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Allod

Index Allod

Das Allod (altniederfränkisch allōd „volles Eigentum“, zu all „voll, ganz“ und ōd „Gut, Besitz“; mittellateinisch allod oder allodium), auch Eigengut oder Erbgut oder freies Eigen, bezeichnete im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Recht ein Eigentum (fast immer Land oder ein Stadtgrundstück oder -anwesen), über das der Eigentümer (Eigner, auch Erbherr) frei verfügen konnte.

35 Beziehungen: Adel, Agnat, Allodium Cronheim, Altniederländische Sprache, Code civil, Eigentum, Erbrecht, Familienfideikommiss, Fiskus, Fränkisches Recht, Frühe Neuzeit, Frühmittelalter, Freie, Freigut (Rechtsgeschichte), Germanen, Grundherrschaft, Grundstück, Karl Heinz Burmeister, Landesherr, Landsgemeinde, Länder der Böhmischen Krone, Lehnsmann, Lehnswesen, Mittelalter, Mittellatein, Normannische Eroberung Englands, Odal, Otto Brunner (Historiker), Schlacht bei Hastings, Staatsdomäne, Staatsschatz, Stadtrecht, Steuer, Vasall, Vorwerk (Befestigung).

Adel

Idealbild Karls des Großen mit erst lange nach seinem Tod hergestellten Teilen der Reichskleinodien, gemalt 1513 von Albrecht Dürer im Auftrag seiner Vaterstadt Nürnberg. Die Schrift im Bild lautet: „Karolus magnus / imp(er)avit Annis·14·“. Die umlaufende Schrift lautet: „Dis ist der gstalt vnd biltnus gleich / kaiser karlus der das Remisch reich / Den teitschen under tenig macht / Sein kron vnd klaidung hoch geacht / Zaigt man zu Nurenberg alle Jar / Mit andern haltum offenbar“. Der Adel (oder edili „edles Geschlecht, die Edelsten“) versteht sich selbst als eine „sozial exklusive Gruppe mit gesellschaftlichem Vorrang“, die Herrschaft ausübt und diese in der Regel innerfamiliär (als Adelsgeschlecht) tradiert.

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Agnat

Agnat (von lateinisch agnatus „der Hinzu-/Nachgeborene“) bezeichnete im Römischen Recht einen männlichen Blutsverwandten, der in ununterbrochener männlicher Linie und ehelich legitimiert von einem gemeinsamen Ahnherrn abstammt.

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Allodium Cronheim

An der Stelle des historischen Pfarrhofs in Cronheim stand ursprünglich das möglicherweise um 1140 errichtete und bewehrte Allodium des Rittergutes Cronheim.

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Altniederländische Sprache

Als altniederländische Sprache, die auch als altniederfränkische Sprache bekannt ist, bezeichnet man die älteste bekannte Sprachstufe des Niederländischen.

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Code civil

Erstausgabe des Code civil von 1804, erste Seite Der Code civil (Abkürzung CC oder C. civ.) regelt das französische Zivilrecht.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Erbrecht

Das Erbrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts das im objektiven Sinn die juristische Grundlage bildet für den Übergang von Vermögenswerten einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen, es ist in Deutschland Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz.

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Familienfideikommiss

Das Familienfideikommiss (Aussprache: oder) ist eine Einrichtung des Erb- und Sachenrechts, wonach durch Stiftung das Vermögen einer Familie, meist Grundbesitz, auf ewig geschlossen erhalten werden sollte und immer nur ein Familienmitglied allein, der Fideikommissbesitzer, das Nießbrauchsrecht innehatte.

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Fiskus

Übersicht Verwaltungshandeln Fiskus (eingedeutschte Schreibweise von) nennt man den Staat in seiner Rolle als Wirtschaftssubjekt.

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Fränkisches Recht

Fränkisches Recht bezeichnet die kodifizierten Volks- und Gewohnheitsrechte im Fränkischen Reich in der Zeit vom 5.

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Frühe Neuzeit

Die Begriffe Frühe Neuzeit, Frühneuzeit, Frühmoderne oder Neuere Geschichte bezeichnen in der Geschichte Europas üblicherweise das Zeitalter zwischen dem Spätmittelalter (Mitte 13. Jahrhundert bis Ende 15. Jahrhundert) und dem Übergang zur Moderne um das Jahr 1800.

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Frühmittelalter

Reichenauer Schule, um 1000) Frühmittelalter oder frühes Mittelalter ist eine moderne Bezeichnung für den ersten der drei großen Abschnitte des Mittelalters, bezogen auf Europa und den Mittelmeerraum für die Zeit von etwa Mitte des 6.

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Freie

Freie bezeichnet die Angehörigen eines Standes, die im Gegensatz, z. B. zu Sklaven oder Leibeigenen, über Freizügigkeit, Rechtsfähigkeit und z. T. politische Teilhabe verfügen.

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Freigut (Rechtsgeschichte)

Der rechtsgeschichtliche Begriff des Freiguts (mittelhochdeutsch vrîguot, mittelniederdeutsch vrîgôt, mittellateinisch bonum liberum oder bonum francum) wird in den Quellen sehr unterschiedlich verwendet und ist daher „ein unscharfer und schillernder Begriff“.

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Germanen

Als Germanen wird eine Gruppe von ehemaligen Stämmen in Mitteleuropa und im südlichen Skandinavien bezeichnet, deren Identität in der Forschung traditionell über die Sprache bestimmt wird.

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Grundherrschaft

Die herrschaftliche Organisationsform der Grundherrschaft – in Österreich und anderen Gebieten auch Erbuntertänigkeit oder Patrimonialherrschaft genannt – war eine vom Mittelalter bis zum Jahr 1848 und der Bauernbefreiung vorherrschende rechtliche, wirtschaftliche und soziale Besitzstruktur des ländlichen Raums.

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Grundstück

Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche.

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Karl Heinz Burmeister

Karl Heinz Burmeister als Vorarlberger Landesarchivar im Jahr 1974 Karl Heinz Burmeister (* 21. November 1936 in Krefeld; † 12. Dezember 2014 in Bodolz) war ein deutscher Jurist, Historiker und Heraldiker.

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Landesherr

Als Landesherr bezeichnet man für den Zeitraum vom Mittelalter bis in die Neuzeit den Inhaber der Landeshoheit in einem Territorium, wo er die höchste Herrschaftsgewalt ausübte.

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Landsgemeinde

Glarner Landsgemeinde, Mai 2014 Vereidigung bei der Innerrhoder Landsgemeinde in Appenzell, April 2005 Die Landsgemeinde ist die verfassungsmässige, an einem bestimmten Tag unter freiem Himmel und mit feierlichem Zeremoniell abgehaltene Versammlung der stimmfähigen Einwohner, an der über Sachgeschäfte abgestimmt wird und Behörden gewählt werden.

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Länder der Böhmischen Krone

silberne böhmische Löwe in Rot, auf dem Schild ruht die Wenzelskrone; umkränzt von Linde Böhmische Besitzungen unter Karl IV. Als Länder der Böhmischen Krone (auch Krone Böhmen; Böhmische Krone, Böhmische Kronländer; auch země Koruny české;, Corona Regni Bohemiae) wird die Gesamtheit der Länder bezeichnet, die mit dem Königreich Böhmen durch den gemeinsamen Landesherrn sowie über Lehensbeziehungen verbunden waren.

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Lehnsmann

Der Lehnsmann (Lehnsnehmer, Lehensträger; Pl. Lehnsleute, auch: Lehnmann) war im Lehnrecht der Empfänger eines Lehens.

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Lehnswesen

Cod. Pal. Germ. 164, fol. 1r Das Lehnswesen (auch Feudal- oder Benefizialwesen von lateinisch Feudum, Feodum oder Beneficium) war eine im mittelalterlichen Europa herausgebildete Gesellschafts-, Wirtschafts-, Rechts- und/oder Besitzordnung.

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Mittelalter

Als Mittelalter wird in der europäischen Geschichte die Epoche zwischen dem Ende der Antike und dem Beginn der Neuzeit bezeichnet, also etwa die Zeit zwischen dem 6.

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Mittellatein

Seite mit mittellateinischem Text aus den Carmina Cantabrigiensia (Cambridge University Library, Gg. 5. 35), 11. Jhd. Unter dem Begriff Mittellatein oder mittellateinische Sprache werden die vielfältigen Formen der lateinischen Sprache des europäischen Mittelalters (etwa 6. bis 15. Jahrhundert) zusammengefasst.

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Normannische Eroberung Englands

Die normannische Eroberung Englands im Jahr 1066 begann mit der Invasion des Königreichs England durch Herzog Wilhelm II. der Normandie, die nach der Schlacht bei Hastings zur normannischen Herrschaft über England führte.

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Odal

Als Odal bezeichnet man heute in Nordeuropa und auf den Orkney (hier Udal law genannt) den Teil des Grundbesitzes, der sich im Mittelalter über lange Zeit oder über Generationen im Besitz einer Familie befand und damit dem Odalsrecht unterlag.

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Otto Brunner (Historiker)

Otto Brunner (* 21. April 1898 in Mödling bei Wien; † 12. Juni 1982 in Hamburg) war ein österreichischer Historiker.

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Schlacht bei Hastings

Die Schlacht bei Hastings fand am 14.

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Staatsdomäne

Die Staatsdomäne ist ein veralteter Rechtsbegriff, der die Gesamtheit des dem Staat gehörenden Vermögens umfasste.

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Staatsschatz

Der Staatsschatz war ein Vorrat an barem Geld und Edelmetallen, insbesondere Gold, welcher von einem Staat für außergewöhnliche Bedürfnisse, vornehmlich zur Deckung der ersten großen Ausgaben vor Ausbruch und bei Beginn eines Kriegs, zurückgelegt und unter besonderer Verwaltung gehalten wurde.

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Stadtrecht

Stadtrecht ist ursprünglich das kaiserliche oder landesherrliche Vorrecht (Stadtregal), durch das ein Dorf oder eine vorstädtische Siedlung zur Stadt erhoben wurde und Inbegriff der in dem betreffenden Rechtsbezirk gültigen Rechtssätze war.

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Steuer

Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt, die einen steuerpflichtigen Tatbestand verwirklichen.

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Vasall

Ein Vasall schwört den Lehnseid vor dem thronenden Pfalzgrafen Friedrich I. von der Pfalz.Karl-Heinz Spieß: ''Lehnsrecht, Lehnspolitik und Lehnsverwaltung der Pfalzgrafen bei Rhein im Spätmittelalter.'' Wiesbaden, 1978. Ein Vasall (von, von „Knecht“) war im Fränkischen Reich (5.–9. Jahrhundert) ein Freier, der in einem persönlichen Treueverhältnis (Vasallentreue) zu einem mächtigen Herrn als Schutzherrn stand.

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Vorwerk (Befestigung)

Ein Vorwerk ist eine wehrhafte Anlage, die der eigentlichen Burg vorgelagert war (auch Feldwerk genannt).

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Leitet hier um:

Ackergut, Allodial, Allodialbesitz, Allodialgut, Allodialgüter, Allodialisierung, Allodien, Allodifikation, Allodifizierung, Allodium, Alodium, Eigengut, Erbfrau, Erbherr, Freies Eigen.

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