38 Beziehungen: Abteilungsleiter, Amt (Beamtenrecht), Amtsbezeichnung, Beamter (Deutschland), Befähigung zum Richteramt, Besoldungsordnung, Besoldungsordnung B, Bundesbesoldungsgesetz, Bundesbesoldungsordnung, Bundesverwaltung (Deutschland), Bundeswehr, Deutschland, Dienstgrad, Eingangsamt, Fregattenkapitän, Höherer Dienst, Höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst, Juristenausbildung in Deutschland, Landesbesoldungsgesetz, Landesverwaltung, Laufbahngruppe, Legationsrat, Leitender Regierungsdirektor, Master, Ministerialrat, Oberrat (Amtsbezeichnung), Oberstabsapotheker, Oberstabsarzt, Oberstabsveterinär, Oberstleutnant, Rechtsreferendariat, Rechtswissenschaft, Referat (Organisation), Referatsleiter, Regierungsdirektor, Universität, Vorbereitungsdienst, Vorgesetzter.
Abteilungsleiter
Ein Abteilungsleiter (auch AL oder AbtL) ist eine Führungskraft und ein Manager, welche die Organisationseinheit der Abteilung leitet.
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Amt (Beamtenrecht)
Schaubild Das Amt im Beamtenrecht wird unterschieden in das Statusamt sowie das abstrakte und das konkrete Funktionsamt.
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Amtsbezeichnung
Die Amtsbezeichnung gibt das statusrechtliche Amt eines Amtsträgers (Beamter oder Richter) in Deutschland an.
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Beamter (Deutschland)
Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.
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Befähigung zum Richteramt
Eine Person mit Befähigung zum Richteramt (umgangssprachlich auch „Volljurist“ genannt) ist in Deutschland, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) mit der zweiten Staatsprüfung (Abs. 1 DRiG) erfolgreich abgeschlossen hat oder ordentlicher Professor der Rechtswissenschaft an einer deutschen Universität ist (Abs. 1 DRiG).
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Besoldungsordnung
Eine Besoldungsordnung bezeichnet in Deutschland eine Anlage eines Besoldungsgesetzes, die Ämtern und Dienstgrade nach deren Wertigkeit Besoldungsgruppen zuordnet.
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Besoldungsordnung B
Die Besoldungsordnungen B sind in Deutschland Anlagen zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG; „Bundesbesoldungsordnung B“) und den Landesbesoldungsgesetzen, in denen die Ämter und Dienstgrade der Beamten bzw.
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Bundesbesoldungsgesetz
Das Bundesbesoldungsgesetz regelt die Besoldung für Bundesbeamte, Bundesrichter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie – eingeschränkt – die Besoldung der Beamten in den Ländern Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland.
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Bundesbesoldungsordnung
Die Bundesbesoldungsordnungen A, B, R und W (nichtamtliche Abkürzung: BBesO) sind in Deutschland Teil des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG).
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Bundesverwaltung (Deutschland)
Die Bundesverwaltung bezeichnet in Deutschland die Behörden und Einrichtungen des Bundes, die mit dem Vollzug von Bundesangelegenheiten betraut sind.
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Bundeswehr
Dienstflagge der Bundesbehörden Dienstflagge der Seestreitkräfte Die Bundeswehr umfasst die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland sowie zivile Bereiche.
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Deutschland
Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.
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Dienstgrad
Ein Dienstgrad, Grad oder Dienstrang bezeichnet die Stellung einer Person innerhalb einer definierten Rangordnung beim Militär, aber auch bei Behörden wie der Polizei und zivilen Organisationen wie der Feuerwehr, Luftfahrtgesellschaften oder anderen Hilfsorganisationen.
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Eingangsamt
Eingangsamt (auch Einstiegsamt) ist im deutschen Beamtenrecht das unterste Amt in einer Laufbahn.
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Fregattenkapitän
Rudolf Arendt als Fregattenkapitän der Bundesmarine (1966) Fregattenkapitän ist ein militärischer Dienstgrad der Marine.
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Höherer Dienst
Der höhere Dienst (hD) – in einigen Bundesländern auch Zweites Einstiegsamt der zweiten Laufbahngruppe bzw.
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Höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst
Höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst bezeichnet im deutschen Beamtenrecht eine Laufbahn innerhalb der Laufbahngruppe des höheren Dienstes.
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Juristenausbildung in Deutschland
Juristisches Staatsexamen in Tübingen um 1851/52 Die Juristenausbildung in Deutschland bezeichnet die erforderliche Ausbildung für den Zugang zu juristischen Berufen.
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Landesbesoldungsgesetz
Ein Landesbesoldungsgesetz (z. T. auch nur Besoldungsgesetz mit Namenszusatz des Bundeslandes) ist die gesetzliche Regelung in einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland für die Besoldung (Alimentation) der Landesbeamten und Landesrichter sowie der Kommunalbeamten.
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Landesverwaltung
Die Landesverwaltung bzw.
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Laufbahngruppe
In Laufbahngruppen sind in Deutschland Laufbahnen der Beamten und Soldaten zusammengefasst, die gleichwertige Vor- und Ausbildungen voraussetzen.
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Legationsrat
Goethes Ernennungsurkunde zum Geheimen Legationsrat (1776) Legationsrat ist eine Amtsbezeichnung im Auswärtigen Dienst in Deutschland.
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Leitender Regierungsdirektor
Leitender Regierungsdirektor (LRD, LRDir) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für ein Amt eines Beamten in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes in der Bundes- oder Landesverwaltung im dritten Beförderungsamt.
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Master
Der Master (englisch; oder, von lateinisch Magister) ist der zweithöchste akademische Grad und wird nach erfolgreichem Abschluss eines Masterstudiums von Universitäten oder gleichgestellten (Fach-)Hochschulen vergeben.
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Ministerialrat
Ministerialrat (MR, in Österreich MinR) ist in Deutschland und Österreich eine Amtsbezeichnung für leitende Beamte in Laufbahnen des höheren Dienstes in einem Ministerium oder in einer obersten Bundesbehörde.
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Oberrat (Amtsbezeichnung)
Oberrat ist in Deutschland die Amtsbezeichnung eines Beamten in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes in der Bundes- oder Landesverwaltung im ersten Beförderungsamt.
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Oberstabsapotheker
Der Oberstabsapotheker ist einer der Dienstgrade der Bundeswehr.
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Oberstabsarzt
Der Oberstabsarzt ist einer der Dienstgrade der Bundeswehr und früherer deutscher Streitkräfte.
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Oberstabsveterinär
Der Oberstabsveterinär ist einer der Dienstgrade der Bundeswehr.
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Oberstleutnant
Lieutenant Colonel Oberstleutnant ist ein militärischer Dienstgrad für Soldaten der deutschen Bundeswehr, des österreichischen Bundesheeres und der Schweizer Armee.
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Rechtsreferendariat
Als Rechtsreferendariat wird in Deutschland der ungefähr zwei Jahre (früher drei Jahre) dauernde Vorbereitungsdienst nach dem ersten Staatsexamen im Fach Rechtswissenschaften (amtliche Bezeichnung erste Prüfung, auch Referendarexamen genannt) bezeichnet, der mit dem zweiten Staatsexamen (amtliche Bezeichnung zweite Staatsprüfung; umgangssprachlich bzw. historisch Assessorexamen, großes Staatsexamen), mit dem die Anwärter die Befähigung zum Richteramt (Abs. 1 DRiG) erhalten, endet.
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Rechtswissenschaft
Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.
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Referat (Organisation)
Interne Organisation eines fiktiven Bundesministeriums Ein Referat ist ein bestimmtes Sach- oder Aufgabengebiet, das innerhalb einer Behörde (zum Beispiel Ämter, Anstalten des öffentlichen Rechts, Ministerien, Gerichte) oder innerhalb einer Organisation (zum Beispiel Parteien, Verbände, Vereine) in deren Struktur eingebunden ist.
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Referatsleiter
Interne Organisation eines fiktiven Bundesministeriums Ein Referatsleiter (abgekürzt RL, RefL oder RefLtr) ist eine Führungskraft, die in einer größeren Organisation ein Referat führt und für dessen Arbeitsgebiet zuständig ist.
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Regierungsdirektor
Regierungsdirektor (RD, RDir, RegDir) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für ein Amt eines Beamten in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes in der Bundes- oder Landesverwaltung im zweiten Beförderungsamt.
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Universität
alternativtext.
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Vorbereitungsdienst
Vorbereitungsdienst bezeichnet in Deutschland die von Beamten zur Vorbereitung auf ihr späteres Amt nach der entsprechenden Laufbahnverordnung abzuleistende Laufbahnausbildung.
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Vorgesetzter
Vorgesetzte sind natürliche Personen, die innerhalb einer Organisation (Unternehmen, öffentliche Verwaltung, Behörde, Militär) mit der Befugnis betraut wurden, Weisungen an nachgeordnetes Personal zu erteilen.
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