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Bundesbesoldungsgesetz

Index Bundesbesoldungsgesetz

Das Bundesbesoldungsgesetz regelt die Besoldung für Bundesbeamte, Bundesrichter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie – eingeschränkt – die Besoldung der Beamten in den Ländern Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland.

35 Beziehungen: Altersteilzeit, Anwärter (Beamtenrecht), Beamtenrecht (Deutschland), Besoldung, Besoldungsordnung A, Besoldungsordnung B, Besoldungsordnung R, Besoldungsordnung W, Bundesbesoldungsordnung, Bundesgesetz (Deutschland), Bundesleistungsbesoldungsverordnung, Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung, Deutschland, Dienstunfähigkeit, Dieter Kugele, Erschwerniszulagenverordnung, Familienpflegezeit, Föderalismusreform, Gerichtsvollzieher, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Ingeborg Franke, Landesbesoldungsgesetz, Manfred-Carl Schinkel, Max-Emanuel Geis, Mehrarbeit, Michael Dawin, Pflegezeit (Arbeitsfreistellung), Prämie, Sabrina Schönrock, Timo Hebeler, Verordnung, Versorgungsrücklage, Verwaltungsvorschrift, Vollziehungsbeamter, Zulage.

Altersteilzeit

Altersteilzeit ist in Deutschland und Österreich eine Möglichkeit, über eine Reduzierung der Arbeitszeit (Teilzeit- oder Blockmodell) oder eine vorzeitige Beendigung der aktiven Tätigkeit den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten.

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Anwärter (Beamtenrecht)

Ein Anwärter ist im deutschen Beamtenrecht eine natürliche Person im statusrechtlichen Verhältnis Beamter auf Widerruf, der sich im Vorbereitungsdienst (Laufbahnausbildung) befindet.

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Beamtenrecht (Deutschland)

Das Beamtenrecht in Deutschland regelt das Sonderrechtsverhältnis der Beamten.

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Besoldung

Auf Besoldung haben in Deutschland Beamte (außer Ehrenbeamte), Berufssoldaten sowie Soldaten auf Zeit und Berufsrichter Anspruch („Besoldungsempfänger“; Abs. 1 S. 1 BBesG).

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Besoldungsordnung A

Die Besoldungsordnungen A des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG; „Bundesbesoldungsordnung A“) und der Landesbesoldungsgesetze enthalten die Ämter der Beamten und ihre Besoldungsgruppen.

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Besoldungsordnung B

Die Besoldungsordnungen B sind in Deutschland Anlagen zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG; „Bundesbesoldungsordnung B“) und den Landesbesoldungsgesetzen, in denen die Ämter und Dienstgrade der Beamten bzw.

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Besoldungsordnung R

Die Besoldungsordnungen R sind in Deutschland Anlagen zum Bundesbesoldungsgesetz („Bundesbesoldungsordnung R“) und den Besoldungsgesetzen der Länder, in denen die Ämter der Richter und Staatsanwälte den Besoldungsgruppen R 1 (Bund: R 2) bis R 10 (in den Ländern teilweise abweichend) nach ihrer Wertigkeit zugeordnet sind.

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Besoldungsordnung W

Die Besoldungsordnungen W des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) und der Landesbesoldungsgesetze regelt die Dienstbezüge für verbeamtete Hochschullehrer (Professoren) in Deutschland und umfasst die Besoldungsgruppen W 1 bis W 3.

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Bundesbesoldungsordnung

Die Bundesbesoldungsordnungen A, B, R und W (nichtamtliche Abkürzung: BBesO) sind in Deutschland Teil des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG).

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Bundesgesetz (Deutschland)

Als Bundesgesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen einfachen Gesetze bezeichnet, für die der Bund nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in Art.

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Bundesleistungsbesoldungsverordnung

Die Bundesleistungsbesoldungsverordnung (BLBV) regelt die Vergabe von Leistungsstufen, Leistungszulagen und Leistungsprämien an Bundesbeamte (außer Staatsanwälte), Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit bis zur Besoldungsgruppe A 16.

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Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung

Die Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung (BMVergV) regelt in Deutschland die Vergütung von Mehrarbeit für Beamte des Bundes mit aufsteigenden Gehältern (Besoldungsgruppen A 2–16, R 1 u. R 2, W 2 u. W 3).

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit liegt im deutschen Dienstrecht vor, wenn ein Beamter, Soldat oder Richter wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist.

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Dieter Kugele

Dieter Kugele (* 1944 in Seekirchen) ist ein deutscher Jurist und ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht.

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Erschwerniszulagenverordnung

Die Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) regelt die Gewährung von Zulagen zur Abgeltung besonderer, bei der Bewertung des Amtes oder bei der Regelung der Anwärterbezüge nicht berücksichtigter Erschwernisse (Erschwerniszulagen) für Empfänger von Dienstbezügen und Anwärterbezügen des Bundes.

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Familienpflegezeit

Die Familienpflegezeit soll Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren Pflege und Beruf zu vereinbaren.

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Föderalismusreform

Die Föderalismusreform, seit Verwirklichung der Föderalismusreform II auch als Föderalismusreform I bezeichnet, ist eine Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, die die Beziehungen zwischen Bund und Ländern betrifft.

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Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher (Abkürzung: GV; in Österreich auch: Exekutor; in der Schweiz: Betreibungsbeamter) ist die Berufsbezeichnung für eine Person, die mit der Durchführung von Zwangsvollstreckungen betraut ist.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Ingeborg Franke

Ingeborg Franke (* 21. Mai 1935 in Engelsdorf als Ingeborg Fischer; † 18. Februar 2023) war eine deutsche Juristin und Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts.

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Landesbesoldungsgesetz

Ein Landesbesoldungsgesetz (z. T. auch nur Besoldungsgesetz mit Namenszusatz des Bundeslandes) ist die gesetzliche Regelung in einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland für die Besoldung (Alimentation) der Landesbeamten und Landesrichter sowie der Kommunalbeamten.

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Manfred-Carl Schinkel

Manfred-Carl Schinkel (* 3. Januar 1935 in Braunschweig; † 7. September 2014) war ein deutscher Richter in Niedersachsen.

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Max-Emanuel Geis

Max-Emanuel Geis (* 25. November 1960 in Augsburg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und ordentlicher Professor für Öffentliches Recht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.

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Mehrarbeit

Mehrarbeit, auch Überstunden oder Plusstunden, leisten Arbeitnehmer dann, wenn sie die vereinbarte Arbeitszeit überschreiten.

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Michael Dawin

Michael Dawin (* 20. August 1942 in Wuppertal) ist ein deutscher Jurist.

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Pflegezeit (Arbeitsfreistellung)

Die Pflegezeit soll Arbeitnehmern gestatten, sich für eine begrenzte Zeitdauer von der Arbeit freistellen zu lassen oder in Teilzeit zu arbeiten, um Angehörige zu pflegen, ohne dadurch den Arbeitsplatz zu gefährden.

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Prämie

Prämie (‚Belohnung‘, ‚Preis‘) ist ein Allgemeinbegriff für jeden geldlichen oder nicht-finanziellen Anreiz, mit dem Erfolg oder Leistung belohnt werden soll oder als Gegenleistung für eine erbrachte Leistung erforderlich ist.

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Sabrina Schönrock

Sabrina Schönrock (geboren 1971 in Berlin) ist eine deutsche Juristin, Hochschullehrerin und Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.

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Timo Hebeler

Timo Hebeler (* 8. Dezember 1974 in Rotenburg an der Fulda) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Universität Trier.

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Verordnung

In Deutschland und Österreich ist eine Verordnung (VO) eine an eine Personengruppe gerichtete, generell-verbindliche Rechtsnorm, die durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan (Exekutive) erlassen wird.

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Versorgungsrücklage

Der Begriff der Versorgungsrücklage wurde 1982 mit dem damals neu geschaffenen des Bundesbesoldungsgesetzes eingeführt.

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Verwaltungsvorschrift

Eine Verwaltungsvorschrift (VwV, auch VV) ist in Deutschland eine Anordnung, die innerhalb einer Verwaltungsorganisation von einer übergeordneten Verwaltungs­instanz oder einem Vorgesetzten an nachgeordnete Verwaltungsbehörden oder Bedienstete ergeht und deren Wirkbereich grundsätzlich auf das Innenrecht der Verwaltung beschränkt sein soll.

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Vollziehungsbeamter

Ein Vollziehungsbeamter (auch Vollzieher, VZB, VB oder VZ) (in manchen Bundesländern Vollstreckungsbeamter) vollstreckt im Außendienst öffentlich-rechtliche Forderungen im Auftrag einer Behörde (z. B. Bund, Bundesland oder Gemeinde) oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (z. B. Handwerkskammer oder Sozialversicherungsträger).

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Zulage

Auszahlung der Zuschläge in einem Berliner Betrieb (1958) Als Zulage bezeichnet man allgemein Entgelte, die für Sonderleistungen oder spezifische Arbeitsbelastungen über das übliche Entgelt hinaus entrichtet werden.

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Leitet hier um:

BBesG.

AusgehendeEingehende
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