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Verleumdung (Deutschland)

Index Verleumdung (Deutschland)

Verleumdung bedeutet im deutschen Strafrecht, dass jemand über eine Person gegenüber einem Dritten ehrverletzende oder kreditgefährdende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass die Behauptungen unwahr sind.

22 Beziehungen: Üble Nachrede (Deutschland), Beleidigung (Deutschland), Beweis (Recht), Bundesverfassungsgericht, Ehrdelikt, Ehre, Einstellung des Strafverfahrens (Deutschland), Gerücht, Gericht, Meinungsfreiheit, Rechtsprechung, Rezipient, Strafantrag (Deutschland), Strafanzeige, Strafgesetzbuch (Deutschland), Strafrecht (Deutschland), Tatsachenbehauptung, Thomas Fischer (Jurist), Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, Vorsatz (Recht), Werturteil.

Üble Nachrede (Deutschland)

Die üble Nachrede nach Strafgesetzbuch (StGB) ist ein Ehrdelikt, bei dem im Gegensatz zu einer Beleidigung (StGB) das Behaupten und Verbreiten hinsichtlich ehrenrühriger (vermeintlicher) Tatsachen gegenüber Dritten unter Strafe steht.

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Beleidigung (Deutschland)

Die Beleidigung ist ein Tatbestand des deutschen Strafrechts.

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Beweis (Recht)

Ein Beweis ist das (positive) Ergebnis eines auf die Feststellung von Tatsachen gerichteten Beweisverfahrens.

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Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsgericht des Bundes sowohl ein unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene.

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Ehrdelikt

Als Ehrdelikt, auch Ehrverletzungsdelikt, bezeichnet man in Kriminologie und Strafrechtsvergleichung Handlungen, die sich gegen die Ehre eines anderen wenden.

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Ehre

Ehre bedeutet in etwa Achtungswürdigkeit oder „verdienter Achtungsanspruch“.

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Einstellung des Strafverfahrens (Deutschland)

Die Einstellung des Strafverfahrens bedeutet im Strafverfahrensrecht Deutschlands die Verfahrensbeendigung bei Offenhalten der Schuldfrage.

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Gerücht

''The Rumour'' Ein Gerücht (griech. pheme bzw. phama; lat. fama), auch Ondit (frz. on dit ‚man sagt‘), ist eine unverbürgte Nachricht, die stets von allgemeinem bzw.

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Gericht

Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht (Old Bailey in London, 19. Jahrhundert). Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).

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Meinungsfreiheit

Meinungsfreiheit, genauer Meinungsäußerungsfreiheit, ist das gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln.

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Rechtsprechung

Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.

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Rezipient

Rezipient (von lateinisch recipere „aufnehmen, empfangen“) bezeichnet den oder die Empfänger einer Botschaft in einem medialen Kommunikationsprozess, etwa Leser, Zuhörer, Zuschauer oder Besucher.

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Strafantrag (Deutschland)

Ein Strafantrag ist das Verlangen einer Person, dass jemand wegen einer bestimmten Straftat strafrechtlich verfolgt wird.

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Strafanzeige

KAN-Nr. und Aktendeckel Eine Strafanzeige (in der Schweiz: Verzeigung; in Österreich auch Sachverhaltsdarstellung) ist die Mitteilung eines Sachverhalts an die Strafverfolgungsbehörden oder ein Amtsgericht, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte.

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Strafgesetzbuch (Deutschland)

Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.

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Strafrecht (Deutschland)

Das Strafrecht bezeichnet in der deutschen Rechtsordnung das Rechtsgebiet, das bestimmte menschliche Rechtshandlungen (aktives Tun, Dulden, Unterlassen bei bestehender Rechtspflicht) als von der Norm „abweichendes Verhalten“ unter staatliche Strafe stellt.

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Tatsachenbehauptung

Eine Tatsachenbehauptung ist eine Behauptung, mit der etwas als Tatsache dargestellt wird.

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Thomas Fischer (Jurist)

re:publica 2016 Thomas Günther Otto Fischer (* 29. April 1953 in Werdohl) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, früherer Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, Autor sowie Rechtsanwalt.

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Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

Die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ist eine Straftat, die in Deutschland in StGB normiert ist und mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird.

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Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole

Die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole oder Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole beziehungsweise Tätliche Angriffe auf Hoheitszeichen sind Straftatbestände, die in vielen Ländern verfolgt werden.

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Vorsatz (Recht)

Vorsatz (dolus) bezeichnet im Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände einschließlich der Kausalitätsbeziehungen.

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Werturteil

Ein Werturteil drückt positive oder negative Auszeichnung aus, die in der Stellungnahme einer Person bezüglich eines mehr oder minder genau bestimmten Objekts enthalten ist.

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