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Belegexemplar

Index Belegexemplar

Ein Belegexemplar ist der bei Veröffentlichungen in Druckerzeugnissen geführte Nachweis über eine erbrachte Leistung oder die Inanspruchnahme eines urheberrechtlich geschützten Werkes.

Inhaltsverzeichnis

  1. 22 Beziehungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland), Anzeige (Medien), Archiv, Autor, Autorenexemplar, Öffentlichkeitsarbeit, Bibliothek, Bildagentur, Druckerzeugnis, Fotografie, Grafiker, Journalist, Pflichtexemplar, Redaktion, Treu und Glauben, Veröffentlichung, Verkehrssitte, Verlag, Werbeagentur, Werk (Urheberrecht), Zeitschrift, Zeitung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt: AGB) sind alle für eine Vielzahl von Fällen vorformulierten Vertragsbedingungen, die vom Verwender aufgrund einseitigen Verlangens gegenüber dem Vertragspartner bei Abschluss eines Vertrages gestellt werden, im Einzelnen also nicht ausgehandelt sind (Abs.

Sehen Belegexemplar und Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland)

Anzeige (Medien)

Anzeigen im Hannoverschen Kurier von 1866 Anzeigenseite der Bozner Zeitung von 1906 Eine Anzeige ist eine öffentliche Ankündigung oder Bekanntmachung, die im Auftrag und im Interesse des Bekanntmachenden und in der Regel gegen Bezahlung als Werbebotschaft in einer Druckschrift abgedruckt oder in anderen Medien veröffentlicht wird.

Sehen Belegexemplar und Anzeige (Medien)

Archiv

Eingang zu den „Archivkammern“ im Palast Assurbanipals Zeichnung eines Archivschranks, 16. Jahrhundert Musée de l'Œuvre Notre-Dame Ein Archiv (lateinisch archivum ‚Aktenschrank‘; aus altgriechisch ጀρχεῖον archeíon ‚Amtsgebäude‘) ist eine Institution oder Organisationseinheit, in der Archivgut zeitlich unbegrenzt im Rahmen der Zuständigkeit des Archivs oder des jeweiligen Sammlungsschwerpunktes aufbewahrt, benutzbar gemacht und erhalten wird (Archivierung).

Sehen Belegexemplar und Archiv

Autor

Autor, weiblich Autorin, (von lateinisch auctor „Urheber, Schöpfer, Förderer, Veranlasser“), auch Verfasser (bzw. Verfasserin), bezeichnet eine Person, die ein sprachliches Werk erschaffen hat.

Sehen Belegexemplar und Autor

Autorenexemplar

Unter einem Autorenexemplar versteht man ein Belegexemplar oder/und ein Freiexemplar für den Autor eines Buchs bzw.

Sehen Belegexemplar und Autorenexemplar

Öffentlichkeitsarbeit

Öffentlichkeitsarbeit, synonym Public Relations, kurz PR oder selten auch ÖA, ist ein weit gefasster Begriff für das Management der öffentlichen Kommunikation von Organisationen gegenüber ihren externen und internen Teilöffentlichkeiten bzw.

Sehen Belegexemplar und Öffentlichkeitsarbeit

Bibliothek

Büchergalerien im Lesesaal der Königlichen Bibliothek (''Real Gabinete Português de Leitura'') in Rio de Janeiro Biblioteca Vasconcelos in Mexiko Servicestelle der Universitätsbibliothek Greifswald (2016) Eine Bibliothek oder Bücherei ist eine Dienstleistungseinrichtung, die ihren Benutzern Zugang zu Information vermittelt.

Sehen Belegexemplar und Bibliothek

Bildagentur

Eine Bildagentur ist ein Unternehmen, das Bildmaterial vermarktet, also Fotografien, Illustrationen und teilweise auch Filmmaterial (sogenanntes Footage).

Sehen Belegexemplar und Bildagentur

Druckerzeugnis

Als Druckerzeugnisse, Druckmedien oder Printmedien werden klassische gedruckte Informationsquellen wie Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Kataloge, Broschüren, geografische Karten und Pläne, aber auch Briefmarken und Geldscheine, Postkarten, Kalender, Poster, Plakate, Flugblätter, Flugschriften usw.

Sehen Belegexemplar und Druckerzeugnis

Fotografie

alternativtext.

Sehen Belegexemplar und Fotografie

Grafiker

Grafiker beim Entwerfen eines Logos Ein Grafiker ist ein bildender oder angewandter Künstler, der von Hand oder mittels Druckverfahren Grafiken fertigt.

Sehen Belegexemplar und Grafiker

Journalist

Phoenix) im Gespräch mit Peter Fahrenholz (Süddeutsche Zeitung, im Bild rechts) für die Live-Sendung „Wahl ’05“ Ein Journalist (von) ist tätig mit der Sammlung, Aufbereitung und Verbreitung von Nachrichten sowie zugehörigen Kommentaren und Beiträgen und hat Einfluss auf die öffentliche Meinung.

Sehen Belegexemplar und Journalist

Pflichtexemplar

Ein Pflichtexemplar ist ein Exemplar einer Veröffentlichung, das aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Vorschrift von seinem Verleger (oder seltener vom Hersteller) an bestimmte Bibliotheken des Landes oder der Region, in der es verlegt wurde, abgegeben werden muss.

Sehen Belegexemplar und Pflichtexemplar

Redaktion

Bildredaktion von „Die Welt“ 2012 Bildauswahl Layoutkontrolle vor dem Druck Redaktion (zu „zurückbringen/-treiben, in einen Zustand bringen“) bezeichnet die Gesamtheit der Redakteure eines Medienbetriebs, deren Büro und ihre Tätigkeit, das Redigieren.

Sehen Belegexemplar und Redaktion

Treu und Glauben

Treu und Glauben bezeichnet das Sozialverhalten eines redlich und anständig handelnden Menschen, ohne den Begriff näher zu definieren.

Sehen Belegexemplar und Treu und Glauben

Veröffentlichung

Veröffentlichung (auch: Erscheinen oder Einrückung) bezeichnet im deutschen Urheberrecht den Vorgang, bei dem ein Werk mit Zustimmung des Urhebers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird (Abs. 1 UrhG).

Sehen Belegexemplar und Veröffentlichung

Verkehrssitte

Die Verkehrssitte ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der die Anschauungen, Gepflogenheiten und die gleichmäßige, einheitliche und freiwillige tatsächliche Übung durch Rechtssubjekte im Rechtsverkehr zum Inhalt hat.

Sehen Belegexemplar und Verkehrssitte

Verlag

Ein Verlag ist in der Medienwirtschaft ein Medienunternehmen, dessen Betriebszweck in dem Erwerb des Verlagsrechts (Akquise) und der Verpflichtung zur Vervielfältigung und Verbreitung (Vertrieb) auf eigene Rechnung von Werken aus Kunst, Literatur, Musik, Unterhaltung und Wissenschaft besteht.

Sehen Belegexemplar und Verlag

Werbeagentur

Eine Werbeagentur ist ein Dienstleistungsunternehmen, das für Unternehmen und andere Auftraggeber die Beratung, Konzeption, Planung, Gestaltung und Realisierung von Werbe- und sonstigen Kommunikationsmaßnahmen übernimmt.

Sehen Belegexemplar und Werbeagentur

Werk (Urheberrecht)

Ein Werk ist eine geschützte oder eine schützbare Schöpfung im Sinne des Urheberrechts.

Sehen Belegexemplar und Werk (Urheberrecht)

Zeitschrift

Eine Zeitschrift (historisch auch Journal, Magazin) ist ein Periodikum, das in regelmäßigen Abständen (meist wöchentlich, 14-täglich oder monatlich) in gleicher Einband-Form erscheint und inhaltlich meist besonderen thematischen oder facheinschlägigen Ausrichtungen entspricht.

Sehen Belegexemplar und Zeitschrift

Zeitung

Hannoversches Tageblatt, Titelseite, Ausgabe vom 24. Oktober 1865 Zeitungsstapel Das Wort Zeitung war ursprünglich der Begriff für eine beliebige Nachricht, seine Bedeutung hat sich jedoch im Laufe des 18. Jahrhunderts geändert.

Sehen Belegexemplar und Zeitung

Auch bekannt als BelegstĂŒck.