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Kongruenz (Recht)

Index Kongruenz (Recht)

Kongruenz ist in der Rechtswissenschaft die völlige Übereinstimmung von mindestens zwei Ansprüchen, die in einem inneren zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang zueinander stehen.

57 Beziehungen: Anfechtung, Angebot (Recht), Annahme (Recht), Anspruch (Recht), Anzahlung, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsentgelt, Arbeitsrecht (Deutschland), Bürgerliches Gesetzbuch, Berufsgenossenschaft, Bundesgerichtshof, Deckung (Wirtschaft), Dissens, Einigung, Erfüllung (Recht), Erklärung, Erklärungsirrtum, Forderung, Gläubiger, Individualversicherung, Insolvenzanfechtung (Deutschland), Insolvenzmasse, Insolvenzordnung (Deutschland), Insolvenzrecht (Österreich), Insolvenzrecht (Deutschland), Katharina von Koppenfels-Spies, Kredit, Kunde, Kundenkredit, Legalzession (Deutschland), Leistungsträger (Sozialrecht), Lieferant, Lieferantenkredit, Rechtsgebiet, Rechtshandlung, Rechtsprechung, Rechtswissenschaft, Regress (Recht), Schadensersatz, Sozialleistung, Sozialversicherung, Surrogation, Umkehrschluss, Unternehmen, Unternehmenskrise, Versicherungsnehmer, Versicherungsrecht, Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland), Vertrag, ..., Vertragsrecht, Vorkasse, Wille, Willenserklärung, Zahlungsrisiko, Zahlungsunfähigkeit, Zehntes Buch Sozialgesetzbuch. Erweitern Sie Index (7 mehr) »

Anfechtung

Der Rechtsbegriff Anfechtung bezeichnet die nachträgliche einseitige Beseitigung von Rechtsfolgen durch einen Betroffenen.

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Angebot (Recht)

Das Angebot (rechtlich: Antrag) bezeichnet eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die alle vertragswesentlichen Bestandteile umfasst und durch die einem anderen der Vertragsschluss so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dem Einverständnis des Empfängers abhängt.

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Annahme (Recht)

Die Annahme (Lehnübersetzung von) bezeichnet eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Abschluss eines angebotenen schuldrechtlichen Vertrags gerichtet ist.

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Anspruch (Recht)

Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen.

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Anzahlung

Eine Anzahlung (früher Angeld, Aufgeld oder Haftgeld) liegt vor, wenn der Käufer bei einem Kaufvertrag oder Erwerber bei einem sonstigen Vertrag eine Teilzahlung erbringt, wobei die Lieferung oder Leistung noch nicht erfolgt ist.

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Arbeitgeber

Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen.

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Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

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Arbeitsentgelt

Das Arbeitsentgelt ist die Gegenleistung des Arbeitgebers aus einem Arbeitsvertrag für die vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen.

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Arbeitsrecht (Deutschland)

Das deutsche Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht) regelt.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Berufsgenossenschaft

Logo der gewerblichen Berufsgenossenschaften Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte.

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Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

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Deckung (Wirtschaft)

Unter Deckung versteht man in der Wirtschaft allgemein den Ausgleich von mindestens zwei gegensätzlichen oder korrespondierenden ökonomischen Größen oder speziell die Besicherung von Anleihen.

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Dissens

Dissens (von.

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Einigung

Die Einigung bezeichnet im bürgerlichen Recht die inhaltliche Übereinstimmung mindestens zweier aufeinander bezogener Willenserklärungen der Parteien über die Herbeiführung bestimmter erstrebter Rechtsfolgen.

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Erfüllung (Recht)

Die Erfüllung (lat. solutio.

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Erklärung

Eine Erklärung ist eine kommunikative Handlung mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen.

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Erklärungsirrtum

Der Erklärungsirrtum bezeichnet im deutschen Zivilrecht das unbewusste Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem bei einer Willenserklärung, dadurch dass der Erklärende eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (Abs. 1 Alt. 2 BGB).

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Forderung

Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Individualversicherung

Individualversicherungen, in der Schweiz Privatversicherung genannt, sind diejenigen Versicherungen, bei denen das Versicherungsverhältnis aufgrund eines zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer abgeschlossenen privatrechtlichen Versicherungsvertrags zustande kommt.

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Insolvenzanfechtung (Deutschland)

Die in §§ 129 ff.

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Insolvenzmasse

Die Insolvenzmasse umfasst nach der Legaldefinition des Insolvenzordnung (InsO) das gesamte Vermögen, das dem Insolvenzschuldner zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (sogenannter „Neuerwerb“).

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Insolvenzordnung (Deutschland)

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt in Deutschland das Insolvenzverfahren, ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung, welches dazu dient, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen (InsO).

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Insolvenzrecht (Österreich)

Das Insolvenzrecht Österreichs ist in der Insolvenzordnung, in der Anfechtungsordnung und im Insolvenzrechtseinführungsgesetz geregelt.

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Insolvenzrecht (Deutschland)

Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst.

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Katharina von Koppenfels-Spies

Katharina von Koppenfels-Spies (geborene von Koppenfels, * 10. Juli 1972 in Münster) ist eine deutsche Juristin und Professorin an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

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Kredit

Unter Kredit (abgeleitet von, „glauben, vertrauen“ und, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; oder.

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Kunde

Ein Kunde ist allgemein in der Wirtschaft und speziell im Marketing eine Person, ein Unternehmen oder eine Organisation (Wirtschaftssubjekt), das als Nachfrager ein Geschäft mit einer Gegenpartei abschließt.

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Kundenkredit

Unter Kundenkredit (oder Abnehmerkredit) versteht man die vertraglich vorgesehene Vorleistung durch den Abnehmer von Waren und Dienstleistungen in Form von Zahlungen, die geleistet werden, bevor die Waren geliefert oder die Dienstleistungen erbracht wurden.

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Legalzession (Deutschland)

Die Legalzession ist ein zivilrechtliches Rechtsinstitut, das den Übergang einer Forderung kraft Gesetzes bestimmt.

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Leistungsträger (Sozialrecht)

Als Leistungsträger bezeichnet man im deutschen Sozialrecht die Körperschaften, Anstalten und Behörden, die für die Erbringung von Sozialleistungen zuständig sind (Satz 1 SGB I).

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Lieferant

Als Lieferant bezeichnet man beim Versendungskauf ein Wirtschaftssubjekt, das einem Kunden Waren oder Dienstleistungen durch Lieferung übergibt oder überlässt.

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Lieferantenkredit

Lieferantenkredit (auch Warenkredit oder Handelskredit) ist ein Kredit, den ein Lieferant (Kreditor) seinen Kunden (Debitoren) durch Gewährung eines Zahlungsziels für die Begleichung seiner Rechnung einräumt.

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Rechtsgebiet

Als Rechtsgebiet bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ein Fachgebiet des Rechts, das thematisch auf einer einheitlichen Rechtsquelle beruht.

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Rechtshandlung

Rechtshandlung ist in der Rechtswissenschaft ein rechtlich erhebliches Handeln, Dulden oder Unterlassen, bei dem die hieran von der Rechtsordnung geknüpften Rechtsfolgen unabhängig vom Willen des Handelnden eintreten.

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Rechtsprechung

Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.

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Rechtswissenschaft

Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.

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Regress (Recht)

Der Regress („Rückkehr“) ist im Zivilrecht der gesetzlich vorgesehene Rückgriff eines zur Leistung verpflichteten Schuldners gegen einen Dritten, der dem Schuldner gegenüber hierfür haftet.

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Schadensersatz

Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.

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Sozialleistung

Sozialleistungsquote im europäischen Vergleich 2009 Sozialleistungen sind die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen (SGB I).

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Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist ein Versicherungssystem, bei dem die versicherten Risiken (etwa Krankheit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Alter und Tod) gemeinsam von allen Versicherten getragen werden.

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Surrogation

Eine Surrogation (lat.) stellt im Zivilrecht eine gesetzlich geregelte besondere Art und Weise der Ersetzung eines Vermögensgegenstandes durch einen anderen Gegenstand oder eine Ersatzforderung dar und wird begrifflich von Surrogat (.

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Umkehrschluss

Der Umkehrschluss oder Gegenschluss („Argument aus dem Gegensatz“) ist eine juristische Methode zur Auslegung einer Rechtsnorm, die in der Regel mit Hilfe der logischen Kontraposition aus einer anderen Rechtsnorm gezogen wird.

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Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

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Unternehmenskrise

Unternehmenskrise ist die Phase eines Unternehmens, in der seine Funktionsfähigkeit und Stabilität beeinträchtigt ist und die Gefahr eines Unternehmenszusammenbruchs (Insolvenz) droht.

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Versicherungsnehmer

Ein Versicherungsnehmer ist die Vertragspartei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz nimmt und den Versicherungsbeitrag schuldet.

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Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das als unselbständiger Teil des Handels- und bürgerlichen Rechts die Rechtsbeziehungen zwischen Wirtschaftssubjekten außerhalb der Versicherungswirtschaft und Versicherungsunternehmen regelt und zugleich den Bereich der Versicherungsaufsicht als öffentlich-rechtliches Verhältnis bestimmt.

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Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland)

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern als auch von Versicherungsvermittlern bei Versicherungsverträgen regelt.

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Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

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Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sämtliche Rechtsnormen umfasst, die das Zustandekommen sowie die Abwicklung, Rechtswirkungen und Verletzung von Verträgen regeln.

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Vorkasse

Vorkasse (auch Vorauskasse oder Vorauszahlung) ist eine Zahlungsbedingung, die vom Käufer zunächst eine Zahlung des Kaufpreises verlangt, bevor der Verkäufer mit der vertraglichen Warenlieferung oder zugesicherten Dienstleistung beginnt.

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Wille

Der Begriff Wille (Altsächsisch/Althochdeutsch willio.

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Willenserklärung

Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.

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Zahlungsrisiko

Zahlungsrisiko ist in der Wirtschaft das Risiko, dass ein Auftraggeber/Importeur/Käufer (Schuldner) seinen Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht vollständig oder verspätet nachkommen kann.

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Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit liegt in der Wirtschaft vor, wenn ein Schuldner seine fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kann.

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Zehntes Buch Sozialgesetzbuch

Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch regelt als Teil des deutschen Sozialgesetzbuchs das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren, den Schutz der Sozialdaten sowie die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander und ihre Rechtsbeziehungen zu Dritten.

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