21 Beziehungen: Abtretung (Deutschland), Gesellschaftsvertrag, Juristische Person, Lebensversicherung, Natürliche Person, Obliegenheit, Policendarlehen, Rentenversicherung (Erlebensversicherung), Risiko, Sonderausgabe (Steuerrecht), Verpfändung, Versicherer, Versicherte Person, Versicherung (Kollektiv), Versicherungsaufsichtsgesetz (Deutschland), Versicherungsprämie, Versicherungsvertrag, Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland), Vertrag, Vertragsfreiheit, Zweitmarkt für Lebensversicherungen.
Abtretung (Deutschland)
Abtretung (auch Zession von) bedeutet im deutschen Zivilrecht nach der Legaldefinition des Satz 1 BGB die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar).
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Gesellschaftsvertrag
Ein Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich zwei oder mehrere Personen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zusammenschließen, um ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel zu verfolgen.
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Juristische Person
Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.
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Lebensversicherung
Unter dem Begriff Lebensversicherung werden alle Versicherungen verstanden, die biometrische Risiken wie Tod oder Invalidität absichern, sowie Versicherungen, die der privaten Altersvorsorge dienen.
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Natürliche Person
Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.
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Obliegenheit
Obliegenheit ist ein Rechtsbegriff, mit dem Verhaltensnormen umschrieben werden, die vom Schuldner zwar zu beachten sind, aber vom Gläubiger nicht eingeklagt werden können.
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Policendarlehen
Ein Policendarlehen ist eine Form des Verbraucherkredits, bei der der Rückkaufswert einer Lebensversicherung als Sicherheit für die Gewährung eines Darlehens verwendet wird.
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Rentenversicherung (Erlebensversicherung)
Als Rentenversicherung wird ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag bezeichnet, der eine lebenslange oder befristete Leibrente zahlt.
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Risiko
Risiko weist je nach Fachgebiet einen unterschiedlichen Begriffsinhalt auf, allgemein wird hierunter die Möglichkeit des Eintritts künftiger Ereignisse, die nachteilige Auswirkungen wie Verlustgefahren in sich bergen, verstanden.
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Sonderausgabe (Steuerrecht)
miniatur Sonderausgaben im Sinne des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind und auch nicht wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden.
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Verpfändung
Verpfändung ist im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Sicherung einer Forderung durch Bestellung eines Pfandrechts an beweglichen Sachen, Rechten oder Forderungen zugunsten des Pfandgläubigers.
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Versicherer
Ein Versicherer (rechtlich Versicherungsträger, veraltet Assekuranz), umgangssprachlich Versicherung, ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt (Versicherungsgeber).
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Versicherte Person
Versicherungsverträge können in unterschiedlicher Form den Versicherungsnehmer selbst oder aber dritte Personen einbeziehen und begünstigen.
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Versicherung (Kollektiv)
Ulrich Moller gegründeten Kompagnie wurde der Unternehmenszweck wie folgt beschrieben: „Die Gesellschaft übernimmt Assecuranzen auf Gefahren zur See, auf Flüssen und bei Versendungen zu Lande, auf Hafen-, Revier- und Feuer – Gefahr“. Das Ende der Kompagnie ist eng mit dem großen Hamburger Brand vom 5. Mai 1842 verbunden. Mit Versicherung (veraltet Assekuranz) wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip oder Äquivalenzprinzip) bezeichnet, bei dem viele einen Geldbetrag (.
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Versicherungsaufsichtsgesetz (Deutschland)
Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt die staatliche Beaufsichtigung der in Deutschland tätigen Versicherer und Pensionsfonds.
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Versicherungsprämie
Die Versicherungsprämie (oder Versicherungsbeitrag) ist die Gegenleistung des Versicherungsnehmers für den in einem Versicherungsvertrag vom Versicherer gewährten Versicherungsschutz.
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Versicherungsvertrag
Der Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, den ein Versicherungsnehmer mit einem Versicherungsunternehmen (Versicherer) zur Absicherung eines versicherten Risikos des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person gegen Zahlung einer Versicherungsprämie abschließt.
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Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland)
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern als auch von Versicherungsvermittlern bei Versicherungsverträgen regelt.
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Vertrag
Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).
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Vertragsfreiheit
Die in Deutschland nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch GG geschützte Vertragsfreiheit ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge abzuschließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
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Zweitmarkt für Lebensversicherungen
Unter dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen versteht man einen Markt, in dem die Ansprüche aus bestehenden Lebensversicherungsverträgen während der Vertragslaufzeit gehandelt werden.
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