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Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland)

Index Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland)

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern als auch von Versicherungsvermittlern bei Versicherungsverträgen regelt.

43 Beziehungen: Alles-oder-nichts-Prinzip, Arglist, Ausschlussfrist, Überschussbeteiligung, Bundesgesetz (Deutschland), Christoph Brömmelmeyer, Deutsche Aktuarvereinigung, Deutscher Anwaltverein, Deutschland, Einbruch, Fahrlässigkeit, Fernabsatzvertrag, Gefahrerhöhung, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Hans-Peter Schwintowski, Hausratversicherung, Humboldt Forum Recht, Lebensversicherung, Nichteinlösung, Private Krankenversicherung, Privatrecht, Rückkaufswert, Reichsgesetzblatt, Risiko, Schadensereignis, Schadensersatz, Schuldnerverzug (Deutschland), Selbsttötungsklausel, Sozialrecht (Deutschland), Statistik, Stille Reserven, Suizid, Textform, Verjährung (Deutschland), Versicherer, Versicherung (Kollektiv), Versicherungsmathematik, Versicherungsnehmer, Versicherungsrecht, Versicherungsvermittler, Versicherungsvertrag (Deutschland), Vorsatz (Recht), Wolfgang Römer.

Alles-oder-nichts-Prinzip

Das Alles-oder-nichts-Prinzip bezeichnet ein in vielen naturwissenschaftlichen Bereichen sowie in der Rechtswissenschaft vorkommendes Prinzip.

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Arglist

Arglist bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch bewusste Böswilligkeit.

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Ausschlussfrist

Als Ausschlussfrist (auch Verfallsfrist oder Präklusionsfrist genannt) wird im deutschen Privatrecht (Entsprechendes gilt für das Österreichische Zivilrecht, in der Schweiz werden die entsprechenden Fristen Verwirkungsfristen genannt) eine Frist bezeichnet, nach deren Ablauf Ansprüche, aber auch Rechte (auch Gestaltungsrechte) erlöschen bzw.

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Überschussbeteiligung

Eine Überschussbeteiligung ist eine meist in langfristigen Personenversicherungsverträgen wie Lebens- und Krankenversicherungen vereinbarte Beteiligung der Versicherungsnehmer an Überschüssen aus dem Versicherungsgeschäft des Versicherers.

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Bundesgesetz (Deutschland)

Als Bundesgesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen einfachen Gesetze bezeichnet, für die der Bund nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in Art.

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Christoph Brömmelmeyer

Christoph Brömmelmeyer (* 20. Juni 1969 in Bünde) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Deutsche Aktuarvereinigung

Die Deutsche Aktuarvereinigung e. V. (DAV) ist die berufsständische Vertretung der als Aktuare in Deutschland tätigen Versicherungs-, Bauspar- und Finanzmathematiker mit Sitz in Köln.

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Deutscher Anwaltverein

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) e. V., wurde im Jahre 1871 in Bamberg als Interessenvertretung der deutschen Anwaltschaft gegründet und hat heute seinen Sitz in Berlin.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Einbruch

Als Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses oder einer besonderen Sicherung gegen Wegnahme; Näheres wird im nationalen Recht definiert.

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Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit ist ein vor allem in der Rechtssprache geläufiger Fachausdruck.

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Fernabsatzvertrag

In Deutschland wird ein Fernabsatzvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen.

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Gefahrerhöhung

Die Gefahrerhöhung ist ein Begriff aus dem Versicherungsvertragsrecht.

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Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

Logo des GDV Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist die Dachorganisation der privaten Versicherungsunternehmen in Deutschland.

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Hans-Peter Schwintowski

Hans-Peter Schwintowski (* 23. September 1947 in Bad Harzburg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, Autor und Hochschullehrer.

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Hausratversicherung

Die Hausratversicherung (mit Fugenlaut: Hausratsversicherung) ist eine Sachversicherung.

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Humboldt Forum Recht

Das Humboldt Forum Recht (HFR) war eine bis 2016 bestehende juristische Internetzeitschrift.

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Lebensversicherung

Unter dem Begriff Lebensversicherung werden alle Versicherungen verstanden, die biometrische Risiken wie Tod oder Invalidität absichern, sowie Versicherungen, die der privaten Altersvorsorge dienen.

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Nichteinlösung

Als Nichteinlösung bezeichnet man im Versicherungswesen die Rechtsfolgen aus dem Verzug des Versicherungsnehmers bei Zahlung einer Erstprämie.

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Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen (kurz PKV) sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die Krankenversicherungen anbieten.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Rückkaufswert

Der Rückkaufswert bezeichnet den Betrag, den ein Lebensversicherer bei Rückkauf der Rechte des Versicherungsnehmers auf zukünftige Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag an den Versicherungsnehmer hierfür bezahlt.

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Reichsgesetzblatt

Titelseite der ersten Gesamtausgabe des Reichsgesetzblatts 1871 Das Reichsgesetzblatt (Abkürzung: RGBl.) war das amtliche Verkündungsblatt des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945.

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Risiko

Risiko weist je nach Fachgebiet einen unterschiedlichen Begriffsinhalt auf, allgemein wird hierunter die Möglichkeit des Eintritts künftiger Ereignisse, die nachteilige Auswirkungen wie Verlustgefahren in sich bergen, verstanden.

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Schadensereignis

Hochwasser im Ahrtal 2021 Schaden(s)ereignis ist im Versicherungswesen ein Ereignis, das einen Schaden verursacht.

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Schadensersatz

Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.

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Schuldnerverzug (Deutschland)

Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese Verzögerung zu vertreten hat.

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Selbsttötungsklausel

Als Selbsttötungsklausel (auch Suizidklausel, veraltet: „Selbstmordklausel“) wird die Klausel eines Lebensversicherungs-Vertrags bezeichnet, mit der die Auszahlung bzw.

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Sozialrecht (Deutschland)

Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen.

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Statistik

Statistik „ist die Lehre von Methoden zum Umgang mit quantitativen Informationen“ (Daten).

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Stille Reserven

Stille Reserven (auch: stille Rücklagen oder Bewertungsreserven) sind im Rechnungswesen die nicht aus der Bilanz ersichtlichen Bestandteile des Eigenkapitals.

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Suizid

Manet Ein Suizid (veraltet auch Suicid; von lateinisch sui „seiner selbst“ und caedere „fällen, niederschlagen, töten“) ist die vorsätzliche Beendigung des eigenen Lebens.

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Textform

Die Textform ist im deutschen Zivilrecht eine Form für Rechtsgeschäfte oder Erklärungen oder Informationen im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften, die lesbar und auf einem dauerhaften Datenträger abzugeben ist und in der die Person des Erklärenden genannt ist.

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Verjährung (Deutschland)

Verjährung ist ein sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht (einschließlich des Steuerrechts) und im Strafrecht verwendeter Rechtsbegriff, dessen Wesen und Inhalt sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt und dessen Rechtsfolgen regelmäßig nach Ablauf einer bestimmten Verjährungsfrist eintreten.

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Versicherer

Ein Versicherer (rechtlich Versicherungsträger, veraltet Assekuranz), umgangssprachlich Versicherung, ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt (Versicherungsgeber).

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Versicherung (Kollektiv)

Ulrich Moller gegründeten Kompagnie wurde der Unternehmenszweck wie folgt beschrieben: „Die Gesellschaft übernimmt Assecuranzen auf Gefahren zur See, auf Flüssen und bei Versendungen zu Lande, auf Hafen-, Revier- und Feuer – Gefahr“. Das Ende der Kompagnie ist eng mit dem großen Hamburger Brand vom 5. Mai 1842 verbunden. Mit Versicherung (veraltet Assekuranz) wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip oder Äquivalenzprinzip) bezeichnet, bei dem viele einen Geldbetrag (.

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Versicherungsmathematik

Die Versicherungsmathematik ist ein Teilgebiet der Mathematik.

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Versicherungsnehmer

Ein Versicherungsnehmer ist die Vertragspartei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz nimmt und den Versicherungsbeitrag schuldet.

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Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das als unselbständiger Teil des Handels- und bürgerlichen Rechts die Rechtsbeziehungen zwischen Wirtschaftssubjekten außerhalb der Versicherungswirtschaft und Versicherungsunternehmen regelt und zugleich den Bereich der Versicherungsaufsicht als öffentlich-rechtliches Verhältnis bestimmt.

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Versicherungsvermittler

Versicherungsvermittler sind im Versicherungswesen die mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen betrauten Gewerbetreibenden.

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Versicherungsvertrag (Deutschland)

Beispiel aus dem Jahr 1959 Ein Versicherungsvertrag regelt die vertragliche Gewährung von Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer oder die versicherte Person gegen Zahlung einer Versicherungsprämie zugunsten des Versicherers.

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Vorsatz (Recht)

Vorsatz (dolus) bezeichnet im Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände einschließlich der Kausalitätsbeziehungen.

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Wolfgang Römer

Wolfgang Römer (* 11. Juni 1936 in Düsseldorf) war von 1990 bis 2001 Richter am Bundesgerichtshof.

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