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Finanzgerichtsbarkeit

Index Finanzgerichtsbarkeit

Die Finanzgerichtsbarkeit gehört zur Fachgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland.

26 Beziehungen: Abgabe, Bundesfinanzhof, Ehrenamtlicher Richter, Einzelrichter, Fachgerichtsbarkeit, Finanzbehörde, Finanzgericht, Finanzgerichtsordnung, Gericht, Gerichtsverfahren, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Instanz (Recht), Nichtzulassungsbeschwerde, Oberes Gericht des Landes, Rechtsanwalt, Rechtsmittel, Revision (Recht), Richter, Robe, Spruchkörper, Steuerberater, Steuerberatungsgesetz, Steuerbescheid, Verwaltungsakt (Deutschland), Verwaltungsgerichtsbarkeit (Deutschland), Wirtschaftsprüfer.

Abgabe

Öffentlich-rechtliche Lasten Als Abgaben werden in der Finanzwirtschaft allgemein sämtliche Zahlungen von Wirtschaftssubjekten an staatliche Hoheitsträger verstanden.

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Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof (BFH) mit Sitz in München ist das oberste Gericht für Steuer- und Zollsachen und als solches neben dem Bundesgerichtshof, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundessozialgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland.

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Ehrenamtlicher Richter

Ein ehrenamtlicher Richter ist an Gerichtsverfahren als Richter beteiligt und wird teilweise als Laienrichter bezeichnet.

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Einzelrichter

Einzelrichter bezeichnet einen Richter, der allein, also ohne beisitzende Berufsrichter oder ehrenamtliche Richter über einen Fall entscheidet, das jeweilige Gericht also allein verkörpert.

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Fachgerichtsbarkeit

Der Begriff Fachgerichtsbarkeit (Fachgerichte) bezeichnet in Deutschland bestimmte Teile der staatlichen Gerichtsbarkeit.

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Finanzbehörde

Finanzbehörde ist eine Behörde, die mit Finanzverwaltung beauftragt ist.

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Finanzgericht

Finanzgerichts Köln Das Finanzgericht (Abkürzung FG) ist ein besonderes Fachgericht.

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Finanzgerichtsordnung

Die Finanzgerichtsordnung, kurz FGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren vor den Finanzgerichten regelt.

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Gericht

Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht (Old Bailey in London, 19. Jahrhundert). Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).

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Gerichtsverfahren

Das Gerichtsverfahren oder kurz Verfahren ist die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhalts auf seine Rechtsfolgen.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Instanz (Recht)

Die Instanz (Rechtszug, Rechtsgang) ist das gesetzlich zuständige Gericht nach dem hierarchischen Aufbau der Gerichtsbarkeit in den einzelnen Gerichtszweigen.

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Nichtzulassungsbeschwerde

Die Nichtzulassungsbeschwerde wendet sich gegen die Nichtzulassung der Revision durch ein Gericht.

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Oberes Gericht des Landes

In der deutschen Gerichtsverfassung wird als oberes Gericht des Landes (oberes Landesgericht oder kurz Obergericht) das in einer der fünf Fachgerichtsbarkeiten höchste Gericht eines der 16 Länder genannt.

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Rechtsanwalt

''Der Procurator'' aus Jost Ammans ''Ständebuch'' (1568) Anwälte aus der Sicht von Honoré Daumier Nasenschild Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin (in der Schweiz je nach Kanton auch Advokat, Fürsprecher und Fürsprech genannt; von althochdeutsch reht „Recht, Rechtssache, Gesetz“ und anawalto „wer Gewalt über etwas hat“) ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand (Anwalt).

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Rechtsmittel

Der Begriff Rechtsmittel ist in Deutschland die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung.

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Revision (Recht)

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung; das mit einer Revision befasste Gericht heißt Revisionsgericht.

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Richter

Porträt eines englischen Richters des 19. Jahrhunderts in AmtstrachtEin Richter oder eine Richterin ist der Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt.

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Robe

Französischer Rechtsanwalt in seiner Robe vor Gericht (um 1900) Der Begriff Robe bezeichnet festlich-gravitätische Kleidungsstücke von sehr unterschiedlicher Form und Zweckbestimmung, darunter insbesondere die weiten, mantelartigen Gewänder, die in vielen Staaten der Welt als Amtstracht von Juristen, Hochschullehrern und Klerikern getragen werden.

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Spruchkörper

Ein Spruchkörper eines Gerichts ist das rechtsprechende Organ, das im einzelnen Fall in Form eines Urteils oder Beschlusses entscheidet.

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Steuerberater

Als Steuerberater (StB) wird der Angehörige eines freien Berufs bezeichnet, der in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen berät und seine Mandanten vor der Finanzverwaltung sowie der Finanzgerichtsbarkeit vertritt.

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Steuerberatungsgesetz

Das Steuerberatungsgesetz (StBerG) regelt die entgeltliche (aber auch nebenberufliche oder unentgeltliche) Hilfeleistung (d. h. Beratung und Vertretung) in Steuersachen durch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie dazu befugte Gesellschaften, d. h.

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Steuerbescheid

Ein Steuerbescheid ist ein Schriftstück oder elektronisches Dokument, in dem die festgesetzte Steuer nach Steuerart, Zeitraum und Betrag bezeichnet ist.

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Verwaltungsakt (Deutschland)

Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

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Verwaltungsgerichtsbarkeit (Deutschland)

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit, der der gerichtlichen Kontrolle des Handelns der öffentlichen Verwaltung dient.

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Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer (1762) Wirtschaftsprüfer (häufig abgekürzt WP) ist ein freier Beruf und ein öffentliches Amt.

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