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Klage

Index Klage

Die Klage ist im Zivilprozess sowie in den Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung in den Verfahren, in denen aufgrund einer mündlichen Verhandlung durch Urteil entschieden wird.

66 Beziehungen: A limine, Amtsgericht, Amtssprachen innerhalb Deutschlands, Anklage, Arbeitsgerichtsbarkeit (Deutschland), Auslegung (Recht), Besonderes elektronisches Anwaltspostfach, Beweismittel, De-Mail, Einzelrichter, Elektronischer Rechtsverkehr, Elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach, Familiensache (Recht), Feststellungsklage, Finanzgerichtsbarkeit, Form (Recht), Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland), Güteverhandlung, Gemeindliches Schiedswesen, Gericht, Gerichtliche Hinweispflicht (Deutschland), Gerichtsbarkeit, Gerichtskosten, Gerichtsverfahren, Geschäftsstelle, Geschäftsverteilungsplan, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Gestaltungsklage, Instanz (Recht), Ipso iure, Klageantrag, Klageart, Kosten, Landgericht, Leistungsklage, Mahnverfahren, Mündlichkeitsgrundsatz, Partei (Recht), Postulationsfähigkeit, Präklusion, Prozesshandlung, Prozesskostenhilfe, Rechtsanwalt, Rechtspfleger, Schlüssigkeit, Schlichtung, Schriftsatz (Recht), Schuldnerverzug (Deutschland), Sicherheitsleistung, Sorbische Sprache, ..., Sozialgericht, Sozialgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsgesetz, Staatsanwaltschaft, Strafprozessrecht, Streitgegenstand, Urteil (Deutschland), Vergleich (Recht), Versäumnisurteil, Verwaltungsgerichtsbarkeit (Deutschland), Von Amts wegen, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Vorläufiger Rechtsschutz, Zivilprozessordnung (Deutschland), Zivilprozessrecht, Zustellung (Deutschland). Erweitern Sie Index (16 mehr) »

A limine

A limine (lat. limen.

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Amtsgericht

Eingang zum Amtsgericht Weinheim mit blinder Justitia Ein Amtsgericht (Abkürzung AG) ist in Deutschland neben den Landgerichten (und selten den Oberlandesgerichten) die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

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Amtssprachen innerhalb Deutschlands

Wichtig in Deutschland ist die Unterscheidung zwischen grundsätzlicher Zuständigkeit der 16 einzelnen Länder, die Amtssprachen innerhalb Deutschlands aufgrund ihrer originären eigenstaatlichen Kulturhoheit zu bestimmen, und der nur auf Bundesaufgaben (in eigenen Angelegenheiten) beschränkten Regelungskompetenz des Bundes, die rein quantitativ überwiegt.

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Anklage

Anklageschrift wegen Betruges (Deutschland) Anklage (auch öffentliche Klage genannt) wird in einem Strafverfahren von der Anklagebehörde (in vielen Staaten die Staatsanwaltschaft) erhoben, wenn nach dem durchgeführten Ermittlungsverfahren ein hinreichender Tatverdacht besteht, dass ein Beschuldigter eine strafbare Tat begangen hat.

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Arbeitsgerichtsbarkeit (Deutschland)

Großer Sitzungssaal des Bundesarbeitsgerichts Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist die Fachgerichtsbarkeit für das Arbeitsrecht.

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Auslegung (Recht)

Auslegung, Exegese oder Interpretation von Texten bezeichnet die Klärung ihrer Bedeutung, in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen.

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Besonderes elektronisches Anwaltspostfach

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist ein elektronisches Postfach für Rechtsanwälte, aufbauend auf der EGVP-Infrastruktur.

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Beweismittel

Beweismittel dienen bei der gerichtlichen Beweisaufnahme zur Aufklärung eines relevanten Sachverhalts.

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De-Mail

De-Mail-Logo De-Mail ist ein auf E-Mail-Technik beruhendes, hiervon aber technisch getrenntes Kommunikationsmittel zur „sicheren, vertraulichen und nachweisbaren“ Kommunikation im Internet (Abs. 1 De-Mail-Gesetz).

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Einzelrichter

Einzelrichter bezeichnet einen Richter, der allein, also ohne beisitzende Berufsrichter oder ehrenamtliche Richter über einen Fall entscheidet, das jeweilige Gericht also allein verkörpert.

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Elektronischer Rechtsverkehr

Elektronischer Rechtsverkehr (meist auch ERV oder ELRV, in Österreich auch webERV) ist der Überbegriff für elektronische Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden einerseits sowie Rechtsanwälten, Notaren, Bürgern und Unternehmen andererseits.

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Elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach

Das Elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) ist eine Komponente im deutschen elektronischen Rechtsverkehr, die seit dem 1.

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Familiensache (Recht)

Familiensachen sind ein Unterfall der Zivilsachen und unterliegen im deutschen Recht den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

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Feststellungsklage

Die Feststellungsklage ist eine Klageart des deutschen Rechts.

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Finanzgerichtsbarkeit

Die Finanzgerichtsbarkeit gehört zur Fachgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland.

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Form (Recht)

Die Form ist im Recht die äußere Gestaltung eines Rechtsgeschäfts oder einer Rechtshandlung.

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Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland)

Mit dem Ausdruck freiwillige Gerichtsbarkeit bezeichnet man in Deutschland einen Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der in bestimmten Zivilsachen im Gegensatz zur streitigen Zivilgerichtsbarkeit nicht nach der Zivilprozessordnung (ZPO) verfährt, sondern nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

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Güteverhandlung

Die Güteverhandlung im Rahmen des deutschen Zivilprozesses dient der Herbeiführung einer einvernehmlichen Erledigung des Rechtsstreits.

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Gemeindliches Schiedswesen

Amtsschild eines Schiedsamtes in Nordrhein-Westfalen Das gemeindliche Schiedswesen in Deutschland dient der Beilegung weniger bedeutsamer strafrechtlicher und zivilrechtlicher Angelegenheiten.

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Gericht

Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht (Old Bailey in London, 19. Jahrhundert). Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).

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Gerichtliche Hinweispflicht (Deutschland)

Die gerichtlichen Hinweispflichten normieren die Ansprüche der Prozessparteien, durch das Gericht auf besondere Umstände oder Auffassungen des Gerichts hingewiesen zu werden.

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Gerichtsbarkeit

Gerichtsbarkeit bezeichnet zum einen die Gesamtheit der (in der Regel staatlichen) Gerichte, die der Rechtsprechung oder der sonstigen Rechtspflege dienen und zum anderen die Verwirklichung der Rechtsordnung durch eben Genanntes.

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Gerichtskosten

Gerichtskosten erheben die meisten Staaten für die Tätigkeit ihrer Gerichte in den meisten Gerichtsverfahren.

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Gerichtsverfahren

Das Gerichtsverfahren oder kurz Verfahren ist die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhalts auf seine Rechtsfolgen.

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Geschäftsstelle

Eine Geschäftsstelle des deutschen Gerichtsverfassungsrechts ist eine Einrichtung, die nach GVG und VwGO, FGO, Abs. 1 ArbGG, SGG bei Gerichten und Staatsanwaltschaften gebildet wird.

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Geschäftsverteilungsplan

Ein Geschäftsverteilungsplan (GVP bzw. GVPl) ist ein Regelwerk, das bei Kollegialorganen bestimmt, welche interne Organisationseinheit des Organs für die Bearbeitung eines konkreten Sachverhalts zuständig ist.

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist ein Bundesgesetz betreffend die Neuregelung des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen und verschiedener Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die keine Familiensachen sind.

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Gestaltungsklage

Die Gestaltungsklage ist eine Klageart des deutschen Rechts.

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Instanz (Recht)

Die Instanz (Rechtszug, Rechtsgang) ist das gesetzlich zuständige Gericht nach dem hierarchischen Aufbau der Gerichtsbarkeit in den einzelnen Gerichtszweigen.

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Ipso iure

Ipso iure (für „durch das Recht selbst“; deutsche Schreibung gemäß Duden ipso jure, deutsche Entsprechung von Rechts wegen (v. R. w.), auch „kraft Gesetzes“) ist in der Rechtsprechung eine lateinische Phrase, wonach eine rechtliche Wirkung oder ein rechtlicher Erfolg ohne ein weiteres Zutun der Beteiligten eintritt.

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Klageantrag

Der Klageantrag ist ein wesentliches Erfordernis in zivil- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

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Klageart

Die Klageart beschreibt die Zielrichtung einer prozessualen Klage.

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Kosten

Gewinnschwelle (Break-even-Point) aus Erlös und Kosten Kosten sind in der Wirtschaft die negativen Konsequenzen der erfolgswirksamen Nutzung von Produktionsfaktoren.

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Landgericht

Das Landgericht Berlin ist das größte deutsche Landgericht Ein Landgericht (Abkürzung LG) ist im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht.

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Leistungsklage

Die Leistungsklage ist darauf gerichtet, dass der Gegner zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verurteilt wird.

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Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren in Deutschland ist ein Gerichtsverfahren, das der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient.

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Mündlichkeitsgrundsatz

Der Grundsatz der Mündlichkeit gehört zusammen mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz und dem Unmittelbarkeitsprinzip zu den grundlegenden Prozessmaximen in deutschen Gerichtsverfahren.

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Partei (Recht)

Als Parteien bezeichnet man die an einem Gerichtsverfahren durch das Prozessrecht vorgesehenen beteiligten Rechtssubjekte.

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Postulationsfähigkeit

Als Postulationsfähigkeit wird im Recht die Fähigkeit bezeichnet, vor einem Gericht rechtswirksame Handlungen vorzunehmen.

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Präklusion

Eine Präklusion (lat. Ausschluss) bezeichnet in der juristischen Fachsprache den Ausschluss bestimmter Rechtshandlungen oder Rechte.

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Prozesshandlung

Prozesshandlung (auch Verfahrenshandlung) wird nicht einheitlich definiert.

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Prozesskostenhilfe

Über die Prozesskostenhilfe (PKH) (früher als „Armenrecht“ bezeichnet) kann gem.

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Rechtsanwalt

''Der Procurator'' aus Jost Ammans ''Ständebuch'' (1568) Anwälte aus der Sicht von Honoré Daumier Nasenschild Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin (in der Schweiz je nach Kanton auch Advokat, Fürsprecher und Fürsprech genannt; von althochdeutsch reht „Recht, Rechtssache, Gesetz“ und anawalto „wer Gewalt über etwas hat“) ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand (Anwalt).

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Rechtspfleger

Rechtspfleger sind in Deutschland und Österreich Beamte des gehobenen Dienstes, die nach den jeweiligen Rechtsordnungen vielfältige Aufgaben bei den Gerichten sowie in Deutschland auch bei den Staatsanwaltschaften wahrnehmen.

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Schlüssigkeit

Schlüssigkeit oder Stringenz ist ein Begriff der Argumentationstheorie (Logik) sowie des Prozessrechts.

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Schlichtung

Eine Schlichtung ist die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites durch einen von einer neutralen Instanz vorgeschlagenen Kompromiss, der von den Parteien akzeptiert wird.

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Schriftsatz (Recht)

Ein Schriftsatz ist eine schriftliche Erklärung eines Verfahrensbeteiligten gegenüber dem Gericht oder der Verwaltung im Verwaltungsverfahren.

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Schuldnerverzug (Deutschland)

Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese Verzögerung zu vertreten hat.

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Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung ist die Stellung einer Sicherheit, die für bestimmte Sachverhalte von Amts wegen oder kraft vertraglicher Vereinbarung gefordert wird.

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Sorbische Sprache

Karte der sorbischen Dialekte Die sorbische Sprache (kurz Sorbisch, veraltet Wendisch, Lausitzserbisch, in beiden Standardvarietäten serbšćina) ist die Gesamtheit der sorbischen Dialekte.

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Sozialgericht

Das Sozialgericht Berlin ist das größte Sozialgericht in Deutschland. Das Sozialgericht (SG) ist das Gericht erster Instanz in der deutschen Sozialgerichtsbarkeit.

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Sozialgerichtsbarkeit

Die Sozialgerichtsbarkeit ist in Deutschland die in Angelegenheiten des Sozialrechts tätig werdende Gerichtsbarkeit.

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Sozialgerichtsgesetz

Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) regelt in Deutschland das Verfahrensrecht und die Gerichtsverfassung in der Sozialgerichtsbarkeit sowie das Widerspruchsverfahren der Sozialbehörden.

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Staatsanwaltschaft

Staatsanwaltschaft Eine Staatsanwaltschaft (Kürzel StA) ist die Behörde, die für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig und als solche ein Teil der Exekutive ist.

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Strafprozessrecht

Das Strafprozessrecht oder Strafverfahrensrecht ist formalrechtlicher Natur und normiert mit der Strafprozessordnung die Verfahrensregeln für Strafprozesse.

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Streitgegenstand

Der Streitgegenstand bezeichnet den prozessualen Anspruch, den eine Partei auf der Grundlage eines bestimmten Lebenssachverhaltes in einem gerichtlichen Verfahren geltend macht.

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Urteil (Deutschland)

Verurteilung wegen Betruges im Strafprozess (hier zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro) Im gerichtlichen Verfahren ist ein Urteil die in der Regel instanzerledigende Entscheidung über den Streitgegenstand, die das erkennende Gericht zumeist auf Grund einer mündlichen Verhandlung erlässt.

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Vergleich (Recht)

Änderung eines Schuldverhältnisses Als Vergleich (ma. Mutsühne) bezeichnet man im deutschen Zivilrecht einen Vertrag, durch den ein Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis, über das die Parteien verfügen können, im Wege gegenseitigen Verlassens der Extrempositionen und Kompromissfindung beseitigt wird.

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Versäumnisurteil

Vollstreckbare Ausfertigung eines Versäumnisurteils (Amtsgericht) Das Versäumnisurteil oder Säumnisurteil ist im deutschen Zivilprozessrecht eine gerichtliche Entscheidung, die gegen eine Partei ergeht, welche sich im Prozess säumig verhält.

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Verwaltungsgerichtsbarkeit (Deutschland)

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit, der der gerichtlichen Kontrolle des Handelns der öffentlichen Verwaltung dient.

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Von Amts wegen

Der Ausdruck von Amts wegen, abgekürzt v. A. w., oder ex officio, abgekürzt e. o., bedeutet, dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnimmt oder dass eine Behörde oder ein Gericht eine bestimmte Verwaltungshandlung oder Verfahrenshandlung ohne Antrag oder sonstige verfahrenseinleitende Maßnahmen von sich aus im Amtsbetrieb vornimmt.

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Vorläufige Vollstreckbarkeit

Vorläufige Vollstreckbarkeit bezeichnet die Möglichkeit, aus einem noch nicht rechtskräftigen Gerichtsurteil die Zwangsvollstreckung zu betreiben.

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Vorläufiger Rechtsschutz

Unter vorläufigem Rechtsschutz (auch einstweiliger Rechtsschutz oder teils unzutreffend, aber verbreitet Eilverfahren) versteht man im Prozessrecht die Möglichkeit, subjektive Rechte bei Dringlichkeit bereits vor der Entscheidung über eine Klage wirksam zu schützen.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Zivilprozessrecht

Das Zivilprozessrecht oder Zivilverfahrensrecht bezeichnet als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozessen), also Gerichtsverfahren im Bereich des Zivilrechts regeln – in Abgrenzung zu Strafprozessen und Verfahren in anderen Rechtsgebieten.

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Zustellung (Deutschland)

Unter Zustellung, auch förmliche Zustellung, versteht man im deutschen Recht den Vorgang, durch den einem bestimmten Empfänger in einer gesetzlich vorgeschriebenen Form ein Schriftstück übermittelt oder ihm Gelegenheit gegeben wird, von ihm Kenntnis zu nehmen.

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Leitet hier um:

Klagerecht, Klageschrift, Klageverfahren.

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