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Individualversicherung

Index Individualversicherung

Individualversicherungen, in der Schweiz Privatversicherung genannt, sind diejenigen Versicherungen, bei denen das Versicherungsverhältnis aufgrund eines zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer abgeschlossenen privatrechtlichen Versicherungsvertrags zustande kommt.

50 Beziehungen: Arbeitslosenversicherung, Bauleistungsversicherung, Beitrag, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Exportkreditversicherung, Fahrerschutzversicherung, Freiwillige Krankenversicherung, Gefahrenabwehr, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Gesetzliche Rentenversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland, Haftpflichtversicherung, Haftung (Recht), Hausratversicherung, Jahresarbeitsentgeltgrenze, Kartell, Kautionsversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Kreditversicherung, Kunstversicherung, Lebensversicherung, Maschinenversicherung, Mitversicherung, Netzwerk, Pflegeversicherung (Deutschland), Pflichtversicherung, Private Krankenzusatzversicherung, Private Unfallversicherung, Privatrecht, Produkthaftpflichtversicherung, Prozent, Rückversicherung, Rechtsschutzversicherung, Rentenversicherung (Erlebensversicherung), Risikobewältigung, Schadensersatz, Sozialversicherung, Transportversicherung, Unternehmen, Versicherer, Versicherung (Kollektiv), Versicherungsaufsichtsgesetz (Deutschland), Versicherungsnehmer, Versicherungssumme, Versicherungsvertrag, Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland), Wettbewerb (Wirtschaft), Wohngebäudeversicherung.

Arbeitslosenversicherung

Eine Arbeitslosenversicherung (AV, in der Schweiz ALV) ist eine der Sozialversicherungen, die das vorrangige Ziel hat, arbeitssuchenden Personen während ihrer Arbeitssuche das Einkommen zu sichern.

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Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung (früher auch Bauwesenversicherung oder Bauversicherung) ist im Versicherungswesen eine Versicherungsart, die bestimmte Bauleistungen absichert.

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Beitrag

Ein Beitrag ist eine finanzielle, ideelle oder sachliche Leistung, die jemand zu etwas beisteuert, mit der man sich an etwas beteiligt.

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Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung (übliche Abkürzung in Deutschland: BHV) deckt die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen, Freiberuflern und Handwerkern ab.

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Betriebsunterbrechungsversicherung

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist die Sammelbezeichnung für diejenigen Versicherungsarten der Schadenversicherung, die Versicherungsschutz für Erlöseinbußen infolge einer Betriebsunterbrechung oder Beeinträchtigung in der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung gewähren.

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Exportkreditversicherung

Exportkreditversicherung (auch Ausfuhrversicherung, Exportrisikoversicherung oder Exportkreditgarantie) ist die Sammelbezeichnung für Kompositversicherungen, die die Exportrisiken des Forderungsausfalls von Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen absichern.

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Fahrerschutzversicherung

Die Fahrerschutzversicherung ist eine freiwillige Versicherung für Personenschäden des Fahrers bei selbstverschuldeten Unfällen.

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Freiwillige Krankenversicherung

Die freiwillige Krankenversicherung nach Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ermöglicht es in Deutschland Erwerbstätigen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig sind, sich in der GKV zu versichern.

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Gefahrenabwehr

Die Gefahrenabwehr handelt von der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren, die von Personen oder Sachen ausgehen, und zur Reduzierung einer Gefährdung.

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Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

Logo des GDV Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist die Dachorganisation der privaten Versicherungsunternehmen in Deutschland.

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Gesetzliche Rentenversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist die Bezeichnung für ein gesetzliches Alters- und/oder Hinterbliebenensicherungssystem, das zusätzlich oft auch zur Absicherung gesundheitlicher Risiken dient.

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Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig der gegliederten Sozialversicherung in Deutschland.

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Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist eine Schadenversicherung, über die zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird.

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Haftung (Recht)

Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt.

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Hausratversicherung

Die Hausratversicherung (mit Fugenlaut: Hausratsversicherung) ist eine Sachversicherung.

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Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG; nicht amtlich auch Versicherungspflichtgrenze genannt) bestimmt in Deutschland, ab wann Arbeiter und Angestellte versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind.

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Kartell

Kartell ist in der Wirtschaft die Bezeichnung für Absprachen oder abgestimmte Verhaltensweisen zwischen zwei oder mehr Wettbewerbern zur Abstimmung ihres Wettbewerbsverhaltens auf einem Markt.

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Kautionsversicherung

Kautionsversicherung (KTV abgekürzt) ist eine Versicherungsart, welche die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen durch Versicherungen zum Inhalt hat.

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Kfz-Haftpflichtversicherung

Versicherungsbestätigung für einen Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag an der Frontscheibe (Portugal) Eine Kfz-Haftpflichtversicherung, in der Schweiz Motorfahrzeughaftpflichtversicherung, ist der (für Fahrzeuge) gesetzlich vorgeschriebene Teil einer Autoversicherung (Pflichtversicherung), welcher die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen (Verschulden oder Gefährdungshaftung).

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Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung (KV) ist die Absicherung gegen die mit einer Erkrankung oder Verletzung verbundenen wirtschaftlichen Risiken.

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Kreditversicherung

Unter einer Kreditversicherung wird die Versicherung des Lieferantenkredits verstanden.

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Kunstversicherung

Die Kunstversicherung gehört im Bereich der Individualversicherung zu der Gruppe der Sachversicherungen, die besondere Versicherungsbedingungen zur Versicherung von Bildern, Fotos, Sammlungen, Skulpturen, aber zum Teil auch Pelzen und Schmuck vorsieht.

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Lebensversicherung

Unter dem Begriff Lebensversicherung werden alle Versicherungen verstanden, die biometrische Risiken wie Tod oder Invalidität absichern, sowie Versicherungen, die der privaten Altersvorsorge dienen.

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Maschinenversicherung

Eine Maschinenversicherung dient der Absicherung von Unternehmen gegen das Kostenrisiko der Reparatur oder des Ersatzes von beschädigten Maschinen und Anlagen.

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Mitversicherung

Eine Mitversicherung ist die Beteiligung mehrerer Versicherungsunternehmen an der Versicherung desselben Risikos.

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Netzwerk

Schematische Darstellung eines Netzes Nicht jedes System mit Elementen und Verbindungen ist auch ein Netzwerk: erst bei einer engen Vermaschung (in dieser Grafik Beispiel Nr. 2 und Nr. 4) spricht man von einem Netzwerk. Als Netze oder Netzwerke (oder) werden interdisziplinär Systeme bezeichnet, deren zugrundeliegende Struktur sich mathematisch als Graph modellieren lässt und die über Mechanismen zu ihrer Selbstorganisation verfügen.

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Pflegeversicherung (Deutschland)

Die Pflegeversicherung dient in der Bundesrepublik Deutschland zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden.

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Pflichtversicherung

Eine Pflichtversicherung ist eine Versicherung, deren Abschluss gesetzlich vorgeschrieben ist.

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Private Krankenzusatzversicherung

Eine private Krankenzusatzversicherung stellt eine besondere Form der privatrechtlich organisierten Krankenversicherung dar.

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Private Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer für die im Vertrag versicherte(n) Person(en) im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Produkthaftpflichtversicherung

Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist eine Zusatzdeckung innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung, welche mit besonderen Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen belegt ist.

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Prozent

Zahlenangaben in Prozent (von lateinisch-italienisch per cento „von Hundert, Hundertstel“) sollen Größenverhältnisse veranschaulichen und vergleichbar machen, indem die Größen zu einem einheitlichen Grundwert (Hundert) ins Verhältnis gesetzt werden.

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Rückversicherung

Eine Rückversicherung (auch Reassekuranz oder Zession genannt) ist die Übertragung von Risiken von einem Versicherungs- auf ein Rückversicherungsunternehmen.

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Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag, bei dem der Versicherer gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers verpflichtet ist, die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu erbringen.

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Rentenversicherung (Erlebensversicherung)

Als Rentenversicherung wird ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag bezeichnet, der eine lebenslange oder befristete Leibrente zahlt.

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Risikobewältigung

Unter Risikobewältigung (Risikosteuerung) versteht man im Risikomanagement von Unternehmen alle Maßnahmen zur Risikovermeidung, Risikominderung, Risikodiversifikation, Risikotransfer und Risikovorsorge.

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Schadensersatz

Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.

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Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist ein Versicherungssystem, bei dem die versicherten Risiken (etwa Krankheit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Alter und Tod) gemeinsam von allen Versicherten getragen werden.

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Transportversicherung

Mit der Transportversicherung wird der Versicherungsschutz für Transportgüter (Güterversicherung; Abs. 1 VVG) und Transportmittel (Kaskoversicherung, § 130 Abs. 2 VVG) hinsichtlich der Gefahren bei der Beförderung und Zwischenlagerung von Gütern angeboten.

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Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

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Versicherer

Ein Versicherer (rechtlich Versicherungsträger, veraltet Assekuranz), umgangssprachlich Versicherung, ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt (Versicherungsgeber).

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Versicherung (Kollektiv)

Ulrich Moller gegründeten Kompagnie wurde der Unternehmenszweck wie folgt beschrieben: „Die Gesellschaft übernimmt Assecuranzen auf Gefahren zur See, auf Flüssen und bei Versendungen zu Lande, auf Hafen-, Revier- und Feuer – Gefahr“. Das Ende der Kompagnie ist eng mit dem großen Hamburger Brand vom 5. Mai 1842 verbunden. Mit Versicherung (veraltet Assekuranz) wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip oder Äquivalenzprinzip) bezeichnet, bei dem viele einen Geldbetrag (.

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Versicherungsaufsichtsgesetz (Deutschland)

Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt die staatliche Beaufsichtigung der in Deutschland tätigen Versicherer und Pensionsfonds.

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Versicherungsnehmer

Ein Versicherungsnehmer ist die Vertragspartei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz nimmt und den Versicherungsbeitrag schuldet.

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Versicherungssumme

Als Versicherungssumme wird im Versicherungsrecht der Betrag bezeichnet, der durch eine Versicherungspolice im Höchstfall gedeckt ist.

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Versicherungsvertrag

Der Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, den ein Versicherungsnehmer mit einem Versicherungsunternehmen (Versicherer) zur Absicherung eines versicherten Risikos des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person gegen Zahlung einer Versicherungsprämie abschließt.

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Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland)

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern als auch von Versicherungsvermittlern bei Versicherungsverträgen regelt.

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Wettbewerb (Wirtschaft)

Vier Schnellrestaurants nebeneinander Wettbewerb ist in der Wirtschaft, Wirtschaftswissenschaft und insbesondere auf Märkten ein antagonistisches Marktverhalten, bei dem sich mindestens zwei Anbieter (mit dem Ziel der Gewinnmaximierung) oder Nachfrager (mit dem Ziel der Nutzenmaximierung) gegenüberstehen und ihr jeweiliges Ziel zu Lasten des anderen durchzusetzen versuchen.

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Wohngebäudeversicherung

Die verbundene Wohngebäudeversicherung (kurz: VWG) ist eine Sachversicherung, die ein definiertes Wohngebäude gegen die im Versicherungsvertrag versicherten Gefahren und Kosten versichert.

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Leitet hier um:

Kompositversicherung, Personenversicherung, Privatversicherung, Sachversicherung.

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