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Generalklausel

Index Generalklausel

Als Generalklausel bezeichnet man in der Rechtswissenschaft eine Rechtsnorm, deren Tatbestand weit gefasst ist.

35 Beziehungen: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Auslegung (Recht), Bürgerliches Gesetzbuch, Bierlieferungsvertrag, Bundespolizeigesetz, Freiheit, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Gesundes Volksempfinden, Gute Sitten, Lauterkeit, Legislative, Lex-specialis-Grundsatz, Machtergreifung, Nationalsozialismus, Oberstes Gericht, Paragraph 10 II 17 ALR, Polizei- und Ordnungsrecht, Polizei- und ordnungsrechtliche Generalklausel, Positives Recht, Rechtsfortbildung, Rechtsnorm, Rechtssicherheit, Rechtswissenschaft, Schadenersatz, Schuldner, Sittenwidrigkeit, Sittenwidrigkeit (ABGB), Sittenwidrigkeit (Deutschland), Tatbestand, Transparenzprinzip (AGB-Recht), Treu und Glauben, Unbestimmter Rechtsbegriff, Verkehrssitte, Wolfgang Hefermehl.

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.

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Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten

Räumlicher Geltungsbereich (rosa) zum Ende des 19. Jahrhunderts Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (prALR) war eine spätabsolutistisch-naturrechtliche Kodifikation des Rechts im preußischen Staat.

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Auslegung (Recht)

Auslegung, Exegese oder Interpretation von Texten bezeichnet die Klärung ihrer Bedeutung, in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bierlieferungsvertrag

Der Bierlieferungsvertrag (auch Getränkebezugsvertrag) ist ein gemischter Vertrag über die Lieferung von Bier und anderen Getränken zwischen einer Brauerei und einem Gastwirt im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses.

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Bundespolizeigesetz

Das Bundespolizeigesetz (BPolG) regelt die Aufgaben und die Rechtsstellung der Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz).

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Freiheit

Die Freiheitsstatue Freiheit wird in einem weiten Sinn als die Möglichkeit verstanden, ohne Zwang zwischen unterschiedlichen Optionen auszuwählen und Entscheidungen zu treffen.

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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist im deutschen Recht die gesetzliche Grundlage der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.

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Gesundes Volksempfinden

Deutschen Volksblatt von 1913 Der Begriff gesundes Volksempfinden ist eine mindestens seit dem wilhelminischen Kaiserreich verwendete Umschreibung für die angeblich unverbildete Meinung einer „gesunden Volksgemeinschaft“.

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Gute Sitten

Gute Sitten ist der positive moralische Wert der Sitte.

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Lauterkeit

Lauterkeit (‚Anständigkeit‘) ist ein Begriff, mit dem faires und ehrliches Verhalten bezeichnet wird.

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Legislative

'''Legislative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Legislative (spätantik ‚Beschließung des Gesetzes‘, von,Gesetz‘ und ferre,tragen‘, davon das PPP latum,getragen‘; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei – bei Gewaltenteilung voneinander unabhängigen – Gewalten.

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Lex-specialis-Grundsatz

Der Lex-specialis-Grundsatz (hergeleitet aus: lex specialis derogat legi generali) besagt, dass ein spezielles Gesetz (lex specialis) dem allgemeinen Gesetz (lex generalis) vorgeht und damit Anwendungsvorrang hat.

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Machtergreifung

Mit Machtergreifung (auch Machtübernahme oder Machtübergabe) oder Machtergreifung der Nationalsozialisten wird die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg am 30. Januar 1933 bezeichnet.

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Nationalsozialismus

Adolf Hitler 1927 als Redner beim dritten Reichsparteitag der NSDAP (dem ersten in Nürnberg). Im Hintergrund sind Heinrich Himmler, Rudolf Heß, Franz Pfeffer von Salomon und Gregor Strasser zu sehen. Der Nationalsozialismus ist eine radikal antisemitische, rassistische, ultranationalistische, völkische, sozialdarwinistische, antikommunistische, antidemokratische und antipluralistische Ideologie.

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Oberstes Gericht

Ein oberstes Gericht oder Höchstgericht ist ein Gericht, dessen Urteile (in der Regel) nicht mit ordentlichen Rechtsmitteln angefochten werden können; d. h., es ist das letzte Glied eines Instanzenzuges.

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Paragraph 10 II 17 ALR

Paragraph 10 II 17 ALR (lies: § 10 des Zweiten Teils, Siebzehnter Titel...) ist eine berühmte Vorschrift aus dem Allgemeinen Landrecht für die preußischen Staaten (ALR).

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Polizei- und Ordnungsrecht

Das Polizei- und Ordnungsrecht (häufig abgekürzt als POR, auch Polizeirecht oder polizeiliches Gefahrenabwehrrecht) umfasst einen Teil des deutschen besonderen Verwaltungsrechts, der die Gefahrenabwehr durch Vollzugspolizei und Gefahrenabwehrbehörden zum Gegenstand hat.

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Polizei- und ordnungsrechtliche Generalklausel

Die polizeirechtliche bzw.

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Positives Recht

Positives Recht oder gesatztes Recht ist das „vom Menschen gesetzte Recht“.

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Rechtsfortbildung

Unter Rechtsfortbildung wird eine über die Gesetzesauslegung hinausgehende Form der angewandten Rechtswissenschaft bezeichnet, mit der geltendes Recht geschaffen wird.

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Rechtsnorm

Als Rechtsnorm (auch Rechtsvorschrift beziehungsweise Rechtssatz) wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift bezeichnet.

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Rechtssicherheit

Der Grundsatz der Rechtssicherheit ist ein Kerngehalt des Rechtsstaatsprinzips.

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Rechtswissenschaft

Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.

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Schadenersatz

In Österreich finden sich die grundlegenden Bestimmungen für Schadenersatz in den §§ 1293 ff des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB).

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Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

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Sittenwidrigkeit

Sittenwidrigkeit steht für.

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Sittenwidrigkeit (ABGB)

Das österreichische Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) sieht in ABGB die Regelung sittenwidriger Verträge vor.

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Sittenwidrigkeit (Deutschland)

Als Sittenwidrigkeit wird der Verstoß gegen moralische Maßstäbe, die nicht in Verbotsgesetzen positiviert sind, bezeichnet.

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Tatbestand

Der Tatbestand, auch Tatsächlichkeit, Gegebenheit oder Faktizität, ist ein grundlegender Begriff in der Philosophie und Rechtswissenschaft.

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Transparenzprinzip (AGB-Recht)

Das im deutschen Recht in Absatz 1 Satz 2 BGB niedergelegte Transparenzprinzip fordert von demjenigen, der allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in einem Vertrag einbringt (AGB-Verwender), dass er diese so formuliert, dass sich für den Vertragspartner seine Rechte und Pflichten klar aus den AGB ergeben.

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Treu und Glauben

Treu und Glauben bezeichnet das Sozialverhalten eines redlich und anständig handelnden Menschen, ohne den Begriff näher zu definieren.

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Unbestimmter Rechtsbegriff

Der unbestimmte Rechtsbegriff bezeichnet ein tatbestandliches Merkmal einer Rechtsnorm, welches der Gesetzgeber nicht legaldefiniert oder sonst festgelegt hat.

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Verkehrssitte

Die Verkehrssitte ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der die Anschauungen, Gepflogenheiten und die gleichmäßige, einheitliche und freiwillige tatsächliche Übung durch Rechtssubjekte im Rechtsverkehr zum Inhalt hat.

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Wolfgang Hefermehl

Wolfgang Hefermehl (* 18. September 1906 in Elsterwerda; † 29. Oktober 2001 in Heidelberg) war ein deutscher Jurist, Professor an der Universität Heidelberg und einer der wirkmächtigsten Vertreter des deutschen Wirtschaftsrechts des 20.

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