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Schuldnerverzug (Deutschland)

Index Schuldnerverzug (Deutschland)

Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese Verzögerung zu vertreten hat.

40 Beziehungen: Annahmeverzug, Anspruch (Recht), Bürgerliches Gesetzbuch, Betriebswirtschaftslehre, Bundesarbeitsgericht, Eindeutigkeit, Einwendung, Erfüllung (Recht), Fälligkeit, Forderung, Gläubiger, Großer Senat, Haftung (Recht), Höchstrichterliche Rechtsprechung, Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag, Kammer (Gericht), Landesarbeitsgericht, Leistung (Recht), Leistungsklage, Mahnung (Deutschland), Mahnverfahren, Möglichkeit, Prozesszinsen, Rückstand (Finanzwesen), Rücktritt (Zivilrecht), Rechtsbegriff, Rechtshängigkeit, Rechtswissenschaft, Schadensersatz, Schuldner, Schuldrecht (Deutschland), Schuldverhältnis, Wertersatz, Wertminderung, Wertstellung, Zahlungsbedingung, Zahlungsverhalten, Zahlungsziel, Zins, Zivilprozessrecht (Deutschland).

Annahmeverzug

Der Annahmeverzug (auch: Gläubigerverzug) liegt vor, wenn der Gläubiger die Leistung des Schuldners, die möglich gewesen wäre und vertragsgemäß angeboten wurde, nicht rechtzeitig zum Leistungszeitpunkt annimmt.

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Anspruch (Recht)

Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Betriebswirtschaftslehre

Die Betriebswirtschaftslehre (BWL;; auch Betriebsökonomie), kurz auch Betriebswirtschaft genannt, ist innerhalb der Wirtschaftswissenschaften eine Einzelwissenschaft, die als Lehr- und Forschungsgegenstand den Betrieb oder das Unternehmen untersucht.

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Bundesarbeitsgericht

Außenansicht 2011 Großer Sitzungssaal Foyer Japanischer Garten über dem Foyer zu den Sitzungssälen in Höhe der umliegenden Bibliothek Bibliothek Vorhof Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ist das letztinstanzliche Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit und damit einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland.

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Eindeutigkeit

Eindeutigkeit ist eine Zuordnung, bei der ein Zeichen (zum Beispiel ein Wort, ein Satz) genau eine Bedeutung hat.

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Einwendung

Die Begriffe Einwendung und Einrede bezeichnen im deutschen Zivilrecht materiell-rechtliche Verteidigungsmittel des Schuldners gegen die Realisierung von Ansprüchen des Gläubigers.

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Erfüllung (Recht)

Die Erfüllung (lat. solutio.

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Fälligkeit

Unter dem Rechtsbegriff Fälligkeit versteht man den Eintritt des Leistungstermins und die damit verbundene sofortige Leistungspflicht des Schuldners.

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Forderung

Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Großer Senat

Die Großen Senate sind in Deutschland besondere Spruchkörper bei den obersten Gerichtshöfen des Bundes (vgl. Art. 95 GG), die eingerichtet wurden, um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung des jeweiligen Bundesgerichtes zu sichern.

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Haftung (Recht)

Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt.

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Höchstrichterliche Rechtsprechung

Höchstrichterliche Rechtsprechung ist die Gesamtheit rechtskräftiger Entscheidungen der Obersten Instanzen, in Deutschland also Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs.

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Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag

Der Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag ist nach deutschem Recht eine Sonderform des Verbraucherdarlehensvertrages.

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Kammer (Gericht)

Eine Kammer ist ein Spruchkörper eines Gerichts.

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Landesarbeitsgericht

Das Landesarbeitsgericht ist in Deutschland ein oberes Landesgericht auf dem Gebiet der Arbeitsgerichtsbarkeit.

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Leistung (Recht)

Der Rechtsbegriff der Leistung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit verschiedenen Bedeutungsinhalten verwendet.

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Leistungsklage

Die Leistungsklage ist darauf gerichtet, dass der Gegner zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verurteilt wird.

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Mahnung (Deutschland)

Eine Mahnung, bei Entgeltforderungen auch als Zahlungserinnerung bezeichnet, ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete und fällige Leistung zu erbringen.

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Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren in Deutschland ist ein Gerichtsverfahren, das der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient.

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Möglichkeit

Möglichkeit (von althochdeutsch mugan/magan „können“, „vermögen“, „mögen“; griechisch δύναμις dýnamis, lateinisch possibilitas, daher als Fremdwort Possibilität) ist die Realisierbarkeit eines Gegenstands, Vorgangs oder Zustands im praktischen oder theoretischen Sinne.

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Prozesszinsen

Eine Geldschuld hat der Schuldner gemäß BGB von dem Eintritt der Rechtshängigkeit (Zeitpunkt der Zustellung der Klage beim Beklagten im Zivilprozess, ZPO) an zu verzinsen, auch wenn er nicht im Verzug ist.

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Rückstand (Finanzwesen)

Als Rückstand (oder Zahlungsrückstand, Zahlungsverzug) bezeichnet man umgangssprachlich und im Rechnungswesen den Schuldnerverzug, bei dem der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung seine Zahlung nicht oder nicht fristgerecht vornimmt und diese Verzögerung zu vertreten hat.

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Rücktritt (Zivilrecht)

Mit dem Rücktritt kann ein Schuldverhältnis (z. B. Vertrag) durch einseitige Erklärung rückgängig gemacht werden.

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Rechtsbegriff

Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.

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Rechtshängigkeit

Die Rechtshängigkeit oder auch Litispendenz bezeichnet im Prozessrecht einen bestimmten prozessualen Zustand eines Rechtsverhältnisses.

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Rechtswissenschaft

Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.

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Schadensersatz

Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.

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Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

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Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

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Schuldverhältnis

Das Schuldverhältnis bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann.

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Wertersatz

Wertersatz ist ein Rechtsbegriff, der im Zivilrecht die Entschädigung des Wertes einer dem Geschädigten nicht mehr verfügbaren Sache oder Dienstleistung oder im Strafrecht die dem Täter von Amts wegen eingezogenen Sachen betrifft.

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Wertminderung

Unter Wertminderung versteht man im Rechnungswesen den Betrag, um den der aktuelle Wert eines Vermögensgegenstands zu einem bestimmten Zeitpunkt unter seinem anfänglichen Buchwert liegt.

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Wertstellung

Wertstellung (Valuta) bezeichnet im Bankwesen die Festsetzung des Kalenderdatums, an dem eine Gutschrift oder Belastung auf einem Konto wirksam bzw.

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Zahlungsbedingung

Zahlungsbedingungen (auch Zahlungskonditionen) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, die die Zahlung der Geldschulden von Zahlungspflichtigen bei Geschäften regeln.

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Zahlungsverhalten

Unter Zahlungsverhalten (oder Zahlungsmoral, Zahlungsgewohnheiten) von Schuldnern wird deren Bereitschaft und Fähigkeit verstanden, ihren Zahlungspflichten bei Fälligkeit vollständig und unverzüglich nachkommen zu wollen.

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Zahlungsziel

Zahlungsziel wird in der Wirtschaft eine vom allgemeinen Kaufvertragsrecht abweichende Zahlungsbedingung genannt, durch die der Lieferant seinem Kunden beim Abschluss eines Kaufvertrages eine bestimmte Frist für die Zahlung des Kaufpreises einräumt.

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Zins

Zins ist das Entgelt, das ein Schuldner einem Gläubiger als Gegenleistung für vorübergehend überlassenes Kapital zahlt.

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Zivilprozessrecht (Deutschland)

Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Gerichtsverfahren in zivilrechtlichen Streitigkeiten zum Gegenstand haben.

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Leitet hier um:

Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, Zahlungsverzögerung.

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