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Besoldungsordnung

Index Besoldungsordnung

Eine Besoldungsordnung bezeichnet in Deutschland eine Anlage eines Besoldungsgesetzes, die Ämtern und Dienstgrade nach deren Wertigkeit Besoldungsgruppen zuordnet.

16 Beziehungen: Amt (Beamtenrecht), Beamter (Deutschland), Besoldungsgruppe, Besoldungsordnung A, Besoldungsordnung B, Besoldungsordnung C, Besoldungsordnung R, Besoldungsordnung W, Bundesbesoldungsgesetz, Bundesbesoldungsordnung, Dienstgrade der Bundeswehr, Land (Deutschland), Professor, Richter (Deutschland), Soldat (Deutschland), Staatsanwaltschaft (Deutschland).

Amt (Beamtenrecht)

Schaubild Das Amt im Beamtenrecht wird unterschieden in das Statusamt sowie das abstrakte und das konkrete Funktionsamt.

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Beamter (Deutschland)

Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

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Besoldungsgruppe

In einer Besoldungsgruppe sind in Deutschland Ämtern im statusrechtlichen Sinne von Beamten und Richtern sowie Dienstgrade von Soldaten eingereiht.

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Besoldungsordnung A

Die Besoldungsordnungen A des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG; „Bundesbesoldungsordnung A“) und der Landesbesoldungsgesetze enthalten die Ämter der Beamten und ihre Besoldungsgruppen.

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Besoldungsordnung B

Die Besoldungsordnungen B sind in Deutschland Anlagen zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG; „Bundesbesoldungsordnung B“) und den Landesbesoldungsgesetzen, in denen die Ämter und Dienstgrade der Beamten bzw.

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Besoldungsordnung C

In der Besoldungsordnung C war von 1975 bis 2002 die Bundesbesoldungsordnung für wissenschaftliche Beamte an deutschen Hochschulen (u. a. Professoren).

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Besoldungsordnung R

Die Besoldungsordnungen R sind in Deutschland Anlagen zum Bundesbesoldungsgesetz („Bundesbesoldungsordnung R“) und den Besoldungsgesetzen der Länder, in denen die Ämter der Richter und Staatsanwälte den Besoldungsgruppen R 1 (Bund: R 2) bis R 10 (in den Ländern teilweise abweichend) nach ihrer Wertigkeit zugeordnet sind.

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Besoldungsordnung W

Die Besoldungsordnungen W des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) und der Landesbesoldungsgesetze regelt die Dienstbezüge für verbeamtete Hochschullehrer (Professoren) in Deutschland und umfasst die Besoldungsgruppen W 1 bis W 3.

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Bundesbesoldungsgesetz

Das Bundesbesoldungsgesetz regelt die Besoldung für Bundesbeamte, Bundesrichter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie – eingeschränkt – die Besoldung der Beamten in den Ländern Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland.

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Bundesbesoldungsordnung

Die Bundesbesoldungsordnungen A, B, R und W (nichtamtliche Abkürzung: BBesO) sind in Deutschland Teil des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG).

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Dienstgrade der Bundeswehr

Die Dienstgrade der Bundeswehr dienen der Einordnung der Soldaten in die Rangordnung der Bundeswehr.

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Land (Deutschland)

Ein Land (amtliche Bezeichnung in der Gesetzes- und juristischen Fachsprache, im allgemeinen SprachgebrauchIm Duden. Die deutsche Rechtschreibung, hrsg. von der Dudenredaktion, 23. Auflage. Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2004, ISBN 3-411-04013-0, Stichwort: Bundesland, S. 250 findet sich kein Hinweis auf den Gebrauch (allein) in der Umgangssprache; nach Ulrich Ammon et al.: Variantenwörterbuch des Deutschen. Die Standardsprache in Österreich, der Schweiz und Deutschland sowie in Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien und Südtirol, Walter de Gruyter, Berlin 2004, ISBN 3-11-016574-0, S. 150 (Stichwort „Bundesland“) werde das Wort fast nur im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen „alten“ und „neuen“ Bundesländern gebraucht. oft auch Bundesland genannt) ist nach der föderalen Verfassungs­ordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten.

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Professor

Albert Einstein als Professor während einer Vorlesung in Wien (1921) Professor beziehungsweise Professorin ist die Amts- und Berufsbezeichnung des Inhabers einer Professur (eines Lehramts als Professor bzw. eines Lehrstuhls).

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Richter (Deutschland)

Ein Richter oder eine Richterin (Lehnübersetzung aus, ‚Führer‘) ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der – als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers – Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt.

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Soldat (Deutschland)

Ein Soldat in Deutschland steht aufgrund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis, welches auf die Sicherung der ständigen Verteidigungsbereitschaft gegen Angriffe von außen gerichtet ist.

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Staatsanwaltschaft (Deutschland)

Die Staatsanwaltschaft (StA) in Deutschland ist eine weisungsgebundene Behörde, die für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig und als solche ein Teil der Exekutive ist.

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