51 Beziehungen: Abt, Autorität, Bürgerrecht, Bischof, Demokratie, Erbfolge, Erbuntertänigkeit, Fürst, Französische Revolution, Gefolge, Gehorsam, Gemeinwesen, Gerichtsbarkeit, Gesetz, Gewalt, Gewaltenteilung, Grundherrschaft, Hörigkeit (Rechtsgeschichte), Herrschaft, Hierarchie, Huldigung, Huldrych Zwingli, Institution, König, Lehnswesen, Martin Luther, Mittelalter, Moderne, Neuzeit, Obrigkeitsstaat, Papst, Partizipation, Pfarrer, Privileg, Rechtsstaat, Republik, Staatsgewalt, Stadtrat, Ständeordnung, Steuerhoheit, Superintendent, Unterdrückung, Untertan, Usurpation, Vasall, Verfassungsstaat, Verpfändung, Volkssouveränität, Wege der Forschung, Widerstand (Politik), ..., Widerstandsrecht. Erweitern Sie Index (1 mehr) »
Abt
Insignien Krummstab und Mitra. Abt (von spätlateinisch abbas, aus aramäisch abba „Vater“, aus hebräisch ab) ist ein dem Vorsteher eines Klosters verliehener Titel.
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Autorität
Autorität ist eine Größe, auf deren Grundlage individuelle Personen und überindividuelle Instanzen (z. B. gesellschaftliche Institutionen), ohne Zwang auszuüben oder Überzeugungsarbeit zu leisten, Gehorsam beanspruchen und einwerben.
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Bürgerrecht
Die Bürgerrechte sind die Rechte, die sich auf das Verhältnis zwischen Bürger und Staat beziehen.
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Bischof
Patriarch Bartholomäus, in Jerusalem, 2014 Ein Bischof (von ‚Aufseher‘, ‚Hüter‘, ‚Schützer‘) ist in christlichen Kirchen der Inhaber eines Leitungsamtes geistlicher und administrativer Art.
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Demokratie
Demokratie (von Volksherrschaft) ist ein Begriff für Formen der Herrschaftsorganisation auf der Grundlage der Partizipation bzw.
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Erbfolge
Erbfolge ist die Rechtsnachfolge eines oder mehrerer Erben in das Vermögen und die Verbindlichkeiten eines Erblassers.
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Erbuntertänigkeit
Die Erbuntertänigkeit (auch Patrimonialhierarchie oder Grundherrschaft) war eine besondere Form der wirtschaftlichen und persönlichen Abhängigkeit des Bauern vom Grundherrn ähnlich der Leibeigenschaft und fand nach Jahrhunderten der Auseinandersetzungen und Aufständen der Bauern ein rechtlich fundiertes Ende nach dem Revolutionsjahr 1848 mit der Bauernbefreiung.
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Fürst
Rang­krone entsprechendes Insigne Fürst und Fürstin sind sowohl allgemeine Herrscherbezeichnungen im Sinne eines Oberbegriffs für regierende Monarchen als auch speziell verliehene Adelstitel (Rangtitel).
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Französische Revolution
''Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen''. Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in einer Darstellung von Jean-Jacques Le Barbier Die Französische Revolution von 1789 bis 1799 gehört zu den folgenreichsten Ereignissen der neuzeitlichen europäischen Geschichte.
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Gefolge
Gefolge oder Gefolgschaft bezeichnet eine Gruppe von Gefolgsleuten, die sich um einen Anführer schart.
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Gehorsam
Gesetzestafeln, Gemälde von Aaron de Chaves, um 1675. „Unter Gehorsam versteht man die Ausrichtung der eigenen Willens- und Handlungsentscheidungen an einer übergeordneten Instanz, wobei diese Instanz eine (gesetzliche oder sittliche) Regel, ein religiöses Gebot, eine Person oder auch Gott selbst sein kann.“ Die besondere Beziehung der Instanz zum Gehorchenden, die ihren Anspruch auf Gehorsam begründet, wird als Autorität bezeichnet.
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Gemeinwesen
Als Gemeinwesen werden in der allgemeinen Begriffsverwendung alle Organisationsformen des menschlichen Zusammenlebens bezeichnet, die über den Familienverband hinausgehen.
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Gerichtsbarkeit
Gerichtsbarkeit bezeichnet zum einen die Gesamtheit der (in der Regel staatlichen) Gerichte, die der Rechtsprechung oder der sonstigen Rechtspflege dienen und zum anderen die Verwirklichung der Rechtsordnung durch eben Genanntes.
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Gesetz
Unter Gesetz versteht man.
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Gewalt
''Bauernrauferei beim Kartenspiel'' (Gemälde von Adriaen Brouwer, 17. Jahrhundert) häuslichen Gewalt Alten Testament, ''Kain und Abel'', von Tizian Gewalt bezeichnet im Deutschen zweierlei: Rechtsphilosophisch bezeichnet es „ordnende Staatsgewalt“, soziologisch und gemeinsprachlich dagegen bezeichnet es „zerstörende Gewalttätigkeit“: Vorgänge und soziale Zusammenhänge, in denen oder durch die auf Menschen, Tiere oder Gegenstände beeinflussend, verändernd oder schädigend eingewirkt wird.
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Gewaltenteilung
'''Gewaltenteilung''' zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Gewaltenteilung, in Österreich auch Gewaltentrennung, ist ein tragendes Organisations- und Funktionsprinzip der Verfassung eines Rechtsstaats.
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Grundherrschaft
Die herrschaftliche Organisationsform der Grundherrschaft – in Österreich und anderen Gebieten auch Erbuntertänigkeit oder Patrimonialherrschaft genannt – war eine vom Mittelalter bis zum Jahr 1848 und der Bauernbefreiung vorherrschende rechtliche, wirtschaftliche und soziale Besitzstruktur des ländlichen Raums.
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Hörigkeit (Rechtsgeschichte)
Als Hörige werden mittelalterliche Bauern (seltener auch andere soziale Gruppen, beispielsweise Waldschmiede oder andere Handwerker) auf Herrenhöfen bezeichnet, die sich in Abhängigkeit von einem Grundherrn (z. B. Ritter) befanden.
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Herrschaft
Herrschaft wird sozialwissenschaftlich nach dem Soziologen Max Weber definiert: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft: Grundriss der verstehenden Soziologie. 3.
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Hierarchie
Hierarchie (gesprochen oder) ist die Rangordnung der Menschen, Tiere oder Sachen untereinander.
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Huldigung
Die Huldigung (lat. homagium, vgl. Hommage) war im mittelalterlichen Lehnswesen ein ritualisiertes Treueversprechen.
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Huldrych Zwingli
Unterschrift Huldrych ZwinglisDie Unterschrift fand sich in Zwinglis Brief an Konrad Sam vom 20. Juni 1529. Huldrych Zwingli (auch Huldreych, Huldreich und Ulrich Zwingli; * 1. Januar 1484 in Wildhaus; † 11. Oktober 1531 in Kappel am Albis) war ein Schweizer Theologe und der erste Zürcher Reformator.
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Institution
Institution („Einrichtung“) ist ein in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften uneinheitlich definierter Begriff.
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König
St. Edwardskrone König oder weiblich Königin ist die Amtsbezeichnung für den höchsten monarchischen Würdenträger in der Rangfolge eines souveränen Staates.
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Lehnswesen
Cod. Pal. Germ. 164, fol. 1r Das Lehnswesen (auch Feudal- oder Benefizialwesen von lateinisch Feudum, Feodum oder Beneficium) war eine im mittelalterlichen Europa herausgebildete Gesellschafts-, Wirtschafts-, Rechts- und/oder Besitzordnung.
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Martin Luther
alternativtext.
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Mittelalter
Als Mittelalter wird in der europäischen Geschichte die Epoche zwischen dem Ende der Antike und dem Beginn der Neuzeit bezeichnet, also etwa die Zeit zwischen dem 6.
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Moderne
Moderne bezeichnet historisch einen Umbruch in zahlreichen Lebensbereichen gegenüber der Tradition, bedingt durch Industrielle Revolution, Aufklärung und Säkularisierung.
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Neuzeit
alternativtext.
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Obrigkeitsstaat
Der Obrigkeitsstaat ist ein Staatsmodell, dem ursprünglich in Abgrenzung zur Rätedemokratie die monokratischen Staaten zugeordnet wurden.
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Papst
alternativtext.
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Partizipation
Der Begriff Partizipation (lateinisch participatio, „Teilhaftigmachung, Mitteilung“, aus pars, „Teil“, und capere, „fangen, ergreifen, sich aneignen, nehmen usw.“) wird übersetzt mit Beteiligung, Teilhabe, Teilnahme, Mitwirkung, Mitbestimmung, Mitsprache, Einbeziehung usw.
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Pfarrer
Katholische Priester bei der Spendung der heiligen Kommunion Pfarrer ist eine in christlichen Gemeinden verwendete Bezeichnung für eine Person, die mit der Leitung einer Kirchengemeinde oder Pfarrei betraut ist und die Verantwortung trägt für die Leitung von Gottesdiensten, die seelsorgliche Betreuung und in der Regel auch für die Verwaltung der weltlichen Angelegenheiten der Pfarrei oder Kirchengemeinde.
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Privileg
Privileg Kaiser Karls IV., das allein den Prager Erzbischöfen die Krönung des böhmischen Königs vorbehält. Ein Privileg (Plural Privilegien, von „Ausnahmegesetz, Vorrecht“) ist ein Vorrecht, das einer einzelnen Person oder einer Personengruppe zugeteilt wird.
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Rechtsstaat
Das Gesetz – zwischen Gerechtigkeit und Macht, Allegorie von Dominique Antoine Magaud (1899) Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der einerseits allgemein verbindliches Recht schafft und andererseits seine eigenen Organe zur Ausübung der staatlichen Gewalt an das Recht bindet.
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Republik
Eine Republik (von, wörtlich eigentlich „öffentliche Sache“, „öffentliche Angelegenheit“, meist in der Bedeutung von Gemeinwesen, Staat) ist eine Sammelbezeichnung für alle nicht-monarchischen Staatsformen.
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Staatsgewalt
Staatsgewalt, in der Verfassungslehre auch Staatsmacht, bezeichnet die Ausübung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B.
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Stadtrat
Sitzung des Stadtrats von Isselburg, Nordrhein-Westfalen, 2011 Ein Stadtrat ist in Deutschland ein zur Gemeindevertretung oder Gemeindeverwaltung in Städten berufenes Kollegialorgan oder ein Mitglied eines solchen Organs.
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Ständeordnung
Kleriker, Ritter und Bauer, aus ''Image du monde'', Nordfrankreich um 1285, Blatt 85https://www.bl.uk/catalogues/illuminatedmanuscripts/record.asp?MSID.
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Steuerhoheit
Steuerhoheit ist in der Finanzwissenschaft und im Finanzverfassungsrecht das Recht einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, Steuern zu erheben.
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Superintendent
Ein Superintendent (wörtlich ‚Aufseher‘, Lehnübersetzung von) ist der Inhaber eines Leitungsamtes in evangelischen Kirchen, insbesondere in Deutschland und Österreich.
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Unterdrückung
Unterdrückung ist die einem Individuum, einer Gesellschaft oder Menschengruppe leidvoll zugefügte Erfahrung gezielter Willkür, Gewalt und des Machtmissbrauchs.
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Untertan
Als Untertan oder Subjekt („unterwerfen, unterordnen“) wurde vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert eine Person bezeichnet, die der Herrschaft eines anderen unterworfen ist.
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Usurpation
Als Usurpation (‚Gebrauch‘; usurpare „in Besitz nehmen“, „widerrechtlich die Macht an sich reißen“) wird im neueren Sprachgebrauch die Anmaßung eines Besitzes, einer Befugnis, besonders aber der öffentlichen Gewalt bezeichnet – also insbesondere die gewaltsame Verdrängung eines legitimen Herrschers, der Umsturz der Verfassung und die Unterdrückung der Selbständigkeit eines Staates durch einen Usurpator.
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Vasall
Ein Vasall schwört den Lehnseid vor dem thronenden Pfalzgrafen Friedrich I. von der Pfalz.Karl-Heinz Spieß: ''Lehnsrecht, Lehnspolitik und Lehnsverwaltung der Pfalzgrafen bei Rhein im Spätmittelalter.'' Wiesbaden, 1978. Ein Vasall (von, von „Knecht“) war im Fränkischen Reich (5.–9. Jahrhundert) ein Freier, der in einem persönlichen Treueverhältnis (Vasallentreue) zu einem mächtigen Herrn als Schutzherrn stand.
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Verfassungsstaat
In der Geschichts- und Politikwissenschaft bezeichnet Verfassungsstaat – in einem weiten formellen Sinne des Begriffes – ein Staatswesen, in dem die Staatsgewalt an eine Verfassung gebunden ist, welche ihre Herrschaftsmacht begrenzt.
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Verpfändung
Verpfändung ist im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Sicherung einer Forderung durch Bestellung eines Pfandrechts an beweglichen Sachen, Rechten oder Forderungen zugunsten des Pfandgläubigers.
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Volkssouveränität
Sonderbriefmarke der Deutschen Bundespost von 1981 Das Prinzip der Volkssouveränität bestimmt das Volk zum souveränen Träger der Staatsgewalt.
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Wege der Forschung
Buchreihe „Wege der Forschung“ Wege der Forschung (WdF) war der Name einer renommierten, interdisziplinären geisteswissenschaftlichen Buchreihe, die zunächst vom Hermann Gentner Verlag in Bad Homburg, später in den immer gleich gestalteten grauen Leinenbänden von der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft in Darmstadt herausgegeben wurde.
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Widerstand (Politik)
Britischen Königreich. Als Widerstand wird die Verweigerung des Gehorsams oder das aktive oppositionelle Handeln gegenüber der Obrigkeit oder der Regierung bezeichnet.
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Widerstandsrecht
Das Widerstandsrecht ist allgemein ein naturrechtlich bzw.
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