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Insolvenzverwalter

Index Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter (vor Einführung der Insolvenzordnung in Deutschland und Österreich sowie im schweizerischen Recht Konkursverwalter oder Gesamtvollstreckungsverwalter, veraltet Kontradiktor) wird bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht ernannt und von diesem Gericht beaufsichtigt.

47 Beziehungen: Absonderungsrecht, Aktenzeichen (Deutschland), Amtsgericht, Amtshaftung, Aussonderungsrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Beschluss (deutsches Recht), Betriebswirt, Bundesverfassungsgericht, Eigenverwaltung, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Gerichtsstand, Gläubigerversammlung, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Insolvenz, Insolvenzgericht, Insolvenzgläubiger, Insolvenzmasse, Insolvenzordnung (Deutschland), Insolvenzplan, Insolvenzprognoseverfahren, Insolvenzrecht (Deutschland), Inventar, Konkursverwaltung, Kontradiktor, Landgericht, Liste österreichischer Gerichte, Massegläubiger, Masseverbindlichkeit, Mehrheit, Prorogation, Recht der Schweiz, Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Rechtsfähigkeit, Richter, Schadensersatz, Schlussrechnung, Staatshaftungsrecht (Deutschland), Steuerberater, Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands, Verbraucher, Verfassungsbeschwerde (Deutschland), Verjährung (Deutschland), Wirtschaftsprüfer, Zivilprozessordnung (Deutschland), Zuständigkeit.

Absonderungsrecht

Absonderung ist ein Rechtsbegriff im deutschen Insolvenzrecht, der die gesonderte Befriedigung eines Insolvenzgläubigers außerhalb des eigentlichen Insolvenzverfahrens aufgrund eines ihm zustehenden Sicherungsrechts zum Inhalt hat.

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Aktenzeichen (Deutschland)

Ein Aktenzeichen (Abk. Az.) dient der signaturmäßigen Kennzeichnung von Akten, unabhängig von dem Medium, in dem sie vorliegen.

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Amtsgericht

Eingang zum Amtsgericht Weinheim mit blinder Justitia Ein Amtsgericht (Abkürzung AG) ist in Deutschland neben den Landgerichten (und selten den Oberlandesgerichten) die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

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Amtshaftung

Die Amtshaftung stellt ein zentrales Element des deutschen Staatshaftungsrechts dar.

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Aussonderungsrecht

Aussonderung ist ein Begriff aus dem deutschen Insolvenzrecht und beschreibt das Recht zur Ausgliederung von Gegenständen, weil sie nicht zur Insolvenzmasse gehören.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Beschluss (deutsches Recht)

Der Beschluss ist eine Form der gerichtlichen Entscheidung, bei der in der Regel keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist oder die einzelne Verfahrensfragen betrifft und gegen die das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden kann.

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Betriebswirt

Der Betriebswirt hat eine höhere kaufmännische Ausbildung und erfüllt kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Fach- und Führungsaufgaben in Unternehmensbereichen wie Marketing, Controlling, Personal-, Rechnungs- und Steuerwesen.

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Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsgericht des Bundes sowohl ein unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene.

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Eigenverwaltung

Die Eigenverwaltung ist laut den der deutschen Insolvenzordnung (InsO) die Möglichkeit eines Schuldners, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters selbst zu verwalten und über sie zu verfügen.

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Fachanwalt für Insolvenzrecht

Bei dem Titel eines Fachanwalts für Insolvenzrecht handelt es sich um eine Fachanwaltsbezeichnung des deutschen Berufsrechts der Rechtsanwälte.

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Gerichtsstand

Der rechtliche Ausdruck Gerichtsstand ist ein mehrdeutiges Wort des Verfahrensrechts.

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Gläubigerversammlung

Die Gläubigerversammlung ist ein Rechtsbegriff des Insolvenz- und Wertpapierrechts für eine Versammlung, bei der Gläubiger zwecks Abstimmung zusammentreffen.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Insolvenz

Eine Insolvenz (zu de) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können.

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Insolvenzgericht

Ein Insolvenzgericht ist in Deutschland zuständig für die Durchführung des Insolvenzverfahrens – sowohl der Regelinsolvenz für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, als auch der Verbraucherinsolvenz für natürliche Personen.

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Insolvenzgläubiger

Insolvenzgläubiger sind nach der Legaldefinition von Insolvenzordnung (InsO) diejenigen Gläubiger, die gegen den Insolvenzschuldner eine Forderung haben, die schon vor dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet war.

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Insolvenzmasse

Die Insolvenzmasse umfasst nach der Legaldefinition des Insolvenzordnung (InsO) das gesamte Vermögen, das dem Insolvenzschuldner zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (sogenannter „Neuerwerb“).

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Insolvenzordnung (Deutschland)

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt in Deutschland das Insolvenzverfahren, ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung, welches dazu dient, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen (InsO).

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Insolvenzplan

Der Insolvenzplan im deutschen Recht ist ein Sanierungsplan im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.

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Insolvenzprognoseverfahren

Als Insolvenzprognoseverfahren werden in der Finanzanalyse und im Bankwesen Verfahren bezeichnet, welche das Insolvenzrisiko und damit die Wahrscheinlichkeiten bestimmen, mit denen Wirtschaftssubjekte innerhalb eines bestimmten Zeitraums (typischerweise ein Jahr) insolvent werden.

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Insolvenzrecht (Deutschland)

Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst.

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Inventar

Inventar in Betrieben oder Schulen der DDR wurde als Volkseigentum durch einen solchen Aufkleber mit Inventar-Nummer kenntlich gemacht. Das Inventar („Gesamtheit des Gefundenen“) ist im Rechnungswesen ein Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag.

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Konkursverwaltung

Im schweizerischen Recht vertritt die Konkursverwaltung die Konkursmasse (Art. 240 SchKG) und führt das Konkursverfahren durch.

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Kontradiktor

Ein Kontradiktor (lat. contradicere.

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Landgericht

Das Landgericht Berlin ist das größte deutsche Landgericht Ein Landgericht (Abkürzung LG) ist im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht.

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Liste österreichischer Gerichte

Gerichtsbarkeit in Österreich Landesgericht für Strafsachen Graz (2008).

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Massegläubiger

Massegläubiger sind solche Gläubiger des Insolvenzschuldners, die während eines laufenden Insolvenzverfahrens bevorzugt vor den Insolvenzgläubigern aus der Insolvenzmasse zu befriedigen sind, d. h.

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Masseverbindlichkeit

Eine Masseverbindlichkeit ist eine Verbindlichkeit, die bei einer Insolvenz vor anderen Verbindlichkeiten in voller Höhe aus der Vermögensmasse bedient wird.

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Mehrheit

Mehrheit (auch Majorität oder Mehrzahl) bezeichnet die überwiegende Anzahl aus einer Gesamtanzahl von Personen, Meinungen oder Sachen.

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Prorogation

Als Prorogation (lat. prorogatio fori.

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Recht der Schweiz

Das Recht der Schweiz ist die Gesamtheit der rechtlichen Regeln der Schweiz, auf allen Staatsstufen (Bund, Kantone, Gemeinden).

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Rechtsanwalt

''Der Procurator'' aus Jost Ammans ''Ständebuch'' (1568) Anwälte aus der Sicht von Honoré Daumier Nasenschild Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin (in der Schweiz je nach Kanton auch Advokat, Fürsprecher und Fürsprech genannt; von althochdeutsch reht „Recht, Rechtssache, Gesetz“ und anawalto „wer Gewalt über etwas hat“) ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand (Anwalt).

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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz RVG) ist seit dem 1.

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Rechtsfähigkeit

Rechtsfähig ist, wer über Rechte und Rechtspflichten verfügt und deshalb rechtsgestaltende Handlungen (Stufenbau der Rechtsordnung) vornehmen kann.

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Richter

Porträt eines englischen Richters des 19. Jahrhunderts in AmtstrachtEin Richter oder eine Richterin ist der Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt.

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Schadensersatz

Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.

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Schlussrechnung

Eine Schlussrechnung ist eine Rechnung, mit der eine abschließende Abrechnung einer Geldforderung unter Einbeziehung von vorläufigen Rechnungen (Abschlagsrechnungen oder ähnlichem) vorgenommen wird.

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Staatshaftungsrecht (Deutschland)

Das Staatshaftungsrecht ist ein Bereich des deutschen öffentlichen Rechts, das die Haftungsfolgen des Handelns von Hoheitsträgern regelt.

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Steuerberater

Als Steuerberater (StB) wird der Angehörige eines freien Berufs bezeichnet, der in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen berät und seine Mandanten vor der Finanzverwaltung sowie der Finanzgerichtsbarkeit vertritt.

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Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands

Logo des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) ist ein Verein mit Sitz in Berlin.

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Verbraucher

Als Verbraucher oder Konsument wird eine natürliche Person bezeichnet, die eine oder mehrere Waren oder Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung käuflich erwirbt.

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Verfassungsbeschwerde (Deutschland)

Die Verfassungsbeschwerde ist im deutschen Recht ein außerordentlicher Rechtsbehelf, mit dem die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts gerügt werden kann (Hecksche Formel).

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Verjährung (Deutschland)

Verjährung ist ein sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht (einschließlich des Steuerrechts) und im Strafrecht verwendeter Rechtsbegriff, dessen Wesen und Inhalt sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt und dessen Rechtsfolgen regelmäßig nach Ablauf einer bestimmten Verjährungsfrist eintreten.

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Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer (1762) Wirtschaftsprüfer (häufig abgekürzt WP) ist ein freier Beruf und ein öffentliches Amt.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Zuständigkeit

Die Zuständigkeit oder Kompetenz legt im öffentlichen Recht fest, welche Behörde bzw.

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Leitet hier um:

Gesamtvollstreckungsverwalter, Insolvenzverwalterin, Insolvenzverwaltung, Konkursverwalter, Masseverwalter, Vorläufiger Insolvenzverwalter.

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