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Inhaberpapier

Index Inhaberpapier

Inhaberpapiere sind Wertpapiere, bei denen der jeweilige Inhaber des Wertpapiers das verbriefte Recht geltend machen kann.

39 Beziehungen: Abtretung (Deutschland), Aktie, Aktiengesellschaft, Aktiengesetz (Deutschland), Aussteller (Urkunde), Übereignung, Bürgerliches Gesetzbuch, Begebungsvertrag, Blankoindossament, Briefmarke, Bundesanzeiger, Bundesgerichtshof, Deutsche Mark, Eintrittskarte, Fahrkarte, Geld, Grundkapital, Guter Glaube, Gutschein, Handelsgesetzbuch, Heinrich Brunner (Rechtshistoriker), Inhaber, Inhaberschuldverschreibung, Investmentgesetz (Deutschland), Investmentzertifikat, Johannes Emil Kuntze, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Kreditinstitut, Namenspapier, Orderpapier, Otto Palandt, Rückkaufswert, Sache (Recht), Scheck, Scheckgesetz, Telefonkarte, Versicherungsschein, Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland), Wertpapier.

Abtretung (Deutschland)

Abtretung (auch Zession von) bedeutet im deutschen Zivilrecht nach der Legaldefinition des Satz 1 BGB die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar).

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Aktie

Die Dillinger Hütte war 1809 eine der ersten deutschen Aktiengesellschaften, hier jedoch eine Aktie aus dem Jahre 1906 Die Aktie ist ein Wertpapier, das den Anteil an einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien verbrieft.

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Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft (Abkürzung der deutschen, österreichischen, liechtensteinischen, schweizerischen und belgischen Rechtsform: AG, in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz SA, für Société Anonyme; Abkürzungen weiterer Länder siehe unten) ist eine privatrechtliche Vereinigung und wird durch das Aktienrecht geregelt.

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Aktiengesetz (Deutschland)

Das deutsche Aktiengesetz (AktG) regelt die Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften sowie von Kommanditgesellschaften auf Aktien.

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Aussteller (Urkunde)

Aussteller einer Urkunde ist, wer sich die in der Urkunde verkörperte Erklärung kraft seiner Unterschrift zurechnen lassen muss, weil er geistig hinter der Urkunde steht und sich an ihren Inhalt gebunden fühlt.

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Übereignung

Unter Übereignung (oder Eigentumsübertragung) versteht man im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person auf eine andere.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Begebungsvertrag

Unter Begebungsvertrag wird im Wertpapierrecht ein Vertrag zwischen dem Aussteller und dem ersten Inhaber eines Wertpapiers verstanden.

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Blankoindossament

Blankoindossament ist im Wertpapierrecht ein Indossament, das bei Orderpapieren die einfache Übertragung durch Einigung und Übergabe ermöglicht und lediglich aus der Unterschrift des Übertragenden besteht.

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Briefmarke

Eine Briefmarke, in Deutschland amtlich Postwertzeichen, ist die Bestätigung eines postalischen Beförderungsunternehmens über die Zahlung des aufgedruckten Betrages.

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Bundesanzeiger

Der Bundesanzeiger (BAnz, bis 31. März 2012 BAnz.) ist als Amtsblatt neben dem Bundesgesetzblatt ein weiteres Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesbehörden.

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Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

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Deutsche Mark

1-DM-Schein der Erstausgabe 1948Vorder- und Rückseite Die Deutsche Mark (abgekürzt DM und im internationalen Bankenverkehr DEM, umgangssprachlich auch D-Mark oder kurz Mark, im englischsprachigen Raum meist Deutschmark) war von 1948 bis 1998 als Buchgeld, bis 2001 nur noch als Bargeld die offizielle Währung in der Bundesrepublik Deutschland und vor deren Gründung in den drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands und den westlichen Sektoren Berlins.

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Eintrittskarte

Eintrittskarte (nicht abgerissen) des Berchtesgadener Kurkinos Eintrittskarte aus dem Jahr 1941 Eintrittskarte zum Musical „Hair“ Eintrittskarten für das gleiche Ereignis können verschieden aussehen Eine Bahnsteigkarte erlaubt es Passanten Bereiche eines Bahnhofs zu betreten, die ansonsten nur für Reisende mit Fahrkarte zugänglich sind Eintrittskarten (als Anglizismus auch „Tickets“ genannt; Schweizerdeutsch: Billett) sind Wertzeichen für Veranstaltungen oder Aufführungen, die vom Veranstalter oder Betreiber gegen Zahlung des Eintrittsgeldes ausgestellt werden und den Inhaber berechtigen, an der Veranstaltung oder Aufführung teilzunehmen.

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Fahrkarte

Frankfurt am Main Hbf, 2. Wagenklasse (2003) Historischer ''Netzbildfahrschein'' der Straßenbahn Ulm, hierbei markiert der Schaffner Anfang und Endpunkt der Fahrt auf dem schematischen Streckenetzplan DDR 1983) Die Fahrkarte (auch Fahrausweis oder Fahrschein; Schweiz Billett; Anglizismus Ticket, in der Anfangszeit der Eisenbahn Fahrzettel) ist ein Wertzeichen, das gegen Entrichtung des Fahrpreises (Beförderungsentgelt) zur Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels berechtigt (beispielsweise für die Eisenbahn, die Straßenbahn, den Oberleitungsbus, den Omnibus oder Passagierflugzeuge).

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Geld

200-Euro-Banknote Deutsches Geld vor der 1923er Währungsreform:50-Pfennig-Stück Geld sind die in einer Gesellschaft allgemein anerkannten Tausch- und Zahlungsmittel.

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Grundkapital

Grundkapital ist in Deutschland bei aktienrechtlich organisierten Kapitalgesellschaften die von den Aktionären aufzubringende Kapitalbeteiligung.

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Guter Glaube

Guter Glaube ist ein Rechtsbegriff aus der Rechtswissenschaft, der vor allem beim Gutglaubensschutz als Vertrauensschutz in einen Rechtsschein eine Rolle spielt.

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Gutschein

Person mit Geschenkgutschein Ein Gutschein ist ein Wertzeichen, dessen Aussteller dem Inhaber einen Anspruch auf eine Leistung verschafft.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Heinrich Brunner (Rechtshistoriker)

Heinrich Brunner Heinrich Brunner (* 21. Juni 1840 in Wels, Oberösterreich; † 11. August 1915 Bad Kissingen, Unterfranken) war ein österreichischer Rechtshistoriker.

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Inhaber

Inhaber bezeichnet das Subjekt, dem eine bestimmte Rechtsposition zugeordnet ist.

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Inhaberschuldverschreibung

Eine Inhaberschuldverschreibung (oder Inhaberanleihe) ist eine Schuldverschreibung, die als Inhaberpapier ausgestellt ist.

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Investmentgesetz (Deutschland)

Das deutsche Investmentgesetz (InvG) war die Vorgängerregelung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).

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Investmentzertifikat

Das Investmentzertifikat (auch Fondsanteil, Fondsanteilschein, Fondszertifikat, Investmentanteil, Investmentanteilschein, Investmentfondsanteil oder Investmentfondsanteilschein) ist ein Wertpapier, das als Anteilschein seinem Inhaber einen Miteigentumsanteil am Sondervermögen eines Investmentfonds verbrieft.

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Johannes Emil Kuntze

Johannes Emil Kuntze Johannes Emil Kuntze (* 25. November 1824 in Grimma; † 11. Februar 1894 in Leipzig) war ein deutscher Jurist und Hochschullehrer.

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Kapitalverwaltungsgesellschaft

Kapitalverwaltungsgesellschaften (Abkürzung: KVG) sind im Finanzwesen Unternehmen, deren Betriebszweck in der Vermögensverwaltung von Investmentvermögen und der Ausgabe von Investmentzertifikaten besteht.

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Kreditinstitut

Kreditinstitute (oder Geldinstitute, Finanzinstitute) sind Unternehmen, deren Betriebszweck darin besteht, gewerbsmäßig Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zu betreiben.

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Namenspapier

Namenspapiere (früher Rektapapiere; von; das heißt, der Verpflichtete soll direkt leisten) sind auf einen bestimmten Namen lautende Wertpapiere, deren verbriefter Anspruch durch Einigung, Abtretung und Übergabe übertragen werden kann.

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Orderpapier

Orderpapiere sind auf einen Namen lautende Wertpapiere, die durch Einigung, Indossament und Übergabe übertragen werden können.

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Otto Palandt

Urkunde des Reichsjustizprüfungsamts mit Palandts Unterschrift, Berlin, 12. April 1937 Otto Palandt (* 1. Mai 1877 in Stade; † 3. Dezember 1951 in Hamburg) war ein deutscher Richter und von 1934 bis 1943 Präsident des Reichsjustizprüfungsamts.

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Rückkaufswert

Der Rückkaufswert bezeichnet den Betrag, den ein Lebensversicherer bei Rückkauf der Rechte des Versicherungsnehmers auf zukünftige Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag an den Versicherungsnehmer hierfür bezahlt.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Scheck

Ein Barscheck mit allen gesetzlichen Merkmalen Verrechnungsscheck der WestLB, ausgestellt durch die Landeshauptkasse Düsseldorf, 2004 Der Scheck (schweiz. zumeist Cheque oder Check) ist ein Zahlungsmittel, bei dem der zahlungspflichtige Aussteller ein Kreditinstitut anweist, einem Zahlungsempfänger zu Lasten des Girokontos des Ausstellers einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen.

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Scheckgesetz

Das deutsche Scheckgesetz bestimmt, unter welchen Voraussetzungen eine Urkunde als Scheck gilt und welche Rechtsfolgen damit verbunden sind.

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Telefonkarte

Das ''Telephon-Billet'' gilt als erster Vorläufer der heutigen Telefonkarten. Eine Telefonkarte, Telefonwertkarte oder eine Taxcard ist eine Karte, mit der man an dafür geeigneten öffentlichen Telefonen telefonieren kann.

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Versicherungsschein

Der Versicherungsschein (oder Versicherungspolice, in Österreich Versicherungspolizze, kurz: Police oder Polizze) ist im Versicherungswesen eine Urkunde, in der die Verbriefung eines Versicherungsvertrags erfolgt.

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Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland)

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern als auch von Versicherungsvermittlern bei Versicherungsverträgen regelt.

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Wertpapier

Aktie – Gebrüder Stollwerck (1902) Pfandbrief – Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank (1901) Ein Wertpapier (schweizerisch: Wertschrift) ist eine Urkunde, die ein Vermögensrecht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der Rechtsinhaber der Urkunde diese dem Schuldner vorlegt.

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Inhaberpapiere.

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