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Hoheitsakt

Index Hoheitsakt

Unter einem Hoheitsakt (staatlicher Hoheitsakt) versteht man eine Anordnung, die der Staat von oben herab (hoheitlich) beschließt, bei der somit Staat und Bürger in einem Über-Unterordnungsverhältnis (Subordinationsverhältnis) zueinander stehen.

33 Beziehungen: Amtshandlung, Amtspflicht, Amtsträger, Anordnung (Recht), Beamter (Deutschland), Demokratie, Eingriffsverwaltung, Entscheidung (Gericht), Ethik, Exekutive, Feudalismus, Fiskus, Gesetz, Gewaltmonopol des Staates, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Hochschullehrer, Hoheit (Staatsrecht), Hoheitliche Aufgabe, Hoheitsgebiet, Hoheitszeichen, Judikative, Justizverwaltungsakt, Kodex, Legislative, Legitimität, Lehrer, Polizei, Privatisierung, Staat, Staat und Gesellschaft, Staatsgewalt, Subordinationstheorie, Verwaltungsakt (Deutschland).

Amtshandlung

Eine Amtshandlung ist eine Handlung in Ausübung eines öffentlichen Amtes.

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Amtspflicht

Amtspflicht bezeichnet in Deutschland die Pflicht einer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Person (Beamter, Soldat, Richter) gegenüber einem Dritten, die sich aus seinem Amt bzw.

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Amtsträger

Amtsträger (auch Amtswalter) bezeichnet in Deutschland Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis stehen (z. B. Beamte und Richter bzw. Minister und Notare), und für Personen, für die besondere straf- und haftungsrechtliche Regelungen gelten.

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Anordnung (Recht)

Eine Anordnung ist die durch Gesetz, Urteil oder Verwaltungsakt an eine natürliche oder juristische Person gerichtete Weisung, ein bestimmtes Verhalten (Handlung, Duldung oder Unterlassung) zu befolgen, da andernfalls eine angedrohte Rechtsfolge eintritt.

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Beamter (Deutschland)

Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

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Demokratie

Demokratie (von Volksherrschaft) ist ein Begriff für Formen der Herrschaftsorganisation auf der Grundlage der Partizipation bzw.

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Eingriffsverwaltung

Eingriffsverwaltung bezeichnet eine Art der öffentlichen Verwaltung, die dem Bürger und anderen Rechtssubjekten ein Tun, Dulden oder Unterlassen aufgibt und damit in das Grundrecht, nach Belieben zu handeln oder nicht zu handeln, auch durch den Einsatz von Zwangsmitteln eingreift.

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Entscheidung (Gericht)

Gerichtliche Entscheidungen sprechen Rechtsfolgen aus, stellen Rechtsverhältnisse fest oder treffen Anordnungen, die für den Fortgang des Verfahrens von Bedeutung sind.

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Ethik

Die Ethik ist jener Teilbereich der Philosophie, der sich mit den Voraussetzungen und der Bewertung menschlichen Handelns befasst.

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Exekutive

'''Exekutive''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche Die Exekutive (im 18. Jahrhundert entlehnt aus zu) ist in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei Gewalten.

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Feudalismus

Wilhelm I. (Teppich-Stickerei) Feudalismus (wie „feudal“ zu ‚Lehen‘), auch Feudalsystem oder Feudalität genannt, bezeichnet in den Sozial-, Rechts- und Geschichtswissenschaften vor allem die Gesellschafts- und Wirtschaftsform des europäischen Mittelalters.

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Fiskus

Übersicht Verwaltungshandeln Fiskus (eingedeutschte Schreibweise von) nennt man den Staat in seiner Rolle als Wirtschaftssubjekt.

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Gesetz

Unter Gesetz versteht man.

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Gewaltmonopol des Staates

Das Gewaltmonopol des Staates bezeichnet in der Allgemeinen Staatslehre die ausschließlich staatlichen Organen vorbehaltene Legitimation, physische Gewalt auszuüben oder zu legitimieren (Unmittelbarer Zwang).

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Hochschullehrer

Hochschullehrer lehren und forschen an einer Hochschule innerhalb ihres Lehr- und Forschungsauftrages selbständig und in eigener Verantwortung.

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Hoheit (Staatsrecht)

Hoheit als staatsrechtlicher bzw.

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Hoheitliche Aufgabe

Hoheitliche Aufgaben sind Tätigkeiten, die ein öffentliches Gemeinwesen (Staat, Gemeinde oder sonstige Körperschaft) kraft öffentlichen Rechts zu erfüllen hat.

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Hoheitsgebiet

Ein Hoheitsgebiet ist der Raum, innerhalb dessen ein Staat die Staatsgewalt (und damit seine Hoheitsrechte) ausübt.

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Hoheitszeichen

sri-lankischen Polizei Ein Hoheitszeichen (auch Hoheitsemblem, Hoheitssymbol oder Emblem) ist eine Insigne (Gegenstand oder Symbol), die die Staatshoheit repräsentiert, und durch den Staat zu diesem Zweck gesetzmäßig festgelegt wurde.

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Judikative

'''Judikative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Der Rechtsbegriff der Judikative (auch Jurisdiktion genannt) bezeichnet die „richterliche Gewalt“ im Staat, ausgehend von der klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung in Legislative (Parlament als gesetzgebende Gewalt), Exekutive (Regierung und Verwaltung als vollziehende Gewalt) und rechtsprechende Gewalt.

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Justizverwaltungsakt

Justizverwaltungsakte sind im deutschen Recht bestimmte Anordnungen, Verfügungen oder sonstige Maßnahmen einer Justizbehörde zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf den Gebieten des bürgerlichen Rechts einschließlich des Handelsrechts, des Zivilprozesses, der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Strafrechtspflege.

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Kodex

Ein Kodex oder Codex, Mehrzahl Kodizes bzw.

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Legislative

'''Legislative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Legislative (spätantik ‚Beschließung des Gesetzes‘, von,Gesetz‘ und ferre,tragen‘, davon das PPP latum,getragen‘; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei – bei Gewaltenteilung voneinander unabhängigen – Gewalten.

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Legitimität

Legitimität bezeichnet die Anerkennungswürdigkeit beziehungsweise Rechtmäßigkeit von Personen, Institutionen, Vorschriften etc.

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Lehrer

''Der Schulmeister von Eßlingen'' (Dar­stellung aus dem Codex Manesse, um 1340) ''Lehrer Lämpel'' in der Geschichte ''Max und Moritz'' (Wilhelm Busch, 1865) Ein Lehrer (weiblich Lehrerin) ist eine Person, die andere Personen auf einem Gebiet weiterbildet, auf dem sie selber einen Vorsprung an Können, Wissen oder Erfahrung hat.

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Polizei

Österreichische Polizistin Polizeistation auf einer Insel in Malaysia Streife Die Polizei (von griechisch πολιτεία (politeía) ‚Staatsverwaltung‘, wie griechisch πολιτική („Politik“), die staatlichen Angelegenheiten betreffendes‘, altdeutsch Polizey) ist ein Exekutivorgan eines Staates.

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Privatisierung

Privatisierung (von lat. privatus) im engen Sinn bezeichnet die Umwandlung von öffentlichem Vermögen in privates Eigentum.

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Staat

Leviathan'' von Thomas Hobbes, eines Grundlagenwerks zur Theorie des modernen Staates Staat (umgangssprachlich bzw. nicht fachspr. auch Land) ist ein mehrdeutiger Begriff verschiedener Sozial- und Staatswissenschaften.

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Staat und Gesellschaft

Die Begriffe Staat und Gesellschaft bezeichnen eine spezifische Ordnungsstruktur moderner Staatlichkeit: Staat verweist dabei auf die hoheitliche und verfassungsrechtlich begrenzte Herrschaftsgewalt über ein bestimmtes Territorium und eine bestimmte Bevölkerung.

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Staatsgewalt

Staatsgewalt, in der Verfassungslehre auch Staatsmacht, bezeichnet die Ausübung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B.

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Subordinationstheorie

Die Subordinationstheorie oder Subjektionstheorie ist eine Lehre zur Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht.

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Verwaltungsakt (Deutschland)

Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

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Leitet hier um:

Hoheitlich, Hoheitliche Tätigkeit, Hoheitlicher Akt, Hoheitliches Handeln, Hoheitsgewalt, Hoheitsmacht, Staatlicher Hoheitsakt.

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