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Landesherr

Index Landesherr

Als Landesherr bezeichnet man für den Zeitraum vom Mittelalter bis in die Neuzeit den Inhaber der Landeshoheit in einem Territorium, wo er die höchste Herrschaftsgewalt ausübte.

61 Beziehungen: Adel, Allod, Blutgerichtsbarkeit, Confoederatio cum principibus ecclesiasticis, Cuius regio, eius religio, Deutscher Bund, Deutsches Kaiserreich, Dietmar Willoweit, Fahnlehen, Fürst, Fränkischer Ritterkreis, Geleitrecht, Gerhard Fouquet, Große, Grundeigentum, Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Heiliges Römisches Reich, Herr (Titel), Herrschaft (Territorium), Historisches Lexikon Bayerns, Hochstift, Hoher Adel, Judikative, Klerus, Kondominium, Kurfürst, Kuriatstimme, Landeshoheit, Landesteilung, Landstände, Lehnswesen, Liste der Fürsten im Deutschen Kaiserreich, Marktrecht, Münzrecht, Mediatisierung, Mittelalter, Neuzeit, Niedere Gerichtsbarkeit, Personalunion, Primogenitur, Römisch-deutscher Kaiser, Römisch-deutscher König, Reformation, Reichsfürstenrat, Reichsgraf, Reichsprälat, Reichsritter, Reichsritterschaft, Reichsstädtekollegium, Reichsstände, ..., Reichstag (Heiliges Römisches Reich), Reichsunmittelbarkeit, Rheinischer Ritterkreis, Ritterkreis, Schwäbischer Ritterkreis, Spätmittelalter, Stadtrecht, Statutum in favorem principum, Territorialisierung, Ulf Dirlmeier, Virilstimme. Erweitern Sie Index (11 mehr) »

Adel

Idealbild Karls des Großen mit erst lange nach seinem Tod hergestellten Teilen der Reichskleinodien, gemalt 1513 von Albrecht Dürer im Auftrag seiner Vaterstadt Nürnberg. Die Schrift im Bild lautet: „Karolus magnus / imp(er)avit Annis·14·“. Die umlaufende Schrift lautet: „Dis ist der gstalt vnd biltnus gleich / kaiser karlus der das Remisch reich / Den teitschen under tenig macht / Sein kron vnd klaidung hoch geacht / Zaigt man zu Nurenberg alle Jar / Mit andern haltum offenbar“. Der Adel (oder edili „edles Geschlecht, die Edelsten“) versteht sich selbst als eine „sozial exklusive Gruppe mit gesellschaftlichem Vorrang“, die Herrschaft ausübt und diese in der Regel innerfamiliär (als Adelsgeschlecht) tradiert.

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Allod

Das Allod (altniederfränkisch allōd „volles Eigentum“, zu all „voll, ganz“ und ōd „Gut, Besitz“; mittellateinisch allod oder allodium), auch Eigengut oder Erbgut oder freies Eigen, bezeichnete im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Recht ein Eigentum (fast immer Land oder ein Stadtgrundstück oder -anwesen), über das der Eigentümer (Eigner, auch Erbherr) frei verfügen konnte.

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Blutgerichtsbarkeit

Die Blutgerichtsbarkeit, auch als Blutbann, Hochgerichtsbarkeit bzw.

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Confoederatio cum principibus ecclesiasticis

Ausfertigung des Privilegs für den Bischof von Eichstätt Die Confoederatio cum principibus ecclesiasticis (Bündnis mit den Fürsten der Kirche) vom 26.

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Cuius regio, eius religio

Cuius regio, eius religio, auch cuius regio, illius religio (lateinisch für wessen Gebiet, dessen Religion, im damaligen Sprachgebrauch oft wes der Fürst, des der Glaub’), ist eine lateinische Redewendung, die besagt, dass der Herrscher eines Landes berechtigt ist, die Religion für dessen Bewohner vorzugeben.

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Deutscher Bund

Wappen des Deutschen Bundes mit dem Doppeladler (ab März 1848) Deutscher Bund 1815–1866 Andere Staaten des Deutschen Bundes Der Deutsche Bund war ein Staatenbund, auf den sich im Jahr 1815 die „souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands“ mit Einschluss des Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von Dänemark (hinsichtlich Holsteins) und der Niederlande (hinsichtlich Luxemburgs) geeinigt hatten.

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Deutsches Kaiserreich

Deutsches Kaiserreich ist die nachträgliche Bezeichnung des Deutschen Reiches für die Epoche von seiner Gründung 1871 bis zum Ende der Monarchie in der Novemberrevolution von 1918.

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Dietmar Willoweit

Konstanzer Arbeitskreises für mittelalterliche Geschichte aufgenommen. Dietmar Willoweit (* 17. Juli 1936 in Memel, Memelland; † 24. April 2023 in Würzburg) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Rechtshistoriker.

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Fahnlehen

Ludwig III. auf dem Konzil von Konstanz mit der Kurpfalz, symbolisiert durch die Fahne. Das Fahnlehen, auch Fahnenlehen (lat. vexillaria feuda), war zur Zeit des Heiligen Römischen Reiches ein Lehen, das mittels einer Fahne als militärisches Feldzeichen und Sinnbild des Heerbanns vom Kaiser unmittelbar an weltliche Fürsten verliehen wurde.

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Fürst

Rang­krone entsprechendes Insigne Fürst und Fürstin sind sowohl allgemeine Herrscherbezeichnungen im Sinne eines Oberbegriffs für regierende Monarchen als auch speziell verliehene Adelstitel (Rangtitel).

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Fränkischer Ritterkreis

Der Fränkische Ritterkreis war der Zusammenschluss der fränkischen Reichsritterschaft (siehe auch Ministeriale).

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Geleitrecht

Grum­bach Das Geleitrecht war eine Begleitung von Reisenden oder Gegenständen, die der Inhaber des Rechts (Geleitherr) innerhalb eines bestimmten Territoriums oder für bestimmte Wegstrecken gewährte.

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Gerhard Fouquet

Gerhard Fouquet, aufgenommen von Werner Maleczek im Jahr 2018. Gerhard Fouquet (* 22. November 1952 in Ludwigshafen am Rhein) ist ein deutscher Historiker, der sich auf das Spätmittelalter spezialisiert hat.

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Große

Als Große bezeichnet man in der Geschichtswissenschaft die (durchaus heterogene) Führungsschicht eines Reiches, eines Fürstentums oder einer sozialen Gruppe vor allem dann, wenn diese nicht fest umrissen ist.

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Grundeigentum

Grundeigentum (Grundvermögen; umgangssprachlich auch Grundbesitz) ist das Eigentum an Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder beschränkten dinglichen Rechten.

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Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte

Das Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, kurz HRG, gilt als das führende Nachschlagewerk zur deutschen Rechtsgeschichte.

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Heiliges Römisches Reich

Dreißigjährigen Krieges. Im Original ist die Darstellung unterschrieben mit: ''Teutschlands fröhliches zuruffen / zu glückseliger Fortsetztung / der mit Gott / in regensburg angestellten allgemeinen Versammlung des H. Röm. Reiches obersten Haubtes und Gliedern'' Heiliges Römisches Reich (oder Sacrum Romanum Imperium), seit dem Ende des 15.

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Herr (Titel)

Herr (mittelhochdeutsch frô, lateinisch dominus, französisch seigneur, englisch Lord; weibliches Pendant Frau, von mittelhochdeutsch frouwe) war im Mittelalter eine Bezeichnung für den Besitzer einer Herrschaft.

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Herrschaft (Territorium)

Als Herrschaft (franz. Seigneurie) wurde vom Mittelalter bis in die Neuzeit ein Territorium bezeichnet, dessen Inhaber volles Lehnsrecht, die Gerichtsbarkeit und weitere landesherrliche Rechte in seinem Gebiet ausübte, jedoch keinen fürstlichen Titel (Herzog, Fürst, Markgraf u. a.) trug.

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Historisches Lexikon Bayerns

Das Historische Lexikon Bayerns (kurz: HLB) ist ein wissenschaftliches Sachlexikon zur bayerischen Geschichte, das als reine Online-Publikation erscheint.

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Hochstift

Die Ausdrücke Hochstift und später im Zuge der territorialen Emanzipation Fürststift bzw.

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Hoher Adel

Hoher Adel oder Hochadel bezeichnet gewöhnlich die Adelsgeschlechter zumindest fürstlichen Ranges (im weiteren Sinne des Begriffes Fürst).

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Judikative

'''Judikative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Der Rechtsbegriff der Judikative (auch Jurisdiktion genannt) bezeichnet die „richterliche Gewalt“ im Staat, ausgehend von der klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung in Legislative (Parlament als gesetzgebende Gewalt), Exekutive (Regierung und Verwaltung als vollziehende Gewalt) und rechtsprechende Gewalt.

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Klerus

Kleriker Der Klerus (altertümlich auch Klerisei oder Clerisei) ist die Gesamtheit der Angehörigen des geistlichen Standes, der Kleriker.

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Kondominium

Ganerben. Kondominium oder Kondominat (von, also „gemeinsame Herrschaft“, deutsch Gemein- oder Gesamtherrschaft bzw. Samtherrschaft) ist die gemeinschaftlich ausgeübte Herrschaft mehrerer Herrschaftsträger (Kondominanten) über ein Gebiet.

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Kurfürst

Heinrich von Luxemburg zum König. Es sind dies, kenntlich durch ihre Wappen (v. l. n. r.), die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen, der bei der Wahl Heinrichs tatsächlich nicht anwesend war. Kurfürstliche Länder innerhalb des Reiches um 1618. Ein Kurfürst (oder elector) war einer der ursprünglich sieben ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen seit dem 13.

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Kuriatstimme

Kuriatstimme (lateinisch curia – Kurie, Versammlung) ist eine Stimme, die sich bei einer Wahl oder Abstimmung, mehrere Stimmberechtigte teilen und die diese nur geschlossen abgeben können.

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Landeshoheit

Als Landeshoheit (auch: Lands-Hoheit, Landes-Obrigkeit; lat. superioritas territorialis, jus territorii) wurde vor allem im 17.

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Landesteilung

Unter einer Landesteilung versteht man die einvernehmliche oder aufgezwungene Partition (Aufteilung) eines Landes, aus einem vorher einer einheitlichen Regierung und Verwaltung unterstehenden Gebiet entstehen also nach der Teilung zwei oder mehr voneinander unabhängige Gebiete.

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Landstände

Als Landstände bezeichnet man die politischen Vertretungen der Stände in den europäischen Gesellschaften des Mittelalters und der Frühen Neuzeit gegenüber dem jeweiligen Landesherrn.

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Lehnswesen

Cod. Pal. Germ. 164, fol. 1r Das Lehnswesen (auch Feudal- oder Benefizialwesen von lateinisch Feudum, Feodum oder Beneficium) war eine im mittelalterlichen Europa herausgebildete Gesellschafts-, Wirtschafts-, Rechts- und/oder Besitzordnung.

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Liste der Fürsten im Deutschen Kaiserreich

Deutsche Bundesfürsten nannte man die gekrönten Häupter der Bundesstaaten (Gliedstaaten) im Norddeutschen Bund (ab 1867) und im Deutschen Kaiserreich (1871–1918).

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Marktrecht

Unter Marktrecht werden die relevanten Vorschriften für das Abhalten eines Volksfestes, einer Messe, einer Ausstellung, eines Großmarktes, eines Wochenmarktes, eines Spezialmarktes und eines Jahrmarktes verstanden.

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Münzrecht

Das Münzrecht war vom Mittelalter bis zur Frühen Neuzeit (oder noch später) „die Befugnis, Münzen zu prägen und das Geldwesen im eigenen Herrschaftsbereich zu regeln.“ Im Mittelalter gab es zwar zeitweise eine Vielzahl von Münzstätten, und gleichartige Münzen konnten unterschiedliche Werte haben, je nachdem wer sie geprägt hatte, aber es gab doch gewisse Regelungen im Münzwesen.

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Mediatisierung

In der Geschichte des Heiligen Römischen Reiches und des Deutschen Bundes war die Mediatisierung („Mittelbarmachung“) von 1803 und 1806 die Eingliederung der bisher reichsunmittelbaren Reichsstände und Adligen in die neuen deutschen Bundesstaaten.

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Mittelalter

Als Mittelalter wird in der europäischen Geschichte die Epoche zwischen dem Ende der Antike und dem Beginn der Neuzeit bezeichnet, also etwa die Zeit zwischen dem 6.

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Neuzeit

alternativtext.

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Niedere Gerichtsbarkeit

Schandpfahl zur Ausübung der ''Niederen Gerichtsbarkeit'' im Münsterland Die Niedere Gerichtsbarkeit beziehungsweise Niedergerichtsbarkeit ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Rechtswesen.

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Personalunion

Unter Personalunion versteht man die Ausübung verschiedener nicht miteinander verbundener Ämter oder Funktionen durch dieselbe Person, nicht jedoch das von dieser Person etwaig beherrschte Gesamtgebiet.

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Primogenitur

Primogenitur (von „Erster“, und genitus „geboren“: Erstgeborenen-Nachfolgeordnung) bezeichnet fachsprachlich die Ordnung der Erbfolge, nach der nur das ''erstgeborene'' Kind das Erbe und die Rechtsnachfolge einer verstorbenen Person antritt, während dessen jüngere Geschwister unberücksichtigt bleiben.

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Römisch-deutscher Kaiser

Als römisch-deutsche Kaiser, historische Bezeichnung Römischer Kaiser, (wörtlich „Kaiser der Römer“), bezeichnet die neuere historische Forschung die Kaiser des Heiligen Römischen Reiches.

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Römisch-deutscher König

Stadtturm von Vöcklabruck aus dem Jahre 1508 mit der Inschrift: ''MAXIMILIANUS, DEI GRATIA REX ROMANORUM'', darunter die Wappen seiner Besitzungen Als römisch-deutscher König bezeichnet die neuere historische Forschung die gewählten Herrscher des Heiligen Römischen Reiches, deren Krönung zum Kaiser entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt noch ausstand oder nie erfolgt ist.

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Reformation

Die Konfessionen in Zentraleuropa um 1618 Die Reformation („Wiederherstellung, Erneuerung“) im engeren Sinne war die kirchliche Erneuerungsbewegung, die im frühen 16.

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Reichsfürstenrat

Der Reichstag zu Augsburg 1555, dem Kaiser gegenüber auf beiden Seiten die Kurfürsten, die Reichsfürsten, die Bischöfe, die Prälaten usw. Reichsfürstenrat oder Fürstenbank war etwa seit der zweiten Hälfte des 15.

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Reichsgraf

Reichsgraf war eine Standesbezeichnung im Heiligen Römischen Reich.

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Reichsprälat

Klosters Salem, ließ sich 1749 von Gottfried Bernhard Göz vor einem Reichsadler porträtieren Als Reichsprälaten bezeichnete man die Äbte, Äbtissinnen sowie Pröpste und Prioren der reichsunmittelbaren Klöster, Kartausen, Abteien, Domkapitel, Kollegiat- und Frauenstifte im Heiligen Römischen Reich, die direkt dem Kaiser unterstanden.

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Reichsritter

Reichsritter ist eine Bezeichnung für Adlige im Heiligen Römischen Reich, die Mitglieder der freien Reichsritterschaft waren (siehe: Ständeordnung).

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Reichsritterschaft

Reichs-Ritterkreis, Johann Stephan Burgermeister, 1721 Die Reichsritterschaft war im Heiligen Römischen Reich die Gemeinschaft des reichsfreien Adels, der ein reichsunmittelbares („immediates“) Lehensverhältnis zu Kaiser und Reich bewahren oder neu erlangen konnte.

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Reichsstädtekollegium

Das Reichsstädtekollegium (auch Reichsstädterat, Reichsstädtebank) war die Kurie der Freien und Reichsstädte des Reichstages des Heiligen Römischen Reiches.

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Reichsstände

Symbolische Darstellung der Reichsstände auf einem Kupferstich von 1606 Die Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation waren diejenigen Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen.

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Reichstag (Heiliges Römisches Reich)

Sitzung des Reichstags in Regensburg im Jahr 1640 (nach einem Stich von Matthäus Merian) Der Begriff Reichstag (lat. Dieta Imperii oder Comitium Imperiale; engl. Imperial Diet) bezeichnet ursprünglich die Versammlung der Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches.

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Reichsunmittelbarkeit

Lübecker Reichsfreiheitsbrief aus dem Jahr 1226 Als reichsunmittelbar, auch reichsfrei, wurden im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Heiligen Römischen Reich diejenigen Personen und Institutionen bezeichnet, die keiner anderen Herrschaft unterstanden, sondern direkt und unmittelbar dem Kaiser untergeben waren.

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Rheinischer Ritterkreis

Der Rheinische Ritterkreis war der Zusammenschluss der reichsunmittelbaren Ritter des Rheinlandes im Heiligen Römischen Reich.

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Ritterkreis

Ritterkreise waren eine Untergliederung der Reichsritterschaft, der Gemeinschaft des freien Adels im Heiligen Römischen Reich.

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Schwäbischer Ritterkreis

Der schwäbische Ritterkreis war seit dem 16.

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Spätmittelalter

Das Heilige Römische Reich im Spätmittelalter (um 1400) Als Spätmittelalter wird der Zeitraum der europäischen Geschichte von der Mitte des 13.

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Stadtrecht

Stadtrecht ist ursprünglich das kaiserliche oder landesherrliche Vorrecht (Stadtregal), durch das ein Dorf oder eine vorstädtische Siedlung zur Stadt erhoben wurde und Inbegriff der in dem betreffenden Rechtsbezirk gültigen Rechtssätze war.

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Statutum in favorem principum

Das ''Statutum in favorem principum'' (Würzburger Ausfertigung) Das Statutum in favorem principum (deutsch Statut zugunsten der Fürsten, die Bezeichnung stammt aus dem 19. Jahrhundert), auch Reichsspruch von Worms genannt, ausgestellt auf dem Hoftag in Worms vom 1.

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Territorialisierung

Heilige Römische Reich um 1000 Das Heilige Römische Reich um 1250 Das Heilige Römische Reich um 1400 Das Heilige Römische Reich 1648 Das Heilige Römische Reich am Vorabend der Französischen Revolution 1789 (in lila geistliche Territorien, in rot die Reichsstädte) Territorialisierung (von Territorium, lat. Herrschaftsgebiet oder auch Staat) bezeichnet in Deutschland die Herausbildung und Etablierung sowohl der weltlichen als auch geistlichen Landesherrschaften etwa vom 11.

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Ulf Dirlmeier

Ulf Dirlmeier (* 18. Januar 1938 in München; † 21. Februar 2011 in Freudenberg-Alchen) war ein deutscher Historiker.

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Virilstimme

Eine Virilstimme (lat. vir „Mann“) war eine Einzelstimme eines Stimmberechtigten auf dem Reichstag im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, dessen Kreistagen oder Grafentagen.

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