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Reichsunmittelbarkeit

Index Reichsunmittelbarkeit

Lübecker Reichsfreiheitsbrief aus dem Jahr 1226 Als reichsunmittelbar, auch reichsfrei, wurden im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Heiligen Römischen Reich diejenigen Personen und Institutionen bezeichnet, die keiner anderen Herrschaft unterstanden, sondern direkt und unmittelbar dem Kaiser untergeben waren.

27 Beziehungen: Bundesunmittelbares Gebiet, Exemtion, Fürstabt, Fürstbischof, Frühe Neuzeit, Freie und Reichsstädte, Heiliges Römisches Reich, Herrschaft, Institution, Körperschaft, Kloster, Krongut, Kurfürst, Landesunmittelbarkeit, Mediatisierung, Mittelalter, Römisch-deutscher Kaiser, Reichsdeputationshauptschluss, Reichsdorf, Reichsfürst, Reichsgraf, Reichsprälat, Reichsritter, Reichsstände, Reichstag (Heiliges Römisches Reich), Spätmittelalter, Vasall.

Bundesunmittelbares Gebiet

Ein bundesunmittelbares Gebiet (bzw. je nach politischem System häufig auch Bundesterritorium, Bundesdistrikt oder ähnlich) ist ein Gebiet in einem Bundesstaat, das zu keinem der Gliedstaaten gehört, sondern direkt dem Bund untersteht.

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Exemtion

Exemtion („herausnehmen“) bezeichnet die Begründung einer rechtlichen Sonderstellung.

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Fürstabt

Ein Fürstabt (lat. abbas princeps) war der Abt einer Fürstabtei (lat. abbatia principis) bzw.

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Fürstbischof

römisch-deutschen König. Links im Bild, kenntlich an ihren Kopfbedeckungen, die drei '''Kurfürsten, die zugleich Erzbischöfe''' sind. (Köln, Mainz, Trier) Ein Fürstbischof bzw.

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Frühe Neuzeit

Die Begriffe Frühe Neuzeit, Frühneuzeit, Frühmoderne oder Neuere Geschichte bezeichnen in der Geschichte Europas üblicherweise das Zeitalter zwischen dem Spätmittelalter (Mitte 13. Jahrhundert bis Ende 15. Jahrhundert) und dem Übergang zur Moderne um das Jahr 1800.

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Freie und Reichsstädte

Reichsfreiheitsbrief der Stadt Lübeck aus dem Jahr 1226 Als Freie Städte und Reichsstädte wurden seit dem 15.

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Heiliges Römisches Reich

Dreißigjährigen Krieges. Im Original ist die Darstellung unterschrieben mit: ''Teutschlands fröhliches zuruffen / zu glückseliger Fortsetztung / der mit Gott / in regensburg angestellten allgemeinen Versammlung des H. Röm. Reiches obersten Haubtes und Gliedern'' Heiliges Römisches Reich (oder Sacrum Romanum Imperium), seit dem Ende des 15.

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Herrschaft

Herrschaft wird sozialwissenschaftlich nach dem Soziologen Max Weber definiert: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft: Grundriss der verstehenden Soziologie. 3.

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Institution

Institution („Einrichtung“) ist ein in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften uneinheitlich definierter Begriff.

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Körperschaft

Eine Körperschaft (auch Korporation, von entlehnt) ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, der einen überindividuellen Zweck verfolgt und dessen Bestand vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist.

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Kloster

Antoniuskloster in Ägypten (gegründet 356) Ein Kloster ist eine Anlage, die als Wohn-, Arbeits- und Gebetsstätte von einer religiösen Lebensgemeinschaft genutzt wird.

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Krongut

Als Krongut, Krondomäne, Kronland oder Königsgut wurden im Mittelalter und in der frühen Neuzeit jene Gebiete eines Königreiches bezeichnet, die sich in direktem Besitz des Monarchen befanden, von der königlichen Kammer (in der Neuzeit) oder von Unfreien des Königs (im Mittelalter) verwaltet wurden und nicht als Lehen an Vasallen vergeben waren.

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Kurfürst

Heinrich von Luxemburg zum König. Es sind dies, kenntlich durch ihre Wappen (v. l. n. r.), die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen, der bei der Wahl Heinrichs tatsächlich nicht anwesend war. Kurfürstliche Länder innerhalb des Reiches um 1618. Ein Kurfürst (oder elector) war einer der ursprünglich sieben ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen seit dem 13.

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Landesunmittelbarkeit

Die Landesunmittelbarkeit ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch und regelt die staatliche Aufsicht über die gesetzlichen Versicherungsträger.

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Mediatisierung

In der Geschichte des Heiligen Römischen Reiches und des Deutschen Bundes war die Mediatisierung („Mittelbarmachung“) von 1803 und 1806 die Eingliederung der bisher reichsunmittelbaren Reichsstände und Adligen in die neuen deutschen Bundesstaaten.

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Mittelalter

Als Mittelalter wird in der europäischen Geschichte die Epoche zwischen dem Ende der Antike und dem Beginn der Neuzeit bezeichnet, also etwa die Zeit zwischen dem 6.

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Römisch-deutscher Kaiser

Als römisch-deutsche Kaiser, historische Bezeichnung Römischer Kaiser, (wörtlich „Kaiser der Römer“), bezeichnet die neuere historische Forschung die Kaiser des Heiligen Römischen Reiches.

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Reichsdeputationshauptschluss

Titelseite des Reichsdeputations­hauptschlusses vom 25. Februar 1803 Der Reichsdeputationshauptschluss (genauer: Hauptschluss der außerordentlichen Reichsdeputation) wurde am 25. Februar 1803 im Alten Rathaus von Regensburg gefasst.

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Reichsdorf

Ein Reichsdorf war im Heiligen Römischen Reich ein reichsunmittelbarer Ort, der aber keine Reichsstandschaft besaß.

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Reichsfürst

Ein Reichsfürst (lateinisch princeps regni bzw. imperii) war im Heiligen Römischen Reich ein Adliger, ein Fürst, der ursprünglich sein Lehen nur und unmittelbar vom König bzw.

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Reichsgraf

Reichsgraf war eine Standesbezeichnung im Heiligen Römischen Reich.

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Reichsprälat

Klosters Salem, ließ sich 1749 von Gottfried Bernhard Göz vor einem Reichsadler porträtieren Als Reichsprälaten bezeichnete man die Äbte, Äbtissinnen sowie Pröpste und Prioren der reichsunmittelbaren Klöster, Kartausen, Abteien, Domkapitel, Kollegiat- und Frauenstifte im Heiligen Römischen Reich, die direkt dem Kaiser unterstanden.

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Reichsritter

Reichsritter ist eine Bezeichnung für Adlige im Heiligen Römischen Reich, die Mitglieder der freien Reichsritterschaft waren (siehe: Ständeordnung).

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Reichsstände

Symbolische Darstellung der Reichsstände auf einem Kupferstich von 1606 Die Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation waren diejenigen Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen.

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Reichstag (Heiliges Römisches Reich)

Sitzung des Reichstags in Regensburg im Jahr 1640 (nach einem Stich von Matthäus Merian) Der Begriff Reichstag (lat. Dieta Imperii oder Comitium Imperiale; engl. Imperial Diet) bezeichnet ursprünglich die Versammlung der Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches.

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Spätmittelalter

Das Heilige Römische Reich im Spätmittelalter (um 1400) Als Spätmittelalter wird der Zeitraum der europäischen Geschichte von der Mitte des 13.

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Vasall

Ein Vasall schwört den Lehnseid vor dem thronenden Pfalzgrafen Friedrich I. von der Pfalz.Karl-Heinz Spieß: ''Lehnsrecht, Lehnspolitik und Lehnsverwaltung der Pfalzgrafen bei Rhein im Spätmittelalter.'' Wiesbaden, 1978. Ein Vasall (von, von „Knecht“) war im Fränkischen Reich (5.–9. Jahrhundert) ein Freier, der in einem persönlichen Treueverhältnis (Vasallentreue) zu einem mächtigen Herrn als Schutzherrn stand.

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Leitet hier um:

Immediatstand, Immediatstände, Reichsfrei, Reichsfreiheit, Reichsunmittelbar.

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