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Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

Index Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

Die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ist eine Straftat, die in Deutschland in StGB normiert ist und mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird.

25 Beziehungen: Angehöriger, Antragsdelikt, Üble Nachrede (Deutschland), Beleidigung (Deutschland), Ehre, Eventualvorsatz, Freiheitsstrafe (Deutschland), Geldstrafe (Deutschland), Herrschende Meinung, Holocaustleugnung, Leichnam, Leuchter-Report, Menschenwürde, Postmortales Persönlichkeitsrecht, Rechtsgut, Rudolf-Gutachten, Störung der Totenruhe, Strafgesetzbuch (Deutschland), Strafrecht, Tateinheit, Thomas Fischer (Jurist), Vergehen, Verleumdung (Deutschland), Volksverhetzung, Vorsatz (Recht).

Angehöriger

Freiburger Hauptfriedhof (2015) Als Angehöriger oder Angehörige wird eine Person bezeichnet, wenn ihr besonderes rechtliches oder soziales Verhältnis zu einer anderen Person oder zu einer Gruppe von Personen hervorgehoben werden soll.

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Antragsdelikt

Unter einem Antragsdelikt versteht man eine Straftat, der grundsätzlich nur auf Antrag des Geschädigten von den Strafverfolgungsbehörden nachgegangen wird.

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Üble Nachrede (Deutschland)

Die üble Nachrede nach Strafgesetzbuch (StGB) ist ein Ehrdelikt, bei dem im Gegensatz zu einer Beleidigung (StGB) das Behaupten und Verbreiten hinsichtlich ehrenrühriger (vermeintlicher) Tatsachen gegenüber Dritten unter Strafe steht.

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Beleidigung (Deutschland)

Die Beleidigung ist ein Tatbestand des deutschen Strafrechts.

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Ehre

Ehre bedeutet in etwa Achtungswürdigkeit oder „verdienter Achtungsanspruch“.

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Eventualvorsatz

Der Eventualvorsatz, der auch bedingter Vorsatz (seltener Eventualdolus) genannt wird, ist eine Form des strafrechtlichen Tatbestandsvorsatzes.

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Freiheitsstrafe (Deutschland)

Die Freiheitsstrafe ist eine Form staatlicher Sanktion, um eine Straftat zu sühnen.

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Geldstrafe (Deutschland)

Die Geldstrafe ist im Strafrecht eine Strafe, die nur durch ein Urteil oder durch einen Strafbefehl im Strafprozess verhängt werden kann.

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Herrschende Meinung

Der Begriff der herrschenden Meinung bezeichnet im akademischen und besonders im juristischen Kontext die in einem Diskurs oder zu einer konkreten Streit- oder Rechtsfrage vorwiegend eingenommene Position.

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Holocaustleugnung

Stanisław Mucha Als Holocaustleugnung bezeichnet man das Abstreiten oder weitgehende Verharmlosen des nationalsozialistischen Völkermords an den europäischen Juden.

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Leichnam

Kühlraum in der Rechtsmedizin der Charité Berlin Mit Leichnam werden ausschließlich menschliche Verstorbene bezeichnet, während man unter einer Leiche (von mittelhochdeutsch līch, von althochdeutsch līh, ‚Körper, Fleisch, Leiche‘) den toten Körper eines Menschen oder Tieres versteht.

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Leuchter-Report

Der sogenannte Leuchter-Report von 1988 ist eine als Gerichtsgutachten verfasste und in Buchform verbreitete Holocaustleugnung.

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Menschenwürde

Die Menschenwürde (seltener fachsprachlich auch Menschwürde) ist nach moderner Auffassung zum einen der Wert, der allen Menschen gleichermaßen und unabhängig von ihren Unterscheidungsmerkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Alter, sexuelle Orientierung oder Status zugeschrieben wird, und zum anderen der Wert, mit dem sich der Mensch als Art über alle anderen Lebewesen und Dinge stellt.

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Postmortales Persönlichkeitsrecht

Das postmortale Persönlichkeitsrecht betrifft die Fortwirkung eines Persönlichkeitsschutzes über den Tod eines Menschen hinaus (post mortem) in Deutschland.

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Rechtsgut

Rechtsgut ist ein durch die Rechtsordnung geschütztes Gut oder Interesse.

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Rudolf-Gutachten

Das Rudolf-Gutachten ist eine Schrift des deutschen Rechtsextremisten Germar Rudolf unter dem Titel Gutachten über die Bildung und Nachweisbarkeit von Cyanidverbindungen in den „Gaskammern“ von Auschwitz, die der Holocaustleugnung einen wissenschaftlichen Anstrich geben sollte.

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Störung der Totenruhe

Die Störung der Totenruhe ist der Rechtsbegriff für Leichen- und Grabschändung.

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Strafgesetzbuch (Deutschland)

Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.

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Strafrecht

Das Strafrecht, auch als Kriminalrecht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und als „Straftaten“ mit einer Strafe sanktioniert werden.

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Tateinheit

Tateinheit ist ein Begriff aus dem deutschen Konkurrenzrecht.

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Thomas Fischer (Jurist)

re:publica 2016 Thomas Günther Otto Fischer (* 29. April 1953 in Werdohl) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, früherer Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, Autor sowie Rechtsanwalt.

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Vergehen

Vergehen bezeichnet eine minderschwere Straftat, die mit einer nicht allzu hohen Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht ist.

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Verleumdung (Deutschland)

Verleumdung bedeutet im deutschen Strafrecht, dass jemand über eine Person gegenüber einem Dritten ehrverletzende oder kreditgefährdende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass die Behauptungen unwahr sind.

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Volksverhetzung

Die Volksverhetzung (abgeleitet von „Hetze“ im politisch-gesellschaftlichen Sinn, von mittelhochdeutsch hetzen „antreiben“, ursprünglich „zum Verfolgen bringen“ und verwandt mit „Hass“) ist ein Vergehen gemäß Strafgesetzbuch (StGB) nach dem Recht Deutschlands.

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Vorsatz (Recht)

Vorsatz (dolus) bezeichnet im Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände einschließlich der Kausalitätsbeziehungen.

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AusgehendeEingehende
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