49 Beziehungen: Absender, Abtretung (Deutschland), Adolf Baumbach, Außenhandel, Aussteller (Urkunde), Übereignung, Übergabe (Sachenrecht), Bürgerliches Gesetzbuch, Begebungsvertrag, Besitz, Beweislastumkehr, Binnenschifffahrt, Bundesministerium der Justiz, Eigentum, Empfangsbestätigung, Erwerb vom Nichtberechtigten, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Frachtbrief, Frachtführer, Frachtgut, Frachtvertrag, Handelsgesetzbuch, Handelsware, Herausgabeanspruch, Indossament, Ingo Koller, Inhaberpapier, Juris, Klaus Hopt, Konnossement, Namenspapier, Orderklausel, Orderpapier, Sache (Recht), Schiff, Seefrachtbrief, Seehandelsrecht (Deutschland), Seeschifffahrt, Tatsache, Thomas Wieske, Traditionspapier, Unwirksamkeit, Urkunde, Verkehr, Vermutung (Recht), Verpackung, Warenbegleitpapier, Wertpapier, Zivilprozessordnung (Deutschland).
Absender
Ein Absender (kurz Sender; veraltet Adressant) ist im informationstheoretischen Sinn eines Sender-Empfänger-Modells eine Person oder Institution, die eine Nachricht oder eine andere Information übermittelt oder durch ein Medium zum Empfänger (Adressat) übermittelt oder übermitteln lässt.
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Abtretung (Deutschland)
Abtretung (auch Zession von) bedeutet im deutschen Zivilrecht nach der Legaldefinition des Satz 1 BGB die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar).
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Adolf Baumbach
Adolf Baumbach (* 15. Mai 1874 in Bad Homburg vor der Höhe; † 25. März 1945 in Bernau am Chiemsee) war ein deutscher Jurist.
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Außenhandel
Alte Handelswege der Seidenstraße durch Eurasien Außenhandel ist der Export, Import und Transithandel von materiellen und immateriellen Gütern, Dienstleistungen und Kapital sowie deren Abwicklung.
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Aussteller (Urkunde)
Aussteller einer Urkunde ist, wer sich die in der Urkunde verkörperte Erklärung kraft seiner Unterschrift zurechnen lassen muss, weil er geistig hinter der Urkunde steht und sich an ihren Inhalt gebunden fühlt.
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Übereignung
Unter Übereignung (oder Eigentumsübertragung) versteht man im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person auf eine andere.
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Übergabe (Sachenrecht)
Unter Übergabe einer Sache versteht die Rechtswissenschaft den einvernehmlichen Wechsel im Besitz durch Einräumung des unmittelbaren Besitzes vom bisherigen an den neuen Besitzer.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Begebungsvertrag
Unter Begebungsvertrag wird im Wertpapierrecht ein Vertrag zwischen dem Aussteller und dem ersten Inhaber eines Wertpapiers verstanden.
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Besitz
Besitz bezeichnet in der juristischen Fachsprache die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, abgegrenzt gegenüber Eigentum, das die rechtliche Herrschaftsmacht meint.
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Beweislastumkehr
Die Beweislastumkehr ist eine Ausnahme von dem rechtlichen Grundsatz, dass grundsätzlich jede Partei die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Rechtsnorm trägt.
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Binnenschifffahrt
Dichter Verkehr auf dem Rhein in Köln Gastankschiff Binnenschifffahrt (älter Binnenschiffahrt) ist die überwiegend gewerbliche Schifffahrt auf Binnengewässern und Binnenwasserstraßen, also auf Flüssen, Kanälen und Seen im Bereich des Güter- und Personentransports.
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Bundesministerium der Justiz
Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland.
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Eigentum
Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.
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Empfangsbestätigung
Als Empfangsbestätigung wird ein kurzer schriftlicher Nachweis bezeichnet, dass man eine Ware, eine Briefsendung oder eine Nachricht im Allgemeinen erhalten hat.
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Erwerb vom Nichtberechtigten
Der Erwerb vom Nichtberechtigten (oft vereinfachend: gutgläubiger Erwerb) ist ein in zahlreichen Rechtsordnungen anerkanntes Rechtsinstitut des Zivilrechts.
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Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Der Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht ist ein Titel, den Rechtsanwälte von der Bundesrechtsanwaltskammer erwerben können.
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Frachtbrief
Deutscher Eisenbahnfrachtbrief (November 1892) Der Frachtbrief ist im Frachtgeschäft ein Warenbegleitpapier, das im Frachtverkehr über das Frachtgut ausgestellt wird.
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Frachtführer
Der Frachtführer ist ein Kaufmann, der gewerbsmäßig gegen Entgelt Frachtgut mittels Frachtvertrag zu Land (auf Straße oder Schiene), auf Binnengewässern oder mit Luftfahrzeugen transportiert und dem Empfänger abliefert.
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Frachtgut
Verladen von Frachtgut Frachtgut (auch Ladung, Cargo oder, im allgemeinen Sprachgebrauch, Fracht im Deutschen Wörterbuch im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache genannt) ist im Transportwesen die Bezeichnung für Transportgut, das von einem Frachtführer gegen Entgelt befördert wird.
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Frachtvertrag
Ein Frachtvertrag ist im Frachtgeschäft ein spezieller Beförderungsvertrag über den Transport von Frachtgütern.
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Handelsgesetzbuch
Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.
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Handelsware
Handelsware ist eine Sammelbezeichnung für die von Gewerbetreibenden gehandelten materiellen Güter.
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Herausgabeanspruch
Der Herausgabeanspruch ist im deutschen Sachenrecht der dingliche Anspruch des Eigentümers einer Sache gegen den unrechtmäßigen Besitzer auf Herausgabe; zahlreiche andere Vorschriften gewähren auch schuldrechtliche Herausgabeansprüche.
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Indossament
Ein Indossament (von italienisch in dosso, „auf dem Rücken“) oder Begebungsvermerk ist ein gesetzlich vorgesehener schriftlicher Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier, durch den die Rechte aus dem Orderpapier (insbesondere das Eigentum hieraus) ganz oder teilweise auf einen neuen Begünstigten übertragen werden.
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Ingo Koller
Ingo Koller (* 10. März 1940 in München) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und ehemaliger Hochschullehrer.
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Inhaberpapier
Inhaberpapiere sind Wertpapiere, bei denen der jeweilige Inhaber des Wertpapiers das verbriefte Recht geltend machen kann.
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Juris
Das Juristische Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland (abgekürzt ursprünglich: JURIS, später: Juris; heute eigene Schreibweise: juris) ist ein mehrheitlich in Staatshand befindlicher deutscher juristischer Informationsdienstleister mit Sitz in Saarbrücken, der in der Rechtsform einer GmbH geführt wird.
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Klaus Hopt
Klaus Jürgen Hopt (* 24. August 1940 in Tuttlingen) ist ein deutscher Wirtschaftsrechtler.
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Konnossement
Französisches Konnossement (Blankoformular) Das Konnossement (B/L) ist im Seehandel ein Schiffsfrachtbrief, Warenbegleitpapier und Wertpapier, das den Schiffstransport von Handelswaren nachweist.
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Namenspapier
Namenspapiere (früher Rektapapiere; von; das heißt, der Verpflichtete soll direkt leisten) sind auf einen bestimmten Namen lautende Wertpapiere, deren verbriefter Anspruch durch Einigung, Abtretung und Übergabe übertragen werden kann.
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Orderklausel
Eine Orderklausel ist ein Vermerk auf einem Orderpapier, der die Übertragung des Papiers auf einen anderen als den im Papier genannten Berechtigten ermöglicht oder ausschließt.
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Orderpapier
Orderpapiere sind auf einen Namen lautende Wertpapiere, die durch Einigung, Indossament und Übergabe übertragen werden können.
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Sache (Recht)
Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.
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Schiff
Kreuzfahrtschiff ''Queen Mary 2'' Baltic'' Illustration verschiedener Schiffstypen, 1912 Schiffe sind größere Wasserfahrzeuge oder andere schwimmfähige Objekte mit bestimmten, nicht einheitlich festgelegten Eigenschaften.
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Seefrachtbrief
Der Seefrachtbrief ist im Frachtgeschäft ein Warenbegleitpapier, das im Seehandel über die Seefracht ausgestellt wird.
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Seehandelsrecht (Deutschland)
Das deutsche Seehandelsrecht ist im 5. Buch des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt.
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Seeschifffahrt
Mit Seeschifffahrt, in Österreich und der Schweiz auch Hochseeschifffahrt, bezeichnet man den Verkehr von Schiffen (Schifffahrt) zum Zweck der gewerblichen Beförderung von Gütern und Personen auf Meeren und Ozeanen.
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Tatsache
Eine Tatsache, auch Fakt oder Faktum (von lateinisch factum, „Gemachtes“, res facti), ist je nach Auffassung ein wirklicher, nachweisbarer, bestehender, wahrer oder anerkannter Sachverhalt.
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Thomas Wieske
Thomas Wieske (* 24. Februar 1958 in Dessau) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Professor für Logistikrecht und Riskmanagement.
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Traditionspapier
Traditionspapiere werden in Deutschland Wertpapiere genannt, die einen Herausgabeanspruch auf bewegliche Sachen verbriefen und zugleich die Sache selbst in der Weise ersetzen, dass über sie durch Übergabe des Papiers verfügt werden kann.
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Unwirksamkeit
Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.
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Urkunde
Bauurkunde mit Weihinschrift aus der Gründungskapsel Urmammas, 2112–2095 v. Chr., Vorderasiatisches Museum Berlin, VA 10945 Eine Urkunde (von althochdeutsch urchundi „Erkenntnis“; mittelhochdeutsch urkúnde „Zeugnis“, „Beweis“) ist eine schriftlich niedergelegte und häufig beglaubigte Erklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw.
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Verkehr
mini Verkehr (abgekürzt: Verk.) ist die Ortsveränderung von Personen und materiellen Gütern sowie von Nachrichten, Informationen, Energie und Wasser.
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Vermutung (Recht)
Eine gesetzliche Vermutung regelt in der Rechtswissenschaft die Verteilung der Beweislast.
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Verpackung
(Konserven)dosen aus Aluminium oder Weißblech sind eine weit verbreitete Verpackungsform für Lebensmittel und Flüssigkeiten Als Verpackung (in der Kaufmannssprache auch Emballage genannt) wird allgemein die äußere Hülle bzw.
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Warenbegleitpapier
Warenbegleitpapiere sind in der Logistik sämtliche Dokumente, die aufgrund der Lieferbedingungen beim Transport zum Frachtgut gehören.
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Wertpapier
Aktie – Gebrüder Stollwerck (1902) Pfandbrief – Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank (1901) Ein Wertpapier (schweizerisch: Wertschrift) ist eine Urkunde, die ein Vermögensrecht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der Rechtsinhaber der Urkunde diese dem Schuldner vorlegt.
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Zivilprozessordnung (Deutschland)
Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.
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