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Bundesbesoldungsordnung

Index Bundesbesoldungsordnung

Die Bundesbesoldungsordnungen A, B, R und W (nichtamtliche Abkürzung: BBesO) sind in Deutschland Teil des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG).

22 Beziehungen: Amt (Beamtenrecht), Berufssoldat, Besoldungsgruppe, Besoldungsordnung C, Bundesbeamter (Deutschland), Bundesbehörde (Deutschland), Bundesbesoldungsgesetz, Bundesgericht (Deutschland), Bundesverwaltungsamt, Dekan (Hochschule), Dienstgrade der Bundeswehr, Föderalismusreform, Juniorprofessur, Land (Deutschland), Liste von Änderungen des Bundesbesoldungsgesetzes, Professor, Richter (Deutschland), Soldat (Deutschland), Soldat auf Zeit, Staatsanwaltschaft (Deutschland), Vertreter des öffentlichen Interesses, Verwaltungsgerichtsbarkeit (Deutschland).

Amt (Beamtenrecht)

Schaubild Das Amt im Beamtenrecht wird unterschieden in das Statusamt sowie das abstrakte und das konkrete Funktionsamt.

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Berufssoldat

Berufssoldaten sind Soldaten, die sich freiwillig verpflichtet haben, auf Lebenszeit Wehrdienst zu leisten.

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Besoldungsgruppe

In einer Besoldungsgruppe sind in Deutschland Ämtern im statusrechtlichen Sinne von Beamten und Richtern sowie Dienstgrade von Soldaten eingereiht.

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Besoldungsordnung C

In der Besoldungsordnung C war von 1975 bis 2002 die Bundesbesoldungsordnung für wissenschaftliche Beamte an deutschen Hochschulen (u. a. Professoren).

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Bundesbeamter (Deutschland)

Bundesbeamter ist, wer als deutscher Beamter zum Bund oder einer bundesunmittelbaren Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts (Dienstherrn), in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis) steht (BBG i. V. m. BBG).

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Bundesbehörde (Deutschland)

Bundesbehörden sind in Deutschland Behörden des Bundes.

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Bundesbesoldungsgesetz

Das Bundesbesoldungsgesetz regelt die Besoldung für Bundesbeamte, Bundesrichter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie – eingeschränkt – die Besoldung der Beamten in den Ländern Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland.

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Bundesgericht (Deutschland)

Bundesgerichte sind gemäß Grundgesetz (GG) Gerichte in Trägerschaft des Bundes, durch die er Teile der judikativen Staatsgewalt wahrnimmt, die aufgrund der grundsätzlichen Kompetenzzuweisung an die Länder sonst nur von diesen (durch Landesgerichte) ausgeübt wird.

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Bundesverwaltungsamt

Hauptsitz des Bundesverwaltungsamtes in Köln Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) mit Sitz in Köln und 22 weiteren Standorten.

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Dekan (Hochschule)

Der Dekan oder die Dekanin leitet eine Fakultät bzw.

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Dienstgrade der Bundeswehr

Die Dienstgrade der Bundeswehr dienen der Einordnung der Soldaten in die Rangordnung der Bundeswehr.

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Föderalismusreform

Die Föderalismusreform, seit Verwirklichung der Föderalismusreform II auch als Föderalismusreform I bezeichnet, ist eine Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, die die Beziehungen zwischen Bund und Ländern betrifft.

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Juniorprofessur

Die Juniorprofessur ist eine Amtsbezeichnung für eine Stelle im Lehrkörper einer deutschen Hochschule.

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Land (Deutschland)

Ein Land (amtliche Bezeichnung in der Gesetzes- und juristischen Fachsprache, im allgemeinen SprachgebrauchIm Duden. Die deutsche Rechtschreibung, hrsg. von der Dudenredaktion, 23. Auflage. Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2004, ISBN 3-411-04013-0, Stichwort: Bundesland, S. 250 findet sich kein Hinweis auf den Gebrauch (allein) in der Umgangssprache; nach Ulrich Ammon et al.: Variantenwörterbuch des Deutschen. Die Standardsprache in Österreich, der Schweiz und Deutschland sowie in Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien und Südtirol, Walter de Gruyter, Berlin 2004, ISBN 3-11-016574-0, S. 150 (Stichwort „Bundesland“) werde das Wort fast nur im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen „alten“ und „neuen“ Bundesländern gebraucht. oft auch Bundesland genannt) ist nach der föderalen Verfassungs­ordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten.

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Liste von Änderungen des Bundesbesoldungsgesetzes

Das Bundesbesoldungsgesetz wurde seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1957 mehrfach geändert.

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Professor

Albert Einstein als Professor während einer Vorlesung in Wien (1921) Professor beziehungsweise Professorin ist die Amts- und Berufsbezeichnung des Inhabers einer Professur (eines Lehramts als Professor bzw. eines Lehrstuhls).

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Richter (Deutschland)

Ein Richter oder eine Richterin (Lehnübersetzung aus, ‚Führer‘) ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der – als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers – Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt.

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Soldat (Deutschland)

Ein Soldat in Deutschland steht aufgrund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis, welches auf die Sicherung der ständigen Verteidigungsbereitschaft gegen Angriffe von außen gerichtet ist.

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Soldat auf Zeit

Ein Soldat auf Zeit (abgekürzt SaZ, umgangssprachlich Zeitsoldat) ist ein Soldat, der sich freiwillig verpflichtet, für begrenzte Zeit Wehrdienst zu leisten.

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Staatsanwaltschaft (Deutschland)

Die Staatsanwaltschaft (StA) in Deutschland ist eine weisungsgebundene Behörde, die für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig und als solche ein Teil der Exekutive ist.

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Vertreter des öffentlichen Interesses

Der Vertreter des öffentlichen Interesses kann in Deutschland nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei den Verwaltungsgerichten der Länder bestellt werden.

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Verwaltungsgerichtsbarkeit (Deutschland)

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit, der der gerichtlichen Kontrolle des Handelns der öffentlichen Verwaltung dient.

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