29 Beziehungen: Anfechtungsklage, Bürgerliches Gesetzbuch, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Berechtigtes Interesse, Beweislast, Echtheit, Elementenfeststellung, Feststellungsinteresse, Finanzgerichtsordnung, Fortsetzungsfeststellungsklage, Gestaltungsklage, Kündigungsschutzgesetz, Klageart, Leistungsklage, Maßgeblicher Zeitpunkt, Privatrecht, Rechtskraft (Deutschland), Rechtsverhältnis, Unwirksamkeit, Urkunde, Vereinsgesetz (Deutschland), Verjährung (Deutschland), Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (Brüssel I), Vertrag, Verwaltungsakt (Deutschland), Verwaltungsgerichtsordnung, Zivilgerichtsbarkeit (Deutschland), Zivilprozessordnung (Deutschland), Zwangsvollstreckungsrecht.
Anfechtungsklage
Die Anfechtungsklage ist eine Klageart in der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung, in der Finanzgerichtsordnung und dem Sozialgerichtsgesetz.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Unter einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses versteht man im Arbeitsrecht die verschiedenen Möglichkeiten, unter denen ein Arbeitsverhältnis enden kann.
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Berechtigtes Interesse
Das berechtigte Interesse ist ein nach rationaler Erwägung durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse tatsächlicher oder rechtlicher Art.
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Beweislast
Der Begriff Beweislast beschreibt, wer in einem Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde oder einem Gericht das Risiko der Nichterweislichkeit einer Tatsache (non liquet) trägt.
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Echtheit
Die Echtheit ist der Grad der Übereinstimmung zwischen einer Tatsache und deren Darstellung.
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Elementenfeststellung
Eine Elementenfeststellung kann nach deutschem Recht das Ergebnis einer Feststellungsklage nach Abs.
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Feststellungsinteresse
Im deutschen Rechtswesen spricht man von Feststellungsinteresse insbesondere beim verwaltungsprozessualen Feststellungsinteresse, Abs. 1 VwGO: Jedes rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Interesse, welches die Prozessökonomie von einem Kläger im Rahmen einer Feststellungsklage (VwGO) verlangt mit dem Ziel, Popularklagen auszuschließen.
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Finanzgerichtsordnung
Die Finanzgerichtsordnung, kurz FGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren vor den Finanzgerichten regelt.
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Fortsetzungsfeststellungsklage
Als Fortsetzungsfeststellungsklage, in der rechtswissenschaftlichen Literatur häufig mit FFK abgekürzt, bezeichnet man im öffentlichen Recht eine Klage, mit der die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes begehrt wird.
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Gestaltungsklage
Die Gestaltungsklage ist eine Klageart des deutschen Rechts.
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Kündigungsschutzgesetz
Das deutsche Kündigungsschutzgesetz (KSchG) beschränkt die im Zivilrecht grundsätzlich bestehende Kündigungsfreiheit von Verträgen mit einer längeren Laufzeit (Dauerschuldverhältnisse) zugunsten des Arbeitnehmers bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen auf sozial gerechtfertigte Kündigungen (siehe auch Kündigungsschutz).
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Klageart
Die Klageart beschreibt die Zielrichtung einer prozessualen Klage.
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Leistungsklage
Die Leistungsklage ist darauf gerichtet, dass der Gegner zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verurteilt wird.
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Maßgeblicher Zeitpunkt
Von der Frage nach dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage hängt im Verwaltungsprozessrecht ab, ob ein Verwaltungsakt bzw.
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Privatrecht
öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.
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Rechtskraft (Deutschland)
Der Rechtsbegriff Rechtskraft bezeichnet bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss ausgehen, sowie die Voraussetzungen, unter denen diese Wirkungen eintreten.
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Rechtsverhältnis
Ein Rechtsverhältnis (oder Rechtsbeziehung) ist die Beziehung mindestens zweier Rechtssubjekte zueinander oder die Beziehung eines Rechtssubjekts zu einem Rechtsobjekt, soweit hierbei Rechtsfragen zu Grunde liegen.
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Unwirksamkeit
Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.
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Urkunde
Bauurkunde mit Weihinschrift aus der Gründungskapsel Urmammas, 2112–2095 v. Chr., Vorderasiatisches Museum Berlin, VA 10945 Eine Urkunde (von althochdeutsch urchundi „Erkenntnis“; mittelhochdeutsch urkúnde „Zeugnis“, „Beweis“) ist eine schriftlich niedergelegte und häufig beglaubigte Erklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw.
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Vereinsgesetz (Deutschland)
Das Vereinsgesetz (kurz: VereinsG) wurde 1964 neu gefasst.
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Verjährung (Deutschland)
Verjährung ist ein sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht (einschließlich des Steuerrechts) und im Strafrecht verwendeter Rechtsbegriff, dessen Wesen und Inhalt sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt und dessen Rechtsfolgen regelmäßig nach Ablauf einer bestimmten Verjährungsfrist eintreten.
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Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (Brüssel I)
Die EG-Verordnung Nr.
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Vertrag
Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).
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Verwaltungsakt (Deutschland)
Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.
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Verwaltungsgerichtsordnung
Die Verwaltungsgerichtsordnung, kurz VwGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsprozessrecht) bundeseinheitlich regelt.
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Zivilgerichtsbarkeit (Deutschland)
Die Zivilgerichtsbarkeit ist für Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zuständig.
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Zivilprozessordnung (Deutschland)
Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.
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Zwangsvollstreckungsrecht
Das Zwangsvollstreckungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels befasst (Beitreibung).
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Leitet hier um:
Feststellungsantrag, Negative Feststellungsklage, Nichtigkeitsfeststellungsklage, Positive Feststellungsklage, Zwischenfeststellungsklage, Zwischenfeststellungswiderklage.