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22 Beziehungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland), Anzeige (Medien), Archiv, Autor, Autorenexemplar, Öffentlichkeitsarbeit, Bibliothek, Bildagentur, Druckerzeugnis, Fotografie, Grafiker, Journalist, Pflichtexemplar, Redaktion, Treu und Glauben, Veröffentlichung, Verkehrssitte, Verlag, Werbeagentur, Werk (Urheberrecht), Zeitschrift, Zeitung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt: AGB) sind alle für eine Vielzahl von Fällen vorformulierten Vertragsbedingungen, die vom Verwender aufgrund einseitigen Verlangens gegenüber dem Vertragspartner bei Abschluss eines Vertrages gestellt werden, im Einzelnen also nicht ausgehandelt sind (Abs.
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Anzeige (Medien)
Anzeigen im Hannoverschen Kurier von 1866 Anzeigenseite der Bozner Zeitung von 1906 Eine Anzeige ist eine öffentliche Ankündigung oder Bekanntmachung, die im Auftrag und im Interesse des Bekanntmachenden und in der Regel gegen Bezahlung als Werbebotschaft in einer Druckschrift abgedruckt oder in anderen Medien veröffentlicht wird.
Sehen Belegexemplar und Anzeige (Medien)
Archiv
Eingang zu den „Archivkammern“ im Palast Assurbanipals Zeichnung eines Archivschranks, 16. Jahrhundert Musée de l'Œuvre Notre-Dame Ein Archiv (lateinisch archivum ‚Aktenschrank‘; aus altgriechisch áŒρχεáżον archeíon ‚Amtsgebäude‘) ist eine Institution oder Organisationseinheit, in der Archivgut zeitlich unbegrenzt im Rahmen der Zuständigkeit des Archivs oder des jeweiligen Sammlungsschwerpunktes aufbewahrt, benutzbar gemacht und erhalten wird (Archivierung).
Sehen Belegexemplar und Archiv
Autor
Autor, weiblich Autorin, (von lateinisch auctor „Urheber, Schöpfer, Förderer, Veranlasser“), auch Verfasser (bzw. Verfasserin), bezeichnet eine Person, die ein sprachliches Werk erschaffen hat.
Sehen Belegexemplar und Autor
Autorenexemplar
Unter einem Autorenexemplar versteht man ein Belegexemplar oder/und ein Freiexemplar für den Autor eines Buchs bzw.
Sehen Belegexemplar und Autorenexemplar
Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit, synonym Public Relations, kurz PR oder selten auch ÖA, ist ein weit gefasster Begriff für das Management der öffentlichen Kommunikation von Organisationen gegenüber ihren externen und internen Teilöffentlichkeiten bzw.
Sehen Belegexemplar und Öffentlichkeitsarbeit
Bibliothek
Büchergalerien im Lesesaal der Königlichen Bibliothek (''Real Gabinete Português de Leitura'') in Rio de Janeiro Biblioteca Vasconcelos in Mexiko Servicestelle der Universitätsbibliothek Greifswald (2016) Eine Bibliothek oder Bücherei ist eine Dienstleistungseinrichtung, die ihren Benutzern Zugang zu Information vermittelt.
Sehen Belegexemplar und Bibliothek
Bildagentur
Eine Bildagentur ist ein Unternehmen, das Bildmaterial vermarktet, also Fotografien, Illustrationen und teilweise auch Filmmaterial (sogenanntes Footage).
Sehen Belegexemplar und Bildagentur
Druckerzeugnis
Als Druckerzeugnisse, Druckmedien oder Printmedien werden klassische gedruckte Informationsquellen wie Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Kataloge, Broschüren, geografische Karten und Pläne, aber auch Briefmarken und Geldscheine, Postkarten, Kalender, Poster, Plakate, Flugblätter, Flugschriften usw.
Sehen Belegexemplar und Druckerzeugnis
Fotografie
alternativtext.
Sehen Belegexemplar und Fotografie
Grafiker
Grafiker beim Entwerfen eines Logos Ein Grafiker ist ein bildender oder angewandter Künstler, der von Hand oder mittels Druckverfahren Grafiken fertigt.
Sehen Belegexemplar und Grafiker
Journalist
Phoenix) im Gespräch mit Peter Fahrenholz (Süddeutsche Zeitung, im Bild rechts) für die Live-Sendung „Wahl ’05“ Ein Journalist (von) ist tätig mit der Sammlung, Aufbereitung und Verbreitung von Nachrichten sowie zugehörigen Kommentaren und Beiträgen und hat Einfluss auf die öffentliche Meinung.
Sehen Belegexemplar und Journalist
Pflichtexemplar
Ein Pflichtexemplar ist ein Exemplar einer Veröffentlichung, das aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Vorschrift von seinem Verleger (oder seltener vom Hersteller) an bestimmte Bibliotheken des Landes oder der Region, in der es verlegt wurde, abgegeben werden muss.
Sehen Belegexemplar und Pflichtexemplar
Redaktion
Bildredaktion von „Die Welt“ 2012 Bildauswahl Layoutkontrolle vor dem Druck Redaktion (zu „zurückbringen/-treiben, in einen Zustand bringen“) bezeichnet die Gesamtheit der Redakteure eines Medienbetriebs, deren Büro und ihre Tätigkeit, das Redigieren.
Sehen Belegexemplar und Redaktion
Treu und Glauben
Treu und Glauben bezeichnet das Sozialverhalten eines redlich und anständig handelnden Menschen, ohne den Begriff näher zu definieren.
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Veröffentlichung
Veröffentlichung (auch: Erscheinen oder Einrückung) bezeichnet im deutschen Urheberrecht den Vorgang, bei dem ein Werk mit Zustimmung des Urhebers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird (Abs. 1 UrhG).
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Verkehrssitte
Die Verkehrssitte ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der die Anschauungen, Gepflogenheiten und die gleichmäßige, einheitliche und freiwillige tatsächliche Übung durch Rechtssubjekte im Rechtsverkehr zum Inhalt hat.
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Verlag
Ein Verlag ist in der Medienwirtschaft ein Medienunternehmen, dessen Betriebszweck in dem Erwerb des Verlagsrechts (Akquise) und der Verpflichtung zur Vervielfältigung und Verbreitung (Vertrieb) auf eigene Rechnung von Werken aus Kunst, Literatur, Musik, Unterhaltung und Wissenschaft besteht.
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Werbeagentur
Eine Werbeagentur ist ein Dienstleistungsunternehmen, das für Unternehmen und andere Auftraggeber die Beratung, Konzeption, Planung, Gestaltung und Realisierung von Werbe- und sonstigen Kommunikationsmaßnahmen übernimmt.
Sehen Belegexemplar und Werbeagentur
Werk (Urheberrecht)
Ein Werk ist eine geschützte oder eine schützbare Schöpfung im Sinne des Urheberrechts.
Sehen Belegexemplar und Werk (Urheberrecht)
Zeitschrift
Eine Zeitschrift (historisch auch Journal, Magazin) ist ein Periodikum, das in regelmäßigen Abständen (meist wöchentlich, 14-täglich oder monatlich) in gleicher Einband-Form erscheint und inhaltlich meist besonderen thematischen oder facheinschlägigen Ausrichtungen entspricht.
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Zeitung
Hannoversches Tageblatt, Titelseite, Ausgabe vom 24. Oktober 1865 Zeitungsstapel Das Wort Zeitung war ursprünglich der Begriff für eine beliebige Nachricht, seine Bedeutung hat sich jedoch im Laufe des 18. Jahrhunderts geändert.
Sehen Belegexemplar und Zeitung
Auch bekannt als BelegstĂŒck.

