Smartphone und anderen elektronischen Endgeräten (Mobile-Banking) oder über Telefonverbindungen mit Hilfe von Telefonen (Telebanking, Telefonbanking oder Phonebanking).

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Finanzamt

Das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung in Herne Ein Finanzamt ist eine örtliche Behörde der Finanzverwaltung.

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Forderung

Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.

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Fremdwährung

Fremdwährung ist eine Währung, die sich nicht im Staat der sie emittierenden Zentralbank in Umlauf befindet, sondern außerhalb dieses Hoheitsgebiets.

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Gebot (Rechtswissenschaft)

Gebote sind in der Rechtswissenschaft gesetzliche Verhaltensnormen, die für einen betroffenen Personenkreis oder Gesellschaften ein bestimmtes Verhalten anordnen.

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Geldautomat

Ein Geldautomat von Wincor Nixdorf (heute Diebold Nixdorf) „Cineo 2550“ in Koblenz, 2011 Ein Geldautomat, Geldausgabeautomat (GAA), Bankautomat, Bankomat, Bancomat oder wie im Englischen ATM (Automated Teller Machine) ist ein technisches Gerät zur Bargeldabhebung in Selbstbedienung bei Geld- und Kreditinstituten vom eigenen Giro- oder Kreditkartenkonto (siehe auch Electronic Cash).

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Genossenschaft

Deutsches Genossenschafts­museum in Delitzsch (Sachsen) und Gründungshaus der ersten gewerblichen Genossenschaft; hier gründete 1849 Hermann Schulze-Delitzsch gemeinsam mit 57 Delitzscher Schuh­machern eine „Schuhmacher-Assoziation“ Genossenschaft oder Kooperative (von Kooperation) bezeichnet einen Zusammenschluss oder Verband von Personen (natürlichen oder juristischen) zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

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Genossenschaftsgesetz (Deutschland)

Das Genossenschaftsgesetz (GenG) trat in Deutschland zum 1.

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Geschäftsführung (Deutschland)

Unter Geschäftsführung (oder Geschäftsleitung) versteht man im Gesellschaftsrecht eine oder mehrere natürliche Personen, die bei Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen mit der Führung der Geschäfte betraut sind und die Gesellschaft als Organ gerichtlich und außergerichtlich organschaftlich vertreten.

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)

GmbH-Anteilschein der Johs. Girmes & Co GmbH aus dem Jahr 1944 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört.

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Gesellschaftsrecht (Deutschland)

In der deutschen Rechtswissenschaft wird mit Gesellschaftsrecht das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden, beschäftigt.

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Gesetz

Unter Gesetz versteht man.

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Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch: GmbHG, GmbH-Gesetz oder Gesetz über die GmbH) regelt in Deutschland im Wesentlichen die besondere Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), ihre Errichtung, ihre Organe und ihre Stellung im Rechtsverkehr.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Gläubigerschutz

Unter Gläubigerschutz werden alle präventiven Regelungen verstanden, die den tatsächlichen und potenziellen Gläubiger vor dem Ausfall seiner Forderungen in der Insolvenz des Schuldners bewahren sollen.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Hoheitsakt

Unter einem Hoheitsakt (staatlicher Hoheitsakt) versteht man eine Anordnung, die der Staat von oben herab (hoheitlich) beschließt, bei der somit Staat und Bürger in einem Über-Unterordnungsverhältnis (Subordinationsverhältnis) zueinander stehen.

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Inhibitorium

Das Inhibitorium ist neben dem Arrestatorium eine der beiden Wirkungen, die durch die Pfändung einer Forderung eintritt.

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Insolvenzmasse

Die Insolvenzmasse umfasst nach der Legaldefinition des Insolvenzordnung (InsO) das gesamte Vermögen, das dem Insolvenzschuldner zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (sogenannter „Neuerwerb“).

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Insolvenzordnung (Deutschland)

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt in Deutschland das Insolvenzverfahren, ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung, welches dazu dient, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen (InsO).

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Insolvenzrecht (Deutschland)

Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst.

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Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter (vor Einführung der Insolvenzordnung in Deutschland und Österreich sowie im schweizerischen Recht Konkursverwalter oder Gesamtvollstreckungsverwalter, veraltet Kontradiktor) wird bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht ernannt und von diesem Gericht beaufsichtigt.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Kredit

Unter Kredit (abgeleitet von, „glauben, vertrauen“ und, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; oder.

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Kreditwesengesetz

Das Kreditwesengesetz (KWG) ist ein Gesetz in Deutschland, dessen Gesetzeszweck in der Marktregulierung und Marktordnung des Kreditwesens besteht.

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Leistung (Recht)

Der Rechtsbegriff der Leistung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit verschiedenen Bedeutungsinhalten verwendet.

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Moratorium (Wirtschaft)

Bei einem Moratorium oder Zahlungsmoratorium handelt es sich allgemein um die Übereinkunft zwischen Gläubiger und Schuldner, den Schuldendienst vorläufig zu unterlassen oder aufzuschieben und speziell um einen durch staatlichen Hoheitsakt oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmten Schuldnern gewährten oder für den Staat selbst ausgesprochenen, befristeten Zahlungsaufschub (Stundung) mit Veräußerungs- oder Zahlungsverbot.

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Offene Handelsgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft (Abkürzung: OHG oder oHG) ist eine rechtsfähige Personenhandelsgesellschaft nach deutschem Gesellschaftsrecht, in der sich mindestens zwei Rechtssubjekte zusammenschließen, um unter gemeinsamer Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben.

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Pfändung

Genrebild einer Pfändung, 19. Jahrhundert Unter einer Pfändung versteht man im Zwangsvollstreckungsrecht (in Österreich auch ''Exekution'' genannt) die staatliche Beschlagnahme von Gegenständen des Schuldners zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung.

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Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (kurz PfÜB) ist in Deutschland ein Rechtsinstitut der Zwangsvollstreckung im Zivilprozessrecht.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Rang (Sachenrecht)

Unter einem Rang versteht man im Sachenrecht die Position, die einem beschränkten dinglichen Recht im Vergleich zu anderen Rechten zukommt.

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Recht

Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Schalter (Abfertigung)

Abfertigungsschalter am Flughafen Fahrkartenschalter am Bahnhof Ein Schalter ist eine zumeist ortsfeste Einrichtung innerhalb eines Geschäftsraums, an der Dienstleistungen durch persönliches Erscheinen der Nachfrager erbracht werden.

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Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

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Spareinlage

Spareinlagen (auch Sparguthaben) sind Bankguthaben bei Kreditinstituten, die der unbefristeten Geldanlage dienen und nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt sind.

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Unterlassen (Deutschland)

Unter Unterlassen (oder: Unterlassung) wird im rechtswissenschaftlichen Bereich eine Handlungsalternative zum positiven Tun und zum Dulden verstanden.

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Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

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Unternehmenskrise

Unternehmenskrise ist die Phase eines Unternehmens, in der seine Funktionsfähigkeit und Stabilität beeinträchtigt ist und die Gefahr eines Unternehmenszusammenbruchs (Insolvenz) droht.

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Verbot

Privates Verbotsschild in einer Hauseinfahrt ironisch mit dem Tod droht (''You'll die!'') Ein Verbot ist eine Anweisung zur Unterlassung einer Handlung.

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Vermögen (Wirtschaft)

In den Wirtschaftswissenschaften ist Vermögen der in Geld ausgedrückte Wert aller materiellen und immateriellen Güter, die im Eigentum einer Wirtschaftseinheit stehen.

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Vermögensgegenstand

Der Vermögensgegenstand ist ein Rechtsbegriff des Handelsrechts, mit dem alle materiellen und immateriellen bilanzierungsfähigen Sachen und Rechte bezeichnet werden.

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Vorstand

Als Vorstand wird allgemein das Leitungsorgan von Unternehmen oder sonstigen privaten oder öffentlichen Rechtsformen bezeichnet, das die Personenvereinigung nach außen gerichtlich und außergerichtlich vertritt und nach innen mit der Führung der Geschäfte betraut ist.

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Währungsreserve

Währungsreserven (auch Valutareserven) sind die von einer Zentralbank auf der Aktivseite ihrer Bilanz in Fremdwährung, Edelmetallen (Goldreserven), Sonderziehungsrechten und Reservepositionen im Internationalen Währungsfonds gehaltenen Mittel zu Devisenmarktinterventionen und zur Finanzierung von Außenhandelsdefiziten.

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Zahlung

Unter Zahlung versteht man in der Wirtschaft die Übereignung von Geld vom zahlungspflichtigen Schuldner an den Zahlungsempfänger (Gläubiger).

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Zahlungsempfänger

Zahlungsempfänger ist in der Wirtschaft ein Gläubiger, der eine Zahlung von einem Zahlungspflichtigen (Schuldner) erhält.

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Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit liegt in der Wirtschaft vor, wenn ein Schuldner seine fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kann.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Zustellung (Deutschland)

Unter Zustellung, auch förmliche Zustellung, versteht man im deutschen Recht den Vorgang, durch den einem bestimmten Empfänger in einer gesetzlich vorgeschriebenen Form ein Schriftstück übermittelt oder ihm Gelegenheit gegeben wird, von ihm Kenntnis zu nehmen.

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Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland)

Das Zwangsvollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht der zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung eines privaten, zivilrechtlichen Anspruchs eines Gläubigers gegen seinen Schuldner.

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AusgehendeEingehende
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