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Feststellungsklage

Index Feststellungsklage

Die Feststellungsklage ist eine Klageart des deutschen Rechts.

29 Beziehungen: Anfechtungsklage, Bürgerliches Gesetzbuch, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Berechtigtes Interesse, Beweislast, Echtheit, Elementenfeststellung, Feststellungsinteresse, Finanzgerichtsordnung, Fortsetzungsfeststellungsklage, Gestaltungsklage, Kündigungsschutzgesetz, Klageart, Leistungsklage, Maßgeblicher Zeitpunkt, Privatrecht, Rechtskraft (Deutschland), Rechtsverhältnis, Unwirksamkeit, Urkunde, Vereinsgesetz (Deutschland), Verjährung (Deutschland), Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (Brüssel I), Vertrag, Verwaltungsakt (Deutschland), Verwaltungsgerichtsordnung, Zivilgerichtsbarkeit (Deutschland), Zivilprozessordnung (Deutschland), Zwangsvollstreckungsrecht.

Anfechtungsklage

Die Anfechtungsklage ist eine Klageart in der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung, in der Finanzgerichtsordnung und dem Sozialgerichtsgesetz.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Unter einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses versteht man im Arbeitsrecht die verschiedenen Möglichkeiten, unter denen ein Arbeitsverhältnis enden kann.

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Berechtigtes Interesse

Das berechtigte Interesse ist ein nach rationaler Erwägung durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse tatsächlicher oder rechtlicher Art.

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Beweislast

Der Begriff Beweislast beschreibt, wer in einem Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde oder einem Gericht das Risiko der Nichterweislichkeit einer Tatsache (non liquet) trägt.

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Echtheit

Die Echtheit ist der Grad der Übereinstimmung zwischen einer Tatsache und deren Darstellung.

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Elementenfeststellung

Eine Elementenfeststellung kann nach deutschem Recht das Ergebnis einer Feststellungsklage nach Abs.

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Feststellungsinteresse

Im deutschen Rechtswesen spricht man von Feststellungsinteresse insbesondere beim verwaltungsprozessualen Feststellungsinteresse, Abs. 1 VwGO: Jedes rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Interesse, welches die Prozessökonomie von einem Kläger im Rahmen einer Feststellungsklage (VwGO) verlangt mit dem Ziel, Popularklagen auszuschließen.

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Finanzgerichtsordnung

Die Finanzgerichtsordnung, kurz FGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren vor den Finanzgerichten regelt.

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Fortsetzungsfeststellungsklage

Als Fortsetzungsfeststellungsklage, in der rechtswissenschaftlichen Literatur häufig mit FFK abgekürzt, bezeichnet man im öffentlichen Recht eine Klage, mit der die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes begehrt wird.

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Gestaltungsklage

Die Gestaltungsklage ist eine Klageart des deutschen Rechts.

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Kündigungsschutzgesetz

Das deutsche Kündigungsschutzgesetz (KSchG) beschränkt die im Zivilrecht grundsätzlich bestehende Kündigungsfreiheit von Verträgen mit einer längeren Laufzeit (Dauerschuldverhältnisse) zugunsten des Arbeitnehmers bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen auf sozial gerechtfertigte Kündigungen (siehe auch Kündigungsschutz).

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Klageart

Die Klageart beschreibt die Zielrichtung einer prozessualen Klage.

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Leistungsklage

Die Leistungsklage ist darauf gerichtet, dass der Gegner zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verurteilt wird.

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Maßgeblicher Zeitpunkt

Von der Frage nach dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage hängt im Verwaltungsprozessrecht ab, ob ein Verwaltungsakt bzw.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Rechtskraft (Deutschland)

Der Rechtsbegriff Rechtskraft bezeichnet bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss ausgehen, sowie die Voraussetzungen, unter denen diese Wirkungen eintreten.

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Rechtsverhältnis

Ein Rechtsverhältnis (oder Rechtsbeziehung) ist die Beziehung mindestens zweier Rechtssubjekte zueinander oder die Beziehung eines Rechtssubjekts zu einem Rechtsobjekt, soweit hierbei Rechtsfragen zu Grunde liegen.

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Unwirksamkeit

Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.

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Urkunde

Bauurkunde mit Weihinschrift aus der Gründungskapsel Urmammas, 2112–2095 v. Chr., Vorderasiatisches Museum Berlin, VA 10945 Eine Urkunde (von althochdeutsch urchundi „Erkenntnis“; mittelhochdeutsch urkúnde „Zeugnis“, „Beweis“) ist eine schriftlich niedergelegte und häufig beglaubigte Erklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw.

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Vereinsgesetz (Deutschland)

Das Vereinsgesetz (kurz: VereinsG) wurde 1964 neu gefasst.

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Verjährung (Deutschland)

Verjährung ist ein sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht (einschließlich des Steuerrechts) und im Strafrecht verwendeter Rechtsbegriff, dessen Wesen und Inhalt sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt und dessen Rechtsfolgen regelmäßig nach Ablauf einer bestimmten Verjährungsfrist eintreten.

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Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (Brüssel I)

Die EG-Verordnung Nr.

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Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

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Verwaltungsakt (Deutschland)

Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

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Verwaltungsgerichtsordnung

Die Verwaltungsgerichtsordnung, kurz VwGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsprozessrecht) bundeseinheitlich regelt.

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Zivilgerichtsbarkeit (Deutschland)

Die Zivilgerichtsbarkeit ist für Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zuständig.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Zwangsvollstreckungsrecht

Das Zwangsvollstreckungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels befasst (Beitreibung).

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Leitet hier um:

Feststellungsantrag, Negative Feststellungsklage, Nichtigkeitsfeststellungsklage, Positive Feststellungsklage, Zwischenfeststellungsklage, Zwischenfeststellungswiderklage.

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