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Schutzbereich

Index Schutzbereich

Ein Schutzbereich ist in der deutschen Grundrechtsdogmatik der Tatbestand bzw.

66 Beziehungen: Aktiengesellschaft, Allgemeine Handlungsfreiheit, Analogie (Recht), Artikel 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Auslegung (Recht), Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, Bürgerliches Gesetzbuch, Berufsfreiheit, Bundesverfassungsgericht, Deutsche Staatsangehörigkeit, Eingriff (Grundrechte), Exekutive, Freizügigkeit, Friedhelm Hufen, Gemeinde, Generalklausel, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland), Gesetzesvorbehalt, Gewerkschaft, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Grundrechte, Grundrechte (Deutschland), Grundrechtsberechtigung, Grundrechtsfähigkeit, Grundrechtsmündigkeit, Hirntod, Judikative, Juristische Person, Kirche (Organisation), Koalitionsfreiheit, Landkreis, Lüth-Urteil, Legislative, Menschenrechte, Natürliche Person, Personengesellschaft, Privatrecht, Prozessfähigkeit (Recht), Recht auf Leben, Rechtsfähigkeit, Rechtsgut, Religionsfreiheit, Sachverhalt, Schranke (Recht), Schutzbereich (Begriffsklärung), Semiotisches Dreieck, Sittenwidrigkeit (Deutschland), Sparkasse, Statuslehre (Recht), Strafgesetzbuch (Deutschland), ..., Subjektives Recht, Tatbestand, Unionsbürgerschaft, Universität, Verbot des Einzelfallgesetzes, Verein, Vereinigungsfreiheit, Verfassungsbeschwerde (Deutschland), Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland), Versammlungsfreiheit, Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Vorbereitungsdienst, Wahlrecht, Wesensgehaltsgarantie, Zitiergebot, Zulässigkeit. Erweitern Sie Index (16 mehr) »

Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft (Abkürzung der deutschen, österreichischen, liechtensteinischen, schweizerischen und belgischen Rechtsform: AG, in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz SA, für Société Anonyme; Abkürzungen weiterer Länder siehe unten) ist eine privatrechtliche Vereinigung und wird durch das Aktienrecht geregelt.

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Allgemeine Handlungsfreiheit

Die allgemeine Handlungsfreiheit ist ein aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland abgeleitetes Grundrecht.

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Analogie (Recht)

Die Analogie ist eine Argumentationsform im Rahmen der juristischen Methodenlehre in den Rechtswissenschaften.

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Artikel 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland regelt, wer Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist (Begriff des Bürgers).

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Auslegung (Recht)

Auslegung, Exegese oder Interpretation von Texten bezeichnet die Klärung ihrer Bedeutung, in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen.

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Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft

Eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft ist im deutschen Staatskirchenrecht eine rechtliche Organisationsform einer Religionsgemeinschaft.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Berufsfreiheit

Die Berufsfreiheit ist das Grundrecht, seinen Beruf frei zu wählen und auszuüben.

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Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsgericht des Bundes sowohl ein unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene.

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Deutsche Staatsangehörigkeit

Artikel 16 des Grundgesetzes – eine Arbeit von Dani Karavan an den Glasscheiben zur Spreeseite beim Jakob-Kaiser-Haus des Bundestages in Berlin Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zum deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland.

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Eingriff (Grundrechte)

Eingriff in ein Grundrecht ist jedes staatliche Handeln, das dem Einzelnen ein Verhalten, das in den Schutzbereich eines Grundrechts fällt, ganz oder teilweise unmöglich macht.

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Exekutive

'''Exekutive''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche Die Exekutive (im 18. Jahrhundert entlehnt aus zu) ist in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei Gewalten.

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Freizügigkeit

Freizügigkeit umfasst das Recht natürlicher und juristischer Personen, den Aufenthalts- und Arbeitsortes bzw.

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Friedhelm Hufen

Friedhelm Hufen (* 24. Dezember 1944 in Winterberg) ist ein deutscher Jurist, Professor und ehemaliges Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz (2008–2016).

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Gemeinde

Als Gemeinde oder politische Gemeinde (auch Kommune) bezeichnet man Gebietskörperschaften (territoriale und hoheitliche Körperschaften des öffentlichen Rechts), die im öffentlich-verwaltungsmäßigen Aufbau von Staaten meistens die kleinste räumlich-administrative, also politisch-geographische Verwaltungseinheit darstellen.

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Generalklausel

Als Generalklausel bezeichnet man in der Rechtswissenschaft eine Rechtsnorm, deren Tatbestand weit gefasst ist.

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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abkürzung GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) handelt es sich nach deutschem Gesellschaftsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Zusammenschluss mindestens zweier Rechtssubjekte als Gesellschafter, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern.

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Gesetzesvorbehalt

Ein Gesetzesvorbehalt ist eine verfassungsrechtliche Grundrechtsschranke.

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Gewerkschaft

Briefmarke 1968100 Jahre Gewerkschaften in Deutschland Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung der Interessenvertretung von abhängig beschäftigten Arbeitnehmern zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Grundrechte

Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1789 Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden.

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Grundrechte (Deutschland)

Die Grundrechte des Grundgesetzes (Ursprungsfassung) am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin In Deutschland sind Grundrechte grundlegende Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Individuen gegenüber dem Staat zugestanden werden und Verfassungsrang genießen.

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Grundrechtsberechtigung

Grundrechtsberechtigung oder Grundrechtsträgerschaft besteht, wenn eine Person Berechtigte, also Trägerin eines Grundrechts ist.

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Grundrechtsfähigkeit

Unter Grundrechtsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, Träger von Grundrechten zu sein.

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Grundrechtsmündigkeit

Die Grundrechtsmündigkeit ist die Fähigkeit zur Wahrnehmung von Grundrechten.

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Hirntod

Als Hirntod (Adjektiv: hirntot) wird das irreversible Ende aller Hirnfunktionen – bei vorhandener Kreislaufaktivität und künstlich aufrechterhaltener Atmung – aufgrund von weiträumig abgestorbenen Nervenzellen bezeichnet.

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Judikative

'''Judikative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Der Rechtsbegriff der Judikative (auch Jurisdiktion genannt) bezeichnet die „richterliche Gewalt“ im Staat, ausgehend von der klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung in Legislative (Parlament als gesetzgebende Gewalt), Exekutive (Regierung und Verwaltung als vollziehende Gewalt) und rechtsprechende Gewalt.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Kirche (Organisation)

Mittelalterliche Darstellung der Kirche („Regina Ecclesia“) mit den Gläubigen im ''Hortus Deliciarum'' der Herrad von Landsberg (um 1180) Kirche (mittelniederdeutsch kerke,Jacob und Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Berlin 1854, Digitale Ausgabe: Zweitausendeins, Frankfurt am Main 2004. entlehnt aus spätgriechisch κυριακόν kyriakon ‚zum Herrn gehörend‘ Hans Dieter Betz u. a. (Hrsg.): Religion in Geschichte und Gegenwart: Handwörterbuch für Theologie und Religionswissenschaft. Mohr Siebeck, Tübingen 1998–2002.) ist der ursprünglichen Bedeutung nach eine Organisationsform von Religionen.

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Koalitionsfreiheit

Koalitionsfreiheit bezeichnet das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zusammenzuschließen.

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Landkreis

Kreise bzw. Landkreise in Deutschland; kreisfreie Städte (in Baden-Württemberg Stadtkreis genannt) sind gelb markiert (Stand 2017). Ein Landkreis (abgekürzt: Lk, Lkr, Lkrs oder Landkrs.) oder Kreis (abgekürzt: Kr) ist nach deutschem Kommunalrecht ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft.

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Lüth-Urteil

Logo auf den Entscheidungen des Verfassungsgerichts Das „Lüth-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. Januar 1958 ist ein in der deutschen Rechtswissenschaft vielzitiertes Grundsatzurteil zur Grundrechtsdogmatik.

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Legislative

'''Legislative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Legislative (spätantik ‚Beschließung des Gesetzes‘, von,Gesetz‘ und ferre,tragen‘, davon das PPP latum,getragen‘; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei – bei Gewaltenteilung voneinander unabhängigen – Gewalten.

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Menschenrechte

Als Menschenrechte werden moralisch begründete, individuelle Freiheits- und Autonomierechte bezeichnet, die jedem Menschen allein aufgrund seines Menschseins gleichermaßen zustehen.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Prozessfähigkeit (Recht)

Prozessfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, innerhalb eines Gerichtsverfahrens Prozesshandlungen (zum Beispiel Erklärungen abgeben, Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen) selbst vornehmen zu können oder durch gesetzliche oder bestellte Vertreter vornehmen zu lassen.

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Recht auf Leben

Das Recht auf Leben ist ein Grundrecht gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.

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Rechtsfähigkeit

Rechtsfähig ist, wer über Rechte und Rechtspflichten verfügt und deshalb rechtsgestaltende Handlungen (Stufenbau der Rechtsordnung) vornehmen kann.

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Rechtsgut

Rechtsgut ist ein durch die Rechtsordnung geschütztes Gut oder Interesse.

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Religionsfreiheit

Die Religionsfreiheit (auch Weltanschauungsfreiheit) ist ein Grund- und Menschenrecht, das jedem Menschen erlaubt, die persönliche individuelle Glaubensüberzeugung in Form einer Religion oder Weltanschauung frei und öffentlich auszuüben.

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Sachverhalt

Sachverhalt ist ein interdisziplinärer Begriff, unter dem die inhaltliche Gesamtheit aller Aussagen zu einem abgegrenzten Themenbereich verstanden wird.

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Schranke (Recht)

Der Rechtsbegriff Schranke wird in der juristischen Sprache bildhaft für die Einschränkung von Rechten gebraucht.

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Schutzbereich (Begriffsklärung)

Schutzbereich steht für.

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Semiotisches Dreieck

Das semiotische Dreieck stellt die Relation zwischen dem Symbol, dem dadurch hervorgerufenen Begriff und dem damit gemeinten realen Ding dar. Das semiotische Dreieck ist ein in der Sprachwissenschaft und Semiotik verwendetes Modell.

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Sittenwidrigkeit (Deutschland)

Als Sittenwidrigkeit wird der Verstoß gegen moralische Maßstäbe, die nicht in Verbotsgesetzen positiviert sind, bezeichnet.

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Sparkasse

Geschäftsgebiete der Sparkassen und Sparkassenverbände in Deutschland (Mai 2023) Sparkassen sind Kreditinstitute, deren Kerngeschäft insbesondere darin besteht, den Spargedanken breiter Bevölkerungsschichten zu fördern, den Mittelstand durch Kreditvergabe bei der Finanzierung zu unterstützen, Wohnbauförderung durch Immobilienfinanzierungen zu betreiben, den Zahlungsverkehr durchzuführen und ihren kommunalen Träger durch Kommunalkredite zu unterstützen.

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Statuslehre (Recht)

Die Statuslehre geht auf Georg Jellineks Schrift „System der subjektiven öffentlichen Rechte“ aus dem Jahre 1892 zurück.

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Strafgesetzbuch (Deutschland)

Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.

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Subjektives Recht

Ein subjektives Recht ist die einem Einzelnen zu seinem Schutz vom objektiven Recht verliehene Rechtsmacht zur Durchsetzung seiner berechtigten Interessen.

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Tatbestand

Der Tatbestand, auch Tatsächlichkeit, Gegebenheit oder Faktizität, ist ein grundlegender Begriff in der Philosophie und Rechtswissenschaft.

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Unionsbürgerschaft

Die Unionsbürgerschaft der Europäischen Union besitzen alle Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union laut des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Satz 2 und 3 des EU-Vertrages.

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Universität

alternativtext.

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Verbot des Einzelfallgesetzes

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland enthält in das Verbot des Einzelfallgesetzes.

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Verein

Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.

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Vereinigungsfreiheit

Vereinigungsfreiheit ist das Recht, sich zu gemeinsamen Zwecken und Zielen zusammenzuschließen und diese gemeinsam anzustreben (Vereinsfreiheit, Recht der Assoziation).

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Verfassungsbeschwerde (Deutschland)

Die Verfassungsbeschwerde ist im deutschen Recht ein außerordentlicher Rechtsbehelf, mit dem die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts gerügt werden kann (Hecksche Formel).

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Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland)

Als allgemeines Abwägungsprinzip besagt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Als rechtsstaatliches Prinzip ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für jede hoheitliche Gewalt verbindlich.

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Versammlungsfreiheit

Versammlungsfreiheit bezeichnet ein Grundrecht.

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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV oder AEU-Vertrag) ist neben dem Vertrag über die Europäische Union (EUV oder EU-Vertrag) einer der Gründungsverträge der Europäischen Union (EU).

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Vorbereitungsdienst

Vorbereitungsdienst bezeichnet in Deutschland die von Beamten zur Vorbereitung auf ihr späteres Amt nach der entsprechenden Laufbahnverordnung abzuleistende Laufbahnausbildung.

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Wahlrecht

Das Wahlrecht der Staatsbürger, ihre Wahlberechtigung, ist eine der tragenden Säulen der repräsentativen Demokratie und soll sicherstellen, dass die repräsentativ eingeschränkte Volkssouveränität gewahrt bleibt.

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Wesensgehaltsgarantie

Die Wesensgehaltsgarantie ist die durch Abs. 2 Grundgesetz verbürgte Garantie im deutschen Verfassungsrecht, der zufolge Grundrechte in ihrem „Wesensgehalt“ nicht angetastet werden dürfen.

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Zitiergebot

Als Zitiergebot bezeichnet man die in Abs. 1 Satz 2 des deutschen Grundgesetzes festgelegte Pflicht des Gesetzgebers, bei einer Einschränkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen.

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Zulässigkeit

Im Recht versteht man unter Zulässigkeit das rechtliche Erlaubtsein einer Handlung.

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